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Vorstandsgehälter

Verfasst: 19.08.2014, 17:37
von CiceroOWL
https://magazin.spiegel.de/digital/inde ... /128743694
Den Chefs mehrerer gesetzlicher Krankenkassen drohen empfindliche Gehaltseinbußen. Das Bundesversicherungsamt (BVA) verlangt, dass sich die Kassen einer neuen „Richtlinie für Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen“ unterwerfen. Danach sollen Prämien und Altersvorsorge gedeckelt, Dienstwagen bei der Vergütung stärker berücksichtigt werden. Bestandsgarantien, die einige altgediente Krankenkassenchefs für ihre nächste Vertragsverlängerung bereits ausgehandelt haben, hält das Amt für unwirksam. Der Vorstand der Bosch BKK hat einer geforderten Gehaltskürzung bereits zugestimmt. Andere Kassenchefs könnten sich wehren, etwa auch Ingo Kailuweit von der Ersatzkrankenkasse KKH, dessen Vertragsverlängerung demnächst ansteht.
Sowas kommt meist nicht gut

Verfasst: 19.08.2014, 21:39
von Poet
...bisher war es doch das Privileg der BLÖD-Zeitung in Konjunktiven zu schreiben. *kopfschüttel* Die Frage müsste zunächst geklärt werden, was "empfindlich* ist und was die NEUEN Wibe beinhalten. Am Ende ist es wieder nur ein uralter Hut.

Die Motivation der vielgescholtenen Kassenvorstände dürfte bei dem vergleichsweise (!) geringen Gehalt wohl kaum von der Höhe abhängen.

Verfasst: 20.08.2014, 09:07
von jensKMV
Gemessen am Erfolg und der Zahl der Versicherten bekommt Herr Kailuweit bisher doch ein recht üppiges Salär.

Bei einer 1/4 Million Euro Jahresgehalt kann keiner mehr von geringen Gehalt sprechen (egal welche Kasse).

Verfasst: 20.08.2014, 09:19
von Poet
@jens: Das hängt immer davon ab wohin man vergleicht. Ich mache den Vergleich bei den Kassenchefs gerne zu anderen Unternehmen welche ebenfalls ein paar tausend Mitarbeiter haben und da sind rd. 200.000€ Einkommen p.a. nicht so viel.

Verfasst: 20.08.2014, 10:15
von Bully
Poet hat geschrieben:Ich mache den Vergleich bei den Kassenchefs gerne zu anderen Unternehmen welche ebenfalls ein paar tausend Mitarbeiter haben und da sind rd. 200.000€ Einkommen p.a. nicht so viel.
Hallo Poet,

jo, auf den einzelnen bezogen, gebe ich Dir Recht,

aber ist denn nicht die Vielzahl der KKen, die wir haben, nicht auch eine Geldvernichtungsmaschine ??????

es wird immer von Wettbewerb gesprochen,
aber braucht / will der Vs. Ihn,
was bringt er Ihm,
vorallem was kostet er Ihm

was steht denn im Vordergrund -Versorgungsqaulität oder Wettbewerb ???

Gruß Bully

Verfasst: 20.08.2014, 10:52
von Czauderna
Hallo,
natürlich brauchen wir keine 134 Kassen mehr, aber was würde sich an der Qualität der Krankenkassen insgesamt verändern wenn wir nur noch 50 oder weniger Kassen hätten, kein Wettbewerb mehr ?? - wohl kaum -
weniger Verwaltungskosten - u.U. ja, aber nicht von der Bedeutung, dass es sich für den Beitragszahler spürbar verbessern würde - würden die Beschwerden, die öffentlich publik gemacht werden weniger werden ?? - glaube ich nicht, eher das Gegenteil wird der Fall sein - werden die Klagen (die momentan bei den SG. auf Halde liegen) abnehmen, auch das halte ich eher für unwahrscheinlich.
Insgesamt ist meine Einschätzung, dass Kassenfusionen auf Dauer nicht den, von den betroffenen Versicherten gewünschten, positiven Effekt hätten.
Und zu den Kassenchefs - nur so ein Gedanke - was würde sich ändern, wenn ein Krankenkassenchef nicht im Jahr 200.000,00 € verdienen würde sondern nur 70.000 €, die Kasse selbst aber dennoch nicht nur in den roten Zahlen wäre sondern auch sonst nicht im Ranking vorne liegen würde -
der Ruf nach einem besser bezahlten und fähigem Chef würde sofort laut werden, frei nach dem Motto, was nix kostet, taugt auch nix.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.08.2014, 12:33
von ippuj
Insgesamt ist meine Einschätzung, dass Kassenfusionen auf Dauer nicht den, von den betroffenen Versicherten gewünschten, positiven Effekt hätten.
Hier würde ich "Versicherten" durch "Vorstände" oder "Politiker" ersetzen, denn es gibt Politiker und Kassenvorstände, die immer noch glauben, daß Wettbewerb (und die damit einhergehenden Fusionen) eine bessere Versorgungsqualität bedeutet.

