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Verfasst: 14.02.2016, 19:40
von GerneKrankenVersichert
Anton Butz hat geschrieben:.
Der Zusammenhang zwischen „Endbescheinigung“ und dem „bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit“ ist offenkundig. Daraus ergibt sich, dass § 46 Satz 2 SGB V nur Anwendung finden kann, wenn per „Endbescheinigung“ der „letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit“ angegeben ist, nicht aber bei „voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich“-Bescheinigungen.

Teilen Sie diese – auch mit Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 31.08.2015, S 3 KR 405/13, vertretene – Rechtsauffassung?
DieHerren hat geschrieben:
Danach wird die Arbeitsunfähigkeit als Endbescheinigung zu kennzeichnen sein, wenn zum Zeitpunkt der Bescheinigung bereits eingeschätzt werden kann, dass die Arbeitsunfähigkeit mit Ablauf des bescheinigten Zeitraums enden wird oder tatsächlich geendet hat.
G-BA hat geschrieben: Kann zum Zeitpunkt der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bereits eingeschätzt werden, dass die Arbeitsunfähigkeit
mit Ablauf des bescheinigten Zeitraums enden wird oder tatsächlich
geendet hat, ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Endbescheinigung zu kennzeichnen.
Meine Interpretation der Antwort auf deine Frage: NEIN.

Verfasst: 15.02.2016, 20:11
von Anton Butz
.
Auf eine klare Frage eine Antwort, die hier erst "interpretiert" werden muss,
könnte auch "keine Antwort" sein, so dass die Interpretation in eine ganz andere
Richtung führt.

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Verfasst: 04.04.2016, 12:21
von camaguey
Seit Inkrafttreten der neuen Regelung habe ich nur noch Ärger mit meiner Krankenkasse. Teilweise wurde die Zahlung eingestellt, oder verspätet ausbezahlt.
Mein letztes Telefonat mit der Krankenkasse war am 01.04.2016 (kein Aprilscherz) dort konnte mir die Gruppenleiterin der Auszahlungsstelle nicht die Richtline zur Neuregelung nennen.

Kann mir jemand von den Füchsen hier weiterhelfen und mir die klare Richtlinie bzw. Gesetzestext benennen, da ich Klage vor dem Sozialgericht erheben will.

Vielen Dank schon mal im voraus.

Verfasst: 04.04.2016, 12:29
von GerneKrankenVersichert
Ich könnte dir jetzt jede Menge Gesetze und Richtlinien aufzählen. Worum geht es denn genau?

Verfasst: 04.04.2016, 13:03
von Czauderna
Hallo,
ja, etwas genauer sollte es schon sein und vielleicht einen neuen Thread.
danke.
Gruss
Czauderna