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Verfasst: 28.03.2013, 21:08
von Czauderna
Hallo Anton,
aber du kannst es noch "besser" - stimmt´s ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.03.2013, 21:44
von roemer70
Machts Sinn, wenn Du schon Klarnamen von beteiligten (und vermutlich hier nicht vertretenen) Personen nebst Kontaktdaten veröffentlichst, warum tust Du das dann nicht zur Vervollständigung auch mit Deinen?
Zur gezielten Nachfrage der Medien
Machts Sinn hat geschrieben:oder was auch immer …
Tu' Dir selbst einen Gefallen und editiere den Beitrag!

Verfasst: 28.03.2013, 22:20
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.03.2013, 23:11
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.03.2013, 23:19
von roemer70
DIR geht es vielleicht weniger um die Namen.
Ich persönlich würde aber gar nichts davon halten, meinen unverfremdeten Klarnamen irgendwo zu lesen, wenn ich noch nicht einmal davon weiß.

Du kannst natürlich auch der Dame mitteilen, dass Du das Schreiben ohne Unkenntlichmachung hier einstellst - dann hat sie die Chance zur Reaktion - auch wenn diese Dir vielleicht nicht gefällt.

Verfasst: 28.03.2013, 23:20
von GerneKrankenVersichert
Sorry, aber ich weiß wirklich nicht, wie ich dir gesichtswahrend mitteilen könnte, dass du dich hier lächerlich machst. Bitte mal ganz langsam rekapitulieren:

Wie entschied das Gericht in diesem Fall?
Wer hat Berufung eingelegt?
Wer hat beantragt, die Berufung zurückzuweisen?

Verfasst: 29.03.2013, 00:38
von Machts Sinn
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Verfasst: 29.03.2013, 00:57
von broemmel
was für eine Ignoranz von MS

Verfasst: 29.03.2013, 01:27
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.03.2013, 00:21
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.03.2013, 06:40
von broemmel
Die Inkompetenz liegt hier in der vollständigen Aufzählung.

Man muss ja erwähnen das MS damals die körperliche Untersuchung verweigert hat. Und schon sieht das wieder anders aus.

Verfasst: 30.03.2013, 09:42
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.03.2013, 12:06
von broemmel
dann lies einfach mal den widerspruchsbescheid.

Verfasst: 30.03.2013, 19:21
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.03.2013, 19:37
von broemmel
Ich schon