Rückwirkend Blockfrist geändert zu meinen Ungunsten?

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Moderator: Czauderna

Jens.hf
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Rückwirkend Blockfrist geändert zu meinen Ungunsten?

Beitrag von Jens.hf » 23.11.2012, 17:33

Hallo liebe Leute,

mein Fall:

Innerhalb vom 06.10.2008 - 08.02.2011 insgesammt 78 Wochen Krankengeld bezogen,
vom 09.02.2011 - 18.11.2011 incl. 6 Wo. Weiterzahlung ALG1 bezogen.

Jetzt zum 19.12.2012, also nach 58 Wochen von der Krankenkasse ausgesteuert, mit der Begründung das ich vom 24.09.2007 - 20.10.2007 schon einmal wegen der gleichen Krankheit krank war, und daher der Blockfristbeginn für mich der 24.09.2010 wäre.

Zu den o.G. 58 Wochen kommen also noch die Zeiten vom 24.09.2010 - 08.02.2011, rechnerisch 78 Wochen.

Wiederspruch meinerseits, KK hat mit Bescheid zum Ende der ersten Blockfrist fakten geschaffen, sonst hätte ich ja über den 08.02.11 ja noch weiter Krankengeld beziehen können und verwies darauf, das ich hilfsweise hierzu rückwirkend jurisstische Schritte vorbehalte.

Nun hat mich seinerzeit mein Arzt gesund geschrieben mit dem Hinweis, das ich ansonsten Ärger mit dem Amt bekomme ( kein ALG! ) Die kk fügte also eine Kopie der "Gesundschreibung" bei und verwies darauf, das hiermit eine eventuelle Nachzahlung nicht in Betracht käme.
Und leider haben wir uns eben damals geirrt, aber das haben wir jetzt korrigiert.
Ach ja, und Krankheitszeiten mit Diagnosen gibt es bei uns auch nur bis 2006....

Ich weiss, das ich schon mind. seit 2001 immer mal auf diese Diagnose Krank war.


Frage:
Können die Blockfristen so rückwirkend geändert werden?

Ist es denn überhaupt richtig, das wenn ich weiterhin krank bin, kein Anspruch auf ALG1 habe, was dann, ALG2?

Was kann ich noch tun?

Habe übrigens noch ein ärztliches Attest zur Vorlage bei der BFA vom 14.08.2002 gefunden. Hilft mir das weiter?


Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.

Jens

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 23.11.2012, 20:03

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Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 23.11.2012, 20:58

na, schreib doch einfach mal deine Kasse an und frag nach, wieso und aufgrund welcher Fakten die Blockfrist geändert wurde.....und nimm Akteneinsicht

fordere eine Auflistung deiner AU-Zeiten an - warte die Antworten ab, und dann kann man weiterschauen

Jens.hf
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Beitrag von Jens.hf » 23.11.2012, 21:29

Hallo Machts Sinn,

viellen Dank für Deine Antwort.

Ich bin mitten im Wiederspruchsverfahren, die Wiederspruchsfrist läuft montag ab.

Gruß Jens

Jens.hf
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Beitrag von Jens.hf » 23.11.2012, 21:37

Hallo Lady Butterfly,

Die Krankheitszeiten bis 2006 haben die mir schon geschickt, weiter zurück haben die nicht mehr da die Spitzenverbände der Krankenkassen eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren vereinbart haben und daher vorherige Daten gelöscht sind.

Hätte die ihre Arbeit beim ersten Mal richtig gemacht, wären damals wohl auch ältere K-Zeiten aubzurufen gewesen.

Begründung Änderung der Blockfrist: Nach erneuter Prüfung ist die damals berechnete BF nicht korrekt.
Es ergeben sich aus der damaligen Fehlbeurteilung allerdings keine Leistungs- bzw. versicherungsrechtlichn Konsequenzen.

Allerdings habe ich ja ein Attest v. 14.08.2002 mit bezug auf diese Krankheit zur Vorlage bei der damaligen BFA als Reha Empfehlung.

Hilf mir das?

Gruß Jens

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 23.11.2012, 21:52

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Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 23.11.2012, 22:04

das Problem ist, dass die Festsetzung einer Blockfrist ein nicht begünstigender Verwaltungsakt ist - der kann wieder zurückgenommen werden.

hast du einen Hausarzt? seit wann bist du dort in Behandlung? hast du vielleicht Arzt- oder Krankenhausberichte daheim?

