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Verfasst: 27.10.2012, 14:22
von Czauderna
Hallo,
Akteneinsicht scheint hier bei zwei Stellen notwendig zu sein,nämlich beim Arzt und bei der Kasse. So wie der Fall abgelaufen ist, wurden die Daten doch vom Arzt "nachgeliefert" weil bei der Kasse nicht gespeichert war, ergo wäre die Akteneinsicht bei Arzt wichtiger als die bei der Kasse.
Wenn die Kasse an den Arzt eine sog. Arztanfrage verschickt, dann bekommt er für das Ausfüllen dieser Anfrage ein Honorar, d.h. er kann eine bestimmte Gebührenziffer auf seiner Abrechnung vermerken - ich habe mir aber von meinem Arzt berichten lassen, dass diese Abrechnung aber nicht wirklich dazu führt, dass er den Aufwand auch wirklich bezahlt bekommt, scheint etwas mit dem Abrechnungssystem insgesamt zu tun zu haben.
Hier von "Betrugsabsichten" seitens des Arztes oder der Kasse zu sprechen halte ich natürlich auch für überzogen - wo sollte das Motiv liegen bei beiden ??
Der Arzt hat keins, er hat ja nur das getan, was von ihm verlangt wurde, er hat in seinen Unterlagen nachgeschaut und eine Bestätigung geschrieben und die Kasse hatte auch keins, weil sie zunächst von ihrer Datenlage ausgegangen ist, die nun korrigiert wurde.
Weil es angesprochen wurde - wenn Pfirsich bei uns versichert wäre, könnte ich am Montag tatsächlich die uns vorliegenden Daten bestätigen, nicht aber die Original-Meldungen zeigen oder aushändigen als Kopie, die sind vernichtet worden. Optisch geht das nur für Unterlagen innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bis zu Einführung der digitalen Archivierung.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 27.10.2012, 15:18
von pfirsich30
Heißt das man könnte keine Kopien bekommen, also bei Akteneinsicht evtl. nur kurz Einblick über den PC Bildschirm haben?
Betrug unterstellt habe ich niemanden. Lediglich merkwürdig fand ich es, dass mir vom Arzt nicht auch gleich der 05.Oktober 1998 genannt wurde. Mir wurde gesagt, dass man nur 10 Jahre zurück kann. Das klingt so, als würde der Arzt sich die Arbeit nicht machen und die Daten heraussuchen, weil es unentgeltlich wäre.
Für die Krankenkasse hat er das aber dann doch gemacht, weil sie dann über eine Ziffer abrechnen konnten.
Es geht mir eher auch jetzt um die Wahrheit. Der Gutachter der Rentenversicherung sagte mir ja, dass mir 1 oder 2 Jahre Erwerbsminderungsrente genehmigt werden. Wenn das dann rückwirkend genehmigt wird, dann ja schon ab Antragstellung am 06. September 2012. dann wäre es eh egal, ob ich noch mal Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld hätte, dann würde ich ja die Rentenzahlungen bekommen.
Verfasst: 27.10.2012, 17:19
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 27.10.2012, 17:32
von GerneKrankenVersichert
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Pfirsich,
gratuliere, denn du hast heute eine mit meiner Überzeugung übereinstimmende Erkenntnis gewonnen und ich will dich darin bestärken:
Wenn dir der
rechtlich zutreffende Weg des Bundessozialgerichtes mit den „starren Blockfristen“ nicht hilft, solltest du erwarten dürfen, dass dich zumindest einer der hier textenden „Kassen-Vertreter“ auf den „
unterrechtlichen Weg“ der Krankenkassen nach den Vorgaben des „
Gemeinen“ Rundschreibens der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 06.10.1993 und der „
Gemeinen“ Verlautbarung von AOK und VdAK/AEV zur Krankengeldanspruchsdauer nach § 48 SGB V vom 06.03.2007 hinweist:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/b ... xid=159569
Falls es für dich günstiger ist, könntest du dich evtl. auf die davon ausgehende „
verpflichtende Selbstbindung“ berufen. Durch „
Ausnahmeregelung“ wurde dort nämlich festgelegt:
Darauf hat Czauderna doch schon auf Seite 2 hingewiesen, meine Wenigkeit auf Seite 3 und LB hat die Verlautbarung schon auf Seite 1 verlinkt.
