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Verfasst: 12.07.2013, 11:40
von GerneKrankenVersichert
Blühende_Orchidee hat geschrieben:
In dem Zusammenhang denke ich das das Aushändigen des Medizinischen Gutachtens auch darunter fällt. Und wie ich meine KK kenne wird sie sich sträuben mir das Gutachten zu geben. Deshalb meine Frage was ist, wenn die KK und die Mitarbeiter gegen dieses Gesetz verstoßen.

Über weitere Antworten freue ich mich sehr!

Liebe Grüße
Ich würde mir an deiner Stelle noch keine Gedanken über ungelegte Eier machen, sondern Schritt für Schritt vorgehen. Das heißt, wenn das Gutachten vorliegt, eine Kopie des Gutachtens anfordern. Wenn du es dann tatsächlich nicht in Kopie bekommen solltest, müsste man die Gründe wissen, um dir weiter raten zu können. Und auch um zu beurteilen, ob es sich tatsächlich um einen Gesetzesverstoß handelt.

Verfasst: 12.07.2013, 11:52
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben: Um auf den Eingangspost zurückzukommen: Fach-und Sozialkompetenz lassen bei KK (und AfA) MA leider oft zu wünschen übrig.
Sorry KKA, aber diese Aussage ist mir jetzt zu billig und pauschal. Auch ich als KK-Mitarbeiter schränke immer ein, dass meine Äußerungen sich nur auf meinen Arbeitgeber beziehen. Wobei es - wie schon mal erwähnt - auch dort regionale Unterschiede gibt, die mit vielen Faktoren zu tun hat. Weshalb ich mir niemals anmaßen würde, die Fach- und Sozialkompetenz bei Krankenkassen und der Agentur für Arbeit in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Um mal wieder auf meinen Arbeitgeber zurückzukommen, da gibt es verschiedene Erhebungen über die Kundenzufriedenheit und die Ergebnisse sagen nicht aus, dass unsere Versicherten das Gefühl haben, die Fach- und Sozialkompetenz bei uns lasse leider oft zu wünschen übrig.
KKA hat geschrieben: Das aber ein Verhältnis, Zwangskunde versus semi-staatliche Institution, von Ohmacht (Zwangskunde) einerseits und Machtempfinden (MA der KK, AfA usw.) andererseits ( zu oft) geprägt ist, und dem völlig anders gearteten Grundprinzip des umworbenen 'Wunschkunden' mit entsprechendem Vertriebsverhalten in der freien Wirtschaft, einem Vergleich nicht standhält, IST Realität.
Vielleicht solltest du Roemers Angebot doch mal annehmen :roll: . Wir haben keine Zwangskunden, im Bereich der GKV ist ein Wechsel dermaßen einfach, dass uns unzufriedene Kunden sehr schnell verlassen können. Wenn ich denken würde, ich hätte Macht über einen Kunden und ließe diesen das spüren, dann hätte ich aber ganz schnell eine Audienz beim Chef. Und Vertrieb - ja, ein Schnuppertag bei unserem Vertrieb würde vielleicht auch zu einer anderen Einschätzung deinerseits führen. An der Weisheit der Indianer ist was dran - wenn du mal zwei Wochen die Krankenkassenmokassins meines Arbeitgeber angehabt hättest, würdest du bestimmt anders urteilen.

Verfasst: 12.07.2013, 12:19
von Czauderna
Hallo,
ich meine, es geht hier tatsächlich nur um Einzelfälle der zwischenmenschlichen Beziehungen (Kunde - Mitarbeiter und umgekehrt).
Der Kunde fordert "Sanktionen" für Mitarbeiter die ihn "falsch" behandelt haben und denkt, dass der Arbeitgeber (speziell der öffentliche Dienst)
den Arbeitnehmer schützt, ha sogar dessen Artt und Weise sogar noch stützt.
Auch wenn es KKA. nicht ganz so sieht - hier kann tatsächlich nur die Praxia die richtige Antwort geben - ich sag es mal ganz profan - wer als Kundenberater am Tag bis zu 30 Kunden persönlich oder bis zu 80 Kunden am Telefon bedient, der hat absolut keine Zeit und auch keine Lust seine persönliches Befinden einem einzelnen Kunden gegenüber auch an diesem auszulassen - er/sie hat entweder einen gleichbleibend schlechten Stil am Leibe oder eben die geforderten positiven Dinge - ein hin- und herspringen
gibt es, meiner Erfahrung nach, nicht - Ausnahmen bestätigen wie immer auch hier die Regel. Auch in der Sachbearbeitung, also ohne den direkten Kundenkontakt ist es absolut Kontraproduktiv und auch unlogisch, persönliche Befindlichkeiten seitens des Sachbearbeiters in die Fallbearbeitung einfliessen zu lassen.
Trotzdem, so etwas gibt es und es ist Aufgabe des Arbeitgebers da einzugreifen.
Auch ich führe gerne noch einmal die Überschrift an "Welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung eines Gesetzes ? " -
mit Sicherheit keine zivilrechtlichen gegen den Sachbearbeiter soindern im Rahmen eines SG-Verfahrens immer gegen die Kasse als Entscheidungsträger. Momentan wird ja auch rege über Strafanzeigen gegen Ärtze und speziell den MDK, geschrieben in Verbindung mit Kassenentscheidungen, aber das ist ein anderes Thema.
Grusds
Czauderna

