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Verfasst: 02.02.2010, 19:26
von dresdner
und was macht das jetzt für einen sinn, bei dem hier gefragten mal einfach was anzunehmen? es war weder von dak noch von aok die rede. man kann hier doch nicht einfach eine vermutung in den raum stellen und sich danach die lösung zurecht denken!

die fragestellung war eine ganz andere. und die wurde, mal abgesehen von deinen ausbrüchen, annähernd beantwortet.

Verfasst: 02.02.2010, 21:50
von sven211

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Zitat:
Zunächst mein Tipp: Nimm die Ratschläge von windkom nicht an. Er ist kein Mitarbeiter einer Krankenkasse und denkt, sein angelesenes Halbwissen sei mehr wert als die Infos von Kassenprofis.


Vielen Dank für das aufrichtige Lob! 
er ist aber ein KK-MA, doch ein unfähiger weil unwissender ;-)

Verfasst: 02.02.2010, 23:17
von VolonMRX
Elend habt Ihr Probleme :D

Puh, liegen die Nerven mittlerweile sooooooo blank?
Jetzt seid doch mal lieb zueinander :D

Ich habe es ja nur überflogen *zugegeben*, aber was ist eigentlich mit einer "Erklärung über den Nichterhalt einer Kündigungsbestätigung"?
Gibt es bestimmt nicht umsonst.

Die Kündigungsbestätigung muss innerhalb von 14 Tagen ausgestellt werden (auch wenn es aus täglichen Erfahrungen wohl kaum jemand macht, oder diese mittlerweile sogar persönlich durch Aussendienst zugestellt werden), auch bei einem sog. "Ruhen der Leistungen" wegen Nichtzahlung der Beiträge (darauf wird lediglich in der Kündigungsbestätigung gesondert hingewiesen).
Es reicht dann bis zum Ende der Kündigungsfrist der Nachweis einer neuen Krankenversicherung (siehe gemeinsames Rundschreiben, schickt normalerweise auch die aufnehmende Krankenkasse sofort an die alte Krankenkasse raus).

Die freiwillige Krankenversicherung kann je nach Satzung der Krankenkasse zu unterschiedlichen Daten enden, ich kenne mindestens 2 unterschiedliche Satzungen.

Ich würde mit der Gewerbeabmeldung zu der KK des Mannes gehen und dort erstmal (ganz frech) die Aufnahme mit Tag nach Gewerbeabmeldung beantragen. Anschliessend würde ich mit einer Versicherungsbescheinigung der neuen Krankenkasse zu meiner alten Krankenkasse gehen (die Gewerbeabmeldung immer noch in der Tasche versteht sich) und dann dort ein klärendes Gespräch führen, ggfls. würde ich mir auch die Satzung zeigen lassen.
Sollte die freiwillige KV nicht rückwirkend enden, könnte man wenigstens nach Abmeldung des Gewerbes die freiwillige KV umstellen.

Sollte die alte Krankenkasse nicht einverstanden sein, auf jeden Fall sicherheitshalber der neuen Krankenkasse mitteilen, ist für die neue Krankenkasse einfacher und verhindert eine Klärung im RSA-Clearingverfahren...

Dafür braucht man aber normalerweise keinen Anwalt, manche Sachen sollten in Deutschland noch so gehen...

Nu seid mal lieber lieb zueinander

Schöne Woche

Verfasst: 03.02.2010, 12:05
von Czauderna
dresdner hat geschrieben:und was macht das jetzt für einen sinn, bei dem hier gefragten mal einfach was anzunehmen? es war weder von dak noch von aok die rede. man kann hier doch nicht einfach eine vermutung in den raum stellen und sich danach die lösung zurecht denken!

die fragestellung war eine ganz andere. und die wurde, mal abgesehen von deinen ausbrüchen, annähernd beantwortet.
Hallo,
ausserdem steht in der Satzung vollkommen richtig das Wörtchen "kann" und eine Kann-Bestimmung ist nun mal keine Muss-Bestimmung - um es auf den Punkt zu bringen - wir können. müssen aber nicht, kommt eben auf den Einzelfall an - oder um es mit den Worten unseres klagefreudigen Kollegen zu beschreiben - Willkür !!!
Gruß
Czauderna

KV chaos

Verfasst: 03.02.2010, 14:33
von amevita
das ist ja sehr ergiebig und ich möchte da noch näher drauf eingehen.

