KV chaos

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

amevita
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KV chaos

Beitrag von amevita » 01.02.2010, 11:52

guten morgen, ich brauche bitte rat, tipps & tricks:

ich war selbstständig und in einer gkv. die beiträge waren utopisch hoch und mit meinem ek nicht zu bezahlen. somit läpperten die sich zusammen. ich musste meine karte abgeben.
ich habe gekündigt und um bestätigung gebeten. anstatt darauf einzugehen bekam ich mtl. erinnreungen.
dann sollte ich nachweisen, das ich nicht soviel einkommen habe. getan, die beiträge verringerten sich, auf die kündigung wurde auch nach erinnerung nicht eingegangen.
der schuldenberg wird grösser. ich bin nun nicht mehr selbstständig ( mehr als 1000 euro im mtl. kamen nicht zusammen, davon waren 600 euro kosten an miete etc.)
bei der gkv nachgefragt, wer denn nun meine evtl. arztbesuche etc. bezahlt, wenn mir die karte abverlangt wurde, auf meine kündigung nicht eingegangen wurde und der schuldenberg grösser wird wurde auch nicht reagiert. das ist nun schon 6 wochen her. -
wie komme ich aus diesem teufelskreis raus? (denke, dass ich deswegen in private insolvenz gehen muss)
ich bin nun hausfrau und lebe von dem ebenfalls geringen einkommen meines mannes. dieser hat einen 410 euro job und ist auch selbstständig. gerne würde ich in die familienversicherung, was aber nicht geht, solange das andere nicht vom tisch ist. ---- wer bekommt den überlick und zeigt mir wege?

herzlichen dank, ame

windkom
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Beitrag von windkom » 01.02.2010, 12:38

Die Krankenkasse muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung zusenden - egal was ist.

Können Sie den Zugang der Kündigung bei Ihrer Kasse nachweisen.
Falls ja, dann schildern Sie bitte dem Bundesversicherungsamt Ihren Fall.
gerne würde ich in die familienversicherung, was aber nicht geht, solange das andere nicht vom tisch ist.
Die Familienversicherung tritt Kraft Gesetzes ein. Haben Sie schon einen Antrag auf Familienversicherung gestellt? Falls ja, können Sie den Zugang des Antrags nachweisen?

Falls Sie berechtigt sind für die Familienversicherung, muss die Kasse die Beitragsforderungen seit Antragsstellung stornieren.

Ein Tip:
Ich empfehle Ihren Ehemann, die jetzige Kasse zu kündigen.
In der neuen Kasse würden sie dann familienversichert werden (falls die Voraussetzungen vorliegen). Damit erhalten sie die Versicherungskarte dann von der neuen Kasse.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.02.2010, 12:43

Hallo windkom,
du kannst ja auch richtig gut und normal - so hätte ich das auch geschrieben.
Gruß
Czauderna

windkom
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Beitrag von windkom » 01.02.2010, 12:52

@amevita

Können Sie den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung und dem Antrag auf Familienversicherung nachweisen?

Falls ja, dann würde ich Ihnen empfehlen, zu einem Anwalt (Spezielgebiet Sozialrecht) zu gehen.
Dieser kann ggf. bei der Kasse oder dem Sozialgericht die Aussetzung der Vollstreckung der Forderung verlangen.
Danach könnten Sie vor dem Sozialgericht gegen die Forderungen klagen.

Zum einen müsste die Kasse bei Verweigerung der Ausstellung einer Kündigungsbestätigung die negativen Rechtsfolgen tragen.

Zum anderen können die Beitragsforderungen aufgrund der Familienversicherung gänzlich aufgehoben werden.


Falls Sie den Zugang nicht nachweisen können, dann schauen Sie bitte in der Satzung Ihrer Kasse nach. Ggf. ist eine nachträgliche Einstufung in die Familienversicherung möglich. Die meisten Ersatzkassen erlauben das, die meisten AOKs erlauben das nicht.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.02.2010, 14:02

Wurde die Kündigung evtl. nicht wirksam, da die Mitgliedschaft in einer neuen Kasse nicht nachgewiesen wurde? Kündigen und nicht versichert sein ist nämlich nicht mehr möglich, d. h., wenn du dir keine neue Kasse gesucht hast, ist es unerheblich, ob die Schuld bei der Kasse lag, da es sowieso nicht zu einer Beendigung der Mitgliedschaft gekommen wäre.

Die Familienversicherung ist unabhängig von einer vorherigen formellen Kündigung. Wurde denn überhaupt schon ein Antrag gestellt?

