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Verfasst: 13.01.2014, 18:02
von mrtattoo71
Ok, kurze Timeline.

1. Schreiben vom 06.12.2013, dass meine AU nicht mehr anerkannt wird. Dieses Schreiben erhielt ich, nebenbei bemerkt, am 17.12.2013. Nachweisbar.
Begründung ganz lapidar: Nach telefonischem Gespräch mit dem damaligen Facharzt/Internisten. Ohne Begründung. Ohne Nennung des Gesprächinhalts.

2. Widerspruch eingelegt sofort am 17.12.2014. Am 10.01. erfolgte nun ein Telefongespräch durch den MDK mit der jetzt behandelnden Ärztin. Die teilte mir das mit. 20 Min später ein Schreiben der AOK (vorab per Email), mit selben Wortlaut.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Ärztin........ Keine Nennung der Gründe. Keine Nennung des Ihnhalts.

3. Widerspruch eingelegt am 11.01.2014 (vorab per Email). Versandt per Einschreiben mit Rückschein, wie immer.

Und jetzt stellen sich eben die diversen Fragen, die ich noch mal kurz ausformuliere.

1. Darf MDK bei psychischen Krankheiten ohne persönliche Begutachtung und eingehende Befragung der behandelnden Ärzte AU aberkennen? LSG Hessen und SG Aachen sagen unisono nein. Erfahrungen?

2. Seit wann gibt es in einem Widerspruchverfahren mehr als 1 x die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen? Ich habe mal gelernt: Widerspruch -> Ablehnung -> Klage. Kein weitere Widerspruch möglich. Ist ja auch widersinnig.

3. Ist eine Ablehnung der AU ohne jegliche Nennung der Gründe überhaupt statthaft?

4. Ist die versuchte Beweislastumkehr rechtmässig, die von der KK angestrebt wurde? (Stichwort: Ohne medizinische Begründung keine Bearbeitung des Widerspruchs. Laut SG Aachen rechtswidrig) Hier Erfahrungen?

Sorry, wenn ich etwas konfus Schreibe, aber die Problematik führte inzwischen auch zu großen Konzetrationsschwierigkeiten.

Edith: Noch mal Sorry. Habe die Jahreszahlen eben angepasst. So viel zum Thema Konzentrationsstörung.

Verfasst: 13.01.2014, 18:28
von GerneKrankenVersichert
mrtattoo71 hat geschrieben:Ok, kurze Timeline.

1. Schreiben vom 06.12.2012, dass meine AU nicht mehr anerkannt wird. Dieses Schreiben erhielt ich, nebenbei bemerkt, am 17.12.2012. Nachweisbar. Begründung ganz lapidar: Nach telefonischem Gespräch mit dem damaligen Facharzt/Internisten. Ohne Begründung. Ohne Nennung des Gesprächinhalts.
Das hört sich für mich so an, als wären sich MDK und der Internist während des Telefonats in der Beurteilung einig gewesen. Wenn nicht, hätte der Internist das m. E. sofort klarstellen müssen.
mrtattoo71 hat geschrieben: 2. Widerspruch eingelegt sofort am 17.12.2013. Am 10.01. erfolgte nun ein Telefongespräch durch den MDK mit der jetzt behandelnden Ärztin. Die teilte mir das mit. 20 Min später ein Schreiben der AOK (vorab per Email), mit selben Wortlaut.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Ärztin........ Keine Nennung der Gründe. Keine Nennung des Ihnhalts.
siehe oben
mrtattoo71 hat geschrieben: 3. Widerspruch eingelegt am 11.01.2013 (vorab per Email). Versandt per Einschreiben mit Rückschein, wie immer.
Wogegen genau hast du denn Widerspruch eingelegt? Gegen das Ergebnis eines Telefonates zwischen MDK und Arzt/Ärztin, dessen Inhalt du nicht kennst? Schwierig.
mrtattoo71 hat geschrieben: Und jetzt stellen sich eben die diversen Fragen, die ich noch mal kurz ausformuliere.

