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Verfasst: 15.03.2013, 15:44
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.03.2013, 16:18
von Herby2011
Auf dem richtigen Weg in deinem Ego-Kampf gegen die "Kassen-Mafia": Ja.
Hilfe für die hilfesuchenden User: Nein.
Und ich meine das durchaus ernst: "mal was Sinnvolles und Wahres".
Der Rest deiner Aussagen ist ein Fall für (Achtung, meine Wortschöpfung) einen
"Datenmüllbeauftragten". Oder doch lieber die "Datenmüllmafia", um hier kurzzeitig auf MS Niveau zu gehen.
Herby
Verfasst: 20.03.2013, 22:42
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.03.2013, 00:20
von Poet
[quote="Machts Sinn"].
Weil hier – eigentlich – die
Fehlleistungen des MDK diskutiert werden, über die
die Krankenkasse, in meinem Fall die DAK, trotz aller Einwände (beginnend mit
willkürlicher Aktenlage-Begutachtung ohne positives und negatives Leistungsbild … )
auch mich auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt und an die
Arbeitsagentur verwiesen
und daran über
zweieinhalb Jahre lang festgehalten hat, nun die „
Watsch´n“ dafür:
@Machts Sinn: Ist denn vom SG gegen die Meinung des MdK so entschieden worden weil nach Aktenlage beurteilt wurde?
Verfasst: 21.03.2013, 11:01
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.03.2013, 00:17
von Poet
@Machts Sinn: Nur interessehalber - > Du warst aber durchgängig weiter durch einen Arzt arbeitsunfähig geschrieben, oder?
Der KRG-Bescheid ist nicht wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben worden?
Die Rolle "meines MDK"
Verfasst: 22.03.2013, 15:23
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.03.2013, 15:31
von Czauderna
Hallo,
aha, endlich mal eine Erfolgsmeldung, du bekommst Krankengeld nach-gezahlt für einen bestimmten Zeitraum - gratuliere - ernsthaft - nur der Rest verlief negativ und deine außergerichtlichen Kosten bekommt du auch nur zur Hälfte ersetzt.
Das scheint dir aber nicht zu reichen - jetzt geht es nicht mehr gegen deine Kasse direkt sondern jetzt geht es gegen das Gericht, oder liege ich da wieder falsch.
Hochspannen deine Fälle - in einem Forum auf mehrere Stränge verteilt, ob es passt oder nicht - solange da noch einer durchblickt, nämlich du selbst, solange passt das schon - also schön weiter einstellen - bis zum BSG. ist es noch eine Weile hin.
Gruss
Czauderna
Kosten des Widerspruchs- und Klageverfahrens
Verfasst: 22.03.2013, 18:44
von Machts Sinn
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Kostenerstattungsantrag
Verfasst: 22.03.2013, 19:51
von Machts Sinn
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Re: Die Rolle "meines MDK"
Verfasst: 22.03.2013, 20:54
von Poet
Machts Sinn hat geschrieben:b.) klar war auch das Verfahren der DAKzur Krankengeld-Einstellung falsch wenn die Entscheidung als solche falsch war. Aber ich weiß schon, was du meinst: die Entscheidung der DAK ist vom Gericht nicht wegen Form- / Verfahrensfehlern kassiert worden, sondern aus materiell-rechtlichen Gründen - schlicht weil AU nach wie vor gegeben war.
Mal sehen, ob du auch auf die hier wirklich relevanten Fragen kommst - vielleich erfährst du dann noch mehr ...
Gruß!
Machts Sinn
@MS: Ich habe verstanden...nur dann habe ich eine große Bitte: Wenn mal wieder eine ähnliche Anfrage von jemandem kommt, dann sage denen explizit auf was sie achten müssen (und lass den ganzen anderen Kram weg...Politik, BSG-Falle, Polemik, MdK).
Verfasst: 22.03.2013, 22:47
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.03.2013, 23:13
von Poet
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo,
das wäre mir zu sachlich!
Für das was sich die Kassen leisten,
möchte ich ordentlich auf den Tisch hauen!
Damit das hier nicht zu viel wird,
bin ich mal etwas ausgewichen:
Gruß!
Machts Sinn
@MS: ...hier im KK-Forum aber bitte nicht in Hilfe-Threads. Du mißbrauchst Hilfesuchende für Deine sehr selektive Botschaft. Scheiße hoch 3. Anders kann ich es nicht sagen.
Verfasst: 23.03.2013, 00:01
von Machts Sinn
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Verfasst: 23.03.2013, 01:47
von Machts Sinn
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