Geh zur Kasse hin, rede mit denen. Die sind bestimmt froh, wenn sie die Angelegenheit bereinigen können - das geht aber nur mit deiner Hilfe.

windkom
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Beitrag von windkom » 01.02.2010, 15:19

Wurde die Kündigung evtl. nicht wirksam, da die Mitgliedschaft in einer neuen Kasse nicht nachgewiesen wurde? Kündigen und nicht versichert sein ist nämlich nicht mehr möglich, d. h., wenn du dir keine neue Kasse gesucht hast, ist es unerheblich, ob die Schuld bei der Kasse lag, da es sowieso nicht zu einer Beendigung der Mitgliedschaft gekommen wäre.
Uhh, da würde ich aber gerne widersprechen.
Sollte es zu einem Verfahren vor dem Sozialgericht kommen, wo festgestellt wird, dass die Kasse zu Unrecht die Kündigungsbestätigung vorenthalten hat, kann die Mitgliedschaft in der alten Kassen storniert werden und die Mitgliedschaft in der neuen Kasse nachträglich aktiviert werden.
Das Gericht kann den Kassenwechsel auf ein fiktives Datum in der Vergangenheit setzen.
Dazu gab es bereits Urteile (gerade im Zusammenhang mit Beitragserhöhungen bei Kassenfusion)

Wichtig ist, dass der Übergang nahtlos ist bzw. durchgehender Versicherungsschutz bestand.

Wenn es so einfach wäre für die Kassen, wie Du es beschreibst, dann wäre das für die Kassen ein guter Trick (Vorenthalten der Kündigungsbestätigung) sich vor Mitgliederschwund zu schützen.

Übrigens stellt die Personalabteilung des Arbeitgebers gerne die Zeit für die Änderung der Meldungen, Sozialversicherungs- und Gehaltsbescheinigungen der alten Kasse in Rechnung, falls die Mitgliedschaft storniert werden musste und die alte Kasse daran Schuld ist.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.02.2010, 15:46

Genaues Lesen hilft weiter. Ich schrieb:
wenn du dir keine neue Kasse gesucht hast
Weißt du, man muss nicht nur seinen Datenspeicher füllen, sondern auch noch Zusammenhänge herstellen können, um den Überblick zu behalten.

GKV

Gast

Beitrag von Gast » 01.02.2010, 16:41

amevita schreibt aber, dass sie erst gar keine Kündigungsbestätigung erhalten hat. und das darf ja nicht sein. die Bestätigung müsste innerhalb von 14 Tagen ausgestellt werden, nach Eingang der Kündigung. ob sie nun Schulden hat oder nicht, ist dabei egal.

zum Thema Arztrechnungen sei nur anzumerken, dass durch die Beitragsschulden der Leistungsanspruch ruht. man ist dann nur für Notfälle abgesichert, nicht aber für den "Schnupfen" zwischendurch. dieser Ausschluss endet erst bei Zahlung der Schuld, oder bei Aufnahme einer Ratenzahlung. noch anzumerken wäre, dass du der Krankenkasse deine Gewerbeabmeldung zusenden musst, sonst beenden die die freiwillige Versicherung nicht. einfach nur sagen, dass man nicht mehr selbstständig ist, bringt da nichts.

windkom
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Beitrag von windkom » 01.02.2010, 17:05

Genaues Lesen hilft weiter. Ich schrieb:

Zitat:
wenn du dir keine neue Kasse gesucht hast
Moment!
Man kann sich keine neue Kasse suchen bzw. Mitgliedschaft erwirken ohne Kündigungsbestätigung.
Ich kenne manche Kassen, die die Aufnahme eines Mitgliedsantrags verweigern ohne Kündigungsbestätigung.

Hier beißt sich die Katze in den Schwanz.
Ohne Kündigungsbestätigung geht gar nichts.
Die Kündigungsbestätigung bestätigt ja nicht nur die Kündigung, sondern sie bestätigt auch, dass der Versicherte überhaupt Anspruch hat, bei einer gesetzlichen Kasse aufgenommen zu werden.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.02.2010, 18:21

