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Verfasst: 30.03.2013, 21:29
von Poet
@MS: Wortklauberei... Darf man mal fragen, wieso Du seinerzeit die persönliche Vorstellung abgelehnt hast? Du lässt keine Gelegenheit aus, auf den MdK einzuhauen, wenn dieser nach Aktenlage entscheidet. Das verstehe wer will.

Verfasst: 30.03.2013, 22:48
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.03.2013, 23:15
von Poet
Machts Sinn hat geschrieben:Klar Poet,
fragen darfst du – aber was soll das bringen, bei deiner Art selektiver Wahrnehmung, wonach ein „unbeantworteter Klärungsversuch“ und eine „Verweigerung“ im Sinne von „Wortklauberei“ dasselbe sind?
@MS: Quatsch, ich meinte die Wortklauberei zwischen Dir und den anderen.

zu 1. Das beantwortet die Frage aber nur halb. Dass der MdK falsch lag, hätte durch die persönliche Vorstellung eindeutig bewiesen und das Vertrauensverhältnis wieder hergestellt werden können. Stattdessen hast Du eine weitere Entscheidung nach Aktenlage gefordert. Das macht doch keinen Sinn...*grübel*

zu 2. Auch das beantwortet die Frage nur halb. Was kam denn raus beim Gutachten der AA? Haben die festgestellt, dass Du arbeitsunfähig bist? Dann hätten die Dich doch gar nicht als AA nehmen dürfen.

Für mich sieht das eher nach Flucht vor der persönlichen Vorstellung und dem MdK der Kassen aus.

Wenn dem so ist, stellt sich Dein Fall aber gänzlich anders dar als die meisten Fällen hier, in denen Du Partei gegen MdK und Kasse ergreifst...

Aber ich muss auch nicht alles verstehen...

Verfasst: 30.03.2013, 23:15
von broemmel
Das ist doch blabla....

Es sollte eine persönliche Begutachtung erfolgen und Du hast die verweigert.

Verfasst: 30.03.2013, 23:58
von Machts Sinn
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Verfasst: 31.03.2013, 12:17
von Poet
@MS: Ich versuche zu verstehen, was schief gelaufen ist, denn ich empfehle ja i.d.R. die persönliche Vorstellung beim MdK bzw. diese zu erwirken. Aus zwei ganz banalen Gründen:

Erstens kann der Patient mit Mimik und Gestik verbale Schilderungen verstärken und er kann Fragen stellen an die Ärzte (wer fragt der führt). Wir alle wissen aus dem Forum, dass man das geschriebene Wort so oder so interpretieren kann.

Zweitens entwickeln Menschen, die mit andere Menschen über das Schriftmaß eines unpersönlichen Gutachtens hinaus kommuniziert haben, viel mehr Empathie und lehnen diesen weniger Unterstützung ab. Konfrontiere ich nach einem Dialog jmd mit der Frage, ob er mich für arbeitsunfähig hält, werde ich prozentual viel höhere Zustimmung erhalten als wenn ich nur nach Aktenlage beurteilt werde.

Dies setzt jedoch widerum zwei Dinge voraus:

Man muss wirklich arbeitsunfähig erkrankt sein.
Man muss psychisch und physisch in der Lage sein, diesen unbequemen Dialog zu führen.

Verfasst: 31.03.2013, 17:32
von Machts Sinn
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Verfasst: 31.03.2013, 18:20
von Poet
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Poet,

dein Versuch, zu verstehen, finde ich lobenswert und im letzten Beitrag unteschreibe ich jeden Satz. :wink:

Dass vom MDK "verbocktes Vertrauen" einfach durch eine Vorstellung des Patienten herzustellen ist, scheint mir in meinem Fall wie auch in dem von Hajo wegen verkehrter Vorzeichen jedoch Illusion zu sein.

Gruß!
Machts Sinn
@MS: Nein nein, Du verstehst mich falsch. Es geht mir nicht darum, dass der MdK die Gelegenheit bekommt, etwas was er verbockt hat, wieder gerade zu rücken. Es geht mir generell darum, dass ich eine Beurteilung nach Aktenlage gerade bei psychischen Diagnose für nicht treffgenau halte. Und die Gelegenheit, hierbei nach Aktenlage zu entscheiden, würde ich persönlich dem MDK versalzen.

Verfasst: 31.03.2013, 20:24
von Machts Sinn
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Verfasst: 31.03.2013, 20:31
von Poet
@MS: Und ich würde die persönliche Vorstellung erwirken...

Verfasst: 31.03.2013, 20:34
von Machts Sinn
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auf die Spitze treiben …

Verfasst: 31.03.2013, 23:47
von Machts Sinn
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Verfasst: 01.04.2013, 02:44
von roemer70
Auch wenn das Gericht der Meinung des MDKs nicht folgte oder sie ihm auch völlig egal war, sehe ich darin noch keine Beurteilung über "ein unrichtiges Zeugnis wider besseren Wissens".

Hast Du denn schon Strafantrag gestellt?

Strafantrag

Verfasst: 01.04.2013, 10:06
von Machts Sinn
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Verfasst: 01.04.2013, 10:15
von broemmel
Also nur Getöse.

Die Frage kann man mit ja oder nein beantworten, wenn das übliche ausschweifende kommt heisst es also nein.

Sonst wird doch immer alles und jeder von dir verklagt. Wieso hier nicht?