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Verfasst: 11.07.2013, 22:12
von KKA
Poet hat geschrieben:@Czauderna: Ich denke für den TE sind alle Fragen beantwortet und KKA ging es darüberhinaus um Konsequenzen bei bestimmten Verhalten der Rubrik "Verbalangriffe." Hier hilft aus meiner Sicht die Dienstbeschwerde noch am meisten auch wenn wie immer die Gefahr besteht, dass der MA sich seine Version zurecht biegen wird und die Führungskraft die Mitarbeiter deckt. Dem Versicherten nützt in so einem Fall weder die Regelung zur Amtspflichtverletzung, noch das SGB, noch das Grundgesetz, die helfen ihm "nur" haftungsrechtlich. Zivilrechtlich kann man auch dagegen angehen, nur machen wir uns nichts vor, es endet doch für den Versicherten auch wie folgt: Aussage gegen Aussage.

Der Versicherte kann nur hoffen, dass seine Beschwerde an eine Führungskraft gerät, die auch das Verhalten der eigenen Mitarbeiter kritisch hinterfragt und nicht in Abhängigkeiten steckt, die genau das unmöglich machen. Die Chancen stehen meiner Meinung maximal 50:50.
Genau so war meine Frage zu verstehen. Danke, Poet.

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass weder Inkompetenz noch verbale Entgleisung eines KK MA (trotz höflicher Ansprache meinerseits) von der KK, trotz meiner schriftlichen Beschwerde, auch nur annähernd z.K. genommen wurde . Die internen Disziplinarregeln interessieren mich nicht, aber eine kurze Mitteilung, ja Entschuldigung, hätte mir gereicht.

Gruss
KKA

Verfasst: 11.07.2013, 22:26
von KKA
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
mich wundert allein schon die Fragestellung als solches.
Was will ein "Kläger" erreichen mit einer Klage gegen einen Bediensteten einer Behörde ??.
Der Fragestellung hängt ein Ausdruck der Empörung an. Ja, warum darf/sollte ein 'Normalsterblicher' einen Behörden Bediensteten bei vorliegendem Grund nicht verklagen?

Sind Beamte / MA des öD unantastbar?

Gruss
KKA

Verfasst: 11.07.2013, 22:39
von broemmel
KKA hat geschrieben:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:...Ist doch gut, wenn es solche Möglichkeiten gibt und man nicht direkt mit der Kündigungskeule drohen muss (kann), wenn jemand nicht (mehr) für den Kundenkontakt geeignet ist. Es gibt ja glücklicherweise noch andere Möglichkeiten.
Zustimmung, in der freien Wirtschaft sieht das unbestritten ganz anders aus.

Die Frage, was geschieht mit einem der verbalen Entgleisung überführten MA, ist nach wie vor unbeantwortet. In der freien Wirtschaft sind Abmahnungen an der Tagesordnung, insbesondere bei fachlichen Fehlern (die bekanntermaßen i.d.R. Geld kosten). Zusätzlich noch die Frage, wie oft sich ein öD MA trotz diverser Nachschulungen fachlich disqualifizieren 'darf', bis eine Abmahnung erfolgt?

Gruss
KKA
Die Frage wann eine Abmahnung erteilt wird ist keine Frage ob öffentlicher Dienst oder freie Wirtschaft. Es ist die Frage welche Unternehmenskultur vorherrscht.

Es gibt in der freien Wirtschaft und im ordentlichen Dienst jeweils Beispiele für alle Arten.

Verfasst: 11.07.2013, 23:10
von Poet
@KKA: Zum richtigen Umgang mit Beschwerden als Chance und dem Angreifen von Fehlverhalten von Mitarbeitern/Kollegen gehört ganz viel Mut. Meine Erfahrung ist die, dass genau da 90% der Menschen den Weg des geringsten Widerstandes gehen, mitschwimmen oder in's Horn gegen den Kunden mit reinpusten, um den Kollegen aus falscher Affenliebe heraus zu schützen (er könnte einem ja auch mal wieder helfen). Alles menschlich und die Kassen bilden da keine Ausnahme. Resultat: Der Kunde verliert (fast) immer.

Broemmel hat jedoch verdammt Recht: Wie damit umgegangen und mit welcher Vehemenz an Verhaltensänderungen gearbeitet wird, hat ganz viel mit dem sonstigen Unternehmensklima zu tun. Hinter Mitarbeitern die sich aufführen "wie die Sau", stehen andere Mitarbeiter die es tolerieren oder sogar selber tun.