Verfasst: 12.07.2013, 13:24
von KKA
Aber GKV, selbstverständlich besteht eure Kundschaft zu 100% aus Zwangskunden. Ohne gesetzlich vorgeschriebener Versicherungspflicht keine Kunden. Die Tatsache, dass Kunden die Kasse aus welchen Gründen auch immer jederzeit wechseln können, ändert nichts am Grundprinzip (dass der Kunde Kunde sein muss). Ferner stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, warum Kunden die Kasse wechseln. Unzufriedenheit mit den SB z.B.? Nicht gewährte Leistungen? Wichtig, woraus entnimmt der Wechselwillige die Erkenntnis, bei Kasse B wachse das Gras grüner als bei Kasse A? Da die Grundversorgung für alle Kassen gesetzlich gleich geregelt ist verbleiben noch die Zusatzleistungen.
Für mich persönlich kein Kriterium zu wechseln.

Wenn ich schreibe 'oft', dann meine ich damit die zutreffenden Fälle und NICHT jede Kasse und schon gar nicht jeden SB. Aber es gibt sie, die Ohnmacht und das Machtgehabe. Der Kunde fühlt sich überfordert, allein gelassen und ungerecht behandelt. Und er hat, von mühseligen, oft zermürbenden Verfahrensmarathons abgesehen, keine Chance seine Situation aus eigener Kraft positiv zu verändern. Wie auch, wenn mir, wie ich kürzlich selbst erfahren durfte, ein SB der AfA mit dem IQ einer serbischen Bergziege gegenübersitzt und nicht fähig ist, meine Fragen klar und deutlich zu beantworten, anstelle dessen nur 'hmmm' und ähmm' Laute von sich gibt. Einzelfall? Nein, ist schon die zweite Bergziege. :cry:

Das mag alles nicht bei euren AG, @GKV und Czauderna, zutreffen, oder zumindest nicht in eurem unmittelbaren Tätigkeitsumfeld. Gut zu lesen, nur leider kein Kassen übergreifender, bundesweiter Standard, wie uns die vielen Streitfälle allein in diesem Forum bestätigen.

Mag sein, dass euch das Zeitalter von zeitlich begrenzten Arbeitsverträgen auch erreicht hat. Ich bleibe dabei, dass die Jobsicherheit bei euch um ein vielfaches höher ist als in der freien Wirtschaft. Da gehen unsere Meinungen halt auseinander.

PS. Meine Einladung an Roemer erweitere ich an GKV und Czauderna....


