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Befreiungskarte

Verfasst: 18.06.2014, 16:05
von Betty1
Hallo,

mein Sohn hatte sich den Antrag von seiner KK besorgt, alle Unterlagen eingesandt u. musste anschließend noch einen geringen Betrag überweisen. Bearbeitungszeit der KK waren ca. 3 Wochen. Nun habe ich eine Frage an die Experten. Mein Sohn wurde vor 27 Jahren als Kind am Grauen Star operiert. Er kann bedingt durch die damaligen Möglichkeiten der OP-Methoden, nicht mit künstlichen Linsen versorgt werden. Das bedeutet, dass er eine Spezialgleitbrille zur Ausübung seines Jobs braucht. Diese Gläser kosten mit Härtung u. Entspiegelung ca. 500€. Die KK bezuschusst das Ganze mit 200€. Er hat aber auf seiner Befreiungskarte den Vermerk, dass auch Hilfsmittel von der Zuzahlung befreit sind. Eine Einschränkung auf irgend einen Betrag ist nicht nachzulesen. Er hat nun von seiner KK einen entsprechenden Bescheid angefordert, gegen den er Widerspruch einlegen möchte. Hier tut sich die KK aber auch schwer. Da kommt einfach nichts. Sein GdB ist 90.
Frage: Muss die KK die Kosten übernehmen. Die Sehstärke hat sich verändert, seine Dioptren betragen um die 12 u. 13. Seine Brillengläser sind 7 Jahre alt.

Verfasst: 18.06.2014, 16:35
von GerneKrankenVersichert
Hallo Betty,

das mit den Zuzahlungen ist zugegebenermaßen nicht so einfach und für den Laien auf den ersten Blick nicht zu erkennen.

Begrifflich trennen muss man zwischen gesetzlichen Zuzahlungen (das müsste auf der Karte vermerkt sein) und den sogenannten Aufzahlungen. Die gesetzlichen Zuzahlungen beziehen sich auf den Preis, den die Kasse zahlt und sie betragen 10 % dieses Preises, jedoch mindestens 5,-- € und nicht mehr als 10,-- €. Das heißt im Falle deines Sohnes wäre die gesetzliche Zuzahlung 10,-- €, von der Zahlung dieser Zuzahlung ist er befreit.

Aufzahlungen entstehen, wenn jemand eine höherwertige Versorgung möchte oder der Hersteller, Optiker, das Sanitätshaus etc. einen höheren Preis verlangt, als die Kasse zahlt. Die verschiedenen Festbeträge findest du hier: http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... traege.jsp . Wieso weshalb das bei deinem Sohn so war, kann dir eigentlich nur der Optiker sagen. Diese Aufzahlung ist keine gesetzliche Zuzahlung, deshalb fällt sie nicht unter die Befreiung.

Wenn ein Leistungserbringer mehr als 10,-- € Eigenanteil bei einem Hilfsmittel verlangt, handelt es sich immer um eine Aufzahlung. Ich kann dir nur raten, in Zukunft zunächst beim Leistungserbringer und deiner Kasse nachzufragen, ob es keine aufzahlungsfreie Variante gibt. Liegen medizinische Gründe vor, warum die "normale" Versorgung nicht ausreicht, kann evtl. eine höhere Erstattung erfolgen. Eine Härtung und Entspielung fällt allerdings nicht darunter, diese gehen immer komplett zu Lasten des Versicherten.