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Verfasst: 05.04.2013, 16:08
von broemmel
HALLO MARTIN,
dümmer geht immer!
Der obige Beitrag ist der Beweis:
wahrscheinlich ungelesen den üblichen Kommentar und einen – jedenfalls
hier – nicht hilfreichen Link mit Spendenaufruf und Konto-Nr. …
tsss, tsss, tsss ...
UND SINUHE,
was interessiert den Bundesgerichtshof, wovon RA´in Dr. Karin Hahne träumt,
wenn sie im Schwerpunkt Unternehmer im Gesundheitsmarkt und damit insbesondere
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser sowie rund um die Praxis ab der
Existenzgründung ganzheitlich berät? Mein Rechtsberater sieht das aus der Sicht
von Betroffenen ganz anders
Wer ist denn Dein Rechtsberater? Im anderen Forum sagst Du ja, das Du einen hast, oder ist das eine gespaltene Persönlichkeit?
Mal eine hypothetische Frage. Was machst Du denn mit dem Arzt, der die AU ungenügend begründet, Anfragen kaum ausfüllt und so dem MDK keine ausreichende Datengrundlage zur Verfügung stellt, um eine AU zu bestätigen? Wer wird dann angezeigt?
Ich sehe es schon kommen, zu jedem Mediziner gehört ein Rechtsanwalt der immer bei allem dabei ist und jedes Schriftstück mit abzeichnet weil sonst MS mit Anzeigen um sich wirft
Verfasst: 05.04.2013, 16:27
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 05.04.2013, 17:43
von broemmel
broemmel hat geschrieben:HALLO MARTIN,
dümmer geht immer!
Der obige Beitrag ist der Beweis:
wahrscheinlich ungelesen den üblichen Kommentar und einen – jedenfalls
hier – nicht hilfreichen Link mit Spendenaufruf und Konto-Nr. …
tsss, tsss, tsss ...
UND SINUHE,
was interessiert den Bundesgerichtshof, wovon RA´in Dr. Karin Hahne träumt,
wenn sie im Schwerpunkt Unternehmer im Gesundheitsmarkt und damit insbesondere
Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser sowie rund um die Praxis ab der
Existenzgründung ganzheitlich berät? Mein Rechtsberater sieht das aus der Sicht
von Betroffenen ganz anders
Wer ist denn Dein Rechtsberater? Im anderen Forum sagst Du ja, das Du einen hast, oder ist das eine gespaltene Persönlichkeit?
Mal eine hypothetische Frage. Was machst Du denn mit dem Arzt, der die AU ungenügend begründet, Anfragen kaum ausfüllt und so dem MDK keine ausreichende Datengrundlage zur Verfügung stellt, um eine AU zu bestätigen? Wer wird dann angezeigt?
Ich sehe es schon kommen, zu jedem Mediziner gehört ein Rechtsanwalt der immer bei allem dabei ist und jedes Schriftstück mit abzeichnet weil sonst MS mit Anzeigen um sich wirft
Hast Du denn einen
Rechtsberater? Sprich einen Anwalt?
Ansonsten hat Dir vlac doch schon ausführlich geschrieben. In anderen Foren wird ja auch nicht gerade lauthals "jawoll" geschrien.
Und die vollmundige Ankündigung über den "positiven Verlauf".... Da bin ich ja wieder beim Politikerdeutsch. Wenn was positives zu vermelden ist, dann kann man auch sagen was da so positiv ist.
Wenn man das wieter so nebulös ausformuliert ist das in meinen Augen nur blabla
Strafverfahren Klageerzwingungsverfahren Adhäsionsverfahren
Verfasst: 06.04.2013, 10:18
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verwaltungsrat
Verfasst: 06.04.2013, 10:26
von CiceroOWL
http://www.finkenbusch.de/?p=954
Stellt sich nur die Frage wer gegen wen. Gegen den MDK, die Kasse als KÖR den Vorstand, den Verwaltungrsrat?