1. Darf MDK bei psychischen Krankheiten ohne persönliche Begutachtung und eingehende Befragung der behandelnden Ärzte AU aberkennen? LSG Hessen und SG Aachen sagen unisono nein. Erfahrungen?
Es steht ja immer noch die Frage im Raum, was überhaupt in diesen Telefonaten besprochen wurde. Ich kann nicht erkennen, dass überhaupt eine - wenn auch aktenmäßige - Begutachtung stattgefunden hätte mit dem Ergebnis, dass du arbeitsfähig bist. Es ging nach der Schilderung deiner Ärztin doch nur darum, dass die Arbeitsunfähigkeit von bestimmten Fachärzten bescheinigt werden muss.
mrtattoo71 hat geschrieben: 2. Seit wann gibt es in einem Widerspruchverfahren mehr als 1 x die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen? Ich habe mal gelernt: Widerspruch -> Ablehnung -> Klage. Kein weitere Widerspruch möglich. Ist ja auch widersinnig.
Ich nehme mal an, dass vor dem Bescheid keine Anhörung durchgeführt wurde und die erneute Befragung des MDK sozusagen deine Einwände bei der Anhörung ersetzte.
mrtattoo71 hat geschrieben: 3. Ist eine Ablehnung der AU ohne jegliche Nennung der Gründe überhaupt statthaft?
Das kommt darauf an. Wenn die Kasse vom MDK keine weiteren Informationen bekommen hat (Datenschutz!) kann sie auch keine Gründe nennen.
mrtattoo71 hat geschrieben: 4. Ist die versuchte Beweislastumkehr rechtmässig, die von der KK angestrebt wurde? (Stichwort: Ohne medizinische Begründung keine Bearbeitung des Widerspruchs. Laut SG Aachen rechtswidrig) Hier Erfahrungen?
Die Kasse muss grundsätzlich ermitteln, allerdings ist es dann mal wieder schwierig, wenn der Datenschutz dem entgegensteht. Dann ermittelt der MDK - was er ja anscheinend telefonisch getan hat.

Verfasst: 13.01.2014, 18:31
von KKA
mrtattoo71 hat geschrieben:
Und jetzt stellen sich eben die diversen Fragen, die ich noch mal kurz ausformuliere.

1. Darf MDK bei psychischen Krankheiten ohne persönliche Begutachtung und eingehende Befragung der behandelnden Ärzte AU aberkennen? LSG Hessen und SG Aachen sagen unisono nein. Erfahrungen?

2. Seit wann gibt es in einem Widerspruchverfahren mehr als 1 x die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen? Ich habe mal gelernt: Widerspruch -> Ablehnung -> Klage. Kein weitere Widerspruch möglich. Ist ja auch widersinnig.

3. Ist eine Ablehnung der AU ohne jegliche Nennung der Gründe überhaupt statthaft?

4. Ist die versuchte Beweislastumkehr rechtmässig, die von der KK angestrebt wurde? (Stichwort: Ohne medizinische Begründung keine Bearbeitung des Widerspruchs. Laut SG Aachen rechtswidrig) Hier Erfahrungen?
Zu 1. Nein, der MDK darf die AU bei psychischen Krankheiten nicht nach Aktenlage beenden, vorausgesetzt der KK liegen durchgehend FACH-ärztliche AU-Bescheinigungen vor. Die anfängliche AU kann von einem Hausarzt oder fachfremden Arzt ausgestellt werden. Im Nachgang ist aber die fachärztliche AU-Feststellung angezeigt.

Zu 2. War mir bisher auch nicht bekannt. Sicher kann GKV dazu schreiben.

Zu 3. Auf jeden Fall unverzüglich Akteneinsicht bei der KK beantragen. Darin enthalten ist die Korrespondenz des MDK mit der KK, behandelnden Ärzten...und natürlich auch die Begründung (welche dein Facharzt schriftlich per Anforderung eines Gegengutachtens zu widersprechen hat, sofern angezeigt)

Zu 4. Der Kasse muss m.E. ein medizinisch belegter Grund für deine AU bzw. deinem Widerspruch zur Aufhebung der AU vorgelegt werden. Wie sollte die Kasse dir nachweisen (können), dass du krank bzw. AU bist? Im Umkehrschluss...wenn deine Ärzte mitteilen, dass sie 'nichts mehr' für dich tun können und damit dem MDK 'freie Bahn' zur AU Einstellung geben.........

