Rückmeldung erhalten
Verfasst: 12.05.2014, 20:49
Hallo, liebe Mitleser,
heute habe ich eine Email mit einem PDF-Anhang (Bescheid) erhalten.
Sie sagt, der Sachverhalt sei mit einer Expertin abgeklärt worden und nun in einen Bescheid gepackt, der beigefügt wurde.
Hier zieht die Krankenkasse nun tatsächlich den Arbeitnehmerpauschbetrag 83,33 € (und die Familienbestandteile) ab!
Folge: Bis auf 5 Monate in 2012 ist mein Mann überall unter der Grenze!
In den 5 Monaten ist er jeweils 1,58 € drüber. Eine Familienversicherung sei für diese Zeit nicht möglich!
Ich habe ja das Rundschreiben von 2008 gelesen.
Da steht auf S. 8 vorletzter Absatz:
"Hierbei ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach §9a Satz 1 Nr. 1 EStG in Höhe von 920 € (Aktuell 1000€, Anm.) bei unbefristeten Verträgen immer pro rata (z.'B. mit monatlich 76,67 € (akt. 83,33) für das Kalenderjahren und bei befristeten.... ...in Abzug zu bringen, sofern nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden.
Mein Mann hat neben den Gehaltszetteln auch den EST-Bescheid 2012 vorgelegt. Hierin hat er mtl. Werbungskosten i.H.v. 291 € anerkannt bekommen, hauptsächlich wegen der Fahrtkosten. Hierfür hatte er auch zuvor einen höheren Pausch-Betrag beim Finanzamt erhalten.
Im Bescheid der GKV heisst es "Des Weiteren kann eine monatliche Werbungskostenpauschale i.H.v. 83,33 € in Abzug gebracht werden".
Fragen:
"Kann"? "Muss" nicht?
Widerspruch? ich lese das Rundschreiben der AOK anders.
Gruß von der noch nicht ganz glücklichen aber Stein vom Herzen fallenden
Praso1
heute habe ich eine Email mit einem PDF-Anhang (Bescheid) erhalten.
Sie sagt, der Sachverhalt sei mit einer Expertin abgeklärt worden und nun in einen Bescheid gepackt, der beigefügt wurde.
Hier zieht die Krankenkasse nun tatsächlich den Arbeitnehmerpauschbetrag 83,33 € (und die Familienbestandteile) ab!
Folge: Bis auf 5 Monate in 2012 ist mein Mann überall unter der Grenze!
In den 5 Monaten ist er jeweils 1,58 € drüber. Eine Familienversicherung sei für diese Zeit nicht möglich!
Ich habe ja das Rundschreiben von 2008 gelesen.
Da steht auf S. 8 vorletzter Absatz:
"Hierbei ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nach §9a Satz 1 Nr. 1 EStG in Höhe von 920 € (Aktuell 1000€, Anm.) bei unbefristeten Verträgen immer pro rata (z.'B. mit monatlich 76,67 € (akt. 83,33) für das Kalenderjahren und bei befristeten.... ...in Abzug zu bringen, sofern nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden.
Mein Mann hat neben den Gehaltszetteln auch den EST-Bescheid 2012 vorgelegt. Hierin hat er mtl. Werbungskosten i.H.v. 291 € anerkannt bekommen, hauptsächlich wegen der Fahrtkosten. Hierfür hatte er auch zuvor einen höheren Pausch-Betrag beim Finanzamt erhalten.
Im Bescheid der GKV heisst es "Des Weiteren kann eine monatliche Werbungskostenpauschale i.H.v. 83,33 € in Abzug gebracht werden".
Fragen:
"Kann"? "Muss" nicht?
Widerspruch? ich lese das Rundschreiben der AOK anders.
Gruß von der noch nicht ganz glücklichen aber Stein vom Herzen fallenden
Praso1