Verfasst: 06.04.2013, 11:06
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 06.04.2013, 11:09
von vlac
Hallo,
ich hatte das nur auch im anderen Forum angemerkt, damit man sich auch dort ein Bild von Deiner Kompetenz machen kann, bevor man möglicherweise ähnliche Anzeigen auf den Weg schickt.
Das mit dem Klageerzwingungsverfahren ist lustig: Zum Einen führst Du keinerlei Belege dafür an, dass tatsächlich ein unrichtiges Gesundheitszeugnis nach dem Gesetz ausgestellt wurde, oder ein Betrug, oder die Beihilfe dazu, oder Nötigung begangen wurde. In der realen Welt müssen für all' diese Taten bestimmte Merkmale vorliegen, auf die es nicht einmal den Hauch eines Hinweises gibt. Es würde mich wundern, wenn Du einen Anwalt fändest, der ein solches Verfahren übernimmt. Zum Anderen wird die Staatsanwaltschaft keine Exegese Deines Textes betreiben und sich ebenfalls erstmal denken, dass sich da jemand ganz kräftig aufbläst - ob Du tatsächlich was ganz anderes gemeint hast, als Du geschrieben hast.
Selbstverständlich muss ermittelt werden, wenn die Ermittlungsbehörden Kenntnis davon erhalten, dass möglicherweise ein Offizialdelikt vorliegt. Dafür muss es aber wenigstens Hinweise geben, die einen Anfangsverdacht begründen - das ist aber hier nicht Fall. Du konstruierst Betrugs- und Nötigungsvorwürfe daraus, dass etwas anders passiert ist, was Du ebenfalls für strafbar hältst. Selbst wenn Letzteres tatsächlich eine traftat gewesen wäre, ließe sich daraus nicht ableiten, dass gleichzeitig auch Betrug und Nötigung begangen wurden.
Es ist richtig, dass die Ermittungsbehörden die Pflicht haben, die Sachverhalte selbst zu ermitteln. Aber diese Pflicht beinhaltet nicht, das Leben anderer Menschen auseinander zu nehmen, weil irgend jemand einfach nur sagt: Der könnte dies oder das gemacht haben. Ohne Beweise wird es keine Anklage geben. Und auch kein Klageerzwingungsverfahren.
Verfasst: 06.04.2013, 12:35
von roemer70
Machts Sinn hat geschrieben:Hier geht es im Moment ausschließlich um die MDK-Ärztin und die Frage, ob sie mit ihrem Aktenlage-Gutachten entgegen der Beurteilung der behandelnden Ärzte ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausstellte[...]
Das musst Du schon genauer schreiben, Machts Sinn, sonst verfälschst Du den StGB-Paragraphen massiv!
Vorschlag:
"Hier geht es im Moment ausschließlich um die MDK-Ärztin und die Frage, ob sie mit ihrem Aktenlage-Gutachten entgegen der Beurteilung der behandelnden Ärzte ein unrichtiges Gesundheitszeugnis
wider besseren Wissens ausstellte[...]"
Was nicht heißt, dass ich Dir zustimme, Erfolgsaussichten sehe oder ähnliches... aber bitte, jeder ist seines Unglückes Schmied.
Verfasst: 06.04.2013, 13:36
von Machts Sinn
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Verfasst: 06.04.2013, 13:44
von roemer70
Hallo Machts Sinn,
das "muss" Deines ersten Satzes wird halt nicht hier, sondern auf Deine Anzeige hin entschieden. Und (mindestens) solange würde ich den Paragraphen vollständig einbinden.
Das magst Du unter Erbsenzählen verbuchen, aber nur so lässt sich Irreführendes vermeiden.
Gruß
roemer70
Verfasst: 06.04.2013, 14:26
von Poet
@MS: Deine juristischen Fähigkeiten rühren mich wieder zu Tränen. Bestimmt findest DU auch in der Bibel irgendwelche Zitate, die sich auf Deinen Fall ummünzen lassen.
Das von Dir genannte Urteil des BGH bezieht sich auf blanko ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Der MdK stellt keine Gesundheitszeugnisse gem. §278 StGB wider besseres Wissen aus, egal wie Du das hinbiegst.
