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Verfasst: 25.10.2012, 22:14
von hedi
hallo Pfirsich30,

da mach Dir mal keinen Kopf! Wenn Du die Rente durchbekommst, auch
wenn sie rückwirkend ist, wird dies unter den Leistungsträgern verrechnet,
sei es AfA oder KK.
Da musst Du nix überweisen. Du bekommst dann eben ab dem Rentenbescheid nur noch das, was die Rente ausmacht.
Und krankgeschrieben werden musst Du als Rentner auch nicht mehr.

Dies zur Info, es ist jedoch mein Wissensstand!

Gruß Hedi

Verfasst: 25.10.2012, 22:53
von röschen
pfirsich30 hat geschrieben:Krankengeld ist ja etwas mehr als die Rente. Ich müsste dann das bezahlte Krankengeld vom 06.09.-18.10. an die TK zurücküberweisen oder wie läuft das dann?
Nein, die Rente für diesen Zeitraum wird aus der Rentennachzahlung von der DRV an die Kasse überwiesen. Dto. bei der AfA. Was du dort mehr erhalten hast, fällt unter den Tisch.
Aber, aus Erfahrung: Das dauert monatelang. Um es etwas zu beschleunigen, gleich nach Erhalt des Rentenbescheids auch der AfA mitteilen, sie sollen ihren Anspruch möglichst schnell geltend machen. Ich hatte damals die KK darum gebeten, aber die wussten sicher ohnehin Bescheid, dauerte trotzdem über 2 Monate, bis die Nachzahlung kam.

Verfasst: 26.10.2012, 08:03
von Czauderna
Hallo,
in der Praxis laeuft das normalerweise so,
dass die Kasse bei Rentenantrag einen Ersatzanspruch
beim RV- Traeger anmeldet. Bei (rueckwirkender)
Rentenbewilligung bekommt die Kassen den gesamten
Nachzahlungsbetrag von der Rentenversicherung.
Die Kasse bekommt nur den Betrag der kalenderrgl.
Rente, d. h. wenn das Krankengeld höher war, verbleibt die
Differenz beim Versicherten. Den Differenzbetrag ueberweist die
Kasse dem Versicherten.
Am Gesamtanspruch des Krankengeldes ( 78 Wochen)
ändert sich durch die Rente nichts.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.10.2012, 08:30
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.10.2012, 12:48
von pfirsich30
Hallo,

ich habe noch mal eine für mich komplizierte Frage, bzw. vielleicht mach ich mir das auch selbst so kompliziert. Mal angenommen:

Eigentlich hätte ich erneut Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld, weil die TK einen Fehler gemacht hat, aber das Prüfen dauert so lange. Zwischenzeitlich hat die AfA den Antrag auf ALG bearbeitet und ich bekomme dann ALG 1, was niedriger ist als das Krankengeld. So nach 3 Monaten bekomme ich die Antwort, dass ich doch schon seit September Anspruch auf erneut Krankengeld habe und somit nicht zum 18. Oktober die Zahlungen hätten eingestellt werden dürfen. Bekomme ich dann die Differenz erstattet?
Wenn das Krankengeld knapp 1200 Euro wäre und das ALG 1 nur knapp 900 Euro?
Wenn aber dann z.B. die Rente bewilligt wird im Dezember, aber ich eigentlich doch hätte Krankengeld bekommen müssen anstatt ALG 1.....wie ist es denn dann? Dann hätte ich ab November z.B. das niedrige ALG 1 bekommen, obwohl mir das Krankengeld zugestanden hätte. Dann gillt die Rente seit rückwirkend September und alles wird verrechnet. ABer die Rente ist ja auch niedriger als das Krankengeld.
So hätte die Krankenkasse ja trotz ihres Fehlers und Ihrer langen Bearbeitungszeit "Gewinn" gemacht, da ich ja bereits das niedriegere ALG bekommen hatte.

Ich hoffe ich habe es nicht zu kompliziert beschrieben und jeder weiß wie ich es meine.

Gruß
Pfirsich

Verfasst: 26.10.2012, 13:20
von Czauderna
pfirsich30 hat geschrieben:Hallo,

ich habe noch mal eine für mich komplizierte Frage, bzw. vielleicht mach ich mir das auch selbst so kompliziert. Mal angenommen:

Eigentlich hätte ich erneut Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld, weil die TK einen Fehler gemacht hat, aber das Prüfen dauert so lange. Zwischenzeitlich hat die AfA den Antrag auf ALG bearbeitet und ich bekomme dann ALG 1, was niedriger ist als das Krankengeld. So nach 3 Monaten bekomme ich die Antwort, dass ich doch schon seit September Anspruch auf erneut Krankengeld habe und somit nicht zum 18. Oktober die Zahlungen hätten eingestellt werden dürfen. Bekomme ich dann die Differenz erstattet?
Wenn das Krankengeld knapp 1200 Euro wäre und das ALG 1 nur knapp 900 Euro?
Wenn aber dann z.B. die Rente bewilligt wird im Dezember, aber ich eigentlich doch hätte Krankengeld bekommen müssen anstatt ALG 1.....wie ist es denn dann? Dann hätte ich ab November z.B. das niedrige ALG 1 bekommen, obwohl mir das Krankengeld zugestanden hätte. Dann gillt die Rente seit rückwirkend September und alles wird verrechnet. ABer die Rente ist ja auch niedriger als das Krankengeld.
So hätte die Krankenkasse ja trotz ihres Fehlers und Ihrer langen Bearbeitungszeit "Gewinn" gemacht, da ich ja bereits das niedriegere ALG bekommen hatte.