Ich glaube allerdings, daß sich die Verbraucher/Versicherten an den Preisen orientieren, sprich, die günstigste Kasse wählen (schließlich sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sowieso fast komplett gesetzlich festgeschrieben).

Ich selbst sehe das inzwischen etwas anders. Für mich ist es wichtig, eine Geschäftsstelle vor Ort zu haben, in der ich nötigenfalls einen Schreibtisch gerade rücken kann. Insofern brauche ich keine "Direktkasse", wo ich sowieso nur mit einem Callcenter telefonieren kann. Dann möchte ich auch keine Krankenkasse, mit der ich beruflich keine guten Erfahrungen gemacht habe oder die häufig mit Negativschlagzeilen von sich reden macht. Allerdings halte ich auch von Kassenbewertungsprotalen nicht viel. Daher ist "meine" Auswahl von Krankenkassen auf die AOK und einige Ersatzkassen eingeschränkt.

Ob wir alle aktuell existierenden Kassen in dieser Vielzahl auch wirklich brauchen? Das hängt davon ab, wo sie sich wirklich unterscheiden und ob für diese Unterschiede tatsächlich ein Bedarf besteht.

Und um eine frühere Frage zu beantworten: Ich denke, daß viele Entscheidungsträger bei den Krankenkassen nicht auf ihren Stuhl gehören, weil sie vielleicht Ahnung von Mangement haben (auch darüber könnte man sicherlich streiten), aber nur sehr marginale Kenntnisse vom Gesundheitswesen bzw. krankenkassenspezifischen Dingen.

Und last not least: "Geiz ist geil" ist sicherlich nicht in jedem Fall die richtige Einstellung. Allerdings ist auch nicht alles gut, was teuer ist. Also muß der teure Krankenkassenvorstand nicht besser sein als der billige.

Verfasst: 20.08.2014, 12:44
von Bully
Czauderna hat geschrieben:
Und zu den Kassenchefs - nur so ein Gedanke - was würde sich ändern, wenn ein Krankenkassenchef nicht im Jahr 200.000,00 € verdienen würde sondern nur 70.000 €,
Hallo,

wenn ich den Gedanke mal weiter SPINNE,

und das Gehalt, prozentual in der Hierachie nach unten rechne,
neee, dann täte mir mein SB doch zu leid. :)

Spaß bei Seite,

ich gönne jedem sein Gehalt, mir persönlich ist es egal was der KK-Chefe
p.a. verdient, gute Arbeit soll auch gut bezahlt werden.

Alledings fehlt mir bei manchen so ein wenig Fingerspitzengefühl, wenn Bonuszahlungen oder Gehaltserhöhungen in Zeiten des Zusatzbeitrages
durchgesetzt werden.


Gruß Bully

Verfasst: 20.08.2014, 13:02
von Bully
ippuj hat geschrieben:
Ich selbst sehe das inzwischen etwas anders. Für mich ist es wichtig, eine Geschäftsstelle vor Ort zu haben, in der ich nötigenfalls einen Schreibtisch gerade rücken kann.


Daher ist "meine" Auswahl von Krankenkassen auf die AOK und einige Ersatzkassen eingeschränkt.

Hallo ippuj

Dein Favorit " AOK "

Das musst Du mir mal erklären, warum wieso ?????

Du weißt aber schon, das die AOK ihr gesamtes operatives Geschäft
von den einzelnen Geschäftsstellen in die Regionaldirektionen verlagert hat.
Und das betrifft sukzessive die gesamten Vorgänge aller Versicherten.