Verfasst: 27.10.2012, 17:39
von Lady Butterfly
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Dann würde ich das Ergebnis der TK akzeptieren, da für dich keine Verbesserung, sondern nur noch eine Verschlechterung möglich ist.
Hallo GKV
welche Art von Verschlechterung meinst du denn?
die TK hat Krankengeld bis zur Aussteuerung gezahlt - und jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob Pfirsisch eventl. wg. einer Verschiebung der Blockfrist länger Anspruch auf Krankengeld hat (bis zum Rentenbeginn). So wie ich die Sache sehen, kann es für Pfirsisch nur eine Verbesserung geben = Verlängerung des Krankengeldanspruchs.
@Pfirsisch
Die erste Blockfrist beginnt mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegenden Krankheit. Der Beginn der Blockfrist richtet sich nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Der Beginn des Krankengeldanspruchs oder der Krankengeldzahlung ist nicht maßgebend. Voraussetzung ist, dass beim erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld bestand.
Hat während der letzten drei Jahre vor Eintritt der aktuellen Arbeitsunfähigkeit wegen der ihr zugrunde liegenden Krankheit keine weitere Arbeitsunfähigkeit bestanden, wird auf die Ermittlung, ob bereits eine Blockfrist wegen derselben Krankheit läuft, grds. verzichtet. Die Blockfrist beginnt in diesen Fällen mit Beginn der aktuellen Erkrankung
Quelle:
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159569,0
Wie sehen die Symptome aus?
Zu den typischen Symptomen, die auf Morbus Crohn hinweisen, zählen Durchfall, der über viele Wochen anhält, und Bauchschmerzen. Patienten beschreiben diese oft als krampfartig, die Schmerzen treten vermehrt im rechten Unterbauch auf. Auch ein ungewollter Gewichtsverlust zählt zu den Anzeichen. Die Symptome variieren jedoch von Mensch zu Mensch und hängen unter anderem davon ab, welchen Abschnitt des Verdauungstrakts die Krankheit betrifft. Zudem ähneln die Beschwerden denen der Colitis ulcerosa. Entzündungen außerhalb des Darmes, zum Beispiel Gelenkschmerzen (sogenannte extraintestinale Manifestationen), treten auch häufig auf und können manchmal das erste Symptom darstellen.
Quelle:
http://www.apotheken-umschau.de/darm/morbus-crohn
Du kannst selbstverständlich zu einer Geschäftstelle der TK gehen und dort die komplette Akte einsehen. Du kannst dir dabei Notizen oder auch Kopien machen - wenn du dir Kopien machen möchtest, könnte die TK dafür eine Kostenerstattung verlangen, muss dies aber nicht tun.
Der Beginn der ersten Blockfrist richtet sich nach dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit - also nicht nach dem ersten Auftreten der Krankheit. Es muss also bereits 1998 eine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen haben - dazu reicht es allerdings auch aus, wenn du wegen einer Darmspiegelung einen Tag krank geschrieben wurdest.
Das zweite, auf das du achten musst: es kann auch sein, das du wegen Symptomen der Grunderkrankung arbeitsunfähig warst. Es zählen also nicht nur die Zeiten mit der Diagnose "Morbus Crohn", sondern es können auch Zeiten mit Diagnosen wie z. B. Bauchschmerzen, Durchfall, Gewichtsverlust unbekannter Ursache oder ähnliches zählen. Dann ist aber die Voraussetzung für die Anrechnung, dass ein Arzt bestätigt, dass diese Arbeitsunfähigkeiten auf die Grunderkrankung Morbus Crohn zurückzuführen sind.