-- versichert ist mein mann bei der TK
-- angerufen hatte ich vorsichtshalber unter meinem mädchennamen, um eine "neutrale" auskunft für fam. vers. zu erhalten.
-- diese war: ich dürfte in der familienversicherung bis zu 900 euro gewinn mtl. dazuverdienen, ohne beiträge zu zhalen.
-- ich nur aufgenommen werden würde, wenn es keine kk altschulden anderweitig gäbe
-- wie lange kann ich mich rückwirkend familienversichern? (TK)
-- ich habe seit 8 jahren keinen arzt etc. gebraucht. (keine rechnungen)
-- die gk hat auf meine kündigung(en) nachrragen nicht reagiert soweit ich mich erinnern kann.
-- gerstern kam wieder ein brief über beitrag ab 1.1. von ca. 210 euro mtl. -d agegen kann ich einspruch einlegen. - soll ich? hatte doch gekündigt...
-- mir ist nicht klar wie ich den nachweis erbringen soll, dass ich nicht mehr tätig bin ( und wenn, dann grad man ca. 100 euro gewinn übrigbleiben
-- die mtl. mahnung kam auch schon wieder.
:

ich habe verstanden, dass rückwirkend bei der tk fam. versichung beantragen soll. ab wann geht das rückwirkend?

--- und wenn ich in der fam. versicherung rückwirkend aufgenommen werde, muss ich die bis dahin aufgelaufenen beiträge der gkv zahlen?
-- oder mich auf die kündigung berufen?,
--oder?
--(zahlen kann ich eh nicht, weil ich nicht soviel verdiene, sonst gerne)
-- ich habe keinen Gewerbe/schein mehr. ich bin, wenn überhaupt freelancer / freiberuflich tätig.

Zunächst ja. Allerdings wird die Kündigung nur dann wirksam, wenn der alten Krankenkasse innerhalb der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenversicherung vorgelegt wird. Eine Kündigung mit dem Ziel, anschießend nicht versichert zu sein und keine Beiträge mehr zahlen zu müssen, ist NICHT möglich.

DAS hätte ich wissen müssen. WER sagt einem denn sowas wenn man die info braucht? HIER hätte ich mich gefreut, wenn mir das meine GKV gesagt hätte .... grummel nun isses zu spät ?!?!

ich merke, dass mir ihre / eure worte hilfreich sind und licht ins dunkel bringen. danke dafür. nun wirds ja auch präzieser und wenns so weitergeht, weiss ich hoffenlich bald, was mein nächstes handeln sein sollte ... lieben dank.

Verfasst: 03.02.2010, 16:26
von dresdner
also zunächst einmal: familienversicherung und 900 euro gewinn gehen nicht. da hast du vermutlich was falsch verstanden.

du schreibst aber jetzt auch, dass du -wenn überhaupt- 100 euro monatlich verdienst. wenn dieser verdienst jedoch gewinn ist, den du im zusammenhang mit einer selbständigen tätigkeit erzielst, ist der sachverhalt schon gar nicht mehr so klar.

wann der anspruch auf familienversicherung bei der tk entsteht, solltest du am besten persönlich vor ort klären lassen. hier benötigen die mitarbeiter sicher weitere unterlagen von dir (gewerbeabmeldung, gewerbeanmeldung, gehaltsnachweise, steuerbescheid, vorauszahlungsbescheid, etc.)

versuch zunächst zu klären, wie deine chancen um die familienversicherung stehen. erst dann ist zu klären, ob eine kündigung bei deiner alten kasse wegen wechsel in die fv überhaupt sinnvoll erscheint.

ferner solltest du dich wegen deinen beitragschulden um eine zahlungsvereinbarung bemühen. falsch ist, dass du nur wegen schulden keinen anspruch auf fv haben sollst. diese regelung gibt es nicht.

also am besten hin zur tk sowie zu deiner kasse und klären.

ich persönlich halte übrigens nichts davon, sich unter einem pseudonym eine beratung abzuholen. man kann dann definitiv nicht die beratungsqualität verlangen, die man als kunde bekommt. also oute dich doch bitte als kundin und lass die mitarbeiter gezielt beraten. du siehst ja, was dabei raus kommt.