Gruß Bully

Verfasst: 20.08.2014, 13:08
von Christo
Hallo,
Bully hat geschrieben: aber ist denn nicht die Vielzahl der KKen, die wir haben, nicht auch eine Geldvernichtungsmaschine ??????
ich persönlich bin nicht davon überzeugt, dass die Vielzahl der KK eine Geldvernichtungsmaschine ist.

Wo liegen genau denn die "Synergien", wenn eine KK fusioniert?

Bei den "normalen" Mitarbeitern, die die Kunden betreuen? Eher nicht. Zentralstellen könnten eingespart bzw. verkleinert werden, aber das ist nicht die Masse. Vielleicht können weniger Räumlichkeiten angebietet werden (sprich aus 2 GST in einer Stadt wird 1 GST), aber hier handelt es sich um eine einmalige Einsparung.

Synergien gibt es doch dort, wo man die Größe einer Krankenkasse besser nutzen kann, beispielsweise bei Verhandlungen mit Leistungserbringern, Kooperationen mit Netzwerken usw.
Bully hat geschrieben: es wird immer von Wettbewerb gesprochen,
aber braucht / will der Vs. Ihn,
was bringt er Ihm,
vorallem was kostet er Ihm

was steht denn im Vordergrund -Versorgungsqaulität oder Wettbewerb ???
Ich sehe das auch so. Wenn alle Krankenkassen kein Geld mehr für Werbung oder "Vertrieb" ausgeben würden, ich glaube das würde ne Menge Geld einsparen ;-).

Jedoch glaube ich, dass durch die freie Kassenwahl der Service sich gegenüber Versicherten verbessert hat, naja, vielleicht auch nicht immer und überall.

Ansonsten sehe ich Wettbewerb zwiespältig. Der Wettbewerb dreht sich um gesunde Versicherte, nicht (oder kaum) um Kranke. Klar ist jede KK daran interessiert, die Versorung von Kranken soweit zu verbessern, dass weniger Kosten anfallen. Aber das kann auch schnell zu Lasten der Kranken gehen.
Czauderna hat geschrieben: natürlich brauchen wir keine 134 Kassen mehr,
Naja, wer braucht auch schon eine Auswahl von 10 Schokoriegel, 10 verschiedenen Chipssorten, unzählige private Krankenversicherungen usw.

Ansonsten halte ich die Diskussion über die Gehälter der KK-Manager für nicht zielführend, wenn es um Probleme in der Krankenversicherung geht.

Verfasst: 20.08.2014, 16:31
von Poet
@Bully: Ich sehe es wie Czauderna. Diese Masse an Kassen braucht keiner aber welche und wieviel brauchen die Versicherten denn? Welche Anzahl führt zur Balance zwischen Wahlfreiheit, Kampf um den Kunden und entstehende Kosten? Ich persönlich weiß es nicht...

Die monopolistischen SV-Träger überzeugen mich auch nicht wirklich in puncto Kostenersparnisse/Vorteile für den/die Beitragszahler. Hier nur ein Beispiel: http://www.focus.de/finanzen/news/arbei ... 68715.html

Verfasst: 20.08.2014, 18:54
von GerneKrankenVersichert
ippuj hat geschrieben: Hier würde ich "Versicherten" durch "Vorstände" oder "Politiker" ersetzen, denn es gibt Politiker und Kassenvorstände, die immer noch glauben, daß Wettbewerb (und die damit einhergehenden Fusionen) eine bessere Versorgungsqualität bedeutet.

Ich glaube allerdings, daß sich die Verbraucher/Versicherten an den Preisen orientieren, sprich, die günstigste Kasse wählen (schließlich sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sowieso fast komplett gesetzlich festgeschrieben).
Es geht bei Fusionen vorrangig um die Marktmacht. Diese kann man für eine bessere Versorgungsqualität und/oder günstigere Einkaufspreise, die günstigere Beiträge ermöglichen, nutzen. Dass die Leistungen fast komplett gesetzlich festgeschrieben sind, bedeutet nicht, dass sie bei allen Kassen identisch sind. Nur ein Beispiel: Arzneimittelrabattverträge. Das Thema ist wesentlich komplexer, als du es hier darstellst.

