Verfasst: 24.12.2014, 00:42
Hallo Susanne,
gut, dass du einen Anwalt eingeschaltet hast. Weniger gut ist das, was du von der AOK und dem Verdi-Menschen berichtest. Weder hat die AOK das Recht, so mit dir umzuspringen, noch hat der Verdi-Mensch recht, wenn er der Ansicht ist, das Vorgehen wäre in Ordnung, weil du der Aufforderung, dort vorbeizukommen, nicht gefolgt bist. Ich gehe mal auf einige Dinge ein, in der Hoffnung, dass dein Gedankenkarussell damit zumindest zu Weihnachten etwas zur Ruhe kommt.
Besonders interessant für dich ist es ab Punkt 3.1.3 Informationsbeschaffung durch die Krankenkasse.
Mein Tipp:
Lass dich nicht verunsichern, vor allen Dingen nicht von Gewerkschaftvertretern, die das SGB anscheinend für ein unnötiges Käseblättchen halten. Du hast Rechte, besonders gegenüber der öffentlichen Hand aufgrund des naturgemäß vorhandenen Überordnungs- Unterordnungsprinzip. Das Vorgehen der AOK erscheint mir höchst unseriös, und selbst wenn das Sozialgericht diese Spielchen mitmachen würde, so wäre wahrscheinlich beim LSG und spätestens beim BSG damit Schluss.
Alles Gute und trotz allem ein frohes Fest.
gut, dass du einen Anwalt eingeschaltet hast. Weniger gut ist das, was du von der AOK und dem Verdi-Menschen berichtest. Weder hat die AOK das Recht, so mit dir umzuspringen, noch hat der Verdi-Mensch recht, wenn er der Ansicht ist, das Vorgehen wäre in Ordnung, weil du der Aufforderung, dort vorbeizukommen, nicht gefolgt bist. Ich gehe mal auf einige Dinge ein, in der Hoffnung, dass dein Gedankenkarussell damit zumindest zu Weihnachten etwas zur Ruhe kommt.
Das hast du genau richtig gemacht. Wenn die AOK über die Schiene fehlende Mitwirkung fahren möchte, so kann dir nicht vorgeworfen werden, du hättest die Mitwirkung nach § 61 SGB I verweigert. Denn auch die Pflicht zur Mitwirkung (§ 65 SGB I) hat Grenzen. Zunächst hast du einen Arzttermin, also einen wichtigen Grund und außerdem könnte sich die AOK die erforderlichen Kenntnisse per Mail mit einem geringeren Aufwand selbst beschaffen.Susanne hat geschrieben: Das ging so los mit Schreiben 2.12.2014
Auszug aus diesem Schreiben:
In o. g. Angelegenheit wären noch Fragen zu klären. Dazu schlage ich
Ihnen ein persönliches Gespräch vor, in dem wir die noch offenen
Punkte individuell, ausführlich und zeitnah besprechen können.
Bitte besuchen Sie mich deshalb am 10.12. (...)
Ich war ja schon mal in einem solchen Gespräch und hatte regelrecht Panik davor. Die folgende Nacht wachte ich etwa stündlich auf.
Habe ein paar Tage gegrübelt und dann am 8.12. per Mail geantwortet:
Mit Ihrem Schreiben schlagen Sie mir den 10. Dez für einen Termin für
die mündliche Beantwortung Ihrer Fragen vor. Hier habe ich aber
bereits einen Termin bei meinem Arzt.
Abgesehen davon muss ich Ihnen mitteilen, dass es mir nicht so gut
geht, dass ich mich einem Gespräch mit Ihnen gewachsen fühle.
Deshalb bitte ich Sie, mir Ihre Fragen schriftlich zu schicken.
