Verfasst: 23.07.2015, 00:14
Hallo CH,
die Hintergrund-Info´s sind zwar interessant und runden das Bild ab - für
die Beurteilung der AU sind sie aber irrelevant.
Der Krankengeld-Kompromiss für die Dauer des Urlaubs ist gesetzlich nicht
begründbar, aber praktisch: zwischen nichts und ganz, da gibt es Dümmeres!
Offenbar hat der Vorgesetzte deines Beraters "nutzbare Kompetenzen";
mit der Lösung ließe sich - aus beiden Perspektiven - leben; das war ja
auch nicht das Problem.
Vorschlag zum eigentlichen Problem:
spreche doch direkt mal mit dem "Chef" oder verlange von deinem Berater,
ihn zu beteiligen, damit die Kuh bei dieser Hitze vom Eis kommt. Offenbar
hat die Krankenkasse äußerst schlechte Karten. Welche Rechtsaufsicht zu-
ständig wäre, findest du auf der Homepage im Impressum.
Und drücke auf das Tempo mit der klaren Ansage, dass du rechtzeitig vor
dem 01.08. (eigentlich sofort!) die AA "beschäftigen musst", falls das Kranken-
geld nicht vorher wieder fließt. Ob du dort alle Formalitäten erledigst, ist eine
andere Frage, wichtig ist vorsorglich die persönliche Arbeitslosmeldung / Antrag-
stellung. Nach (fragwürdiger) amtlicher Feststellung bist du derzeit arbeits-
fähig, also verfügbar und musst das nicht anders besser wissen, sondern
dich im Rahmen deines - ungeklärten - Leistungsvermögens der Arbeits-
vermittlung zur Verfügung stellen.
Gruß!
Anton Butz
die Hintergrund-Info´s sind zwar interessant und runden das Bild ab - für
die Beurteilung der AU sind sie aber irrelevant.
Der Krankengeld-Kompromiss für die Dauer des Urlaubs ist gesetzlich nicht
begründbar, aber praktisch: zwischen nichts und ganz, da gibt es Dümmeres!
Offenbar hat der Vorgesetzte deines Beraters "nutzbare Kompetenzen";
mit der Lösung ließe sich - aus beiden Perspektiven - leben; das war ja
auch nicht das Problem.
Vorschlag zum eigentlichen Problem:
spreche doch direkt mal mit dem "Chef" oder verlange von deinem Berater,
ihn zu beteiligen, damit die Kuh bei dieser Hitze vom Eis kommt. Offenbar
hat die Krankenkasse äußerst schlechte Karten. Welche Rechtsaufsicht zu-
ständig wäre, findest du auf der Homepage im Impressum.
Und drücke auf das Tempo mit der klaren Ansage, dass du rechtzeitig vor
dem 01.08. (eigentlich sofort!) die AA "beschäftigen musst", falls das Kranken-
geld nicht vorher wieder fließt. Ob du dort alle Formalitäten erledigst, ist eine
andere Frage, wichtig ist vorsorglich die persönliche Arbeitslosmeldung / Antrag-
stellung. Nach (fragwürdiger) amtlicher Feststellung bist du derzeit arbeits-
fähig, also verfügbar und musst das nicht anders besser wissen, sondern
dich im Rahmen deines - ungeklärten - Leistungsvermögens der Arbeits-
vermittlung zur Verfügung stellen.
Gruß!
Anton Butz