Verfasst: 20.08.2014, 20:01
von Lady Butterfly
Poet hat geschrieben:@jens: Das hängt immer davon ab wohin man vergleicht. Ich mache den Vergleich bei den Kassenchefs gerne zu anderen Unternehmen welche ebenfalls ein paar tausend Mitarbeiter haben und da sind rd. 200.000€ Einkommen p.a. nicht so viel.
da sind wir wieder beim Thema: Krankenkassen sind keine Unternehmen, sondern Behörden - also hinkt der Vergleich mit Unternehmens-Chefs 8)

wenn du vergleichen möchtest, nimm doch den Bundesgesundheitsminister oder die Chefs der DRV oder der BA - dann merkst du, dass Baas, Kailuweit, Rebscher und Co. gar nicht soooo schlecht da stehen

allerdings glaube ich nicht, dass diese Vergleicherei wirklich zielführend ist

und sind viele Kassen wirklich besser, günstiger, effizienter, kundenfreundlicher als eine Groß-Kasse? ich glaube nicht.... Fusionen kosten zuerst mal Geld: für die Integration von Orga, EDV und vielem mehr... bis es zu Synergieeffekten kommt, dauert und ob es tatsächlich dazu kommt ist fraglich :( Studien zufolge sind weniger als die Hälfte der Fusionen von privaten Unternehmen erfolgreich - wieso sollte es bei Kassen besser aussehen?

andererseits: es gab mal Tausende von Krankenkassen, die Zahl ist zwischenzeitlich auf etwas mehr als Hundert geschrumpft. Die verschwundenen Kassen fehlen keinem - aber was wäre die optimale Zahl von Kassen? ich weiß es nicht. Für mich ist aber klar, dass große Kassen nicht zwangsläufig besser sind als kleine Kassen.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Es geht bei Fusionen vorrangig um die Marktmacht. Diese kann man für eine bessere Versorgungsqualität und/oder günstigere Einkaufspreise, die günstigere Beiträge ermöglichen, nutzen. Dass die Leistungen fast komplett gesetzlich festgeschrieben sind, bedeutet nicht, dass sie bei allen Kassen identisch
sind. Nur ein Beispiel: Arzneimittelrabattverträge.
es gibt noch einige weitere Gründe für Fusionen: z. B. Reduktion von Kosten und Effizienzsteigerung, bei Krankenkassen sollte man aber auch an Fusionen denken, die erfolgt sind, um Kassen vor der Pleite zu retten (denke an die City BKK).

Groß-Kassen sind auch keine Voraussetzung für Verträge - nach meinem Wissen handelt z. B. der AOK-Bundesverband Arzneimittelverträge für alle AOKen gemeinsam aus.

ich schätze, dass am Ende die von Ulla Schmidt prognostizierten 30-50 Kassen übrig bleiben: einige Groß-Kassen, einige Kassen mit besonderer regionaler Kompetenz, einige betriebsbezogene Kassen und vielleicht auch wieder einige Niedrig-Preis-Kassen.

Verfasst: 20.08.2014, 20:08
von Poet
@LB:...ich ziehe meine Wildcard -> für mich sind es schnöde Unternehmen wie alle andere. :-)

Verfasst: 20.08.2014, 20:12
von Lady Butterfly
Poet hat geschrieben:@LB:...ich ziehe meine Wildcard -> für mich sind es schnöde Unternehmen wie alle andere. :-)
hmmmm.... hast du schon mal erwähnt - aber leider ist das Bundessozialgericht anderer Meinung :o

und ich bin tatsächlich der Meinung, dass der Vergleich hinkt - ein Vergleich mit den Gehältern anderer Sozialversicherungsträger ist sinnvoller.