Sofern Widerspruch zur Widerspruchsentscheidung möglich ist, muss dein Facharzt die Initiative ergreifen. Klageverfahren...nun, das kann dauern. Leider.

Gruss
KKA

Verfasst: 13.01.2014, 18:33
von KKA
Upps, hat sich überschnitten..

Gruss
KKA

Verfasst: 13.01.2014, 18:41
von Poet
@mrtattoo71: Diese Fragen nützen Dir insofern nicht viel als das bei Dir darum geht, dass die behandelnde Ärztin Dich weiterhin für arbeitsunfähig hält und Dich dahingehend unterstützt. Nachdem anscheinend nun schon der zweite Arzt/Ärztin mit seiner/ihrer Meinung umgekippt sind, muss dringend Licht ins Dunkel. Sensationell finde ich, dass Deine letzte Ärztin in einer guten 1 1/2h Ihre Meinung revidiert hat. Das ist sehr seltsam. Schlechtes Gewissen?

Hier die wirklich wichtigen Fragen:

Ist die Ärztin auf Deiner Seite und schreibt Dich weiterhin arbeitsunfähig? Liefert Sie schriftlich med. Gründe die (gegen Ihre erste Aussage) Dich beim Widerspruch unterstützen?

Unterstützt die FÄ für Psychoth. die Arbeitsunfähigkeit?

Was steht im ersten und zweiten Gutachten?

Ohne Zutun Deiner Behandler nützen Dir Anwalt und rechtliche Fragen nichts.

Verfasst: 13.01.2014, 18:47
von mrtattoo71
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Das hört sich für mich so an, als wären sich MDK und der Internist während des Telefonats in der Beurteilung einig gewesen. Wenn nicht, hätte der Internist das m. E. sofort klarstellen müssen.
Nein. Der Internist teilte mir mit, dass er nichts für mich tun kann und AUs von ihm nicht mehr anerkannt werden. Es werden Befunde von Fachärzten benötigt. Einer lag vor, der zudem klar besagte, dass eine psychotherapeutische Betreuung unabdinglich ist. Bevor das alles kam, wechselte ich allerdings schon den Arzt, weil von Seiten dieses Arztes keine wirkliche Diagnostik durchgeführt wurde und immer nur gesagt wurde, dass wurde ja irgendwann schon mal kontrolliert.
mrtattoo71 hat geschrieben: 2. Widerspruch eingelegt sofort am 17.12.2013. Am 10.01. erfolgte nun ein Telefongespräch durch den MDK mit der jetzt behandelnden Ärztin. Die teilte mir das mit. 20 Min später ein Schreiben der AOK (vorab per Email), mit selben Wortlaut.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Ärztin........ Keine Nennung der Gründe. Keine Nennung des Ihnhalts.


siehe oben
Meine Ärztin hat mir versichert, dass sie dem MDK nicht zustimmte und der MDK sie auch nicht befragte, sondern, wie geschrieben, ihr lediglich mitteilte, dass meinem Widerspruch nicht stattgegeben wird. Jegliche Argumentation meiner Ärztin, wurde völlig ignoriert. Sie konnte eh nicht wirklich sprechen, weil Sie in der Sprechstunde war (Ironie pur), was sie dem MDK auch mitteilte.
Wogegen genau hast du denn Widerspruch eingelegt? Gegen das Ergebnis eines Telefonates zwischen MDK und Arzt/Ärztin, dessen Inhalt du nicht kennst? Schwierig.
Na, gegen die Tatsache der Nichtanerkennung meiner AU durch den MDK. Wenn dem nicht so wäre, würde ich ja weiterhin Krankengeld bekommen, ohne dafür Himmel und Hölle in Bewegung setzen zu müssen.
mrtattoo71 hat geschrieben: Und jetzt stellen sich eben die diversen Fragen, die ich noch mal kurz ausformuliere.
Es steht ja immer noch die Frage im Raum, was überhaupt in diesen Telefonaten besprochen wurde.
Kurz und knapp: Nichts. Es war keine Befragung meiner Ärztin, es war NUR die Feststellung, dass meinem WIderspruch nicht stattgegeben wird. Deswegen ja auch die Aussage meiner Ärztin: "Sowas habe ich noch nie erlebt."
Ich kann nicht erkennen, dass überhaupt eine - wenn auch aktenmäßige - Begutachtung stattgefunden hätte mit dem Ergebnis, dass du arbeitsfähig bist.
Gab es auch nicht. Das ist ja der Knackpunkt.
Es ging nach der Schilderung deiner Ärztin doch nur darum, dass die Arbeitsunfähigkeit von bestimmten Fachärzten bescheinigt werden muss.
Jein. mit Hang zum nein.

