Verfasst: 13.01.2014, 18:02
Ok, kurze Timeline.
1. Schreiben vom 06.12.2013, dass meine AU nicht mehr anerkannt wird. Dieses Schreiben erhielt ich, nebenbei bemerkt, am 17.12.2013. Nachweisbar.
Begründung ganz lapidar: Nach telefonischem Gespräch mit dem damaligen Facharzt/Internisten. Ohne Begründung. Ohne Nennung des Gesprächinhalts.
2. Widerspruch eingelegt sofort am 17.12.2014. Am 10.01. erfolgte nun ein Telefongespräch durch den MDK mit der jetzt behandelnden Ärztin. Die teilte mir das mit. 20 Min später ein Schreiben der AOK (vorab per Email), mit selben Wortlaut.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Ärztin........ Keine Nennung der Gründe. Keine Nennung des Ihnhalts.
3. Widerspruch eingelegt am 11.01.2014 (vorab per Email). Versandt per Einschreiben mit Rückschein, wie immer.
Und jetzt stellen sich eben die diversen Fragen, die ich noch mal kurz ausformuliere.
1. Darf MDK bei psychischen Krankheiten ohne persönliche Begutachtung und eingehende Befragung der behandelnden Ärzte AU aberkennen? LSG Hessen und SG Aachen sagen unisono nein. Erfahrungen?
2. Seit wann gibt es in einem Widerspruchverfahren mehr als 1 x die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen? Ich habe mal gelernt: Widerspruch -> Ablehnung -> Klage. Kein weitere Widerspruch möglich. Ist ja auch widersinnig.
3. Ist eine Ablehnung der AU ohne jegliche Nennung der Gründe überhaupt statthaft?
4. Ist die versuchte Beweislastumkehr rechtmässig, die von der KK angestrebt wurde? (Stichwort: Ohne medizinische Begründung keine Bearbeitung des Widerspruchs. Laut SG Aachen rechtswidrig) Hier Erfahrungen?
Sorry, wenn ich etwas konfus Schreibe, aber die Problematik führte inzwischen auch zu großen Konzetrationsschwierigkeiten.
Edith: Noch mal Sorry. Habe die Jahreszahlen eben angepasst. So viel zum Thema Konzentrationsstörung.
1. Schreiben vom 06.12.2013, dass meine AU nicht mehr anerkannt wird. Dieses Schreiben erhielt ich, nebenbei bemerkt, am 17.12.2013. Nachweisbar.
Begründung ganz lapidar: Nach telefonischem Gespräch mit dem damaligen Facharzt/Internisten. Ohne Begründung. Ohne Nennung des Gesprächinhalts.
2. Widerspruch eingelegt sofort am 17.12.2014. Am 10.01. erfolgte nun ein Telefongespräch durch den MDK mit der jetzt behandelnden Ärztin. Die teilte mir das mit. 20 Min später ein Schreiben der AOK (vorab per Email), mit selben Wortlaut.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Ärztin........ Keine Nennung der Gründe. Keine Nennung des Ihnhalts.
3. Widerspruch eingelegt am 11.01.2014 (vorab per Email). Versandt per Einschreiben mit Rückschein, wie immer.
Und jetzt stellen sich eben die diversen Fragen, die ich noch mal kurz ausformuliere.
1. Darf MDK bei psychischen Krankheiten ohne persönliche Begutachtung und eingehende Befragung der behandelnden Ärzte AU aberkennen? LSG Hessen und SG Aachen sagen unisono nein. Erfahrungen?
2. Seit wann gibt es in einem Widerspruchverfahren mehr als 1 x die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen? Ich habe mal gelernt: Widerspruch -> Ablehnung -> Klage. Kein weitere Widerspruch möglich. Ist ja auch widersinnig.
3. Ist eine Ablehnung der AU ohne jegliche Nennung der Gründe überhaupt statthaft?
4. Ist die versuchte Beweislastumkehr rechtmässig, die von der KK angestrebt wurde? (Stichwort: Ohne medizinische Begründung keine Bearbeitung des Widerspruchs. Laut SG Aachen rechtswidrig) Hier Erfahrungen?
Sorry, wenn ich etwas konfus Schreibe, aber die Problematik führte inzwischen auch zu großen Konzetrationsschwierigkeiten.
Edith: Noch mal Sorry. Habe die Jahreszahlen eben angepasst. So viel zum Thema Konzentrationsstörung.