Verfasst: 18.09.2017, 10:15
1. Lösung:
Du erstellst einen Beitragsnachweis für den Juli und gibst ihn nach der Fälligkeit ab. Ist ja nicht verboten wie wir festgestellt haben.
Die Beitragsschätzung erfolgt ja in der Regel auch nicht sofort nach der Fälligkeit.
2. Lösung:
Kurzer Anruf bei der Kasse: Hallo, der BN für Juli erfolgt als Korrektur im August, bitte keine Schätzung vornehmen.
Den Verstand einzuschalten gilt für alle Seiten. Nicht einseitig wie es bei Dir herauskommt. Denn der Arbeitgeber ist für die korrekte Abgabe der BNs zuständig. Die Kasse hat zu kontrollieren, ob die Abgabe richtig erfolgte.
Du erstellst einen Beitragsnachweis für den Juli und gibst ihn nach der Fälligkeit ab. Ist ja nicht verboten wie wir festgestellt haben.
Die Beitragsschätzung erfolgt ja in der Regel auch nicht sofort nach der Fälligkeit.
2. Lösung:
Kurzer Anruf bei der Kasse: Hallo, der BN für Juli erfolgt als Korrektur im August, bitte keine Schätzung vornehmen.
Den Verstand einzuschalten gilt für alle Seiten. Nicht einseitig wie es bei Dir herauskommt. Denn der Arbeitgeber ist für die korrekte Abgabe der BNs zuständig. Die Kasse hat zu kontrollieren, ob die Abgabe richtig erfolgte.