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Verfasst: 03.10.2012, 23:07
von Czauderna
Hallo,
ich habe den Bericht auch gesehen und muss sagen, dass dieser Bericht ein Armutszeugnis für den MDK ausstellte und ich ob der geschilderten Fälle schon sehr betroffen war - im Ernst.
Aber so richtig aufgeregt habe ich mich über etwas anderes, nämlich über das was in dem Bericht in den letzten zwei Minuten erklärt wurde.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 03.10.2012, 23:23
von Machts Sinn
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Verfasst: 04.10.2012, 19:59
von Machts Sinn
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Verfasst: 07.10.2012, 11:45
von reallyangry
Passt irgendwie zu der Frage: Darf man als Kranker in Urlaub und welche Rolle spielt der MDK....
Wobei ich einfach nur der Meinung bin, dass man auch mal schmunzeln sollte.
Und vielleicht ist diese Person ja jetzt bei der DRV beschäftigt...
Arbeitsunfähig und trotzdem in den Ski-Urlaub
Darf ein kranker Arbeitnehmer in Skiurlaub fahren und darf der Arbeitgeber deshalb fristlos kündigen? Das Bundesarbeitsgericht hatte diesen Fall zu entscheiden: Der Arbeitnehmer war ärztlicher Gutachter bei der Krankenkasse. Er hatte darüber zu entscheiden, ob ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu Recht ausgestellt wurden, wenn der Arbeitgeber dies bezweifelte. Im Urteilsfall durfte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ohne vorherige Abmahnung außerordentlich fristlos kündigen.
Zum Sachverhalt im BAG-Urteil
Das Bundesarbeitsgericht hat die außerordentliche Kündigung nach Skiurlaub während einer Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Ein Arbeitnehmer, der als ärztlicher Gutachter für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei einem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beschäftigt ist und während seiner eigenen längeren Arbeitsunfähigkeit wegen einer Meningoenzephalitis trotz erkannter Krankheitssymptome im Hochgebirge Ski läuft, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten in so erheblicher Weise, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund nach § 626 BGB fristlos beenden kann.
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Zum Urteil: Dieser Arbeitnehmer litt seit Monaten an einer Hirnhautentzündung und war deshalb von seinem Arzt arbeitsunfähig krank geschrieben. Über Weihnachten und Neujahr fuhr er zu einem geplanten Skiurlaub in die Schweiz. Seinen Arbeitgeber informierte er darüber nicht. Während eines Skikurses stürzte er und brach sich das Schien- und Wadenbein. Dies führte zu einer erheblichen Verlängerung seiner Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber war hierüber nicht gerade erfreut und kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos. Der Arbeitnehmer erhob daraufhin Kündigungsschutzklage. Was meinen Sie, war die Kündigung wirksam? Das Arbeitsgericht hatte der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht wie auch das Bundesarbeitsgericht haben die Klage jedoch abgewiesen.
Das BAG hat seine Entscheidung darauf gestützt, der Arbeitnehmer habe seine Pflicht zum gesundheitsfördernden Verhalten erheblich verletzt. Er durfte während seiner Erkrankung keine sportlichen Freizeitaktivitäten ausüben, die an die Konzentration und die allgemeine Fitness nicht unerhebliche Anforderungen stellen. Trotz seiner krankheitsbedingten Konzentrationsschwächen habe er sich in Gefahr begeben.
Außerdem habe er als Gutachter eine besondere Pflicht alles zu unterlassen, was die Neutralität und Glaubwürdigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen in Frage stellen könnte. Mit seinen risikobehafteten sportlichen Aktivitäten während seiner Krankschreibung habe er gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten in ganz erheblichem Maße verstoßen. Deshalb durfte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch ohne vorherige Abmahnung außerordentlich fristlos kündigen (vgl. BAG, Urteil vom 02. März 2006, Az.: 2 AZR 53/05).
Mehr hierzu bei: finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsunfaehig-skiurlaub.htm#ixzz289w7abwE
Verfasst: 30.11.2012, 12:54
von Machts Sinn
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Verfasst: 01.12.2012, 05:19
von Habssatt
Was sagt uns dieser BR Beitrag und der von RA?
Der MDK kann nicht nur keine Medizinische Prognosen erstellen, er kann auch kein Ski fahren.
Gruß
Habssatt
Verfasst: 10.01.2013, 21:08
von Machts Sinn
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Verfasst: 25.02.2013, 21:21
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.03.2013, 14:19
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.03.2013, 14:24
von Poet
„Diskutiere nie mit Idioten - sie holen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!”
Heute gelesen, sind mir auch Leute dazu eingefallen.
Verfasst: 15.03.2013, 14:35
von roemer70
Gleich werden noch lustige Youtube-Clips verlinkt...
Verfasst: 15.03.2013, 14:42
von broemmel
wenn du lustige Clips sehen willst dann musst Du ins andere Superforum wechseln das ja soviel besser ist, interessanter, informativer und mafiafreier
nur kriegt das keiner mit, da dort ja keiner ist
Verfasst: 15.03.2013, 15:10
von Machts Sinn
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Verfasst: 15.03.2013, 15:25
von roemer70
Nur weiter so...
Verfasst: 15.03.2013, 15:28
von Herby2011
Endlich ein klares Statement, MS. Danke.
Dir sind die Fragesteller und Hilfesuchenden völlig egal. Deine Mission ist es, die "Kassen-Mafia" zu bekämpfen. Das Versuchst du mit allen Mitteln. Ohne Rücksicht auf Verluste oder andere User.
Schön, dass Du mal was Sinnvolles und Wahres gepostet hast.
Herby