Jens.hf
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Beitrag von Jens.hf » 23.11.2012, 22:20

Hallo Machts Sinn,

den Wiederspruch habe ich heute vorab per Fax, danach schriftlich mit Empfangsbestätigung direkt bei der Krankenkasse abgegeben. Nachmittags kam die Post mit einem Antwortschreiben der kk zwar noch nicht auf den wiederspruch an sich, aber da ich vorab die ganze zeit schriftverkehr mit der kk hatte bzgs anforderung krankzeiten, ich schon mal bemerkt hatte das die Blockfrist mit einmal anders sei usw. kann ich mir schon einen Reim draus machen.

einstellungbescheid ist vom 26.10. mit belehrung, einen Monat Frist.

Gruß
Jens

Jens.hf
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Beitrag von Jens.hf » 23.11.2012, 22:25

Hallo Lady Butterfly,

Mein Neurologe ist vor 11 Monaten verstorben, mein Hausarzt hat im April auch aufgehört.
Also alles neue Ärzte.
Besonders die Neurologiepraxis ist immer noch kein Nachfolger, gibt Probl. mit Kassenärztlicher Vereinigung.


Lediglich bericht vom 14.08.2002 mit der Empfehlung zur Kur und Hinweis auf bereits mehrfach stattgehabter Krankheitszeiten mit dieser Krankheit Arbeitsplatz gefährdet.


LG Jens

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 23.11.2012, 22:35

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Jens.hf
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Beitrag von Jens.hf » 23.11.2012, 23:18

Hallo,

ich habe mir überlegt, das hier schon mehrfach angesprochene Schreiben von 2002:

Beim damaligen Arzt bin ich auch nur in diesem Jahr gewesen. Der müsste die Unterlagen doch noch haben ( Aufbewahrungsfrist 10 Kalenderjahre?), bin definitiv im Frühjahr von diesem Krankgeschrieben gewesen.

Aber hilft das wirklich wo eine Lücke zwischen 2002 und 2007 ist?


LG Jens

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 23.11.2012, 23:29

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Jens.hf
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Beitrag von Jens.hf » 24.11.2012, 00:24

Hallo,

Zitat Schreiben 2002, sachlich eingekürzt:

Bei o.A. Patienten besteht ausgeprägte physiopsychologische Erschöpfung i.r. einer depressiven Episode. Es bestehen massive Konzentrationsstörungen am Arbeitsplatz...................
Eine Ambulante Behandlung mit Psychotherapie und Medikamenten konnte noch keine ausreichende Besserung erwirken
( hinwis auf Kur )
Der Arbeitsplatz ist aufgrund bereits mehrfach stattgehafter AU gefährdet.
Eine Psychosomatische Kur ist daher dringend erforderlich.....

Kur ist seinerzein NICHT stattgegeben worden.

Ich hatte ein persönliches familiäres Schockerlebnis zwischen Weihnachten und Neujahr, habe Firmentreu gearbeitet weil alle anderen Urlaub hatten und nach Neujahr krank 02.01.2002!!!!

Na ja, die Prob. sind heute anders, massiver, aber immer noch Psychologisch + hinzugekommen seit 2008 Bulimie.

KK Bezieht sich aber immer auf depressionen F32.2, 3 o.Ä


LG Jens
Zuletzt geändert von Jens.hf am 24.11.2012, 19:47, insgesamt 1-mal geändert.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 24.11.2012, 08:40

Hallo,

wenn die Kasse die Daten nicht rausrückt (und die haben garantiert mehr als Jahre im PC), dann musst Du selbst ermitteln. Und die Idee mit dem Arzt ist gut, vielleicht hat er ja wirklich noch Aufzeichnungen.
Das Attest für die BFA ist meiner Meinung nach nicht relevant, weil es nur etwas zum Gesundheitszustand und nicht der Arbeitsunfähigkeit aussagt.
Aber für den Kurantrag musste die Kasse den AUD-Beleg ausfüllen. Frag doch mal bei der Rentenversicherung nach, ob dieser da noch vorliegt und sie Dir eine Kopie schicken können. Da sind relevante AU-Zeiten gelistet.

Ansonsten bist Du schon im Widerspruch. Und spätestens das Sozialgericht wird dem "Mauern" der Kasse nicht folgen und die Zeiten sich genau ansehen.

LG, Fee

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.11.2012, 11:12

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