Gruss
KKA

Verfasst: 12.07.2013, 14:59
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben:Aber GKV, selbstverständlich besteht eure Kundschaft zu 100% aus Zwangskunden. Ohne gesetzlich vorgeschriebener Versicherungspflicht keine Kunden.
Mit dieser Logik könnte man auch sagen, dass die Kundschaft der Lebensmittelhändler aus Zwangskunden besteht. Nicht zu 100 %, genausowenig wie bei der GKV, es soll ja noch Selbstversorger und freiwillig Versicherte in der GKV geben. Aber was nutzt es mir, meinem Arbeitgeber und meinem Arbeitsplatz, wenn die sogenannten Zwangskunden ihrem Zwang lieber bei einer anderen Kasse nachkommen?
KKA hat geschrieben: Ferner stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, warum Kunden die Kasse wechseln. Unzufriedenheit mit den SB z.B.? Nicht gewährte Leistungen? Wichtig, woraus entnimmt der Wechselwillige die Erkenntnis, bei Kasse B wachse das Gras grüner als bei Kasse A? Da die Grundversorgung für alle Kassen gesetzlich gleich geregelt ist verbleiben noch die Zusatzleistungen.
Für mich persönlich kein Kriterium zu wechseln.
Es geht darum, WIE die Leistungen erbracht werden. Habe ich einen Ansprechpartner, der sich um alles kümmert oder nur eine Hotlinenummer, unter der ich jedesmal mit jemand anderem verbunden werde? Bekomme ich ständig andere Arzneimittel oder bleiben die Rabattpartner der Kasse über Jahre konstant? Und viele andere Dinge. Umfragen bei unseren Kunden ergaben, dass das wichtigste Kriterium der persönliche Ansprechpartner ist. Das muss nicht unbedingt der Kundenbetreuer vor Ort sein, bei Pflegebedürftigen kann das auch der Mitarbeiter der Pflegekasse sein, der sich dann auch um andere Dinge wie z. B. die teilweise Befreiung von der Zuzahlung kümmert (ohne sie selbst zu bearbeiten). Diese Punkte kann man in keinem Ranking bei Ökotest etc. ablesen, sondern nur über Mundpropaganda erfahren. Und da kann es dann durchaus sein, dass in einem Ort die Kasse x und im anderen die Kasse y beliebter ist.
KKA hat geschrieben: Wenn ich schreibe 'oft', dann meine ich damit die zutreffenden Fälle und NICHT jede Kasse und schon gar nicht jeden SB. Aber es gibt sie, die Ohnmacht und das Machtgehabe. Der Kunde fühlt sich überfordert, allein gelassen und ungerecht behandelt. Und er hat, von mühseligen, oft zermürbenden Verfahrensmarathons abgesehen, keine Chance seine Situation aus eigener Kraft positiv zu verändern. Wie auch, wenn mir, wie ich kürzlich selbst erfahren durfte, ein SB der AfA mit dem IQ einer serbischen Bergziege gegenübersitzt und nicht fähig ist, meine Fragen klar und deutlich zu beantworten, anstelle dessen nur 'hmmm' und ähmm' Laute von sich gibt. Einzelfall? Nein, ist schon die zweite Bergziege. :cry:
Wenn du hier die AfA mit Kassen in einen Topf wirfst, macht die ganze Diskussion keinen Sinn. Bei der AfA hast du tatsächlich keine Alternative, bei der Krankenkasse schon.

Verfasst: 12.07.2013, 20:10
von roemer70
Blühende_Orchidee hat geschrieben:Vor 3 Monaten gingen alle Unterlagen von der KK zum MDK. Ich habe erfahren, das ich eig kein Anrecht auf das Gutachten habe, weil der Auftraggeber die KK ist und es denen dann auch gehört. Also müsste die Kasse gut gewillt sein das sie mir später das Gutachten übergeben oder ich müsste es einklagen.
Also bewegen wir uns nur auf dem theoretischen "Was wäre, wenn..."-Pfad?
Da empfehle ich immer Geduld. Und einen neuen Beitrag, wenn es tatsächlich nicht in Deinem Sinne laufen sollte.
KKA hat geschrieben:Roemer, dich würde ich herzlich gerne zu einer Woche in meinem (ehemaligen) Betrieb einladen. Scheint mir eher relevant, als das ich ein 'Praktikum' bei einer KK absolviere. Und deiner Bemerkung, ein Gespräch mit einem Gewerkschafter zu führen, kann ich partout nichts abgewinnen. Würdest du meine komplette Vita kennen, hättest du den Kommentar nicht hier eingestellt. Der Nachteil vom Austausch in Internetforen,...man kennt sich nicht und zieht übereilige Schlüsse aus mimiklosen Kommentaren.
KKA, warum sollte ich ein Praktikum in Deinem ehemaligen Betrieb machen? Ich ziehe ja keine Schlussfolgerungen aus irgendwelchen Erfahrungen mit Deiner Branche oder aus Forenbeiträgen. Genausowenig stelle ich Vermutungen über Arbeitsbedingungen oder Mitarbeiter(un)fähigkeiten dort ein.
Ich empfahl Dir Praktikum oder Gewerkschaftergespräch, damit Du einen lebendigen Einblick bekommst. Da spielt Deine Vita eigentlich keine Rolle - es sei denn, Du hast bereits bei Kassen oder der Gewerkschaft gearbeitet. Das ist auch ein Vorteil aus der Anonymität im Forum - man wird nicht daran bemessen, wo man herkommt, was man ist oder war - sondern nur an seinen Worten.
Daher meine Empfehlung. Eigene Einblicke helfen bei der Meinungsbildung ungemein. Und Deine Beiträge decken sich halt nicht mit meiner Arbeitserfahrung - die, wenn man andere Beiträge liest oder sich mit Kollegen auch anderer Kassen austauscht, nicht untypisch sind.
KKA, no offense, ich meine es nur gut. Und ich räume halt auch zu gerne Vorurteile aus.

