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Verfasst: 03.02.2012, 09:20
von Sportsfreund
Hallo Sunny,

leider bin auch ich eher der Meinung von GKV. "Leider", weil Du unseres Erachtens keinen KG-Anspruch hast.

Aber ich geb Czauderna recht: versuche es. Vielleicht sieht es der Sachbearbeiter bei dieser BKK doch anders.
Wenn es sich um eine kleine Firma handelt, erhalten sie einen Großteil der Ausgaben über eine Umlageversicherung zurück. Je nachdem, wie wichtig du für die neue Firma bist, lassen sie vielleicht mit sich reden.
GKV, das stimmt leider m.E. nicht ganz. Im Rahmen der U1 wird eine freiwillige LFZ nicht zurückerstattet. Sondern nur die geleistete LFZ im gesetzlichen Rahmen des EFZG.

Dennoch Sunny, versuch es bei Deinem AG einfach. Wäre auch eine Möglichkeit wie von GerneKrankenVersichert vorgeschlagen.

Gruß

Verfasst: 03.02.2012, 09:35
von GerneKrankenVersichert
Sportsfreund hat geschrieben: GKV, das stimmt leider m.E. nicht ganz. Im Rahmen der U1 wird eine freiwillige LFZ nicht zurückerstattet. Sondern nur die geleistete LFZ im gesetzlichen Rahmen des EFZG.
Danke Sportsfreund. Wieder was gelernt. Ich ziehe meine Aussage mit der Erstattung deshalb zurück.