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Verfasst: 19.10.2012, 01:03
von pfirsich30
Ist das so einfach, dass die KK und die AfA dann einfach "Pech" hätten?


Gruß
Pfirsich

Verfasst: 23.10.2012, 15:45
von pfirsich30
Hallo,

aktuell mal eine ganz wichtige neue Frage, ich hoffe ich bekomme hier antworten ohne ein extra neues Thema zu starten.

Heute bekam ich ein Schreiben von der TK mit der Überschrift "Ihr Rentenantrag"

"Sie haben am 6. September 2012 eine Rente beantragt. Dies wirkt sich zunächst nicht auf Ihre Versicherung aus.
Sobald Ihre Beschäftigung endet, versichern wir Sie entweder als Rentenantragsteller oder falls die Rente bereits bewilligt wurde -als Rentner."

Weitere Informationen in einem beigefügten Merkblatt.

Dort steht unter "Muss ich Beiträge zahlen?"
Grundsätzlich sind vom Tag der Rentenantragstellung bis zur Bewilligung der Rente von Ihnen Beiträge direkt an die TK zu zahlen.

Was soll das jetzt heißen? Die TK hat mich ja zum 18. Oktober ausgesteuert und bearbeitet meinen Widerspruch jetzt schleppend. Nach erneuter Anfrage von mir telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass der ehemalige Hausarzt angesprochen wurde, aber die zuständige Arzthelferin, die mir die AU Zeiten ausgedruckt hat, wäre erst Montag im Hause und so zieht sich wieder alles hin.

Bei der Arbeitsagentur habe ich erst am 30. Oktober einen Termin um da die restlichen Unterlagen abzugeben. Gestern bekam ich noch Post von der zuständigen Abteilung der AfA, ich solle noch mehr Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben. Sie wollen noch die Rehaklinik anschreiben, das Landesamt wegen dem Behindertengrad und den Gutachter der Rentenversicherung wegen dem Rentenantrag. Den Gutachtertermin habe ich aber erst morgen früh.
Also zieht sich das alles wieder mal richtig lange hin.

Ich bekomme jetzt zwar die Tage das letzte Mal Geld von der Krankenkasse rückwirkend, aber eben keinen neuen Auszahlschein und dann im November ja erst mal gar kein Geld

Und laut dem oben genannten Schreiben muss ich die Krankenkassenbeiträge dann auch noch selbst zahlen ? Wenn man kein Einkommen hätte, dann würde ein "Mindesteinkommen" berechnet werden in Höhe von 875 Euro.

Wovon soll ich das bezahlen wenn ich doch erst mal kein Geld bekomme?
Und wenn das mit der Aussteuerung doch so bleibt und ich dann doch ALG 1 nach dem Nahtlosigkeitsgesetz bekomme, warum muss ich dann wegen dem Rentenantrag die Beiträge selbst tragen?

Ich hoffe ich bekomme hilfreiche Antworten, ohne eben extra ein neues Thema zu öffnen.

Gruß
Pfirsich

Verfasst: 23.10.2012, 15:54
von Czauderna
Hallo,
du bist nicht verheiratet und kannst demnach keinen Anspruch auf Familienversicherung geltend manchen ?!!.
Von daher musst dem Grunde nach als Rentenantragsteller/in Pflichtbeiträge an die Kasse entrichten - die Krankenversicherung der Rentner ist allerdings nachrrangig gegenüber dem Leistungsbezug durch das Arbeitsamt, also musst du nicht zweimal zahlen. Solange die Rente selbst und auch das Arbeitslosengeld nicht bewilligt ist, solange fordert die Kasse den Pflichtbeitrag als Renantenantragsteller/in. Ich kenne es in solchen Fällen allerdings aus der Praxis, dass hier der Beitrag erst mal gestundet wird, da man ja davon ausgehen kann, dass eine Entscheidung innerhalb der nächsten Wochen so oder so getroffen wird - einfach mal mit der Kasse sprechen, wenn das noch möglich ist nach dieser Vorgeschichte.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.10.2012, 19:41
von pfirsich30
Hallo Czauderna,

nein verheiratet bin ich noch nicht.