Re: KV chaos

Verfasst: 03.02.2010, 18:43
von GerneKrankenVersichert
amevita hat geschrieben: -- versichert ist mein mann bei der TK
Wichtig wäre zu wissen, wo du versichert bist.
amevita hat geschrieben: -- diese war: ich dürfte in der familienversicherung bis zu 900 euro gewinn mtl. dazuverdienen, ohne beiträge zu zhalen.
-- ich nur aufgenommen werden würde, wenn es keine kk altschulden anderweitig gäbe
All diese Dinge stimmen nicht und ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass der TK ein solch kapitaler Fehler wie "900 Euro" unterläuft. Kann es sein, dass es da mal wieder um deine eigene freiwillige Versicherung evtl. als nichthauptberuflich Selbständige und den Mindestbeitrag ging?
amevita hat geschrieben: -- wie lange kann ich mich rückwirkend familienversichern? (TK)
Mindestens 4 Jahre, sofern deine freiwillige Mitgliedschaft endet und die sonstigen Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen. Ist für die Krankenkasse eigentlich ein lohnendes Geschäft, da sie Geld aus dem RSA/Fonds bekommt und keine Ausgaben hatte.
amevita hat geschrieben: -- ich habe seit 8 jahren keinen arzt etc. gebraucht. (keine rechnungen)
Das ist vollkommen unerheblich.
amevita hat geschrieben: -- die gk hat auf meine kündigung(en) nachrragen nicht reagiert soweit ich mich erinnern kann.
Soweit du dich erinnern kannst :shock: . Hat sie vielleicht doch reagiert???? Das wird immer verworrener hier, tut mir leid, da kann ich jetzt nix mehr zu schreiben.
amevita hat geschrieben: -- gerstern kam wieder ein brief über beitrag ab 1.1. von ca. 210 euro mtl. -d agegen kann ich einspruch einlegen. - soll ich? hatte doch gekündigt...
Selbst wenn der Fehler eindeutig bei der Kasse liegt und sie dir keine Kündigungsbestätigung zugeschickt hat, besteht deine Mitgliedschaft fort, weil du dich nicht um eine neue Kasse bemüht hast. Einspruch einlegen bringt m. E. nichts. Der Beitrag von 210,-- € deutet darauf hin, dass du entweder einen Existenzgründerzuschuss erhältst oder einen ermäßigten Beitragssatz als Selbständige zahlst.
amevita hat geschrieben: -- mir ist nicht klar wie ich den nachweis erbringen soll, dass ich nicht mehr tätig bin ( und wenn, dann grad man ca. 100 euro gewinn übrigbleiben
Du solltest dich schon mit dir selbst darauf einigen, ob du nun selbständig bist oder nicht, bevor du mit der Krankenkasse sprichst. Denn wenn es dort im Beratungsgespräch so lustig hin- und hergeht wie hier, kann ich mir vorstellen, dass Chaos entsteht.
amevita hat geschrieben: -- die mtl. mahnung kam auch schon wieder.
Solange du weder zahlst noch mit deiner Krankenkasse sprichst, wird sich daran - leider - nichts ändern.
amevita hat geschrieben: ich habe verstanden, dass rückwirkend bei der tk fam. versichung beantragen soll. ab wann geht das rückwirkend?
Immer noch: Sobald deine freiwillige Versicherung beendet ist und die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen.
amevita hat geschrieben: --- und wenn ich in der fam. versicherung rückwirkend aufgenommen werde, muss ich die bis dahin aufgelaufenen beiträge der gkv zahlen?
Bis zum Ende deiner eigenen Mitgliedschaft musst du zahlen, sicher.
amevita hat geschrieben: -- oder mich auf die kündigung berufen?,
Bringt dich nicht weiter, da du keine neue Kasse hast.
amevita hat geschrieben: --oder?
Oder garnix. Komm in die Puschen und wende dich an deine Krankenkasse.
amevita hat geschrieben: --(zahlen kann ich eh nicht, weil ich nicht soviel verdiene, sonst gerne)
Wie sieht es eigentlich mit ALG2 aus?
amevita hat geschrieben: -- ich habe keinen Gewerbe/schein mehr. ich bin, wenn überhaupt freelancer / freiberuflich tätig.
Wie sieht es denn steuerrechtlich aus?
amevita hat geschrieben: DAS hätte ich wissen müssen. WER sagt einem denn sowas wenn man die info braucht?
Deine Krankenkasse, wir hier, die vielen Artikel im Internet...
amevita hat geschrieben: ich merke, dass mir ihre / eure worte hilfreich sind und licht ins dunkel bringen. danke dafür. nun wirds ja auch präzieser und wenns so weitergeht, weiss ich hoffenlich bald, was mein nächstes handeln sein sollte ... lieben dank.


