Nach KG-Bezug neuer Job-erneut Krankheit?
Moderator: Czauderna
Nach KG-Bezug neuer Job-erneut Krankheit?
Hallo zusammen,
nach längerer Krankheit der Psyche habe ich seit 3 Tagen einen neuen Job.
Dort fühle ich mich aber sehr unwohl, unterfordert bzw. wird was verlangt, was ich noch nie gemacht habe und das bekannt ist dort!
Da ja in den ersten vier Wochen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG besteht: was ist, wenn ich wieder psychisch erkranken sollte in den ersten vier Wochen? Bekomme ich dann Geld von der KK und wenn ja, in welcher Höhe?
Ich weiß echt nicht, ob ich die ersten vier Wochen durchhalten werde.
Möchte gerne und vor allem auch noch die ersten zwei Februarwochen, denn dann bekomme ich auf alle Fälle ein volles Monatsgehalt, denn Januar nur anteilig, ist ja klar. Und KG wird ja immer nach dem letzten Gehalt gezahlt, was im Januar nicht viel sein wird.
Bitte um Tipp/Hilfe wie die Gesetzeslage ist, wenn man im neuen Job erkranken sollte vor den vier Wochen.
nach längerer Krankheit der Psyche habe ich seit 3 Tagen einen neuen Job.
Dort fühle ich mich aber sehr unwohl, unterfordert bzw. wird was verlangt, was ich noch nie gemacht habe und das bekannt ist dort!
Da ja in den ersten vier Wochen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG besteht: was ist, wenn ich wieder psychisch erkranken sollte in den ersten vier Wochen? Bekomme ich dann Geld von der KK und wenn ja, in welcher Höhe?
Ich weiß echt nicht, ob ich die ersten vier Wochen durchhalten werde.
Möchte gerne und vor allem auch noch die ersten zwei Februarwochen, denn dann bekomme ich auf alle Fälle ein volles Monatsgehalt, denn Januar nur anteilig, ist ja klar. Und KG wird ja immer nach dem letzten Gehalt gezahlt, was im Januar nicht viel sein wird.
Bitte um Tipp/Hilfe wie die Gesetzeslage ist, wenn man im neuen Job erkranken sollte vor den vier Wochen.
Hallo,
Grundlage bildet in einem solchen Fall das fiktive Entgelt für den Beschäftigungsmomant zzgl. evtl. Anrechnungen von Sonderzahlungen der der letzten 12 Monate von vorherigen Arbeitgebern - was die Krankengeldberechnung selbst angeht hier ein informativer Link - finanz-tools.de/rechner.php/news-krankengeldrechner/berechnung-krankengeld
Gruss
Czauderna
Grundlage bildet in einem solchen Fall das fiktive Entgelt für den Beschäftigungsmomant zzgl. evtl. Anrechnungen von Sonderzahlungen der der letzten 12 Monate von vorherigen Arbeitgebern - was die Krankengeldberechnung selbst angeht hier ein informativer Link - finanz-tools.de/rechner.php/news-krankengeldrechner/berechnung-krankengeld
Gruss
Czauderna
Hallo,
also, wenn du z.B. ab morgen AU. würdest - dann zahlt dir dein Arbeitgeber
auch nur bis heute Gehalt, ab morgen oder ggf. ab übermorgen zahlt die Kasse Krankengeld. Grundlage für die Berechnung bildet nun nicht das tatsächlich erhaltene Entgelt vom 1. - 8.1.2014 sondern das Gesamtentgelt für Januar (lt. Arbeits- oder Tarifvertrag) - rein rechnerisch dürfte das aber keinen Unterschied machen, wenn wir mal Sonderzahlungen außen vor lassen.
Gruss
Czauderna
also, wenn du z.B. ab morgen AU. würdest - dann zahlt dir dein Arbeitgeber
auch nur bis heute Gehalt, ab morgen oder ggf. ab übermorgen zahlt die Kasse Krankengeld. Grundlage für die Berechnung bildet nun nicht das tatsächlich erhaltene Entgelt vom 1. - 8.1.2014 sondern das Gesamtentgelt für Januar (lt. Arbeits- oder Tarifvertrag) - rein rechnerisch dürfte das aber keinen Unterschied machen, wenn wir mal Sonderzahlungen außen vor lassen.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
rein rechnerisch macht das aber schon einen Unterschied, ob ich vom Teilentgelt rechne - oder vom (fiktiven) vereinbarten Gehalt. Die Steuerprogression lässt bei einem Teilmonat das Netto unverhältnismäßig hoch ausfallen, wenn man von da hochrechnet.
Denk dran, dass der Anspruch auf Krankengeld ab Tag nach ärztlicher Feststellung besteht. Wenn Du also Dich z.B. ab morgen krank meldest und morgen zum Arzt gehst, dann gibt es morgen von keinem Geld.
LG, Fee
rein rechnerisch macht das aber schon einen Unterschied, ob ich vom Teilentgelt rechne - oder vom (fiktiven) vereinbarten Gehalt. Die Steuerprogression lässt bei einem Teilmonat das Netto unverhältnismäßig hoch ausfallen, wenn man von da hochrechnet.
Denk dran, dass der Anspruch auf Krankengeld ab Tag nach ärztlicher Feststellung besteht. Wenn Du also Dich z.B. ab morgen krank meldest und morgen zum Arzt gehst, dann gibt es morgen von keinem Geld.
LG, Fee
Es ist passiert!!!
Ich wurde die letzten zwei Tage dermaßen unter Druck gesetzt, es war heute mein letzter Arbeitstag in diesem Laden, Montag konsultiere ich meinen Psychiater! Bin fast zusammengebrochen heute, so wurde ich psychisch unter Druck gesetzt!
Ich war vom 6.-12.1. also im Arbeitsvertrag, und ab 13.1. würde ich ins KG fallen? Wie ist da die Berechnung?
Meine Gesundheit ist mir aber wichtiger, als dieser Horrorjob!
Ich wurde die letzten zwei Tage dermaßen unter Druck gesetzt, es war heute mein letzter Arbeitstag in diesem Laden, Montag konsultiere ich meinen Psychiater! Bin fast zusammengebrochen heute, so wurde ich psychisch unter Druck gesetzt!
Ich war vom 6.-12.1. also im Arbeitsvertrag, und ab 13.1. würde ich ins KG fallen? Wie ist da die Berechnung?
Meine Gesundheit ist mir aber wichtiger, als dieser Horrorjob!