Wenn zwischen zwei Arbeitsunfähigkeitszeiten 3 Jahre ohne eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Grunderkrankung Morbus Crohn liegen, kann es sein, dass eine neue Blockfrist beginnt (z. B. 1998 Arbeitsunfähigkeit wg. Morbus Crohn und dann von 2000 bis 2004 Symptomfreiheit - erst 2004 wieder die nächste Arbeitsunfähigkeit wg. Morbus Crohn => 2004 würde eventl. eine neue Blockfrist beginnen.
Daher nochmals: es ist wichtig, dass du von der TK
eine Aufstellung aller AU-Zeiten anforderst, die dort vorliegen. Und dass dir die TK in einem Schreiben erläutert, wie und weshalb sie die Blockfrist so festgelegt hat bzw. welche Zeiten genau sie berücksichtigt hat.
Es reicht nicht aus, wenn die TK ein Schreiben des Arztes hat, woraus hervorgeht, dass du seit 1998 an Morbus Crohn leidest. Der Beginn der Krankheit ist hier nämlich unrelevant, nur der Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit.
Viel Erfolg bei deinen Recherchen!
Verfasst: 27.10.2012, 17:55
von GerneKrankenVersichert
Lady Butterfly hat geschrieben:GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Dann würde ich das Ergebnis der TK akzeptieren, da für dich keine Verbesserung, sondern nur noch eine Verschlechterung möglich ist.
Hallo GKV
welche Art von Verschlechterung meinst du denn?
Dass das jetzt neu mitgeteilte LU-Datum 03.11.12 dann doch nicht gilt.
pfirsich30 hat geschrieben:
Ich habe gerade Post von der TK bekommen. Dort steht, dass sie zur Prüfung des Sachverhaltes die Arztpraxis angeschrieben haben und diese bestätigte, dass bereits am 05.Oktober 1998 erstmals Arbeitsunfähigkeit aufgrund meiner Krankheit bescheinigt worden war.
Somit würde die aktuelle Blockfrist vom 05. Oktober 2010 bis zum 04. Oktober 2013 gehen.
"Daraus folgt, dass Ihr Krankengeldanspruch spätestens am 03. November 2012 endet."
folgende AU Zeiten rechneten sie zusammen:
19.10.2010-12.11.2010
13.01.2011-31.01.2011
07.02.2011-04.03.2011
30.05.2011
15.07.2011
und ab 19.07.2011
Verfasst: 27.10.2012, 19:01
von pfirsich30
Hallo LadyButterfly,
angeblich hat mein ehemaliger Hausarzt ja der TK bestätigt, dass ich am 05.Oktober 1998 das erste Mal wegen der Krankheit AU war.
Also verstehe ich es richtig, wenn ich z.B. im Jahr 1999 einen Tag wegen einer Darmspiegelung krank war und dann das nächste Mal erst im Oktober 2003, dass dann eine neue Blockfrist beginnt und die TK z.B. nicht mehr den 05. Oktober 1998 als Beginn der Blockfrist sehen darf?
Wie gesagt, ich habe von der TK bereits zweimal eine komplette Aufstellung der ganzen AU Zeiten mit Diagnoseschlüssel angefordert. das erste Mal bekam ich nur Zeiten bis 2008 rückwirkend und das zweite Mal bis 2006. Mir wurde gesagt, dass nur 6 Jahre gespeichert werden, zu früheren AU Zeiten etc. haben Sie keine Daten mehr, dass hätte der Spitzenverband so entschieden:
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Ich sende Ihnen die gewünschte Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeitszeiten für die Zeit ab dem 1. Januar 2006 mit der Post zu. Diese erhalten Sie in den nächsten Tagen.
Die Frist für die Aufbewahrung der Daten wurde mit dem Spitzenverband für 6 Jahre vereinbart.
Können wir sonst noch etwas für Sie tun? Wir sind gern für Sie da.
Ich glaube so komplexe Sachen und die ganzen Gesetzestexte von Machts Sinn, da muss ich mir Hilfe von einem Anwalt holen. Ich möchte das jetzt gerne genau prüfen lassen.
