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Verfasst: 25.01.2014, 17:56
von Klinger
Ich klinke mich hier ein, weil ich eine ähnliche Frage habe. Ich war seit dem 18.12.2012 AU. Habe dann am 6.1. einen neuen Job angefangen, einen Arbeitsversuch in einem ähnlichen Job. Stelle jetzt leider fest, daß es mir täglich schlechter geht und bin nicht sicher, ob ich die Kurve noch kriege. Ich weiß, daß in den ersten 4 Wochen das KG von der KK bezahlt wird. Berechnet sich das auch bei mir nach dem Gehalt laut Arbeitsvertrag oder wird einfach in der selben Höhe KG gezahlt wie bis zum 6.1.? Oder ist das abhängig davon, ob ich einen vollen Kalendermonat gearbeitet habe?
Verfasst: 25.01.2014, 20:09
von BillBixby
Gute Frage!
Ich war ja vom 6.1.-12.1. im Arbeitsverhältnis und weiß nicht, wie mein KG nun berechnet wird! Der Exarbeitgeber hat immer noch nichts an die KK geschickt und stehe ohne Geld da!
Gibts Vorschuss?
Verfasst: 26.01.2014, 12:11
von Czauderna
Hallo,
das alte Krankengeld gibt es sicher nicht. Das Krankengeld errechnet sich aus dem bisher bezogene Arbeitsentgelt (vom neuen Arbeitgeber), ggf. auch fiktiv aus dem vereinbarten Arbeitsentgelt - Berücksichtigt werden lediglich Sonderzahlungen ( z.B. Weihnachtsgeld) der letzten 12 Monate (auch von alten Arbeitgebern). Ob es einen Vorschuss auf das Krankengeld gibt, das sollte mit der Kasse direkt besprochen werden, theoretisch denke ich, ja, allerdings wird eher die Kasse den Arbeitgeber drängen die erforderliche Angaben zu machen, damit das Krankengeld errechnet werden kann.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 28.01.2014, 14:59
von BillBixby
Nun sitze ich hier und warte auf die Neuberechnung meines neuen KG!
Hab alles geschickt, aber es fehlt die Bescheinigung des AG.
Nochmal: bekomme ich für die Zeit vom 6.1.-12.1. ein anteiliges Gehalt oder falle ich sofort ins Krankengeld? Bin seit 13.1. krank.
Gibts auch Vorschusszahlung auf KG? Denn ich kann doch unmöglich ohne Geld dasitzen? Wie ist da die Gesetzeslage?