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Verfasst: 29.04.2012, 11:02
von CiceroOWL
boesl-med.de/pages/zz_pdf/Vollvers.AIK_PDF/medizinidi.pdf
mdk-hessen.de/dokumente/Publikationen_TB0607_Ges.pdf
mdk-nordrhein.de/download/ExterneGutachterPflege20120202.pdf
kops.ub.uni-konstanz.de/bitstream/handle/urn:nbn
bsz:352-opus-1789/178_1.pdf?sequence=1
Usw usw.
Ähm MDK Richtlinien Pkt 5.1.1?
Da kann ein externer Gutachter beauftragt werden, wenn entsprechendes Recht angewendet wird?
Aber was solls ist ja unintressant.
Verfasst: 29.04.2012, 11:11
von Machts Sinn
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Verfasst: 29.04.2012, 11:32
von Bully
broemmel hat geschrieben:Naja. Ziel ist festzustellen das die Kassen absichtlich also quasi verbrecherisch handeln.
Da Du es immer wieder erwähnst, liegt Dir das Thema doch sehr am Herzen.
Dann möchte ich das Wort,
verbrecherisch und Kassen durch vorsätzlich und Kasse ersetzen.
Dann brauchen wir das hier nicht mehr feststellen,
dann ist das Fakt.
aber warum ist das so,
aus karriere Denken kann es nicht immer sein,
bleiben also nur noch niedrige Beweggründe über.
vielleicht ist es aber auch so, das man als VS nicht zu selbstsicher seiner
KK gegenüber auftreten sollte, und hier mehr der Katzenberger Spruch gefragt ist
sei schlau, stell Dich dumm.
Gruß Bully
Verfasst: 29.04.2012, 11:33
von CiceroOWL
wie nun doch externe Gutachter und der MDK, plus Krankenkassen = rechtlich richtiger Weg = Krankengeldeinstellung ok, ich bin begeistert.
Verfasst: 29.04.2012, 11:48
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
na ja, wen hier die Langeweile plagt - wäre schon wieder ein Extra-Thema !!
In dem du einen von uns lobst zeigt doch wieder deine Strategie an. Ein Lob von dir ist immer mit Vorsicht zu genießen - ein "Tadel" kommt schon einem "Ritterschlag" gleich.
Damit ich aber auch wieder mal etwas zum eigentlichen Thema beitrage -
stosse ich mal ins gleiche Horn wie mein Vorschreiber - wenn der MDK berechtigt ist externe Gutachter zu beauftragen, dann ist das in Ordnung, wenn Kasse aber externe beauftrage, also nicht den MDK, dann ist das "kriminell" ??.
Ich rufe immer wieder in Erinnerung, dass bei Bewilligungen von Leistungen es
dem Versicherten total egal ist wie und woher die Kasse oder dem MDK an das entscheidende Gutachten gekommen ist, nur wenn es gegenteilig ausgeht und im Widerspruchsverfahren die Argumente ausgehen oder erst keine vorhanden sind, dann wird nach "Formfehlern" geschaut.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 29.04.2012, 11:50
von CiceroOWL
Bully hat geschrieben:broemmel hat geschrieben:Naja. Ziel ist festzustellen das die Kassen absichtlich also quasi verbrecherisch handeln.
Da Du es immer wieder erwähnst, liegt Dir das Thema doch sehr am Herzen.
Dann möchte ich das Wort,
verbrecherisch und Kassen durch vorsätzlich und Kasse ersetzen.
Dann brauchen wir das hier nicht mehr feststellen,
dann ist das Fakt.
aber warum ist das so,
aus karriere Denken kann es nicht immer sein,
bleiben also nur noch niedrige Beweggründe über.
vielleicht ist es aber auch so, das man als VS nicht zu selbstsicher seiner
KK gegenüber auftreten sollte, und hier mehr der Katzenberger Spruch gefragt ist
sei schlau, stell Dich dumm.
Gruß Bully
Achso, so so .......................................
Also ich handle aus niedrigen Beweggründen ..........intressant, sehr interessant.
Ich glaube wir sollten hier mal die Diskussion einstellen, bevor ich mir überlege das Ganze nicht doch im Sinne der StPO weiter zuverfolgen.