Und eine Strafanzeige ist kein Strafantrag, egal wie Du Deinen Fehler umschreibst.
Eines schaffst Du auf jeden Fall: Lacher auf der anderen Seite, vertraue mir, die Leute in der Staatsanwaltschaft lieben so etwas!
Und eines ist auch klar, eine Strafanzeige kannst Du nicht zurückziehen, Dich nicht rausreden und Du gibst der Gegenseite Futter, um gegen Dich vorzugehen. Im Gegensatz zu Dir werden dann keine Hobby-Juristen gegen Dich vorgehen.
Also, vorwärts!
Verfasst: 06.04.2013, 14:30
von broemmel
Ich hab ja so eine Vermutung.
Bisher waren die Richter doof. Nun werden es wohl die Staatsanwälte sein die keina Ahnung haben.
Verfasst: 06.04.2013, 15:39
von vlac
Hallo,
es wird nicht richtiger, wenn man es oft genug wieder holt. Du musst nachweisen, dass die Dame wider besseren Wissens etwas Unrichtiges in ihr Gutachten geschrieben hat, und Du musst nachweisen, dass das vorsätzlich passiert ist - dass keine persönliche Untersuchung statt gefunden hat, macht das Gutachten nicht allein schon deshalb unrichtig. Tatsächlich passiert es sehr, sehr oft, dass ohne persönliche Untersuchung ärztliche Gutachten ausgefertigt werden - zum Beispiel immer dann, wenn man zum Radiologen geschickt wird. Radiologen untersuchen ihre Patienten nur selten.
Dass im MdK-Gutachten etwas anderes steht, als in den Akten Deiner Ärzte, und dass das MdK-Gutachten dann vor Gericht nur wenig berücksichtigt wurde, besagt nicht, dass es nach dem Gesetz unrichtig ist - dafür, noch einmal, müsste nachgewiesen werden, dass die MdK-Ärztin gewusst hat oder vermuten musste, dass ihre Einschätzungen unrichtig sind und diese unrichtigen Einschätzungen dann doch in ihr Gutachten geschrieben hat. Wenn die vorliegenden Ergebnisse von Untersuchungen durch andere Ärzte ausreichen, um in einer bestimmten Frage zu einer auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft beruhenden Entscheidung zu gelangen, dann ist das völlig ausreichend. Nur wenn Zweifel bestehen, ist eine weitere persönliche Vorstellung, oder gar eine Untersuchung, erforderlich.
Wie gesagt: Es passiert tagtäglich, dass Ärzte ihre Vorgehensweise auf der Grundlage von Untersuchungen anderer Ärzte planen. Der Radiologe baut auf seine Mitarbeiter, und untersucht nur dann, wenn die Diagnostik keinen klaren Befund ergibt. Der behandelnde Arzt baut auf das Urteil des Radiologen. Und ziemlich oft kommt es vor, dass zwei Fachärzte auf Grund der selben Diagnostik zu unterschiedlichen Urteilen gelangen.
Überhaupt: Hätte die persönliche Vorstellung statt gefunden, säßen wir hier wahrscheinlich vor dem Bildschirm zusammen und müssten uns das Klagelied durchlesen, dass das persönliche Gespräch zu kurz war, um ein Urteil zu bilden.
Ob Du mit diesem Schrieb auch nur in die Nähe eines Klageerzwingungsverfahrens kommen würdest, ist übrigens ausgesprochen fraglich. Die Staatsanwaltschaft muss zwar die darin enthaltenen Vorwürfe prüfen - aber den "Strafantrag" selbst kann sie nur als solchen behandeln. Du wirst also eine Ablehnung aus formalen Gründen bekommen, gegen die Du dann zwar Widerspruch enlegen kannst, der allerdings keinen Erfolg haben wird, weil hier weder ein Antragsdelikt vorliegt, noch die Fristen eingehalten worden sind.
Verfasst: 06.04.2013, 16:39
von Machts Sinn
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Verfasst: 06.04.2013, 19:47
von roemer70
Waum stellst Du die Scans hier wieder ein? Ist doch erst wenige Seiten und Tage her...