Seite 3 von 3

Verfasst: 27.11.2012, 00:46
von Jens.hf
Hallo Machts Sinn,

es geht um die Blockfristen.

Rückwärts:
01.01.2001 bis 08.02.04, 07., 10., 13

Krankzeiten:

24.09.09 -20.10.07
06.10.08- 31.12.08
17.03.09 -27.04.09 Reha
18.12.09-08.02.11 Ehem. Begründung 78 Wochen gezahlt, ehem. Blockfristende 05.10.2011!
08.11.11 - heute bzw 19.12.12

Erstmaliges Auftreten Blockfrist Anfang 2001, 4, 7, 10, 13:
Blockfrist 01.01.2010-2013 würden die Zeiten vom 01.01.10 - heute zusammenfassen. Hier hätte ich nach der Berechnung bereits 25 Monate in dieser Blockfrist k - Geld bezogen.

Geht rechnerisch natürlich nur durch die fragliche rückwirkende änderung der Blockfrist durch die kk, da hätten die sich ins Bein geschossen....
Oder können die dann etwa zurück fordern, ich hoffe nicht!


Beim Datum 01.01.02, 05, 08,11,14
sieht es so aus, das vom ersten k- Geld zwar von der kk der Zeitraum vonm 01.01.11 - 08.02.11 zuviel bezahlt wurde, ca 5 Wochen, aber ich immer noch nach Anrechnung ca. 3,75 Monate Anspruch hätte.

Auch im Hintergrund dessen wäre es mir lieb zu erfahren wie im Bezug zur Blockfrist die Diagnose f32.x zu F45.9 steht.

In diesem Zusammenhang macht meine Anfrage:

"Was ist davon zu halten wenn ich von einer vorherigen Krankenkasse mit einem Mal Daten erhalte die den 10 Jahreszeitraum zur gesetzlichen Löschung , hier 01.01.2001, überschreiten? ( 2002 o.K., 2001 würden Blockfristmäßig gar nicht passen, schieß ich mir ins Bein...) "

doch Sinn, da lt. Gesetzgeber die Sozialdaten nach LÄNGSTENS 10 Jahren ( gehen wir von kalenderjahren aus, alles vor dem 01.01.2002 ) zu löschen sind?

Wäre doch enmal ein Umkehrschluss zu der mir erfahrenen Praktik der kk, die mir mitteilt sie hätte aufgrund ders Entschlusses der Spitzenverbände nach 6 Jahren alle Sozialversicherungsrechtlie Daten gelösch?




Gruß Jens