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Verfasst: 13.01.2014, 22:58
von Poet
@mrtattoo71: Mach Dir keine Gedanken...wir schreiben im Forum immer mal aneinander vorbei. Das ist der Nachteil interpretierbarer geschriebener Sätze. :-)

Mit Polemik war gemeint, dass es niemandem hilft wenn wir uns weiterhin unsere Meinungen über die Rolle des MdK austauschen. Jetzt geht es nur um Deinen Fall und eine Lösung für Dich. Dazu müssen die beiden Behandler hinter Dich.

P.S.: Der MdK tritt den Kassen auf die Füße und begutachtet das meiste positiv für die Versicherten. Aber das bekommt doch niemand mit...

Verfasst: 13.01.2014, 23:08
von mrtattoo71
Poet hat geschrieben:@mrtattoo71: Mach Dir keine Gedanken...wir schreiben im Forum immer mal aneinander vorbei. Das ist der Nachteil interpretierbarer geschriebener Sätze. :-)

Mit Polemik war gemeint, dass es niemandem hilft wenn wir uns weiterhin unsere Meinungen über die Rolle des MdK austauschen. Jetzt geht es nur um Deinen Fall und eine Lösung für Dich. Dazu müssen die beiden Behandler hinter Dich.

P.S.: Der MdK tritt den Kassen auf die Füße und begutachtet das meiste positiv für die Versicherten. Aber das bekommt doch niemand mit...
Gut. Dann sind die Missverständnisse erst einmal aus dem Weg geräumt. Gefällt mir. Läuft in anderen Foren oft gänzlich anders. :)

Das Thema kann an anderer Stelle ja gerne weiterdiskutiert werden, bei Interesse. Von mir persönlich aber erst, wenn es mir besser geht. Das posten hier war für mich heute schon ziemlich anstrengend und auch nur möglich, da ich einen der seltenen, halbwegs guten, Tage hatte.

Verfasst: 13.01.2014, 23:19
von Poet
@Mrtattoo71: Bis Freitag! Lass uns das Ergebnis wissen und dann sehen die Experten hier weiter...

Gute Besserung bis dahin.

Verfasst: 13.01.2014, 23:20
von mrtattoo71
Poet hat geschrieben:@Mrtattoo71: Bis Freitag! Lass uns das Ergebnis wissen und dann sehen die Experten hier weiter...

Gute Besserung bis dahin.
Danke Dir!

Verfasst: 16.01.2014, 18:55
von mrtattoo71
Heute ein kurzes Update:

Ich habe heute von meiner Ärztin einen Anruf erhalten, dass sie der KK ein Schreiben geschickt hat, mit der BItte bzw. Aufforderung einer persönlichen Begutachtung durch den MDK.

Keine Ahnung, ob das irgendwas hilft bzw. bewirkt.

Anwalt ist nun auch involviert und morgen geht's dann endlich zur Fachärztin bezgülich der Therapie.

Verfasst: 17.01.2014, 13:58
von broemmel
Also Deine Ärztin hat keinen begründeten Widerspruch gegen die Aufhebung der AU gestellt?

Sie muss doch in der Lage sein zu sagen aus welchen Gründen eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Nebenbei, das kann sie auch während der Sprechstunde, wenn der MDK anruft.

Also so aus der Ferne klingt das für mich nach Ausflüchten seitens der Ärztin. Sie selber kann nicht sagen wie sich die AU begründet weil sie während der Sprechstunde angerufen wird (Wenn jemand ausserhalb der Sprechstunde anruft geht im allgemeinen der Anrufbeantworter an, wann soll der MDK also anrufen?).

Gründe für eine AU kann sie auch nicht anführen sondern das soll der MDK bei einer persönlichen Untersuchung machen? Wer ist denn hier jetzt der behandelnde Arzt, sie oder jemand anderes?

Jeder Arzt muss sagen können es liegt die Diagnose xxx vor, es bestehen folgende Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit ....... und aus diesen Gründen besteht Arbeitsunfähigkeit in dem Beruf/keine Vermittlungsfähigkeit

Alles andere von Ärzten ist doch nur ein rumgeiere.

Verfasst: 18.01.2014, 14:56
von Poet
...sehe es wie broemmel.Hier schiebt doch jmd den schwarzen Peter ab.

Verfasst: 20.01.2014, 10:59
von mrtattoo71
Ja, ich sehe das durchaus ähnlich. Ich bin mit der Vorgehensweise auch nicht sehr glücklich. Keine Ahnung, was genau das soll. Das werde ich morgen auch noch mal mit Ihr besprechen.

Die Fachärztin, bei der ich am Freitag war, meinte, nachdem ich ihr Anfangs kurz die Symptome erklärte, gleich zu Beginn des Gesprächs, dass alleine das, was ich nannte, bereits mehr als ausreichend ist, um nicht mal dem allgemeinen Arbeitsmarkt für leichtere Tätigkeiten zur Verfügung zu stehen.