Zieh den Kopf aus dem Sand und geh mit deinen Unterlagen zu deiner Krankenkasse.

GKV

Verfasst: 03.02.2010, 18:46
von GerneKrankenVersichert
sven211 hat geschrieben: er ist aber ein KK-MA, doch ein unfähiger weil unwissender ;-)
Woraus schließt du das? Mal schreibt er von sich als Student, dann hat er einen Arbeitgeber, der 600,-- € Beiträge überweist und er hat seine Krankenkasse gekündigt. Ich weiß nicht, welcher Krankenkassenmitarbeiter DAS tun würde :mrgreen: .

GKV

kv chaos

Verfasst: 03.02.2010, 19:01
von amevita
also, schnappe ich mir mein kassenbuch aus 2009, gehe zur tk, sage denen, dass jetzt hausfrau bin und nur noch ab und zu einen auftrag bekomme.
-- stelle antrag auf fam. versicherung rückwirkend auf 2 1/2 jahre.
-- wenn ich die bescheinigung habe,
--- gehe ich damit zur aok
--- und dann ist die freiwillige versicherung automatisch zum beginn der familienversicherung gekündigt?

- das habe ich hier verstanden -

oder wie kann ich den satz verstehen: Sobald deine freiwillige Versicherung beendet ist und die Voraussetzungen für die Familienversicherung vorliegen.

richtig ?!?!?! :idea: [/i][/u]

Re: kv chaos

Verfasst: 03.02.2010, 19:06
von GerneKrankenVersichert
amevita hat geschrieben:also, schnappe ich mir mein kassenbuch aus 2009, gehe zur tk, sage denen, dass jetzt hausfrau bin und nur noch ab und zu einen auftrag bekomme.
-- stelle antrag auf fam. versicherung rückwirkend auf 2 1/2 jahre.
-- wenn ich die bescheinigung habe,
--- gehe ich damit zur aok
Ja. Nimm die Steuerbescheide mit. Und überlege dir, wie du der TK plausibel machst, dass ihr von 410,-- € plus ca. 100,-- € leben könnt.
amevita hat geschrieben: --- und dann ist die freiwillige versicherung automatisch zum beginn der familienversicherung gekündigt?
Nein. Das kommt auf die Satzung deiner Krankenkasse an. Und die AOKn haben normalerweise nicht die mitgliederfreundlichsten Regelungen. Welche AOK ist es denn?

GKV

KV ent chaos tiesierend

Verfasst: 04.02.2010, 10:40
von amevita
mhh, das ist die aok hannover

- haben die aok auch unterschiedliche regelungen? aok ist nicht gleich aok? -
( egal, hauptsache ich komme weiter.

also: einkommennachweise schnappen und zur tk antrag stellen, rückwirkend auf 2 1/2 jahre,
mit bescheinigung zur aok hannover und dann ..... ?!:



herzlichen dank

Re: KV ent chaos tiesierend

Verfasst: 04.02.2010, 22:22
von GerneKrankenVersichert
amevita hat geschrieben:mhh, das ist die aok hannover

- haben die aok auch unterschiedliche regelungen? aok ist nicht gleich aok? -
( egal, hauptsache ich komme weiter.

also: einkommennachweise schnappen und zur tk antrag stellen, rückwirkend auf 2 1/2 jahre,
mit bescheinigung zur aok hannover und dann ..... ?!:



herzlichen dank
Die AOK Niedersachsen schreibt in ihrer Satzung:

(4) Die Mitgliedschaft freiwilliger Mitglieder endet im Falle des Austritts 2 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem das Mitglied den Austritt erklärt. Die Mitgliedschaft kann mit sofortiger Wirkung beendet werden, sofern die Voraussetzungen des § 10 SGB V erfüllt sind.
Mit sofortiger Wirkung - da musst du mit denen reden, ob sie damit den Tag meinen, an dem sie Kenntnis von dem Anspruch au Familienversicherung erhalten oder den Tag, ab dem die Voraussetzungen für die Familienversicherung bei einer anderen Kasse dem Grunde nach erfüllt sind.

GKV