Ich muss also Pflichtbeiträge dann zahlen seit Antragstellung am 6. September 2012. Wie läuft das denn wenn ich jetzt ALG 1 bekommen würde nach der Nahtlosigkeit. Würden die Pflichtbeiträge davon bezahlt werden?

Zweite Frage, hätte ich jetzt doch Recht und würde ab September erneut Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld haben, würde mir das jetzt verweigert werden, weil ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe? Oder würden die Beiträge dann weiter von dem Krankengeld abgezogen werden?

Dritte Frage, ich habe ja bis 18. Oktober Krankengeld erhalten und davon wurden die Beiträge abgezogen. Muss ich jetzt trotzdem vom 6. September an Beiträge zahlen also zusätzlich?
Und wenn das mit den anderen Anträgen jetzt länger dauert und ich muss die Pflichtbeiträge zahlen, bekomme ich die gutgeschrieben, falls ich dann doch Geld Bekomme. Also z.B. das Krankengeld, das müsste dann ja rückwirkend gezahlt werden oder das ALG 1, dass dann ab. 18. Oktober gezahlt werden würde. Dann müsste bei der Berechnung der Zahlungen, das bereits gezahlte abgezogen werden oder halt die Beiträge gestundet, richtig ?

Gruß
Pfirsich

Verfasst: 23.10.2012, 20:12
von Czauderna
Hallo,
wenn die Rentenantragstellung noch während des Krankengeldbezuges erfolgte dann ist die Versicherung aus die Krankengeldzahlung herrührt vorranging vor der Beitragsgspflicht als Rentenantragsteller, wenn rückwirkend nach Ende der Krankengeldzahlung ALG bewilligt wird, dann ist die Beitragszahlung durch das Arbeitsamt vorrangig vor der Beitragspflicht als Rentenantragsteller, ansonsten musst du grundsätzlich zahlen, aber wenn die Rente rückwirkend bewilligt wird, dann erhältst du frühestens ab Rentenbeginn deine Rentenantragstellerbeiträge wieder zurück - du siehst, die Stundung wäre in diesem Fall für all die beste Lösung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.10.2012, 21:14
von pfirsich30
Ah das klingt ja dann wenigstens mal beruhigend, vielen Dank für deine nette und sehr informative Antwort.

Eine kurze Frage noch. In dem Schreiben stand noch:

Sobald Ihre Beschäftigung endet, versichern wir Sie entweder als Antragsteller oder falls Ihre Rente bereits bewilligt wurde- als Rentner.

Was ist denn in dem Fall unter Beschäftigung zu verstehen? Die Arbeitsstelle?
Das Beschäftigungsverhältnis wurde zum 18. Oktober beendet, weil der Arbeitgeber das so in der Arbeitsbescheinigung angeben musste, die ja von der AfA auszufüllen war, wegen dem Antrag auf ALG 1 nach §125. Aber das Arbeitsverhältnis besteht weiter, denn eine Kündigung habe ich noch nicht erhalten.

Gruß

Verfasst: 23.10.2012, 21:14
von pfirsich30
Ah das klingt ja dann wenigstens mal beruhigend, vielen Dank für deine nette und sehr informative Antwort.

Eine kurze Frage noch. In dem Schreiben stand noch:

Sobald Ihre Beschäftigung endet, versichern wir Sie entweder als Antragsteller oder falls Ihre Rente bereits bewilligt wurde- als Rentner.

Was ist denn in dem Fall unter Beschäftigung zu verstehen? Die Arbeitsstelle?
Das Beschäftigungsverhältnis wurde zum 18. Oktober beendet, weil der Arbeitgeber das so in der Arbeitsbescheinigung angeben musste, die ja von der AfA auszufüllen war, wegen dem Antrag auf ALG 1 nach §125. Aber das Arbeitsverhältnis besteht weiter, denn eine Kündigung habe ich noch nicht erhalten.