Ich hoffe, dass wird sie auch zeitnah mit der bis dato behandelnden Ärztin besprechen, damit da endlich mal was fundiertes kommt.

Und noch eine kleine Anekdote zum Thema KK:

Ich sitze heute morgen beim Arzt (Neurologe - auf diesen Termin musste ich 1,5 Monate warten), möchte mich anmelden. Da die alte Karte abgelaufen war und ich noch keine neue habe, eben mit Überweisungsschein. Wird nicht angenommen. Arztbüro ruft KK an. Angeblich kein Datensatz vorhanden. Ich rufe dann die Sachbearbeiterin selbst an, die mir mitteilt, dass mir selbst die 1-monatige, nachrangige Behandlung nicht genehmigt wird, weil sie ja noch keine neue Anmeldung hätten bzw. keinen Beleg, dass ich mich bei der AfA (durch die Krankheit ja arbeitslos geworden) gemeldet hätte, um ALG I zu beantragen.
Beides ist übrigens falsch. Ich weiß, dass die Anmeldung vorgenommen wurde und ich habe eine Bestätigung an die KK geschickt, dass ich ALG I beantragt habe.
So viel zum Thema, da läuft alles sauber.

Verfasst: 20.01.2014, 12:35
von Poet
@mrtattoo71: Das mit der Karte verstehe ich nicht. Das ganze Jahr 2013 liefen bei den Kassen die Aufforderungen an die letzten säumigen Versicherten, ein Foto einzureichen, damit die eGK ausgestellt werden kann. ???

Der Melde-Datensatz von der AfA an die Kasse dauert immer etwas länger. Das ist normal. Arbeitslos melden heisst für eine Kasse noch nicht, dass derjenige auch ALG bezieht (und damit auch versichert ist). Die Kasse sollte jedoch nicht zweifeln und die KÜ einer Behandlung davon abhängig machen wenn Du sogar den Beleg hingesandt hast.

Bin mal gespannt was die Behandlerin morgen zu ihrem Gesinnungswechsel zu sagen hat.

Verfasst: 20.01.2014, 12:47
von mrtattoo71
Poet hat geschrieben:
Bin mal gespannt was die Behandlerin morgen zu ihrem Gesinnungswechsel zu sagen hat.
Die Anmeldung durch die AfA ist schon ne Weile her. Das dauert so lange nicht. Bis dato wurde ja noch nicht mal das KK voll ausgezahlt, dass der MDK bewilligt hat. Da fehlt auch noch etwas, wenn auch nicht viel. Da wird halt im Moment jedes noch so dreckige Register gezogen. Der Auszahlschein wurde noch im alten Jahr abgegeben.

Ob es ein wirklicher Sinneswandel ist/war, weiß ich nicht. Komisch ist es. Allerdings teils wohl auch vom MDK verursacht, weil der MDK ihr z.b. suggerierte, dass bereits eine persönliche Begutachtung erfolgte. Meine Ärztin ging davon aus und der MDK verneinte nicht.

Alles ziemlich wirr und undurchsichtig. Morgen erst noch Orthopäde, der mir noch mal die somatischen Dinge bestätigen soll und dann Nachmittags ein Gespräch mit ihr.

Verfasst: 20.01.2014, 12:54
von Poet
@mrtattoo: Also länger als 4 Wochen sollte die Anmeldung wirklich nicht dauern...

KRG wird immer nur bis zum Unterschriftsdatum auf dem Auszahlschein gezahlt, das weißt Du, oder? Also wenn noch Anspruchs-Tage danach durch die MdK-Entscheidung entstanden sind, dann kann es sein, dass diese mit dem nächsten Auszahlschein gezahlt werden.

Persönliche Begutachtung hin oder her. Entweder hat sie eine Meinung oder nicht.

Verfasst: 20.01.2014, 13:11
von mrtattoo71
Poet hat geschrieben:
KRG wird immer nur bis zum Unterschriftsdatum auf dem Auszahlschein gezahlt, das weißt Du, oder? Also wenn noch Anspruchs-Tage danach durch die MdK-Entscheidung entstanden sind, dann kann es sein, dass diese mit dem nächsten Auszahlschein gezahlt werden.
Schon klar. Und noch mal: Es wird derzeit absichtlich verzögert. Auszahlschein nach dem 20.12.2013 unterschrieben und abgestempelt. Auszahlschein noch 2013 abgegeben und bis dato fehlen eben die 3 Tage, die selbst laut MDK ausgezahlt werden müssen.

Nur ein weiteres, kleines Machtspielchen der Sachbearbeiterin. WIe z.b. auch die Tatsache, dass ich bereits am 26.11.2013 das MDK Gutachten verlangte, auf dem sich die damalige Ablehnung stützte. Dieses Gutachten habe ich bis heute nicht.

Schreiben des RAs ist raus, der sich meinen Ausführungen des Widerspruchs zu 100 % anschloss. Auch dem Hinweis zur aufschiebenden Wirkung, die 2011 vom LSG München bestätigt wurde. Bitte jetzt aber keine Diskussion zur aufschiebenden Wirkung :D
Akteneinsicht ist erneut beantragt, dieses Mal eben durch RA.