Nach 2 Widersprüchen hätte ich jetzt zumindest eine begründung und Beweise von der Tk erwartet und nicht zum dritten Mal ein neuen Beginn der Blockfrist.
Gruß
Pfirisch
Verfasst: 27.10.2012, 19:21
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 27.10.2012, 19:24
von Carola
Irgendwie machen sie sich lächerlich.
Kenn ich so nur von der AOK eigendlich.
Z.b würd ich gerne von den AOk-Service lesen das sie von
einigen hier oft vorkommenden Dingen Abstand nehmen, und
nicht geläufige Arbeitsanweisung bei der AOK mittlerweile sind.
Das würde ja schon reichen.
Noch besser ist es allerdings, es wie Helmut Kohl zuhalten, "Aussitzen"
Mag der Verdacht naheliegen das einige Krankenkassen hier austesten
wie weit sie gehen können..
Was Kasse #1 kann dann können wir das auch, zu wenig Beschwerden, passt
schon.
Ich finde schon deshalb dieses Forum für sehr wichtig, zumal auch die Medien mitlesen.
Verfasst: 27.10.2012, 20:57
von pfirsich30
Hallo Carola worauf beziehst du deine Meinung denn?
Wie sich die Krankenkasse in meinem Fall verhält?
Verfasst: 27.10.2012, 21:18
von pfirsich30
Hallo Machts Sinn,
viele Dank für deine Links.
Jetzt kann ich ja wieder mal nichts nachprüfen. Laut TK war die erste AU ja jetzt plötzlich der 05.Oktober 1998. Die nächsten Zeiten habe ich wieder nicht. Dann erst wieder vom 16. September 2003, die AU Zeit habe ich ja von dem Arzt bekommen, bzw. die Kopie von dem damaligen AU Schein.
jetzt fehlen mir ja wieder die Zeiten zwischen 06.Oktober 1998 und 15. September 2003. Wenn es da nie Krankzeiten wegen der Krankheit gab, dann sind dazwischen ja sogar 5 Jahre.
Mein Problem jetzt:
1. Die TK gibt mir nur AU-Zeiten bis maximal 2006 rückwirkend (laut Spitzenverbände wird ja nicht länger aufbewahrt)
2. Der ehemalige Arzt bzw. die bearbeitende Arzthelferin sagte mir, sie können nur 10 Jahre zurück. Also aktuell nur bis 2002. Sie sagte mir wörtlich: Wir können zur Not auch weiter zurück, weil alles im PC gespeichert ist, aber dann halt OHNE Diagnoseschlüssel.
3. Warum konnte der Arzt dann auf einmal doch weiter zurück für die Krankenkasse und stimmt das Datum überhaupt? Nachher war ich am 05.Oktober wegen Grippe krank, da der Arzt den Diagnoseschlüssel nicht mehr einsehen kann?
Aber ich hab nicht schon wieder Lust da beim Arzt hinterher zu laufen. Die Arzthelferin sagte mir ja: "Ich muss das alles lange raussuchen und kopieren, das schaffe ich nicht mehr in einer Woche alles."
Und als ich die 3 fast verblichenen Kopien abholte, wurde mir von der Kollegin gesagt, ich solle Geld in die Kaffeekasse schmeißen für die Bemühungen.
Und da frage ich mich, ob ich das nicht alles mal einen Anwalt zeigen sollen, auch dieses ganze Thema hier im Forum bzw. dem Berater der VDK (obwohl der bereits mal sagte, dass er von Foren nichts wissen will, weil das eh alles nie stimmt)
Gruß
Pfirsich
Verfasst: 27.10.2012, 22:27
von Lady Butterfly
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Dass das jetzt neu mitgeteilte LU-Datum 03.11.12 dann doch nicht gilt.
nun ja - dann handelt es sich bei der restlichen Krankengeldzahlung um einen rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakt, der nur unter den Voraussetzungen des § 45 SGB X zurückgenommen kann. Diese kann ich hier allerdings nicht erkennen. Daher würde es dabei bleiben.