Ich war erst bei einem Hausarzt, der aber völlig überfordert war. Da ich seit über 15 Jahren mit diesem Mist zu tun habe (mal schlimmer, mal besser, jetzt gerade leider sehr schlimm), habe ich einen Facharzt (in diesem Fall einen Internisten) hinzugezogen. Dem wurde wohl mitgeteilt, dass Befunde von anderen Fachärzten nötig seien. Befund der Schmerztherapeutin liegt vor. Schmerztherapeuten schreiben aber keine AU, wenn sie eine somatoforme Schmerzverarbeitungsstörung diagnostizieren, weil dies eine von einer Psychaterin zu behandelnde Krankheit ist. Zumindet wurde mir das so vermittelt.
Plötzlich reicht aber auch dieser Befund der Schmerztherapeutin nicht mehr aus und es muss eine AU einer anderen Fachärztin sein, respektive der Psychiaterin. Hier wurde aber von mir klar vermittelt und belegt, dass ich mich seit geraumer Zeit um einen Therapieplatz bemühe, leider ohne Erfolg. Der stellte sich erst durch meine jetzige Ärztin ein, die die Psychiaterin, bei der ich am Freitag einen Termin habe, wohl persönlich kennt. Diesen Umstand nutzen jetzt MDK und AOK offensichtlich aus.

Ich nehme mal an, dass vor dem Bescheid keine Anhörung durchgeführt wurde und die erneute Befragung des MDK sozusagen deine Einwände bei der Anhörung ersetzte.
Erneut nein. Beide Male wurde klar ein widerspruchsfähiger Bescheid zugestellt gegen die ich jeweils Widerspruch einlegen konnte und auch getan habe.

Das kommt darauf an. Wenn die Kasse vom MDK keine weiteren Informationen bekommen hat (Datenschutz!) kann sie auch keine Gründe nennen.
Auch meiner Ärztin gegenüber wurde nichts begründet.
Die Kasse muss grundsätzlich ermitteln, allerdings ist es dann mal wieder schwierig, wenn der Datenschutz dem entgegensteht. Dann ermittelt der MDK - was er ja anscheinend telefonisch getan hat.
s.o. Genau das hat er eben nicht getan. Die Mitteilung, dass mein Widerspruch keine Chance hat, ist keine Ermittlung.

Verfasst: 13.01.2014, 19:07
von mrtattoo71
Poet hat geschrieben:@mrtattoo71: Diese Fragen nützen Dir insofern nicht viel als das bei Dir darum geht, dass die behandelnde Ärztin Dich weiterhin für arbeitsunfähig hält und Dich dahingehend unterstützt. Nachdem anscheinend nun schon der zweite Arzt/Ärztin mit seiner/ihrer Meinung umgekippt sind, muss dringend Licht ins Dunkel. Sensationell finde ich, dass Deine letzte Ärztin in einer guten 1 1/2h Ihre Meinung revidiert hat. Das ist sehr seltsam. Schlechtes Gewissen?

Hier die wirklich wichtigen Fragen:

Ist die Ärztin auf Deiner Seite und schreibt Dich weiterhin arbeitsunfähig? Liefert Sie schriftlich med. Gründe die (gegen Ihre erste Aussage) Dich beim Widerspruch unterstützen?

Unterstützt die FÄ für Psychoth. die Arbeitsunfähigkeit?

Was steht im ersten und zweiten Gutachten?

Ohne Zutun Deiner Behandler nützen Dir Anwalt und rechtliche Fragen nichts.
Meine Ärztin (als die jetzt behandelnde Allgemeinmedizinerin) hat mir heute ihre Unterstützung zugesagt. Wir hatten ein längeres Gespräch. Gegenüber dem MDK tätigte sie übrigens keine Aussage, dass sie dem MDK zustimmt. Das hat sie mir versichert. Ganz im Gegenteil. Sie hat versucht, trotz Sprechstunde, dagegen zu argumentieren. Es wurde nur wiederholt, dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wird.
Meine Ärztin möchte jetzt das Gutachten des MDK abwarten.