Verfasst: 12.07.2013, 21:42
von Poet
Blühende_Orchidee hat geschrieben:
"Die Krankenkassen SOLLEN die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen."

Das Wort "Können" wurde durch das Wort "Sollen" ersetzt. In dem Zusammenhang denke ich das das Aushändigen des Medizinischen Gutachtens auch darunter fällt. Und wie ich meine KK kenne wird sie sich sträuben mir das Gutachten zu geben. Deshalb meine Frage was ist, wenn die KK und die Mitarbeiter gegen dieses Gesetz verstoßen.
@Orchidee: Es geht in dem Passus des Patientenrechtegesetzes um BEHANDLUNGSFehler, bei denen die Patienten bisher zumindest immer ziemlich alt aussahen gegen die mit Anwälten und Haftpflichtversicherungen bis an die Zähne bewaffnete Medizinlobby.

Der MdK begutachtet im Auftrag der KK aber er behandelt nicht. Die KK wird Dir zudem ganz sicher das Gutachten zugänglich machen wenn Du es forderst.

Verfasst: 12.07.2013, 21:59
von Poet
@KKA: Mit meiner Arbeitswelt deckt sich das was Du mit "Ohnmacht" beschreibst - > viele Kunden fühlen sich tatsächlich so und erleben sie auch.

Dabei ist der Weg der Sanktion aus arbeitsrechtlicher Sicht im ÖD genauso wie auch in der Wirtschaft: Kritikgespräch/ggf. Ermahnung -> Zielsetzung der Verhaltensänderung -> Abmahnung im WDH-Falle mit Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenz -> verhaltensbedingte Kündigung im WDH-Fall. Die im ÖD herrschenden größeren Arbeitsplatz-Sicherheiten beziehen sich in eigtl. nur auf den Ratioschutz. Einen per se höhere Arbeitsplatzsicherheit bei Fehlverhalten gibt es da auch nicht. ABER: Die Frage ist doch, wie wird denn der beschriebene Prozess gelebt? Oder gibt es Abhängigkeiten, die Sanktionen von Führungskräften behindern bzw. denen die es durchziehen wollen, mehr Probleme als Lösungen bereiten. Verlierer: Wieder der Kunde.

Dennoch hat GKV Recht: Der Wettbewerbsdruck der Kassen reguliert, dass dort kundenorientierter umgegangen wird als bei Monopolen.

Verfasst: 12.07.2013, 22:08
von KKA
Ach, Roemer, wir drehen uns im Kreise. Das Thema hat sich vervielfältigt und ist viel zu komplex, um in einem Forum abgehandelt zu werden.
Ein, zwei Sätze noch:

Ich impliziere nicht, über KK interne Kenntnisse zu verfügen. Meine Einladung galt einzig und allein der Beweisführung, dass es wohl gravierende Unterschiede zur freien Wirtschaft gibt. Diesen Punkt hier noch weiter auszuführen dürfte müßig sein. Wir haben unterschiedliche Ansichten. Mehr nicht!

Meine Einladung basiert auf Gegenbeweisführung, nicht auf von dir nicht abgegebene Anmerkungen zu meinem Berufsumfeld. Eigentlich logisch.

Meine MiniMini-Vita diente lediglich der Aufzeichnung von langjähriger Lebens-und Arbeitserfahrung, keinesfalls um mich zu profilieren. Habe ich nicht nötig.

In diesem Sinne,

Gruss
KKA

Verfasst: 12.07.2013, 22:51
von Lady Butterfly
sicherlich gibt es Unterschiede.....aber es gibt auch Unterschiede zwischen den verschiedenen privaten Unternehmen

man kann wohl getrost davon ausgehen, dass bei Discountern wie Lidl oder Aldi eine andere Unternehmenskultur herrscht als z. B. bei der Deutschen Bank, bei SAP oder vielleicht auch McKinsey

In großen Unternehmen kann sogar in ein und demselben Unternehmen in einer Abteilung eine andere Unternehmenskultur da sein als in einer anderen Abteilung. Sicherlich macht auch immer die jeweilige Führung einen Unterschied - oder die jeweiligen Mitarbeiter selbst

und so wird es auch ganz selbstverständlich auch zwischen den einzelnen Kassen Unterschiede geben - und innerhalb der einzelnen Kassen Unterschiede zwischen den Geschäftsstellen.

aber zu sagen, dass die Mitarbeiter bei Krankenkassen generell weniger kundenfreundlich, kompetent, motiviert etc. sind, halte ich doch für sehr gewagt!!