Ich hoffe ich habe es nicht zu kompliziert beschrieben und jeder weiß wie ich es meine.

Gruß
Pfirsich
Hallo,

zunächst, das, was Macht Sinn geschrieben hat zum Krankengeldanspruch, das stimmt, war mein Fehler - sorry - danke an Machts Sinn für die Korrektur,
so soll es sein !!!!.
Was deine Frage angeht, ich hatte einen solchen Fall noch nicht, deshalb kann ich dazu nichts konkretes sagen sondern nur "meine" Logik einsetzen. Wenn
per Gerichtsurteil der Krankengeldanspruch für zurückliegende Zeiträume
bestätigt wird, für die inzwischen ALG oder Rente gezahlt wurden, dann muss der Krankengeldspitzbetrag nachträglich von der Kasse ausgezahlt werden an den Versicherten - wie gesagt meine Logik !!
Gruss
Czauderna

Verfasst: 26.10.2012, 16:11
von pfirsich30
Hallo,

aktueller neuer Stand!!!

Ich habe gerade Post von der TK bekommen. Dort steht, dass sie zur Prüfung des Sachverhaltes die Arztpraxis angeschrieben haben und diese bestätigte, dass bereits am 05.Oktober 1998 erstmals Arbeitsunfähigkeit aufgrund meiner Krankheit bescheinigt worden war.
Somit würde die aktuelle Blockfrist vom 05. Oktober 2010 bis zum 04. Oktober 2013 gehen.
"Daraus folgt, dass Ihr Krankengeldanspruch spätestens am 03. November 2012 endet."

folgende AU Zeiten rechneten sie zusammen:

19.10.2010-12.11.2010
13.01.2011-31.01.2011
07.02.2011-04.03.2011
30.05.2011
15.07.2011
und ab 19.07.2011

Stimmt das denn so von den Rechnungen her? Ich komme bis zum 03. November auf 506 Tage, wenn ich mich nicht verrechnet habe.

Ausserdem habe ich keinerlei Beweis ob ich wirklich am 05. Oktober 1998 das erste Mal AU wegen der Krankheit war. Denn ich weiß, dass ich bereits seit Dezember 1997 mit der Krankheit zu tun habe. Nur habe ich keinerlei Beweis, dass ich dann erst fast ein Jahr später das erste Mal deswegen AU gewesen sein soll.
Aber wäre der erste AU Tag z.B. Anfang 1998, dann wäre die aktuelle Blockfrist eigentlich gleich.
Ich werde das aber auch mal dennoch bei meinem ehemaligem Hausarzt nachfragen.

Gruß
Pfirsich

*edit: Nach nochmaliger Rechnung müsste dann ja der 03. November doch stimmen. Also müsste ich das jetzt noch mal als Beweis haben von meinem ehemaligen Hausarzt, dass der erste AU Tag am 05.Oktober 1998 war. Aber wäre der erste AU Tag jetzt zwischen Dezember 1997 und Oktober 1998 dann würde der Krankengeldanspruch auf jeden Fall spätestens am 03.November zu Ende sein.

Verfasst: 26.10.2012, 17:10
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.10.2012, 17:36
von pfirsich30
Hallo MachtsSinn,

und wie müsste ich da jetzt weiter vorgehen? Das ist wirklich alles merkwürdig von der Krankenkasse aus. Hätte der Arzt jetzt bestätigt, dass die erste AU Zeit 2003 gewesen wäre, dann würde die KK bestimmt noch weiter selbst zurückgehen.
Soll ich jetzt nochmal Widerspruch einlegen um wirklich sicher bestätigt zu bekommen, dass der 5. Oktober 1998 der erste AU Tag war?

Gruß
Pfirsich

Verfasst: 26.10.2012, 17:50
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.10.2012, 17:57
von GerneKrankenVersichert
Was würde denn ein weitere Vorrechnen noch bringen, außer dass der Krankengeldanspruch wie zu Anfang mitgeteilt am 18.10.12 enden würde, da 16 Tage mehr angerechnet werden? Zur Erinnerung die anrechenbaren Vorerkrankungen, zu finden auf Seite 4 des Threads:

22.03.2010 – 01.04.2010 = 11
27.09.2010 – 01.10.2010 = 5
19.10.2010 – 12.11.2010 = 25
13.01.2011 – 31.01.2011 = 19
07.02.2011 – 04.03.2011 = 26
30.05.2011 = 1
15.07.2011 = 1
19.07.2011 – 18.10.2012 = 458
Summe = 546

Selbst wenn der laut Pfirsich frühestmögliche Termin, Dezember 1997, festgestellt würde, käme keine neue Blockfrist zustande.