Verfasst: 28.01.2014, 17:57
von mrtattoo71
Mal ein kurzes Update zwischendurch.... mit etwas Verspätung, da es mir die letzten Tage doch ziemlich schlecht ging:

- nächster Termin Fachärztin diesen Freitag. Ich weiß nicht, ob sie die AUs übernimmt. Da sie mich allerdings sogar stationär sehen will (Schmerzklinik... was die Schmerztherapeutin z.b. ablehnte), sollte das kein Problem sein.

- Volle Unterstützung der behandelnden Allgemeinärztin. Da gab es wohl nur das ein oder andere Missverständnis. Hat die KK auch inzwischen angewiesen, ein "Zweitgutachten" zu erstellen (wobei bis heute noch keiner das "Erstgutachten" gesehen hat, obwohl es im November angefordert wurde)

- Orthopäde will sich nicht mit dem MDK anlegen und gibt deswegen nur nen Befund raus, aber nichts ergänzendes zur medizinischen Begründung
(bestätigt i.Ü. nur meine Ansicht zum ach so unabhängigen MDK)

- Rechtsanwältin ist tätig geworden. Bis dato nur ein lapidares "jaja, wir kümmern uns drum" der KK.

Verfasst: 29.01.2014, 12:38
von Poet
mrtattoo71 hat geschrieben:Mal ein kurzes Update zwischendurch.... mit etwas Verspätung, da es mir die letzten Tage doch ziemlich schlecht ging:

- nächster Termin Fachärztin diesen Freitag. Ich weiß nicht, ob sie die AUs übernimmt. Da sie mich allerdings sogar stationär sehen will (Schmerzklinik... was die Schmerztherapeutin z.b. ablehnte), sollte das kein Problem sein.

Bedeutet aber auch, dass sie dies an die stationäre Behandlung knüpfen könnte.

- Volle Unterstützung der behandelnden Allgemeinärztin. Da gab es wohl nur das ein oder andere Missverständnis. Hat die KK auch inzwischen angewiesen, ein "Zweitgutachten" zu erstellen (wobei bis heute noch keiner das "Erstgutachten" gesehen hat, obwohl es im November angefordert wurde)

Sie hat die persönliche Begutachtung durch den MdK emfohlen und ein Zweitgutachten? Meint sie nicht dasselbe? Was ist mit dem Widerspruch der Ärztin zur Aufhebung der AU (s.Post von broemmel)?

- Orthopäde will sich nicht mit dem MDK anlegen und gibt deswegen nur nen Befund raus, aber nichts ergänzendes zur medizinischen Begründung
(bestätigt i.Ü. nur meine Ansicht zum ach so unabhängigen MDK)

Das verstehe wer will. Ein Befund ist doch eine Ergänzung zur med. Begründung. Du meinst sicher, dass der Orthopäde die Auffassung der Arbeitsunfähigkeit nicht stützt. Was hat das mit der angebl. Abhängigkeit des MdK zu tun?

Ansonsten: Gute Besserung!



- Rechtsanwältin ist tätig geworden. Bis dato nur ein lapidares "jaja, wir kümmern uns drum" der KK.

Verfasst: 29.01.2014, 13:57
von mrtattoo71
Bedeutet aber auch, dass sie dies an die stationäre Behandlung knüpfen könnte.
Und wo ist das Problem? So lange es hilft.... wobei das anzuzweifeln ist, da hier nur die Symptome kurzfristig angegangen werden. Aber einen Versuch ist es Wert.
Sie hat die persönliche Begutachtung durch den MdK emfohlen und ein Zweitgutachten? Meint sie nicht dasselbe? Was ist mit dem Widerspruch der Ärztin zur Aufhebung der AU (s.Post von broemmel)?
Steht noch aus, da wir immer noch auf das Gutachten des MDK warten... seit Monaten. Allerdings werde ich sie morgen darum bitten, da vorab schon mal etwas zu verfassen, damit das Ganze Fahrt aufnimmt.
Das verstehe wer will. Ein Befund ist doch eine Ergänzung zur med. Begründung.


Eigentlich sehr einfach zu verstehen. Im Befund sind lediglich die somatischen Dinge aufgelistet, die so gefunden wurden. Ohne weitere Ausführung. Ohne weitere Ausführungen ist dieser Befund allerdings, bei meiner Problematik, unnütz.

Speziell eine Begründung für einen Widerspruch wird er nicht schreiben, weil er darauf keine Lust hat. Schon zu oft Ärger mit dem MDK. Wortwörtlich: "Er will es sich nicht mit dem MDK verscherzen."
Du meinst sicher, dass der Orthopäde die Auffassung der Arbeitsunfähigkeit nicht stützt. Was hat das mit der angebl.
Wie Du auf diese Interpretation kommst, würde mich mal interessieren? Du könntest gar nicht falscher liegen.

Ansonsten: Gute Besserung
Danke