windkom hat geschrieben: Moment!
Man kann sich keine neue Kasse suchen bzw. Mitgliedschaft erwirken ohne Kündigungsbestätigung.
Theoretisch nicht, praktisch ja. Wie sollte es denn sonst zu deinen Gerichtsurteilen kommen? Mittlerweile gibt es mindestens eine KK, bei der die Aufnahme mit sauber dokumentiertem "WarumdieKündigungsbestätigungnichteingereichtwerdenkonnte" möglich ist.
windkom hat geschrieben: Ich kenne manche Kassen, die die Aufnahme eines Mitgliedsantrags verweigern ohne Kündigungsbestätigung.
Kommt ein windkom um die Ecke, kann ich mich plötzlich auch ausschließlich auf Recht und Gesetz berufen 8).
windkom hat geschrieben: Ohne Kündigungsbestätigung geht gar nichts.
Stimmt nicht. S. o.
windkom hat geschrieben: Die Kündigungsbestätigung bestätigt ja nicht nur die Kündigung, sondern sie bestätigt auch, dass der Versicherte überhaupt Anspruch hat, bei einer gesetzlichen Kasse aufgenommen zu werden.
Wenn der Kasse an der Aufnahme gelegen ist, gibt es andere Möglichkeiten, um das zu prüfen.

GKV

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.02.2010, 21:57

Hallo,
also bei uns ist das bisher so gewesen, wer keine Kündigungsbestätigung oder sonstigen Nachweis der bisherigen Krankenversicherung vorlegt, der wird kein Mitglied, es sei denen denn wir können den Nachweis selbst erbringen.
Eine neue Kasse kann man sich zwar vorher aussuchen aber spruchreif wird das Ganze erst mit der Kündigungsbestätigung.
Gruß
Czauderna

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 01.02.2010, 22:28

wer keine Kündigungsbestätigung oder sonstigen Nachweis der bisherigen Krankenversicherung vorlegt, der wird kein Mitglied
dann hast du aber ein Problem, wenn die vorherige Kasse keine Kündigungsbestätigung ausstellt bzw. das extrem verzögert

daher ist es auch möglich, eine Mitgliedschaft herzustellen, wenn Nachweise über die Kündigung und darüber, dass die Kasse sich trotz Aufforderung weigert, eine Kündigungsbestätigung auszustellen (bzw. dies einfach trotz Auffoderung unterlässt)

du musst das halt eben sauber nachweisen können...[/code]

dresdner
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Beitrag von dresdner » 01.02.2010, 22:53

windkom hat geschrieben:

Übrigens stellt die Personalabteilung des Arbeitgebers gerne die Zeit für die Änderung der Meldungen, Sozialversicherungs- und Gehaltsbescheinigungen der alten Kasse in Rechnung, falls die Mitgliedschaft storniert werden musste und die alte Kasse daran Schuld ist.
das halte ich jetzt für großen theoriequatsch! mag sein, dass du das vielleicht in einem urteil mal gelesen haben magst, aber versuch doch, hier auch ein bisschen praxisnähere tipps zu geben. dein "da musst du klagen!", "geh zum anwalt", "ruf das sozialgericht an" hilft doch hier keinem, der unabhängig von der meinung seiner kasse einen rat sucht.

glaubst du nicht, dass die fragesteller selbst so schlau sind, auch zum anwalt gehen zu können? aber nein, sie wählen die alternative - das forum, beraten sich, suchen hilfe und kommen dann vielleicht später wirklich mal vors sozialgericht.

mensch windkom, bau dir ein klageforum auf und werd dort admin, aber verschone dieses forum mit deinen "heute schon geklagt?"-sprüchen.

du kannst hier doch nicht jede frage mit "geh klagen" beantworten. :evil:

amevita
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KV chaos

Beitrag von amevita » 02.02.2010, 08:31

erstmal danke für die vielen inputs. das lässt mich etwas hoffen.:
hier noch details:
meine mann ist in einer anderen kk.
ich kann nicht wirklich nachweisen, dass ich gk habe ( kein einschreiben rs)
ist mir nicht klar gewesen, dass ich meiner kk sagen muss, wo und wie ich hin will. dachte, das geht die nix an, wenn ich kündige - ganz normal - ohne begründung, muss die gkv das annehmen/bestätigen.
nun weiss ich nicht, ob es
a) fristen gibt, oder
b) bedingungen, z.b.: wenn beitragsrückstand ist, kannst du nicht kündigen ....
bezw. die die kk meines mannes vor 2 tagen sagte: wenn du beitragsrückstände hast bei einer anderen kasse, dann können wir dich nicht aufnehmen.....
für mich ist das wirklich " katze beiss sich in schwanz " und evtl. arzt/krankenhauskosten muss ich selber zahlen?! weil ich da nicht rauskomme? -- irgendwie stimmt hier was nicht.

und ja, ich ziehe das forum zur information und ideensammlung vor (bin nicht wirklich jemand der gerne zu gericht rennt) ich habe einfach nur klärungsbedarf, mit eurem wissen, tipps und ideen im rücken.

