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Re: Trotz MDK Gutachten weiter AU stellt KK Krankengeld zahl
Verfasst: 12.02.2011, 11:01
von vincent1973
Machts Sinn hat geschrieben:vincent1973 hat geschrieben:tja das problem ist immer noch, dass die AA zwar die Arbeistlosmeldung angenommen hat, aber der auffassung ist, das keine Arbeitsfähigkeit besteht, da vom Arzt weiter AU geschrieben wird.
das ist eine schwierige Materie, kaum zu begreifen: Arbeitslosengeld kannst du auch bekommen, wenn du arbeitsunfähig bist. Nochmals: AU heisst nur, dass du deine letzte Tätigkeit als Bäckereifachverkäuferin nicht ausüben kannst. Für das Arbeitslosengeld dagegen musst du arbeitslos und verfügbar sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html
Du musst also eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für dich in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben können und dürften. Dass Bäckereifachverkäuferin und Reinigungskraft nicht geht ist klar, aber was ist mit einem Job als Bürohilfskraft o. ä., kopieren, ablegen ... - wenn du das kannst - vielleicht fällt dir auch was anders ein - , hast du Arbeitslosengeld zu beanspruchen bis das mit dem Krankengeld geklärt ist, wenn aber am Monatag die Krankengeldweiterzahlung mitgeteilt wird, geht diese Leistung natürlich vor - also mach mit dem Alg I mal langsam.
Du stehst nicht zwischen zwei Stühlen, sondern du sitzt auf beiden und es ist nur noch nicht klar, auf welchem besser.
hallo macht Sinn,
mein Arzt schreibt mich AU, weil ich im moment keine tätigkeit ausüben kann.
ich habe nicht einen Beruf gelernt, um dann wegen AU gezwungengen zu werden , einen schlecht bezahhlten job anzunehmen.
Das kann es ja auch nicht sein. Wenn ich meinen Arbeitsplatz verloren hätte wegen normaler kündigung ( stellenabbau usw.) müßte ich der AFA für ales zur verfügung stehen. Das ist klar. ABer unter diesen unständen sehe ich das auch irgendwie nicht ein.
Zumal wie ich ja bereits geschrieben habe , mein arzt ist der meinung, ic in im moment noch überhaupt nicht arbeitsfähig.
MFG
Re: Trotz MDK Gutachten weiter AU stellt KK Krankengeld zahl
Verfasst: 12.02.2011, 11:51
von Machts Sinn
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Re: Krankengeld, Widerspruch, aufshiebende Wirkung
Verfasst: 12.02.2011, 16:09
von leser
Hallo Machts Sinn,
Machts Sinn hat geschrieben:Also kann jetzt festgestellt werden, dass hier alle das Krankengeld zahlen würden - nur die Krankenkasse nicht
Nicht, dass hier ein Missverständnis entsteht. Wir teilen hier nur unsere persönliche Meinung und eine Einschätzung zu einem geschilderten Sachverhalt mit. Die leistungsrechtliche Entscheidung, positiv oder negativ, trifft die zuständige Leistungsabteilung bzw. der Sachbearbeiter und der steht auch dafür gerade. Leistungen einer Krankenkasse werden nicht nach Abstimmungen, Umfragen oder öffentlicher Meinung gewährt
Ungeachtet dessen - und ich glaube das tut Czauderna auch immer - geben wir gern Hinweise, welcher Rechtsweg eine abschließende Entscheidung herbei führen würde. Quasi den Hinweis, auf "Ihr gutes Recht". Dies bedeutet aber
keine Erfolgsgarantie. Mein Hinweis auf den "sv-rechtlich bewanderten Rechtsanwalt" kommt nicht von ungefähr, will man nicht über eine formaljuristische Hürde stolpern und am Ende ohne Geld dastehen...
Lg Leser
Verfasst: 12.02.2011, 17:09
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.02.2011, 00:38
von leser
Machts Sinn hat geschrieben:dass eine fürsorgliche / gesundheitsvorsorgliche Kasse die Überlegungen bezügl. Arbeitsagentur, Arzt, Rechtsanwalt ... im Vorfeld einer Enscheidung zumindest mit berücksichtigt, bevor sie ihren Versicherten das alles antut
Aber ja doch
Wie Du schon sagst, sie hat sogar darüber zu informieren
§ 13 SGB I - Aufklärung /
§ 14 SGB I - Beratung /
§ 15 SGB I - Auskunft
Trotz MDK Gutachten weiter AU stellt KK Krankengeld zahlung
Verfasst: 23.02.2011, 21:16
von vincent1973
hallo,
da ich mich einer knie OP ( Vorderes Kreuzband,Inneres kreuszband und aussenband gerissen) hatte , und erst heute nach hause durfte, kann ich euch schreiben wie die KK auf das telefax reagiert hat:
Die SB der KK rief den Anwalt um 11:55 Uhr an, hatte bis 12:00 Uhr zeit sich zu melden, und teilte mit, das erst mal weiter Kranekngeld gezahlt werden würde bis der Widerspruch bzw. der MDK Aktenseinsicht genommen hat und der Bericht vom behandelden hausarztes vorliegt.
Und die SB meinte , es müßte kein Krankengeld gezahlt werden währed des widerspruchs und würde mal ein paar gesetzes texte raus suchen und dem Anwalt schicken. Das ist bis jetzt allerdings nicht passiert.
mfg
Verfasst: 23.02.2011, 22:45
von Machts Sinn
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Verfasst: 24.02.2011, 10:47
von vincent1973
pardon - welche von beiden Aussagen gilt nun, ich verstehe das so nicht.
hallo,
die zweite aussage. die erste aussage war nur als begründung, warum ich mich erst jetzt melde.
MFG
Verfasst: 24.02.2011, 11:29
von Machts Sinn
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Trotz MDK Gutachten weiter AU stellt KK Krankengeld zahlung
Verfasst: 24.02.2011, 11:39
von vincent1973
Hallo ,
ich fange nochmal von vorne an. hier geht es ja um eine 40 jährige bäckereifachverkäuferin ( meine Frau ) der das Krankengeld eingestellt wurde. Wie ich ja bereits vorletzte Woche geschrieben hatte, waren wir deswegen beim Anwalt. Der hatte der kasse bis 14.02.11 12 Uhr eine frist gestezt sich bei ihm zu melden. Das hat die SB um kurz vor 12 Uhr auch getan. Es wird erst mal weitergezahlt bis der widerspruch geklärt ist, bedeutet: MDK schaut sich die begründung des behandelden azrtes an und macht akteneinsicht.
Gleichzeit hat die SB unseren Anwalt darauf aufmerksam gemacht, das sie eigentlich nicht zahlen müßten. Die Gesetztes texte wollte sie rau suchen und dem anwalt schicken. Dies hat sie natürlich bis jetzt nicht gemacht, denn unser Anwalt würde die Gesetzes Texte gerne mal lesen.
Das mit der Knie Op bezog sich auf mich,hat hiermit nichts weiter zutun. hatte es nur geschrieben, damit ihr wisst, warum ich mich erst jetzt wieder melde.
MFG
Verfasst: 24.02.2011, 12:00
von Machts Sinn
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