Verfasst: 29.04.2012, 11:54
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 29.04.2012, 12:13
von CiceroOWL
Wie was, ich denkemal ich kann lesen, auch die MDK Richtlinien usw,
IV. Zusammenfassung und Ergebnis
Die Erhebung von Sozialdaten durch den MDK ist ein grundrechts-relevanter Vorgang und als solcher vom Datenmanagement der Kranken- und Pflegekassen abzugrenzen. Eine Erhebung liegt vor, wenn eine Verfügungsmöglichkeit über Daten erlangt wird. Einer tatsächlichen Kenntnisnahme bedarf es nicht. Die Erhebung ist an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden. Keine Notwendigkeit zur Erhebung besteht außerhalb spezieller gesetzlich vorgesehener Verfahren. Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verlangt in diesen Fällen, den vorgesehenen Beschaffungsweg einzuhalten. Deshalb darf die Kranken- oder Pflegekasse nicht an Stelle des MDK die allein diesem zukommende Erhebungsbefugnis wahrnehmen. Der MDK kann bei Vorliegen einer Offenbarungspflicht des Leistungserbringers das Übermittlungsverlangen auch gerichtich durchsetzen.
Prof. Dr. Ingo Heberlein Mag. rer. publ. Artikel Erhebung von Behandlungsdaten
durch den MDK
- Zur Abgrenzung der Erhebungsbefugnis zwischen Krankenkasse
und MDK SGB 02/09 S.62 ff.
Heißt aber auch auf gut Deutsch es wird nach AKtenlage entschieden aufgrund der vorliegenden Daten der Leistungserbringer. Punkt.
Verfasst: 29.04.2012, 12:39
von Machts Sinn
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Verfasst: 29.04.2012, 18:17
von Krankenkassenfee
Hallo,
vielleicht findet man auch nichts, weil es so gut wie nie passiert. Von den hier geschilderten 1-2 Einzelfällen mal abgesehen.
Aber die weisen natürlich auf kriminelles und verbrecherisches Tun aller Krankenkassenmitarbeiter hin.
Wenn der MS-Mann mal wieder Langeweile hat werden Probleme geboren oder erhoben. Ich frag mich, ob jemand, der hier hilfesuchend aufschlägt wirklich mit den Tipps und Links gut fährt.
Ich muss ja keinem helfen, und mache es freiwillig. Wenn aber erst mal alle Fachleute vergrault sind und nur noch eine Person leistungsübergreifend "hilft", dann kann man hier zusperren.
Ich denke ein Hobby außerhalb des Internets könnte da hilfreich sein.
LG, Fee
Verfasst: 29.04.2012, 18:42
von roemer70
Machts Sinn hat geschrieben:Siehste Cicero,
wir nähern uns in der Sache an - bin ebenfalls begeistert!
Für alle anderen nochmals zum mitschreiben:
Die Krankenkassen dürfen keine "externen Gutachter" beauftragen, sondern nur den MDK. Wo der MDK an seine Grenzen stößt, darf bzw. muss er "externe Kompetenz mit einbeziehen"; dafür gibt es detaillierte Regelungen ...
Also wer lesen und schreiben kann, ist klar im Vorteil!
Aber jetzt aufgepasst und rechtzeitig ducken - da werden gleich wieder Nebelbomben fleigen ...
Gruß!
Machts Sinn
So sieht also Deine Sachebene aus? Und jetzt fragst Du Dich, warum kaum noch jemand mit Dir diskutieren mag?
Verfasst: 29.04.2012, 20:07
von broemmel
Wir können ja mal eine Abstimmung machen.
Thema:
Mein Machts Sinn es ehrlich, wenn er zu einer Diskussion aufruft
a) Ja. Es wird Ergebnisoffen ohne Polemik und Beleidigung diskutiert
b) Nein, er will nur seine selbst gebastelte Rechtsansicht bestätigt haben.
Verfasst: 29.04.2012, 22:17
von Machts Sinn
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Verfasst: 29.04.2012, 23:08
von Gast
Czaudi
Verfasst: 29.04.2012, 23:11
von Franz04
Als ich ein halbes Jahr krank war hab ich 12.000 euro gekricht
Die KK kann einfach nur die Schnautze halten. Ich persönlich brauche Zeit von den hochpotenten Jobs bis hin zu Jobs, die für mich geeignet sind, ich habe da schon ein paar in Aussicht.
Wichtig dabei ist, das ich mit lebensbedrohlicher Depression nicht dabei drauf gehe.
Franz