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Verfasst: 04.03.2013, 14:46
von ardiana1991
der empfänger war die deutsche rentenversicherung rheinland in düsseldorf. der brief wurde am 3. februar zur abholung bereitgestellt, abgeholt wurde der brief aber erst später.

liebe grüße
ardiana

Verfasst: 04.03.2013, 19:16
von GerneKrankenVersichert
Dann gilt das Eingangsdatum bei der DRV in Düsseldorf. Wann war das denn?

Verfasst: 04.03.2013, 19:17
von ardiana1991
hallo noch zur info.

laut schreiben der krankenkasse steht folgendes
sehr geehrte frau ..........

ist die erwerbsfähigkeit eines versicherten nach ärztlichem gutachten erheblich gefährdet oder gemindert, kann die krankenkasse ihn auffordern, innerhalb 10 wochen einen antrag auf leistungen zur medizinischen rehabilitation beim zuständigen kostenträger zu stellen. kommt der versicherte dieser aufforderung nicht nach, entfällt der anspruch auf krankengeld mit ablauf der frist.

der medizinische diesnt der krankenversicherung in .......... stellt in seinem gutachten vom .......... fest, daß ihre erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist.

der beratungsarzt des mdk schlägt die teilnahme an einer medizinischen rehabilitationmaßnahme über den zuständigen rentenversicherungsträger vor. die maßnahme soll dabei helfen, ihre erwerbsfähigkeit zu bessern und / oder wiederherzustellen bzw. eine verschlechterung abzuwenden
.

wie kann der mdk die teilnahme vorschlagen wenn meine freundin noch nie beim mdk war und noch nie von ihm untersucht wurde?

liebe grüße
ardiana

Verfasst: 04.03.2013, 19:21
von ardiana1991
gelöscht weil doppelt

Verfasst: 04.03.2013, 19:23
von Czauderna
Hallo Ardiana 1991,
doch, das kann er und grundsätzlich darf er das auch. Der MDK. entscheidet in eigener Verantwortung ob er für ein Erst-Gutachten den Betroffenen auch persönlich in Augenschein nimmt oder gar untersucht.
Erst beim Widerspruchsgutachten muss grundsätzlich die persönliche Einladung erfolgen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.03.2013, 19:26
von ardiana1991
Dann gilt das Eingangsdatum bei der DRV in Düsseldorf. Wann war das denn?
also die zuständigkeit für meine freundin ist nicht düsseldorf. aber der antrag wurde am 2. februar nach düsseldorf geschickt (deutsche rentenversicherungsträger). am 3. februar hat der postbote ihn bei der post zur abholung bereitgelegt weil niemand da war der unterschreiben konnte (laut dhl großkunde). aber der postbote hat vermerkt daß der brief ohne unterschrift zur abholung bereitliegt also am 3. februar (1 tag vor ablauffrist). aber der empfänger hat ihn erst viel später abgeholt, nach ablauffrist.

liebe grüße
ardiana

Verfasst: 04.03.2013, 19:58
von GerneKrankenVersichert
Wann denn? Datum?

Verfasst: 04.03.2013, 20:05
von ardiana1991
postbote hat dem empfänger (drv düsseldorf) am 3. februar benachrichtigt daß ein einschreiben zur abholung vorliegt). der empfänger hat es aber erst am 9. februar abgeholt.

liebe grüße
ardiana

Verfasst: 04.03.2013, 20:12
von Carola
Ohne Rechtsanwalt wirst du nicht weiterkommen im Fall deiner
Freundin.
Amtsgericht/Beratungshilfeschein/ dann Anwalt.
Du/deine Freundin vertrödelt nur eure Zeit hier, die ihr noch braucht.
Wenn du alles hier jeden alles lang und breit erklärt hast, sind sämtliche
Fristen abgelaufen.
Was willste ?
Meinungen ?
Kannste haben hier.

Hilfe/Kohle ? nur durch Anwalt.
lg

Verfasst: 04.03.2013, 20:41
von CiceroOWL
wie Carola schon geschreiben hat, da hilft nur ein Anwalt. Das Thema ist ein wenig zu komplex um es hier zu behandeln.

Verfasst: 05.03.2013, 13:37
von ardiana1991
vielen dank für all eure antworten. meine freundin wird sich an einem anwalt wenden. das heißt sie müsste zum amtsgericht? ich werde sie begleiten und dann einen beratungshilfeschein beantragen? welchen anwalt sollte sie aufsuchen? für welches recht? gibt es einen den man uns empfehlen könnte? der hier manche im forum geholfen hat?
gerne per pn. vielen dank,

liebe grüße
ardiana

Verfasst: 05.03.2013, 20:48
von CiceroOWL
Es gilt das Sozialrecht also muuss deine Freundin zum Sozialgericht, Empfehlungen kann ich glaube hier keiner geben.

Verfasst: 06.03.2013, 16:58
von Bully
CiceroOWL hat geschrieben:Es gilt das Sozialrecht also muuss deine Freundin zum Sozialgericht, Empfehlungen kann ich glaube hier keiner geben.
ergänzend dazu,

Ruf bei der, für Deine Region zuständigen Anwaltskammer an

die nennen Dir dann jemanden der im

Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht

fit ist.

Gruß Bully

Verfasst: 06.03.2013, 21:48
von ardiana1991
hallo vielen dank für eure antworten und an die jenigen die wissen wer gemeint ist vielen dank für eure pn.

ihr habt uns sehr weitergeholfen. meine freundin hat nun einen anwalt und er sagt der widerspruch wird erfolgreich sein.

liebe grüße
ardiana

Verfasst: 31.03.2013, 17:34
von ardiana1991
hallo ihr,

ich wollte euch nur eine rückmeldung geben. der anwalt hat widerspruch eingereicht und der krankenkasse mitgeteilt, daß meine freundin ihre mitwirkungspflichten nachgekommen ist in dem sie vor fristablauf bei der krankenkasse vorgesprochen hat und einen neuen antrag stellen wollte weil der erste verloren gegangen ist und der zweite zwar vor dem fristablauf gestellt und gesendet wurde (siehe einschreiben) aber erst später angekommen ist. nun erhält meine freundin weiterhin ihr krankengeld und die reha wurde auch schon bewilligt. vielen dank an alle die hier mitgeschrieben haben.

liebe grüße
ardiana