[/quote="pfirsich30"]
angeblich hat mein ehemaliger Hausarzt ja der TK bestätigt, dass ich am 05.Oktober 1998 das erste Mal wegen der Krankheit AU war.
dein Hausarzt kann nie bescheinigen, wann du das erste Mal AU warst - du könntest ja auch vorher schon bei einem anderen Arzt gewesen sein, der eine AU bescheinigt hat. Daher kann dein Arzt immer nur AU-Zeiten bestätigen....
pfirsich30 hat geschrieben:
jetzt fehlen mir ja wieder die Zeiten zwischen 06.Oktober 1998 und 15. September 2003. Wenn es da nie Krankzeiten wegen der Krankheit gab, dann sind dazwischen ja sogar 5 Jahre.
wenn es tatsächlich 5 Jahre ohne nachgewiesene AU gibt (oder für die es keine Nachweise über eine AU gibt), würde die Blockfrist am 15.09.2003 beginnen.
pfirsich30 hat geschrieben:
1. Die TK gibt mir nur AU-Zeiten bis maximal 2006 rückwirkend (laut Spitzenverbände wird ja nicht länger aufbewahrt)
2. Der ehemalige Arzt bzw. die bearbeitende Arzthelferin sagte mir, sie können nur 10 Jahre zurück. Also aktuell nur bis 2002. Sie sagte mir wörtlich: Wir können zur Not auch weiter zurück, weil alles im PC gespeichert ist, aber dann halt OHNE Diagnoseschlüssel.
3. Warum konnte der Arzt dann auf einmal doch weiter zurück für die Krankenkasse und stimmt das Datum überhaupt? Nachher war ich am 05.Oktober wegen Grippe krank, da der Arzt den Diagnoseschlüssel nicht mehr einsehen kann?
diese Widersprüche solltest du klären.....daher wäre der erste Ansprechpartner die TK, wo du die vorhandenen Unterlagen einsehen kannst.
pfirsich30 hat geschrieben:
Aber ich hab nicht schon wieder Lust da beim Arzt hinterher zu laufen. Die Arzthelferin sagte mir ja: "Ich muss das alles lange raussuchen und kopieren, das schaffe ich nicht mehr in einer Woche alles."
Und als ich die 3 fast verblichenen Kopien abholte, wurde mir von der Kollegin gesagt, ich solle Geld in die Kaffeekasse schmeißen für die Bemühungen.
dann bitte den Arzt doch einfach um deine komplette Patientenakte - da hast du genauso ein Recht drauf wie auf die Akteneinsicht bei der TK....und zwar auch ohne Spende in die Kaffeekasse (auch wenn diese Spende vielleicht sinnvoll wäre......allerdings bevor die Unterlagen bekommst.....könnte eventuell die Motivation der Arzthelferinnen erhöhen
Es könnte aber auch eine gute Idee sein, mit einem Anwalt für Sozialrecht zu sprechen. Ein Schreiben mit dem entsprechenden Briefkopf könnte die TK vielleicht anspornen
Verfasst: 27.10.2012, 22:28
von Lady Butterfly
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Dass das jetzt neu mitgeteilte LU-Datum 03.11.12 dann doch nicht gilt.
nun ja - dann handelt es sich bei der restlichen Krankengeldzahlung um einen rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsakt, der nur unter den Voraussetzungen des § 45 SGB X zurückgenommen kann. Diese kann ich hier allerdings nicht erkennen. Daher würde es dabei bleiben.
pfirsich30 hat geschrieben:
angeblich hat mein ehemaliger Hausarzt ja der TK bestätigt, dass ich am 05.Oktober 1998 das erste Mal wegen der Krankheit AU war.
dein Hausarzt kann nie bescheinigen, wann du das erste Mal AU warst - du könntest ja auch vorher schon bei einem anderen Arzt gewesen sein, der eine AU bescheinigt hat. Daher kann dein Arzt immer nur AU-Zeiten bestätigen....
