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Verfasst: 08.01.2017, 11:03
von Bully
D-S-E hat geschrieben:
Die Krankenkasse hat die Möglichkeit, eine solche Abmeldung zu hinterfragen -
Kundenfreundlichkeit kostet Zeit, die Kassenmitarbeiter nicht haben.
wow, das ist ja mal ne Ansage !!!!!!!!!!!!
tja, man muss da schon Prioritäten setzen, Kundenbindung ist für manche Kassenmitarbeiter ein Fremdwort.
Gruß Bully
Verfasst: 08.01.2017, 11:11
von Czauderna
Hallo,
Ich kann mich nicht erinnern, dass wir bei Eingang einer Abmeldung aus dem ALG-2 Bezug jemals das Jobcenter wegen einer Begruendung angegangen sind, sondern wir haben uns direkt an den Versicherten gewandt um das Versicherungsverhaeltnis zu klären. Das war und ist übrigens die wirksamste Methode zur Kundenbindung und hat mit fehlender Zeit nix zu tun - insofern kann ich da die Meinung von DSE nicht teilen.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 08.01.2017, 11:23
von Pichilemu
Wenn Kundenbindung so aussieht, dass man einfach mal aus dem Nichts 3000 € verlangt, ohne jede Erklärung oder gar Aufschlüsselung dieses Betrags und trotz mehrfacher Hinweise des Versicherten dass ALG II-Bezug vorliegt, dann wundert es mich nicht, dass Krankenkassen wirklich nur im Geschäft der Krankenversicherung tätig sind. Würde das in der Privatwirtschaft gemacht, würde gleich das Fernsehen vor einer großangelegten Betrugsmasche warnen - aber Krankenkassen dürfen das ja.
Das Jobcenter spielt übrigens beleidigte Leberwurst, weil die mich nicht ans Sozialamt abschieben konnten und deswegen tun die gar nichts. Haben die mir so gesagt. Die werden ganz sicher nichts zahlen, die werden sich nicht an das Gerichtsurteil halten durch das sie zur Zahlung verurteilt wurden und mich gar bei der Krankenkasse anmelden, das werden sie erst recht nicht. Inzwischen stehen vier Monatszahlungen aus (Oktober, November, Dezember und Januar), wenn der Gerichtsvollzieher kommt wird das also teuer werden für die.
Verfasst: 08.01.2017, 11:40
von Bully
Pichilemu hat geschrieben:
die werden sich nicht an das Gerichtsurteil halten
ist dieses Urteil, eigentlich schon rechtskräftig ?????
Gruß Bully
Verfasst: 08.01.2017, 11:45
von Czauderna
Hallo,
Na ja, dass die Krankenkasse dich betrogen haben soll, das kann ich nun wirklich nicht sehen. Was soll die Kasse machen, wenn das Jobcenter keine Meldung macht und auch keinen Beitrag für dich zahlt . Du musst versichert sein, das ist Fakt - soll die Kasse für dich gegen das Jobcenter klagen ? - doch wohl eher nicht. Natürlich ist die Art und Weise wie die Kasse sich dir gegenüber verhalten hat stark zu kritisieren. Was das Thema Kundenbindung betrifft, es soll Kassen geben, die Zielgruppen orientiert ihren Wettbewerb ausrichten.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 08.01.2017, 12:05
von Pichilemu
Bully hat geschrieben:ist dieses Urteil, eigentlich schon rechtskräftig ?????
Das war ein Eilverfahren vor dem Landessozialgericht, die sind in Eilverfahren die letzte Instanz.
Verfasst: 08.01.2017, 14:22
von D-S-E
Pichilemu hat geschrieben:aus dem Nichts 3000 € verlangt, ohne jede Erklärung oder gar Aufschlüsselung dieses Betrags
Du hast mit Sicherheit die Gelegenheit bekommen, einen Einkommensfragebogen auszufüllen.
Verfasst: 08.01.2017, 16:40
von Pichilemu
Von der Krankenkasse gab es nur den Telefonanruf, schriftlich bekam ich von denen nie etwas. Ansonsten hätte ich auch keine Sachstandsanfragen an die geschickt, die ja auch allesamt unbeantwortet geblieben sind.
Verfasst: 08.01.2017, 20:18
von D-S-E
Bevor man dich zum Höchstbeitrag einstuft, hätte man dir die Chance geben müssen, dich zu den Einkommensverhältnissen zu äußern.
Nichts desto trotz würde ich an deiner Stelle weiterhin nicht auf eine Änderung der Meldung durch das Jobcenter bauen, sondern die Fami beantragen.