Gruß

Verfasst: 23.10.2012, 21:22
von Czauderna
Hallo,
richtig, der 18. Oktober - aber das Arbeitsamt wird dir wahrscheinlich ab 19.10.2012 Leistungen bewilligen (unabhängig, ob gekündigt oder nicht),
dann zahlt das AA. ab 19.10. auch die Beiträge.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.10.2012, 06:30
von reallyangry
Was ist denn in dem Fall unter Beschäftigung zu verstehen? Die Arbeitsstelle?
Das Beschäftigungsverhältnis wurde zum 18. Oktober beendet, weil der Arbeitgeber das so in der Arbeitsbescheinigung angeben musste, die ja von der AfA auszufüllen war, wegen dem Antrag auf ALG 1 nach §125. Aber das Arbeitsverhältnis besteht weiter, denn eine Kündigung habe ich noch nicht erhalten.
(Fettdruck von mir)

Läuft hier nicht irgenderwas schief????
Oder ist gemeint: Das Arbeitsverhältnis = Beschäftigungsverhältnis ruht?

Verfasst: 24.10.2012, 14:25
von pfirsich30
Hallo reallyangry,

wie meinst du das, da läuft was schief?

Ich sollte dem Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen lassen. Ich fragte extra nach, ob er das auch ausfüllen muss, wenn ich doch noch nicht gekündigt wurde und der SB meinte, ja auch dann, dass brauchen die unter anderem wegen der Berechnung des ALG. Ist ja so dann auch logisch.

In der Arbeitsbescheinigung hat der Arbeitgeber eingetragen:
Der Arbeitnehmer war innerhalb der letzten 5 Jahre beschäftigt von 01.06.10 bis 18.1012

Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet am ______zum 18.0.12
Weitere Dinge wurden nicht angekreuzt. Z.B. wurde darin gefragt, ob schriftlich gekündigt/beendet wurde etc.

Unten wurde noch angekreuzt Das Beschäftigungsverhältnis ist beendet, weil die Beschäftigung nicht mehr ausgeübt wird, das Arbeitsverhältnis besteht jedoch fort (z.B. bei Freistellung während dder Kündigungsfrist oder Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug

müsste doch dann alles rechtens sein oder? Abgeben muss ich die Anträge alle zusammen am 31.10.2012


Heute war ich beim Gutachter wegen dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Die Gutachterin war eine sehr nette Assitenzärztin in einem Krankenhaus und bei der Ultraschalluntersuchung kam noch ein älter Arzt hinzu, der widerrum sehr merkwürdig "fies" Fragen gestellt hat. Zuerst sagte er: Und jetzt gibts schon die dicke Kohle wie? Weil er dachte die mitgebrachten Unterlagen von der Reha im letzten Jahr waren Unterlagen zur Rente. Ob ich denn jetzt schön 20 oder 30 Jahre dicke Rente kassieren möchte fürs nixtun? Und ob ich mir dann immer den Ar.... zukneifen würde, wenn ich aufs Klo müsste usw.

Aber nach den Untersuchungen sagte er dann: Lebenslange Rente würde ich nicht genehmigt bekommen, aber wohl so ein oder zwei Jahre.
Was ich denn mit dem Gutachten bezwecken möchte?
Ich sagte, ich wäre lieber gesund und würde arbeiten, aber um finanziell etwas abgesichert zu sein, weil sonst keine Zahlungen kommen, wurde mir von meinem Hausarzt geraten, Rente auf Zeit zu beantragen, da ich eben nicht arbeiten kann.

Ich bin mal gespannt wie es weitergeht. ABer eher noch was die KK jetzt weitermacht.

Gruß
Pfirsich

Verfasst: 24.10.2012, 16:53
von reallyangry
@ all
Hilfe!!! Pfirsich schreibt:
Das Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet am ______zum 18.10.12
Weitere Dinge wurden nicht angekreuzt. Z.B. wurde darin gefragt, ob schriftlich gekündigt/beendet wurde etc.