Verfasst: 12.07.2013, 23:26
von roemer70
Dank, Lady Butterfly, Du bringst es auf den Punkt!

Es gibt, was Führung und Unternehmenskultur angeht, nicht "die" freie Wirtschaft und "die" Kassen. Es gibt Schwarz, Weiß und jede Menge Grau - überall. Und bei den Kassen hat man mitnichten Narrenfreiheit, was den Umgang mit Kunden angeht. Das mag vor 1996 vielleicht mal anders gewesen sein (Stichworte Wahlrecht und Wettbewerb). Aber wenn ich mir meinen Brötchengeber ansehe und ihn dann z.B. mit einem hiesigen Telekommunikationsdienstleister vergleiche (von dem ich zufällig zahlreiche Mitarbeiter und Führungskräfte kenne) oder mir auch nur das Unternehmen meiner Frau anschaue, dann tun sich Welten auf in punkto Kundenorientierung - aber nicht zugunsten der "freien Wirtschaft"... Customer Relationship Management, offene Fehlerkultur, Beschwerdemanagement etc. - seit Ewigkeiten Standard in vielen Kassen. Und das ist auch gut so!

KKA, ich halte es nicht für müßig, darüber zu diskutieren. Als Außenstehender kann man gewisse Dinge einfach nicht kennen. Die von Dir vermuteten Unterschiede sind nicht so gravierend - ich behaupte sogar, sie liegen innerhalb der Spannweite vergleichbarer Dienstleister außerhalb der GKV.

Verfasst: 12.07.2013, 23:51
von Poet
@roemer: Wieso "Außenstehender"? Er reflektiert die Kundensicht und deren Wahrnehmung bzgl. Umgang bei Krankenkassen mit Kunden/Konsequenzen für die Mitarbeiter. Und er hat Recht aus seiner Sicht.

@Lady Butterfly: KKA hat abstrahiert nur das hier geschrieben -> "Ich bleibe dabei, dass die Jobsicherheit bei euch um ein vielfaches höher ist als in der freien Wirtschaft. Da gehen unsere Meinungen halt auseinander." Eine generelle Bewertung hat er nicht gemacht, im Gegenteil...wenn man den vorletzten Post liest, kann man eine Differenzierung bzgl. Umgang mit Kunden erkennen.

Verfasst: 13.07.2013, 00:22
von roemer70
Eben, Poet, aus SEINER Sicht. Und mir ging es darum, seine Sichtweise zu erweitern.
Denn mal ganz ehrlich: Weiß ich als Kunde, wie Unternehmen mit Mitarbeitern umgehen? Grds. nicht, oder?

Und da er keine Interna kennt, ist er Außenstehender, was arbeitsrechtliche Abläufe bei Kassen angeht.

Fakt ist, es gibt in allen Unternehmen und Betrieben alle Nuancen von Verhalten und Konsequenzen. Da bilden Krankenkassen keine Ausnahme. Nur aufgrund der Rechtsform oder des Status als SV-Träger gibt es noch keine Unterschiede. Die liegen immer in Unternehmensphilosophien und Einzelpersonen begründet - bei jedem Arbeitgeber.
Alles andere wurde schon gesagt.

Verfasst: 13.07.2013, 12:25
von Poet
roemer70 hat geschrieben:Alles andere wurde schon gesagt.
Sehe ich genauso, außerdem liegen wir alle nicht weit auseinander.

Schönes WE an alle!

Verfasst: 13.07.2013, 12:41
von Bully
Czauderna hat geschrieben:
Auch ich führe gerne noch einmal die Überschrift an "Welche Konsequenzen bei Nichtbeachtung eines Gesetzes ? " -
mit Sicherheit keine zivilrechtlichen gegen den Sachbearbeiter soindern im Rahmen eines SG-Verfahrens immer gegen die Kasse als Entscheidungsträger.
Hallo,

na mit Sicherheit, würde ich das gerade nicht ausschließen.
aber ich gebe Dir Recht das sind auch absolute Ausnahmefälle, in denen MA straf / zivilrechtlich belangt werden.

ansonsten stimme ich roemer und Poet zu

"Alles andere wurde schon gesagt."

allen ein schönes sonniges Grillwochende

Gruß Bully