Der Orthopäde hat mir auch schon seine Hilfe angeboten. Hier werde ich nächste Woche nachhaken.

Was mit der Psychiaterin ist, wird sich am Freitag zeigen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sie die AU nicht unterstützt. Es ist leider viel zu eindeutig. Ich würde ja gerne arbeiten gehen. Schon, weil ich meinen erarbeitetend Lebensstandard wieder haben möchte. Auf die Diagnose der somatoformen Schmerzverarbeitungsstörung wartete ich jetzt auch geschlagene 15 Jahre, in denen ich mal arbeiten konnte, mal nicht.

Mir liegen keine Gutachten vor. Angefordert sind sie/ist es. Ich habe keine Ahnung wieviele der MDK erstellte und ob überhaupt. Die Sache ist etwas suspekt.

Wenn mich nicht alles irrt, würde der Anwalt durchaus auch bei fehlender ärztlicher Stellungnahme etwas bewirken können, allerdings ungleich schwerer.

Vor allen Dingen, da mehrere Gerichte feststellten, dass ohne Befragung der behandelnden Ärzte UND des Patienten, vor allem bei psychischen Krankheiten, eine Aberkennung der AU nicht statthaft ist.
Meine jetzige Ärztin hat sich durchaus einschüchtern/beeindrucken lassen. Mit Hilfe der Psychiaterin sollte das aber hoffentlich funktionieren, dass auch sie diese erste "Schrecksenkunde" gänzlich abschüttelt.




Noch allgemein etwas zu Gutachten, die von KKs beauftragt werden:

Ich bin kein Verschwörungtheoretiker. Ganz im Gegenteil. Aber ich habe so meine Erfahrungen diesbezüglich und der MDK ist ganz sicher nicht als unabhängige Institution zu sehen. Wie auch: Er wird von den KKs subventioniert.

Vor 10 Jahren musste ich zum Gutachter. Der Erste wollte mich sofort in die Rente schicken. Widerspruch eingelegt. Der zweite hat mich 4 Wochen später als Simulant hingestellt.

Meine Mutter erkrankte schwer an Krebs. Terminal. Als es noch nicht klar war, wie schlimm es war, wurde seitens des MDK erst gesagt: Alles nicht so schlimm und dann natürlich die Kehrtwende, als der damals behandelnde Arzt in meinem Beisein den Arzt des MDK am Telefon einen Kopf kürzer machte.

Ich verstehe nicht, warum sich so viele Ärzte durch den MDK einschüchtern lassen.

Verfasst: 13.01.2014, 19:32
von Poet
@mrtattoo71: Ich halte das für eine Sage - der MdK sind auch Ärzte und kein behandelnder Arzt wird - wenn er sich seiner Sache absolut sicher ist - von einem MdK-Arzt umpolen lassen. Was er natürlich dann dem Patienten erzählt steht auf einem anderen Blatt Papier. Deiner behandelnden Ärztin wird ev. nach dem Gespräch mit Dir klar geworden sein, dass für Dich der KRG-Anspruch an Ihrer Aussage dranhängt und hat sich anschließend selbst korrigiert.

Der MdK ist unabhängig und irrt sich in seiner Beurteilung von Krankheiten prozentual genauso wie behandelnde Ärzte. Die Zahl der erfolgreichen Begutachtungen siehst Du nicht.

Die Begutachtung nach Aktenlage durch den MdK ist aber auch nicht unzulässig.

Dein Anwalt kann ohne die weitere Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen entspr. Mediziner gar nichts erreichen.

Frage die FÄ für Psychoth. gleich am Freitag inwieweit sie Deinen Weg mitgeht. Dann hast Du Klarheit.