Verfasst: 26.10.2012, 18:21
von Machts Sinn
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Verfasst: 26.10.2012, 19:23
von Lady Butterfly
und wie müsste ich da jetzt weiter vorgehen?
wieder das alte Spielchen....... :wink:

bei der TK einen Antrag auf Akteneinsicht stellen: Kopien der neu vorliegenden Unterlagen (insbesondere die Arztanfrage der tk und das ärztliche Schreiben) anfordern und die TK erneut bitten, dir eine Aufstellung aller nun vorliegenden AU-Zeiten inkl. Diagnosen zuzusenden

und dann das alles mit deinen Unterlagen abgleichen

bei einem muss ich Machts Sinn recht geben: die TK ist in der Verpflichtung, ihre Berechnung der Blockfristen für dich nachvollziehbar zu begründen.

es ist zumindest merkwürdig (wenn auch nicht unmöglich), dass sich die neuen Blockfristen nicht wirklich von den alten unterscheiden

Verfasst: 26.10.2012, 20:17
von pfirsich30
Hallo,

Kann ich einen Antrag auf Akteneinsicht bei einer Geschäftsstelle stellen? Bzw. die Kopien von der Arztanfrage und das ärztliche Schreiben etc.?

Naja wenn ich jetzt erneut um eine Aufstellung aller AU Zeiten inkl. Diagnosen bitte, dann kommen ja wieder die, die ich schon habe bis 2006, denn die TK speichert ja nur maximal 6 Jahre.
Wenn die TK aber jetzt einen AU Schein von dem Arzt zugeschickt bekommen hat, dann haben die ja "Ihren Beweis"...aber warum könnte nicht davor auch schon wieder was gewesen sein? Ich weiß es leider wirklich nicht mehr. Vor 15 Jahren war ich gerade mal 16 Jahre alt und da war ich gerade am Beginn meiner Ausbildung warum sollte man sich sowas auch merken? Naja jetzt weiß ich ja warum.

Ja von der TK gab es keinerlei Begründung. Es wurde nur wieder mal ein Schreiben beigefügt "KRANKENGELD-WAS IST WICHTIG?" und ein Merkblatt für die Bundesagentur für Arbeit, sowie der Hinweis, dass ich mich schnellstmöglich an die AfA wenden muss, damit mir keine finanziellen Nachteile entstehen.

Und was ist wenn ich jetzt halt wieder nur die AU Zeiten bekomme bis 2006 rückwirkend und die Kopie des ärztlichen Schreibens, worin steht, dass ich das erste Mal am 05. Oktober 1998 wegen der krankheit AU war. Dann muss ich das so akzeptieren, weil ich selbst keinen Beweis habe, dass es anders wäre.

Merkwürdig finde ich, dass mir die Arzthelferin sagte, sie könne nur 10 Jahre zurück mit Angabe der Diagnoseschlüssel, aber noch weiter zurück, dann aber halt ohne Diagnoseschlüssel
Jetzt auf einmal konnten Sie im Auftrag der TK 15 Jahre und mehr zurück und sogar mit Diagnoseschlüssel. Auf jeden Fall haben sie ja dann feststellen können, dass der 05. Oktober 1998 auch schon wegen meiner Krankheit war. Bekommt der Arzt für seine "Bemühungen" Geld von der Krankenkasse? Vielleicht waren sie deswegen ja "gründlicher" am suchen?
Ich musste Geld in die Kaffeekasse schmeißen, dafür das mir 3 AU Scheine kopiert wurden.

Was mich auch wundert. Die TK kommt auf den Beginn der Krankheit auf das Datum 22.03.2010. Nach meinem ersten Widerspruch plötzlich ohne den Arzt zu kontaktieren auf den 22.11.2006 und dann nach Widerspruch und meine angeforderten AU Zeiten vom 19.09.2003 plötzlich auf den 05.10. 1998. Alles ohne mir irgendeine Begründung oder einen Beweis zu liefern.

Soll ich doch mal die Hilfe von einem Anwalt suchen?

Gruß
Pfirsich

Verfasst: 27.10.2012, 00:02
von leser
...oder könnte es auch sein, dass Du 1997 noch gar nicht mit Krankengeldanspruch sondern familienversichert warst?
  • Der Blockfristbeginn richtet sich ausschließlich nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit und nicht nach dem Krankengeldanspruch oder der Krankengeldzahlung. Voraussetzung ist lediglich, dass zum Zeitpunkt des
    erstmaligen Eintritts der Arbeitsunfähigkeit eine den Anspruch auf Krankengeld einschließende Versicherung bestand
    .
nicht, dass bei Deiner ganzen Rechnerei der Schuss nachher nach hinten losgeht^^