pfirsich30 hat geschrieben:
jetzt fehlen mir ja wieder die Zeiten zwischen 06.Oktober 1998 und 15. September 2003. Wenn es da nie Krankzeiten wegen der Krankheit gab, dann sind dazwischen ja sogar 5 Jahre.
wenn es tatsächlich 5 Jahre ohne nachgewiesene AU gibt (oder für die es keine Nachweise über eine AU gibt), würde die Blockfrist am 15.09.2003 beginnen.
pfirsich30 hat geschrieben:
1. Die TK gibt mir nur AU-Zeiten bis maximal 2006 rückwirkend (laut Spitzenverbände wird ja nicht länger aufbewahrt)
2. Der ehemalige Arzt bzw. die bearbeitende Arzthelferin sagte mir, sie können nur 10 Jahre zurück. Also aktuell nur bis 2002. Sie sagte mir wörtlich: Wir können zur Not auch weiter zurück, weil alles im PC gespeichert ist, aber dann halt OHNE Diagnoseschlüssel.
3. Warum konnte der Arzt dann auf einmal doch weiter zurück für die Krankenkasse und stimmt das Datum überhaupt? Nachher war ich am 05.Oktober wegen Grippe krank, da der Arzt den Diagnoseschlüssel nicht mehr einsehen kann?
diese Widersprüche solltest du klären.....daher wäre der erste Ansprechpartner die TK, wo du die vorhandenen Unterlagen einsehen kannst.
pfirsich30 hat geschrieben:
Aber ich hab nicht schon wieder Lust da beim Arzt hinterher zu laufen. Die Arzthelferin sagte mir ja: "Ich muss das alles lange raussuchen und kopieren, das schaffe ich nicht mehr in einer Woche alles."
Und als ich die 3 fast verblichenen Kopien abholte, wurde mir von der Kollegin gesagt, ich solle Geld in die Kaffeekasse schmeißen für die Bemühungen.
dann bitte den Arzt doch einfach um deine komplette Patientenakte - da hast du genauso ein Recht drauf wie auf die Akteneinsicht bei der TK....und zwar auch ohne Spende in die Kaffeekasse (auch wenn diese Spende vielleicht sinnvoll wäre......allerdings bevor die Unterlagen bekommst.....könnte eventuell die Motivation der Arzthelferinnen erhöhen
Es könnte aber auch eine gute Idee sein, mit einem Anwalt für Sozialrecht zu sprechen. Ein Schreiben mit dem entsprechenden Briefkopf könnte die TK vielleicht anspornen
Verfasst: 27.10.2012, 22:36
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 27.10.2012, 22:50
von Lady Butterfly
Machts Sinn hat geschrieben:
Ich glaube schon, dass Hilfe von Not wäre, aber den meisten Anwälten wird das nicht ohne weiteres möglich sein, jedenfalls nicht beiläufig. Ich habe im Parallelthread ja schon gefragt: Wann nehmen die Fachanwälte für Sozialrecht als Organe der Rechtspflege endlich ihre Augenbinde ab um der Justiz beim Sehen behilflich zu sein?
ja laut Machts Sinn hat allein er den Durchblick im Sozialrecht - Richter an Sozialgerichten, Fachanwälte für Sozialrecht und Kassenmitarbeiter können da natürlich nicht mithalten.
was die "Anträge auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung" betrifft, kannst du dir ja mal Wurmies Thread anschauen - der hat auf Machts Sinn gehört.
Ich bin der Meinung, dass ein anonymes Forum wie dieses hier zwar Tipps und Denkanstöße geben kann, aber nicht die kompetente und individuelle Beratung von Fachleuten ersetzen kann. Wenn du diese in Anspruch nimmst, solltest du dich aber vorbereiten und nicht nur sämtliche Unterlagen mitnehmen, sondern auch vielleicht eine (chronologische) Zusammenfassung von dem bislang Geschehenen erstellen.