Verfasst: 13.01.2014, 19:43
von KKA
Poet hat geschrieben:
Der MdK ist unabhängig und irrt sich in seiner Beurteilung von Krankheiten prozentual genauso wie behandelnde Ärzte.
Da lehnst du dich aber sehr weit aus dem Fenster, mein lieber Poet. Wie oft wird der MDK bei Beurteilungen nach Aktenlage selbst bei fachäztlich festgestellter psychischer Erkrankung zurückgepfiffen? Wie wir in diesem Forum lesen können, leider zu oft.

Gruss
KKA

Verfasst: 13.01.2014, 19:55
von mrtattoo71
Poet hat geschrieben:@mrtattoo71: Ich halte das für eine Sage - der MdK sind auch Ärzte und kein behandelnder Arzt wird - wenn er sich seiner Sache absolut sicher ist - von einem MdK-Arzt umpolen lassen. Was er natürlich dann dem Patienten erzählt steht auf einem anderen Blatt Papier. Deiner behandelnden Ärztin wird ev. nach dem Gespräch mit Dir klar geworden sein, dass für Dich der KRG-Anspruch an Ihrer Aussage dranhängt und hat sich anschließend selbst korrigiert.

Der MdK ist unabhängig und irrt sich in seiner Beurteilung von Krankheiten prozentual genauso wie behandelnde Ärzte. Die Zahl der erfolgreichen Begutachtungen siehst Du nicht.

Die Begutachtung nach Aktenlage durch den MdK ist aber auch nicht unzulässig.

Dein Anwalt kann ohne die weitere Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen entspr. Mediziner gar nichts erreichen.

Frage die FÄ für Psychoth. gleich am Freitag inwieweit sie Deinen Weg mitgeht. Dann hast Du Klarheit.[/
Arbeitsunfähig bin ich, durch meine Ärztin, bis 31.01. (Auszahlschein vor der Ablehnung durch den MDK erstellt) mit nun wieder klarer Intension, mich weiterhin AU zu schreiben, weil das eben den Tatsachen entspricht.
Ich habe mir die AU-Richtlinien durchgelesen. Es wird immer nur von Vertragsärzten gesprochen. Wer oder was gibt dem MDK Arzt (die meistens selbst fachfremd sind) eigentlich das Recht, nur noch AUs von Fachärzten anzuerkennen? Dazu habe ich nämlich bis dato nichts gefunden. Was nichts heißen soll.... ich bin extrem weit davon entfernt, allwissend zu sein.




...............


Auch an Dich danke für Deine Mühe :)

Trotz allem halte ich persönlich es nicht für eine Mär. Wie beschrieben aus eigener Erfahrung, der Unklarheit der Dunkelziffer (Leute, die nicht dagegen vorgehen, weil sie sich nicht trauen, oder einfach nicht die Kraft haben) und der Tatsache, dass sich die prozentuale Darstellung zwar schön liest, die Zahl dieser Einzelschicksale trotzdem weit ins 6-stellige geht. Das ist eine verdammt hohe Zahl an Person, bei denen Existenzen auf dem Spiel stehen. Die falsch beurteilten Pflegestufen sind hier gar nicht berücksichtigt. Nach neuesten Schätzungen liegen wir hier bei 50 % fehlerhaften Gutachten. Da liest sich nicht mal mehr die prozentuale Darstellung schön. Aber das möchte ich an der Stelle gar nicht diskutieren. Ist auch ein schwieriges Thema. Eins sein mir noch gestattet:
Dr. Heidemarie Lux, Bayerische Landesärztekammer: „Wir haben natürlich interne Informationen von Ärzten des MDKs erhalten, dass der Einfluss der Krankenkassen zugenommen hat, was ihre Entscheidungen angeht und was ihr Prüfverhalten angeht.“
Hier nachzulesen:

http://www.br.de/fernsehen/das-erste/se ... ng100.html

Verfasst: 13.01.2014, 21:29
von Poet
@mrtattoo71: Jaja, die Chefin der Landesärztekammer...ihr Statement zielte mehr in Richtung Kassen denn zum MdK.

Bitte keine Zahlen, die Du nicht belegen kannst sind. Hier findet man die Anzahl der Gesamtbegutachtungen für das Jahr 2012:

http://www.mdk.de/314.htm

Irgendwo habe ich auch noch die Ablehnungszahlen, die waren jedenfalls weit von 6-stelligen Zahlen entfernt. Da gibt es auch keine Dunkelziffer, der MdK hält die Zahlen selbst fest um seine Legitimation zu untermauern.