lieben dank für weitere inputs .....

windkom
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Beitrag von windkom » 02.02.2010, 14:53

erstmal danke für die vielen inputs. das lässt mich etwas hoffen.:
hier noch details: meine mann ist in einer anderen kk.
Das ist schon einmal gut. Eine fremde Kasse ist i.d.R. etwas umgänglicher, wenn es um das Thema Einstufung in die Familienversicherung geht.
Wären Sie und Ihr Mann nämlich in der gleichen Kasse, würde diese Kasse nur sehr ungern Sie in die Familienversicherung einstufen, weil der Kasse damit Beiträge flöten gingen.
(Das ist auch der Grund, warum ich Studenten rate, dass die Familienversicherung UNGLEICH der Krankenkasse für die Versicherung der Studenten sein sollte.)

Wie gesagt, um in die Familienversicherung Ihres Mannes zu kommen, müssen Sie nicht bei Ihrer aktuellen Kasse kündigen.
Sie müssen eben einen Antrag auf Aufnahme in die Familienversicherung bei der Kasse Ihres Mannes stellen. Manche Ersatzkassen erlauben Dieses auch nachträglich.

Wenn Sie nachträglich als Familienversicherte eingestuft werden, dann schicken Sie diese Bestätigung an Ihre aktuelle Kasse. Für diesen Zeitraum müssen Sie dann keine Beiträge zahlen. Diese müssen storniert werden.
ich kann nicht wirklich nachweisen, dass ich gk habe ( kein einschreiben rs) ist mir nicht klar gewesen, dass ich meiner kk sagen muss, wo und wie ich hin will. dachte, das geht die nix an, wenn ich kündige - ganz normal - ohne begründung, muss die gkv das annehmen/bestätigen.
Hat Ihre aktuelle Kasse denn in irgendeiner Form auf die Kündigung reagiert?

nun weiss ich nicht, ob es
a) fristen gibt, oder
b) bedingungen, z.b.: wenn beitragsrückstand ist, kannst du nicht kündigen ....
Wir sind in Deutschland, da ist eine Kündigung selbst bei Beitragsrückständen möglich. In der Schweiz geht das nicht.
So, aber das mit der Kündigung ist müßig, denn auf die Kündigung kommt es nicht an. Es kommt auf den Antrag zur Aufnahme in die Familienversicherung bei der Kasse Ihres Mannes an.
bezw. die die kk meines mannes vor 2 tagen sagte: wenn du beitragsrückstände hast bei einer anderen kasse, dann können wir dich nicht aufnehmen.....
Wer hat das gesagt? Wieso erzählen Sie der Kasse Ihres Mannes überhaupt, dass Sie Beitragsrückstände haben? Tzzz tzzz
Es ist doch gar nicht final geklärt, ob Sie überhaupt Beitragsrückstände haben.
Wie auch immer - diese Aussage der Kasse können Sie getrost ignorieren.
Per Einschreiben schicken Sie der Kasse Ihres Mannes den Antrag auf Familienversicherung zu.

für mich ist das wirklich " katze beiss sich in schwanz " und evtl. arzt/krankenhauskosten muss ich selber zahlen?! weil ich da nicht rauskomme? -- irgendwie stimmt hier was nicht.
Wenn Sie nachträglich in die Familienversicherung Ihres Mannes kommen, kommt die neue Kasse für diese Kosten auf.
ich habe einfach nur klärungsbedarf, mit eurem wissen, tipps und ideen im rücken.
Glauben Sie nicht Alles, was Ihnen die Kassen erzählen.

Wenn Sie uns verraten, wo Ihr Mann versichert ist, können wir in die Satzung dieser Kasse schauen und Ihnen sagen, ob eine rückwirkende Einstufung in die Familienversicherung möglich ist.

Ich ignoriere jetzt einmal die Posts von oben.
Falls die neue Kasse sich weigern sollte, Sie als Familienversicherte aufzunehmen, dann empfehle ich den Gang zum Anwalt.
Der Anwalt kann Sie unterstützen, die Vollstreckung der Forderung von Ihrer alten Kasse zu stoppen.
Der Anwalt kann Sie unterstützen (falls die nachträgliche Einstufung in Familienversicherung abgelehnt wird), das Thema Falschberatung "auszuschlachten".

Wenn Sie z.B. keinen Antrag auf die Familienversicherung gestellt haben, weil Sie informiert wurden, dass bei Beitragsrückständen die Familienversicherung ausgeschlossen ist (und Sie Dieses nachweisen können), dann sehe ich gute Chancen, die alte Kasse in die Haftung zu nehmen.

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