Ich werde diese dann so schnell wie möglich schriftlich beantwortet an
Sie zurück schicken.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Auch das ist dein gutes Recht. Niemand kann dich dazu zwingen, ans Telefon zu gehen.Susanne hat geschrieben: Nur dann ... am 15.12. hat sie zwei Mal bei mir angerufen...bin aber nicht ran gegangen, hatte Angst mit ihr zu sprechen (aus einer Erfahrung die ich am Anfang dieses Forumsgesprächs schon beantwortet habe)
Wenn dein Arzt nicht befragt wurde, frage ich mich, wer denn die "medizinische Feststellung" getroffen hat. Der MDK aufgrund der Aussage eines Sachbearbeiters, der erzählt, was du im Versichertengespräch gesagt hast? Ich bin der Meinung, dass kein MDK bei einer psychischen Erkrankung und fachärztlichen Behandlung so vorgehen würde. Man hört zwar viel davon, dass die Uhren in Bayern anders ticken, aber selbst dann kann ich mir das nicht vorstellen. Ein MDK-Gutachten hätte deinem behandelnden Arzt ebenfalls übermittelt werden müssen, was nach deinen Schilderungen ja wohl nicht geschehen ist. Beantrage Akteneinsicht nach § 25 SGB X, um zu sehen, wie diese "medizinische Feststellung", die ja anscheinend keine gutachterliche Stellungnahme ist, zustande kam. Infos, wie eine gutachterliche Stellungnahme des MDK zustande kommen und aussehen soll, findest du hier: http://www.mdk.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdfAOK Bayern hat geschrieben: Und dann kam am 17.12. dieses Schreiben:
Nach medizinischer Feststellung können Sie Ihre zuletzt ausgeübte
Tätigkeit als Verwaltungsangestellte ausüben. Alleiniger Grund für die
Arbeitsverhinderung ist die ungelöste Konfliktsituation am Arbeitsplatz.
Besonders interessant für dich ist es ab Punkt 3.1.3 Informationsbeschaffung durch die Krankenkasse.
Diese These halte ich bei einer fachärztlichen Behandlung für sehr gewagt. Arbeitsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne wird nach den Vorgaben der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien festgestellt. § 2 Abs. 1 sagt aus:AOK Bayern hat geschrieben: Alleiniger Grund für die Arbeitsverhinderung ist die ungelöste Konfliktsituation am Arbeitsplatz.Eine Arbeitsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne liegt
somit nicht mehr vor.
Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien hat geschrieben: § 2
Definition und Bewertungsmaßstäbe
(1)
1Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt
vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der
Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können. 2Bei der Beurteilung ist darauf
abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben.3 Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krankheitszustandes, der für sich allein noch keine Arbeitsunfähigkeit bedingt, absehbar ist, dass aus der Ausübung der Tätigkeit für die Gesundheit oder die Gesundung abträgliche Folgen erwachsen, die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar hervorrufen.
Stimmt fast. Die Lösung des Arbeitsplatzkonfliktes oder aber dann, wenn keine Lösung möglich ist, die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, sollte das Ziel sein. Aber doch nicht so, wie die AOK das angeht. Du benötigst doch Unterstützung, um überhaupt an der Lösung zu arbeiten. Und Vorsicht bei der Auflösung des Arbeitsverhältnisses! Dann fällt dein konkretes Arbeitsverhältnis als Bewertungsmaßstab weg und es könnte tatsächlich dazu kommen, dass im sozialversicherungsrechtlichen Sinne keine Arbeitsunfähgikeit mehr vorliegt.AOK Bayern hat geschrieben: Sie haben nun zwei Möglichkeiten, die Situation zu klären:
- Lösung des Arbeitsplatzkonfliktes
oder
- Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Meldung bei der Agentur
für Arbeit.
Das verschafft dir wenigstens etwas zeitlichen Spielraum, um aktiv zu werden.AOK Bayern hat geschrieben: Dazu räumen wir Ihnen aus sozialen Erwägungen eine angemessene
Zeit ein und zahlen ohne Anerkenntnis einer rechtlichen Verpflichtung
bis zum 15.01.2015.
Steht da wirklich DREI Monate? Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.AOK Bayern hat geschrieben: Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, haben
Sie die Möglichkeit dagegen innerhalb von drei Monaten nach
Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der AOK Bayern (...)
Mein Tipp:
Lass dich nicht verunsichern, vor allen Dingen nicht von Gewerkschaftvertretern, die das SGB anscheinend für ein unnötiges Käseblättchen halten. Du hast Rechte, besonders gegenüber der öffentlichen Hand aufgrund des naturgemäß vorhandenen Überordnungs- Unterordnungsprinzip. Das Vorgehen der AOK erscheint mir höchst unseriös, und selbst wenn das Sozialgericht diese Spielchen mitmachen würde, so wäre wahrscheinlich beim LSG und spätestens beim BSG damit Schluss.
Alles Gute und trotz allem ein frohes Fest.