Verfasst: 20.08.2013, 18:47
OK, nochmal in einfachen worten:derKVProfi hat geschrieben:
GKV Nichtzahler - Säuminszuschläge rückwirkend runter (muss) und Beitragsschulden sollen ggf. reduziert werden??!!
GKV Nichtversicherte sind immer nachrangig versicherungspflichtig und deswegen: keine Nachzahlung bei Meldung bis 31.12.2013 (ich weiß das Rossi hier den Spitzbuben etwas böses unterstellt, aber ich denke, dass es eher ein Mißverständnis ist)!
- GKV Nichtzahler sind zur zeit erfasste versicherer, die nicht zahlen können/wollen, aber immer noch in einer krankenversicherung registriert sind.
- GKV Nichversicherte sind personen, die ab dem 01.04.2007 bisher nie versichert waren.
so, jetzt kommt aber die grätchen frage, worunter auch der threadersteller fallen tut:
sind personen, die ab dem 01.04.2007 mal zwischenzeitlich mal versichert waren, es aber aktuel nicht mehr sind, weil sie in der vergangenheit (natürlich nach dem 01.04.2007) das angebot der freiwilligen versicherung ignoriert haben, auch GKV nichtversicherte oder GKV nichtzahler. denn hierfür gibt es im bmg kein fallbeispiel!