Und hier mal eine andere Sichtweise:
www.aerzteblatt.de/archiv/152736/Dr-med ... hen-Dienst

@KKA:...und dies zu Recht, Du kennst meine Meinung zu dem Thema. Die häufigen Begutachtungen nach Aktenlage liegen aber nicht am MdK selbst sondern an der steigenden Zahl von Anfragen durch die Kassen hierzu und der zu geringen personellen Ausstattung. Auch behandelnde Ärzte würden bei psychischen Erkrankungen genauso oft falsch liegen wenn sie nur nach Aktenlage beurteilen müssten. So war das gemeint.

Verfasst: 13.01.2014, 21:41
von mrtattoo71
und dies zu Recht, Du kennst meine Meinung zu dem Thema. Die häufigen Begutachtungen nach Aktenlage liegen aber nicht am MdK selbst sondern an der steigenden Zahl von Anfragen durch die Kassen hierzu und der zu geringen personellen Ausstattung
Und deshalb darf das Recht gebeugt werden? Dann würde die Häufigkeit der verlorengegangenen Prozesse auf Grund von rechtswidrig erstellten Aktenlage-Gutachten wesentlich geringer sein.
Bitte keine Zahlen, die Du nicht belegen kannst sind. Hier findet man die Anzahl der Gesamtbegutachtungen für das Jahr 2012:

http://www.mdk.de/314.htm
Sorry dafür. Ich hoffe, ich finde die Statistik wieder. Ich werde mich bemühen. Grundsätzlich sei Dir aber gesagt, dass die MDK eigenen Verweise höchst uninteressant sind. Auch der Hinweis auf eine nicht existente Dunkelziffer ist sehr diskutabel. Eine Dunkelziffer hat ihren Namen nicht umsonst und sie gibt es, aus diversen Gründen, überall.
Jaja, die Chefin der Landesärztekammer...ihr Statement zielte mehr in Richtung Kassen denn zum MdK.
Ich habe nicht das Gegenteil behauptet, oder? Spielt aber im Endresultat keine Rolle, da dort nicht steht, dass die MDK Ärzte sagen, die Krankenkassen möchten Einfluß nehmen. Da steht, sie nehmen Einfluß.

Zudem sind ja hier noch etliche andere Aussagen verlinkt. Der Patientenbeauftrage, Fachärzte, selbst ein ehemaliger MDK Arzt (der sich dann wohl nur Rächen will?!).

Der MDK ist nicht der Teufel, aber alles andere als der Heilige. Es gibt auch dort Menschen, die sehr gute arbeit leisten. Dennoch ist ein negativer Trend nicht zu bestreiten. Worauf dieser Trend basiert, spielt keine Rolle. Ob der Arzt nun meint, tun unn lassen zu können, was er möchte, weil er schlechte Laune hat, oder weil die KK EInfluß nimmt, ist egal. Das Endresultat ist entscheidend.

Aber wie gesagt: Eigentlich möchte ich das hier gar nicht diskutieren. Das verwässert die Intension dieses Threads.

Verfasst: 13.01.2014, 21:58
von Poet
mrtattoo71 hat geschrieben:Und deshalb darf das Recht gebeugt werden? Dann würde die Häufigkeit der verlorengegangenen Prozesse auf Grund von rechtswidrig erstellten Aktenlage-Gutachten wesentlich geringer sein.

Welche verlorenen Prozesse? Vor einen Prozess hat der Gesetzgeber das Rechtsmittel Widerspruchsverfahren gesetzt und nach wie vor wird da im Überwiegenden für den Versicherten entschieden.


Ich habe nicht das Gegenteil behauptet, oder? Spielt aber im Endresultat keine Rolle, da dort nicht steht, dass die MDK Ärzte sagen, die Krankenkassen möchten Einfluß nehmen. Da steht, sie nehmen Einfluß.

Für die Ärzte besteht der Einfluss schon darin, dass die Kassen es sich über den MdK herausnehmen, die bisherige Behandlung zu kontrollieren. :-)

Worauf dieser Trend basiert, spielt keine Rolle.