übrigens:

BVA dementiert neue Richtlinie zur Vergütungshöhe


20.08.2014·Für Vorstandsverträge bei gesetzlichen Krankenkassen gilt seit August 2013 ein engerer Rahmen. Ursache hierfür ist die vom Gesetzgeber eingeführte Zustimmungspflicht der Aufsichtsbehörden.
Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel" (online) zurückgewiesen, wonach den Vorständen mehrerer gesetzlicher Krankenkassen im Zuge einer neuen Richtlinie der Aufsichtsbehörde empfindliche Einbußen bei ihren Bezügen drohten. "Es gibt keine neue Richtlinie des BVA im Bereich der Vorstandsvergütungen der GKV", erklärte BVA-Sprecher Tobias Schmidt am Dienstag gegenüber kkdirekt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Höhe von Vorstandsvergütungen orientiere sich das BVA wie seit Jahren am Arbeitspapier der Aufsichtsbehörden, das nur im Hinblick auf die vom Gesetzgeber neu eingeführte Genehmigungspflicht von Vorstandsverträgen Ende 2013 angepasst wurde.

Gesetzliche Genehmigungspflicht ohne Richtgrößen


Da der vom Bundestag mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" beschlossene Genehmigungsvorbehalt keine konkreten Maßstäbe zur Ausgestaltung der Vorstandsverträge nennt, haben die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder im November 2013 eine Arbeitsgruppe zur Konkretisierung der Prüfmaßstäbe eingesetzt. Hieraus resultiert ein Arbeitspapier, welches den Aufscihtsbörden aktuell als eine Art Checkliste für Vorstandsverträge dient. Geregelt werden hierin insbesondere die Grundvergütung, Prämien, die Altersversorgung und Übergangsgelder.

Maßgaben zur Prüfung der Vorstandsverträge


Als wesentlicher Maßstab zur Einordnung einer Krankenkasse im Gesamtgefüge diene dabei vor allem die Zahl der Versicherten. Größe und Bedeutung einer Krankenkasse könnten sich dem Arbeitspapier nach aber auch in der Zahl der Beschäftigten und der Geschäftsstellen niederschlagen. Vorrangiges Ziel der Prüfung durch die Aufsichtsbehörden sei es, in Einzelfällen grob unwirtschaftliche Vereinbarungen auszuschließen und im Allgemeinen einen unangemessenen Anstieg des Vergütungsniveaus zu verhindern. Demnach gilt zum Beispiel:

Festgehalt/Grundvergütung
Als Grundvergütung gilt nach Auffassung der Aufsichtsbehörden die Vergütung, auf die in jedem Fall ein Rechtsanspruch besteht. Die im Jahr 2013 bundesweit gezahlten Grundvergütungen liegen dem Papier in Diagrammform bei (vgl. "Links zum Thema"). Die Aufsichtsbehörden halten eine an dieser Trendlinie orientierte Grundvergütung für zulässig.

Prämien
Die Aufsichtsbehörden halten variable Zahlungen grundsätzlich für zulässig, "soweit sie allgemein dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich bei den Krankenkassen um Körperschaften des öffentlichen Rechts handelt und im übrigen die Besonderheiten der Vorstandsstellung mit einer eingeschränkten Produktverantwortung, aber hohen Unternehmens- und Personalverantwortung, berücksichtigen". Hierbei habe der Verwaltungsrat immer zu berücksichtigen, dass es schon zu den Grundpflichten eines Vorstandes gehört, seine ganze Arbeitskraft der Kasse zur Verfügung zu stellen.

Altersversorgung
Die Altersversorgung obliegt grundsätzlich den Vorständen selbst. Versorgungsregelungen, die sich nach beamtenrechtlichen Regelungen richten oder beamtenähnlich sind, scheiden dem Papier nach künftig grundsätzlich aus. Eine Ausnahme hiervon gilt, wenn das Vorstandsmitglied verbeamtet ist oder einer Dienstordnung (DO-Angestellte/r) untersteht und Versorgungsanwartschaften bereits erworben hat. Die Aufsichtsbehörden werden künftig ihre Zustimmung zu neuen Versorgungsvereinbarungen in dieser Form nicht mehr erteilen.

Übergangsgelder

Einer befristeten Amtszeit sei immanent, dass der Amtsinhaber gegebenenfalls nicht wiedergewählt wird. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörden finde dies bereits in der Höhe der Vergütungen ihren Niederschlag. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes halten die Aufsichtsbehörden eine Zahlung von Übergangsgeld allenfalls für die Dauer von sechs Monaten für vertretbar.
Quelle: http://www.krankenkassen-direkt.de/news ... 68268.html