Unten wurde noch angekreuzt Das Beschäftigungsverhältnis ist beendet, weil die Beschäftigung nicht mehr ausgeübt wird, das Arbeitsverhältnis besteht jedoch fort (z.B. bei Freistellung während dder Kündigungsfrist oder Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug
Ich will Pfirsich jetzt keine Angst machen...aber das ergibt doch keinen Sinn, oder???

Verfasst: 24.10.2012, 17:13
von GerneKrankenVersichert
Doch, das ergibt Sinn, da ein arbeitsvertragliches Arbeitsverhältnis und ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis zwei paar Schuhe sind.

Also mach pfirsich bitte keine Angst.

Verfasst: 24.10.2012, 18:20
von Lady Butterfly
Hallo reallyangry,

nach § 7 Abs. 1 SGB IV ist eine " Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers." Und versicherungspflichtig sind nach § 5 Abs. 1 SGB V "Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind".

Da Pfirsisch immer noch zu krank zum arbeiten ist, sind diese Voraussetzungen nicht mehr gegeben. Solange Krankengeld gezahlt wird, besteht die Beschäftigung weiter. Aber solange die TK nicht über den Widerspruch entschieden hat, muss die Agentur für Arbeit zahlen - und der Arbeitgeber abmelden.

Das ist die sozialversicherungsrechtliche Seite - arbeitsrechtlich sieht es wieder ganz anders aus. Da kann das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden.

Verfasst: 24.10.2012, 18:38
von reallyangry
Danke an Lady Butterfly und GKV für die Aufklärung. :lol:

Und bestimmt will ich Pfirsich keine Angst machen.

Ich habe ja das gleiche Formular erhalten, und bei mir war dort gar nichts angekreuzt. Weder in Bezug auf Arbeits-, noch Beschäftigungsverhältnis.
In der Form war das daher für mich ein Widerspruch.

@Pfirsich:
Sorry, wenn ich einen "Blutdruckanstieg" zu verantworten habe.
LG
ReallyAngry

Verfasst: 25.10.2012, 19:59
von pfirsich30
Hallo,

also mein Blutdruck ist nicht angestiegen :lol: ich hatte ja im vorigen Post von mir bereits erwähnt, dass das so wohl richtig scheint.

Der Gutachter der Rentenversicherung meinte ja zu mir, dass ich wohl ein bis zwei Jahre die Rente genehmigt bekomme. Ob es jetzt stimmt weiß ich nicht, aber wenn ja, würde das dann rückwirkend zur Antragstellung am 06.09.2012 genehmigt werden?
Wie würde es dann laufen? Krankengeld ist ja etwas mehr als die Rente. Ich müsste dann das bezahlte Krankengeld vom 06.09.-18.10. an die TK zurücküberweisen oder wie läuft das dann? Und falls das mit der Rente Ende November genehmigt wird und ich hätte schon das ALG 1 bekommen, dann müsste ich das ALG 1 vom Ende November bis 18.10. rückwirkend auch zurücküberweisen?

Die TK erhält ja wohl erst ab nächster Woche eine Antwort von der Arzthelferin meines ehemaligen Hausarztes. Keine Ahnung warum gerade sie da Stellung zu nehmen muss??? Nur weil sie die AU Zeiten von 2003 kopiert hatte für mich?
Das hätte doch eine andere Arzthelfein auch nachsehen können bzw. mit Hilfe des Arztes. Er weiß ja auch noch, dass ich 2003 wegen der Darmgeschichte AU war.

Noch eine wichtige Frage. Wie wäre es denn, wenn es jetzt mit der Rente klappt bei mir. Muss ich mich dann nicht mehr Krankschreiben lassen bin sozusagen "gesund" in Rente?
Oder gibt es da eine Regelung, weil das Krankengeld höher ist als die Rente?

Noch ne andere Frage. Wenn es mit der Aussteuerung jetzt doch rechtens war zum 18. Oktober 2012 ich aber die Rente rückwirkend zum 06. September 2012 genehmigt bekomme, dann wäre ich ja offiziell auch nicht ausgesteuert, weil ich sozusagen die Zahlungen nicht ausgereizt hätte oder???

Das ist wirklich alles immer total verwirrend.

Gruß
Pfirsich