Verfasst: 09.01.2017, 09:34
von Rossi
Für mich stellt sich die Frage, warum die Kasse nicht selber auf die Idee kommt, vorrangig die Fami zu prüfen. Der Poster war doch nur ein paar Monate Mitglied im Rahmen des ALG-Bezuges, davor wurde die Fami als behindertes Kind ohne Altersgrenze anerkannt.
Es wird nur telefoniert und danach gibt es den Bescheid mit dem Höchstbeitrag.
Verfasst: 09.01.2017, 09:45
von Bully
D-S-E hat geschrieben:
Nichts desto trotz würde ich an deiner Stelle weiterhin nicht auf eine Änderung der Meldung durch das Jobcenter bauen, sondern die Fami beantragen.
Pichilemu hat geschrieben:
Dann kontaktierte mich aber die Krankenkasse telefonisch: das Jobcenter habe mich schon im Juli abgemeldet, ich sei jetzt seit zwei Monaten ohne Versicherungsschutz.
Ich war erstmal völlig überrascht, aber sagte denen, dass die mich dann eigentlich wieder in die Familienversicherung aufnehmen müssen.
Ich schickte dann schriftlich mehrere Sachstandsanfragen an die KK, ohne Antwort.
die werden sich nicht an das Gerichtsurteil halten durch das sie zur Zahlung verurteilt wurden und mich gar bei der Krankenkasse anmelden, das werden sie erst recht nicht. Inzwischen stehen vier Monatszahlungen aus (Oktober, November, Dezember und Januar)
ich werde das Bauchgefühl nicht los, das hier die KK das ergangene LSG-Urteil kennt (rückwirkenden Alg2 Anspruch) oder Ihr in Kopie sogar vorliegt und aus diesem Grund keine Fami durchführen möchte.
https://www.haufe.de/sozialwesen/versic ... 32158.html
Durch eine Änderung im GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetz werden ab dem 1.1.2016 grundsätzlich alle Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
Verfasst: 09.01.2017, 11:41
von Czauderna
Hallo,
Ich bin da auch eher bei Rossi - meiner Meinung nach muss die Kasse von sich aus taettig werden wegen der Familienversicherung und den Versicherten entsprechend beraten und aufklären. Keine Familienversicherung durchfpuehren zu wollen wegen dieser Gesetzesaenderung, das geht meiner Meinung nach insofern nicht, da es keine Meldung bzw. Beitragszahlung vom Job-Center gibt - hier ist die Familienversicherung vorrangig und die ist keine Antragsversicherung.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 14.01.2017, 13:26
von Pichilemu
Ich hab jetzt mal eine ganz dämliche Frage.
Die KK hat nämlich einen Brief geschickt, aber zur Adresse meines Vaters, wo ich schon seit Jahren nicht mehr wohne. Ich weiß nicht, wieso die es nicht hinbekommen, Post an meine aktuelle Adresse zu schicken, die immerhin auch in der Klageschrift steht.
Nun wurde aber mein Elternhaus durch das Sturmtief Egon zerstört (kein Witz, war unter anderem Thema in der Hessenschau vom Freitag). Der Brief ist also vernichtet, bevor ich überhaupt Einsicht nehmen konnte.
Soll ich nun der KK Bescheid sagen oder sprichwörtlich "abwarten und Tee trinken"?
Verfasst: 14.01.2017, 16:15
von Czauderna
Pichilemu hat geschrieben:Ich hab jetzt mal eine ganz dämliche Frage.
Die KK hat nämlich einen Brief geschickt, aber zur Adresse meines Vaters, wo ich schon seit Jahren nicht mehr wohne. Ich weiß nicht, wieso die es nicht hinbekommen, Post an meine aktuelle Adresse zu schicken, die immerhin auch in der Klageschrift steht.
Nun wurde aber mein Elternhaus durch das Sturmtief Egon zerstört (kein Witz, war unter anderem Thema in der Hessenschau vom Freitag). Der Brief ist also vernichtet, bevor ich überhaupt Einsicht nehmen konnte.
Soll ich nun der KK Bescheid sagen oder sprichwörtlich "abwarten und Tee trinken"?
Hallo,
es gibt keine dämliche Fragen sondern nur dämliche Antworten - ich hoffe, dass meine Antwort keine solche ist.
Ich würde mich bei der Kasse melden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 16.01.2017, 21:19
von Pichilemu
Ich wollte nur nochmal Rückmeldung geben. Der verlorengegangene Brief war der Abhilfebescheid. Ich bin jetzt bei der Krankenkasse wieder pflichtversichert. Insofern ging die Sache positiv für mich aus.