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Verfasst: 29.07.2016, 21:11
von Anton Butz
Hallo Mel,

der größte Missbrauch ist hier der "rechtliche", nach meiner Meinung.

Höchst interessant: Widerspruchsbescheid der DRV - worauf wurde die Entscheidung
denn gestützt, § 45, 47 oder 48 SGB X? Und hat zuvor - oder spätestens im Widerspruchs-
verfahren - eine Anhörung, § 24 SGB X, stattgefunden, bzw. sind die §§ 41, 42 SGB X be-
achtet?

Und wie stehen die Überlegungen zu einem eA-Antrag gegen die Krankenkasse?

Schönen Gruß
Anton Butz