Doch. Er resultiert aus einer steigenden Anzahl an Begutachtungen und damit an ansteigenden Zahlen von Ablehnungen, welches sich bei OttoNormal anfühlt als würde der MdK nur noch ablehnen.

Aber wie gesagt: Eigentlich möchte ich das hier gar nicht diskutieren. Das verwässert die Intension dieses Threads.

Klar, keine Frage. Polemik hilft Dir auch nicht in Deinem konkreten Fall.

Verfasst: 13.01.2014, 22:02
von mrtattoo71
Was ich insgesamt sogar noch vergessen habe, vor lauter Aufgeregtheit:

Es hat sich inzwischen auch noch ein höchst unspaßiger Bandscheibenvorfall eingeschlichen. LW 3+4 und LW 4+5. Klagen über starke Rückenschmerzen seit Monaten (dokumentiert, u.a. durch die Schmerztherapeutin und im Befund festgehalten), Feststellung des Bandscheibenvorfalls nach dem 20.12., aber weit vor dem Bescheid der Nichtanerkennung der AU.

Verfasst: 13.01.2014, 22:10
von mrtattoo71
Poet hat geschrieben:
mrtattoo71 hat geschrieben:Und deshalb darf das Recht gebeugt werden? Dann würde die Häufigkeit der verlorengegangenen Prozesse auf Grund von rechtswidrig erstellten Aktenlage-Gutachten wesentlich geringer sein.

Welche verlorenen Prozesse? Vor einen Prozess hat der Gesetzgeber das Rechtsmittel Widerspruchsverfahren gesetzt und nach wie vor wird da im Überwiegenden für den Versicherten entschieden.


Ich habe nicht das Gegenteil behauptet, oder? Spielt aber im Endresultat keine Rolle, da dort nicht steht, dass die MDK Ärzte sagen, die Krankenkassen möchten Einfluß nehmen. Da steht, sie nehmen Einfluß.

Für die Ärzte besteht der Einfluss schon darin, dass die Kassen es sich über den MdK herausnehmen, die bisherige Behandlung zu kontrollieren. :-)

Worauf dieser Trend basiert, spielt keine Rolle.

Doch. Er resultiert aus einer steigenden Anzahl an Begutachtungen und damit an ansteigenden Zahlen von Ablehnungen, welches sich bei OttoNormal anfühlt als würde der MdK nur noch ablehnen.

Aber wie gesagt: Eigentlich möchte ich das hier gar nicht diskutieren. Das verwässert die Intension dieses Threads.

Klar, keine Frage. Polemik hilft Dir auch nicht in Deinem konkreten Fall.
Poet, ich muss noch mal auf meine derzeitige Konzentrationsstörung hinweisen, weshalb manche Formulierung unklar ist. Hier wirklich meine aufrichtige Entschuldigung. Das ist etwas, was ich von mir nicht kenne und es ist mir a) etwas unangenehm und b) setzt es mir psychisch durchaus zu, auch wenn das viele nicht verstehen können.

Verloren Prozesse ist hier gemeint mit, verlorene Prozesse für den MDK, respektive die Krankenkasse durch unrechtmässig erstellte Aktenlage-Gutachten. Unklar formuliert, was ich erst jetzt, durch deinen Hinweis bemerkte.
Für die Ärzte besteht der Einfluss schon darin, dass die Kassen es sich über den MdK herausnehmen, die bisherige Behandlung zu kontrollieren.
Ich glaube, hier missverstehen wir uns. Es geht um Aussagen von MDK Ärzten. Also den Ärzten, die diese Gutachten erstellen sollen/müssen/können/dürfen.
Doch. Er resultiert aus einer steigenden Anzahl an Begutachtungen und damit an ansteigenden Zahlen von Ablehnungen, welches sich bei OttoNormal anfühlt als würde der MdK nur noch ablehnen.
Sorry, nein. Es spielt juristisch überhaupt keine Rolle. Und das ist das einzige Kriterium. Wenn der MDK so unabhängig ist, wie er immer wieder betont, könnte er den KKs ja auch auf die Füße treten. Das passiert allerdings nicht. Warum?
Polemik hilft Dir auch nicht in Deinem konkreten Fall.
Ich hoffe, Polemik bezieht sich nicht auf mich persönlich.