Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen
Hallo,
bis jetzt hat mein Arzt immer den Fragebogen ausgefüllt, damit ich in die 1 % Regelung komme.
Nun ist er aber so überarbeitet, das das Ausstellen der Bescheinigung ziemlich lange dauert.
Kann die Bescheinigung auch mein Psychologe ausstellen?
Was ist denn mit den MdE gemeint?
Muß das durch eine entsprechende Stelle bestätigt wurden sein?
Ich bekomme im Moment die volle EM Rente reicht der Bescheid alleine nicht dafür als, in die 1% Regelung zu kommen?
bis jetzt hat mein Arzt immer den Fragebogen ausgefüllt, damit ich in die 1 % Regelung komme.
Nun ist er aber so überarbeitet, das das Ausstellen der Bescheinigung ziemlich lange dauert.
Kann die Bescheinigung auch mein Psychologe ausstellen?
Was ist denn mit den MdE gemeint?
Muß das durch eine entsprechende Stelle bestätigt wurden sein?
Ich bekomme im Moment die volle EM Rente reicht der Bescheid alleine nicht dafür als, in die 1% Regelung zu kommen?
Re: Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen
Nein, das reicht nicht aus.jordon hat geschrieben:...Ich bekomme im Moment die volle EM Rente reicht der Bescheid alleine nicht dafür als, in die 1% Regelung zu kommen?
Es gilt:
Eine Krankheit ist schwerwiegend chronisch, wenn sie wenigstens ein Jahr lang, mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wurde (Dauerbehandlung) und eines der folgenden Merkmale vorhanden ist:
a) Es liegt eine Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem zweiten Kapitel des Elften Buches Sozialgesetzbuch vor.
b) Es liegt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60 % nach § 30 des Bundesversorgungsgesetzes oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60% nach § 56 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch vor, wobei der GdB bzw. die MdE zumindest auch durch die Krankheit nach Satz 1 begründet sein muss.
c) Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit nach Satz 1 verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.
MfG
ratte1
Richtlinie zur Definition schwerwiegender chronischer Krankheiten im Sinne des § 62 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)derKVProfi hat geschrieben:Quelle?
nachzulesen u.a. hier: http://www.netzwerk-artikel-3.de/netzinfo024/023.php
oder hier: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-27 ... -06-19.pdf
MfG
ratte1
und ich hatte es so verstanden wie czauderna.Poet hat geschrieben:...das ist auch klar, dass es ohne Bescheinigung des Arztes nicht geht. Ich dachte unserem TE geht es darum ob dieser als Einkommensnachweis reicht und beglaubigt werden muss?
Aber nun hat der TE ja auf jeden Fall eine Antwort auf seine Frage.
Viele Grüße
ratte1
Hallo,
ja, ich wollte wissen, ob die Eigenschaft als voll Erwerbsgemindert aidsreicht um die Bescheinigung durch den Arzt nicht einholen zu müssen.
Ich hätte heute noch meinen Psychologen fragen können, aber der darf die Bescheinigung bestimmt nicht ausfüllen, oder?
Wie oft muß man denn die Bescheinigung überhaupt einreichem, der Krankenkassen liegen schon ein paar Bescheinigungen vor.
Ich würde jetzt das mit dem MdE ankreuzen, den Bescheid beiliegen und auf die in den letzten Jahren aishetllten Bescheinigungen verwiesen.
Könnte ich damit erfolg haben.
ja, ich wollte wissen, ob die Eigenschaft als voll Erwerbsgemindert aidsreicht um die Bescheinigung durch den Arzt nicht einholen zu müssen.
Ich hätte heute noch meinen Psychologen fragen können, aber der darf die Bescheinigung bestimmt nicht ausfüllen, oder?
Wie oft muß man denn die Bescheinigung überhaupt einreichem, der Krankenkassen liegen schon ein paar Bescheinigungen vor.
Ich würde jetzt das mit dem MdE ankreuzen, den Bescheid beiliegen und auf die in den letzten Jahren aishetllten Bescheinigungen verwiesen.
Könnte ich damit erfolg haben.
Hallo,
theoretisch könnte das klappen, praktisch glaube ich da nicht dran,
denn wenn es Arzt heißt, dann muss es auch Arzt sein und wenn es entsprechende Vorschriften zum Nachweis einer chronischen Erkrankung gibt, dann wird es die Krankenkasse schon gerne haben, dass diese Vorschriften auch eingehalten werden. Dass dein Arzt "überarbeitet" ist, das ist meines Erachtens nur eine Ausrede, denn meist stellen nicht die Ärzte solche Betätigungen aus, sondern die Arzthelferinnen, und der Arzt unterschreibt nur und sicher gibt es dafür auch eine Abrechnungsziffer.
Im Übrigen, und so kenn ich es - sind diese Bescheinigungen nicht jedes Jahr erforderlich, es soll Kassen geben, dioe haben solche Bescheinigungen drei aufeinander folgende Jahre anerkannt.
Gruss
Czauderna
theoretisch könnte das klappen, praktisch glaube ich da nicht dran,
denn wenn es Arzt heißt, dann muss es auch Arzt sein und wenn es entsprechende Vorschriften zum Nachweis einer chronischen Erkrankung gibt, dann wird es die Krankenkasse schon gerne haben, dass diese Vorschriften auch eingehalten werden. Dass dein Arzt "überarbeitet" ist, das ist meines Erachtens nur eine Ausrede, denn meist stellen nicht die Ärzte solche Betätigungen aus, sondern die Arzthelferinnen, und der Arzt unterschreibt nur und sicher gibt es dafür auch eine Abrechnungsziffer.
Im Übrigen, und so kenn ich es - sind diese Bescheinigungen nicht jedes Jahr erforderlich, es soll Kassen geben, dioe haben solche Bescheinigungen drei aufeinander folgende Jahre anerkannt.
Gruss
Czauderna
Richtig, die Bescheinigung ist von einem Azt auszufüllen.jordon hat geschrieben:Ich hätte heute noch meinen Psychologen fragen können, aber der darf die Bescheinigung bestimmt nicht ausfüllen, oder?
Nee, eher nicht. Die KK kann auf jährlicher Ausstellung bestehen, da auch die mindestens quartalsweise ärztliche Behandlung nachzuweisen ist.jordon hat geschrieben:Wie oft muß man denn die Bescheinigung überhaupt einreichem, der Krankenkassen liegen schon ein paar Bescheinigungen vor.
Ich würde jetzt das mit dem MdE ankreuzen, den Bescheid beiliegen und auf die in den letzten Jahren aishetllten Bescheinigungen verwiesen.
Könnte ich damit erfolg haben.
MfG
ratte1