Wenn ich heute mit so jemandem selbst als Kunde zu tun habe, dann laufe ich zur Höchstform auf und derjenige bekommt von mir einen kleinen KonfrontationmitdemeigenenVerhaltenBenimmkurs. Gratis! Sofort! Wirksam! Motto: Danke dass Du gerufen hast. Wenn meine Frau oder meine Kinder dabei sind, dann gehen die meistens die meist schon in Deckung. :D

Verfasst: 11.07.2013, 23:17
von roemer70
Viel spannender als die theoretischen Exkurse und den Vergleich mit "der" freien Wirtschaft (auch hier ist die Spannbreite mindestens ebenso weit wie bei den Kassen), fände ich den Hintergrund zur Frage von Blühende Orchidee...

Kann ich auf Infos hoffen? Vielleicht gäbe es dann auch gezieltere Antworten...

Verfasst: 11.07.2013, 23:18
von GerneKrankenVersichert
KKA, ich habe da mal eine Frage. Wenn ich so deine grundsätzliche Einstellung aus verschiedenen Diskussionen rekapituliere, bist du eher ein Arbeitnehmerfreund und Unternehmern gegenüber kritisch eingestellt. Jetzt habe ich das Gefühl, dass du die "hire & fire"-Methode als Druckmittel, um Wohlverhalten zu erzeugen, als den besseren Weg ansiehst. Das verstehe ich nicht so ganz.

Wie immer kann ich nur für meinen AG sprechen. Verbale Entgleisungen führen natürlich zu Gesprächen. Grobes Fehlverhalten zu Abmahnungen. Allerdings werden Abmahnung und Kündigung nicht zur Abschreckung, sondern nur als letztes Mittel bei vollkommen beratungsresistenten Mitarbeitern eingesetzt. Bisher habe ich das einmal erlebt, ansonsten wird versucht, den Mitarbeiter wieder auf den richtigen Weg zu führen. Davon unabhängig muss man sich natürlich bei einem sich beschwerenden Versicherten entschuldigen. Egal, ob man die Beschwerde selbst nachvollziehen kann oder nicht.

Verfasst: 11.07.2013, 23:37
von Poet
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:...Jetzt habe ich das Gefühl, dass du die "hire & fire"-Methode als Druckmittel, um Wohlverhalten zu erzeugen, als den besseren Weg ansiehst. Das verstehe ich nicht so ganz.
...aber hoppla, GKV, das hat KKA weder geschrieben noch gemeint.

Verfasst: 11.07.2013, 23:44
von GerneKrankenVersichert
... was KKA meint, weiß nur KKA...

Verfasst: 11.07.2013, 23:56
von Poet
...neenee, das kann man deutlich heraus lesen...hier muss die Mutti intervenieren! :D

Verfasst: 12.07.2013, 00:02
von roemer70
Mal so nebenbei: Bei den Vorstellungen, die man hier von Kassen als Arbeitgebern oder Sofas & Co. als Menschen liest, stünde vielen ein Praktikum gut zu Gesicht, Wundern und Überraschtsein inklusive. :wink:

@ KKA:
Ich empfehle Dir mal ein Gespräch mit einem Gewerkschafter, Fachbereich Sozialversicherung. Ganz im Ernst.

Verfasst: 12.07.2013, 00:05
von KKA
Poet, mir geht es hier nicht um 'wer Recht ' hat oder nicht.

Natürlich sind Unternehmenskultur und interne Vorgehensweisen sehr unterschiedlich. Mein Punkt ist - ich spezifiziere- dass MA des öD - aus einer defacto unkündbaren Stellung heraus - kaum Maßnahmen zu fürchten haben, die ihren Job gefährden. Dass genannter Punkt (fachliche und/oder soziale Inkompetenz) in der freien Wirtschaft einen ganz anderen Stellenwert einnimmt, ist doch nicht zu leugnen. Und - um auf den Eingangspost einzugehen - die Position der Stärke ist mir zu einseitig (wie du korrekt bestätigst > 90% .....).

Gruss
KKA

Verfasst: 12.07.2013, 00:22
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben: Mein Punkt ist - ich spezifiziere- dass MA des öD - aus einer defacto unkündbaren Stellung heraus -
Das ist m. E. eine falsche Annahme - der Mitarbeiter einer Krankenkasse ist nicht automatisch ein Mitarbeiter des öD und damit defacto unkündbar.
KKA hat geschrieben: kaum Maßnahmen zu fürchten haben, die ihren Job gefährden.
Oh doch, haben sie. Gerade die jungen Kollegen mit den befristeten Verträgen. Das ist kein Unterschied zur sogenannten freien Wirtschaft. Es gibt noch ein paar alte Beamte und DO-Angestellte bei den früheren Primärkassen (AOK, BKK, IKK, Knappschaft), aber damit hat es sich auch schon. Ich habe einen ganz normalen Angestelltenvertrag und seit meinem 40. Lebensjahr einen gewissen Schutz aufgrund des Tarifvertrags. Das ist aber auch bei vielen meiner Bekannten in der freien Wirtschaft nicht anders.
KKA hat geschrieben: Dass genannter Punkt (fachliche und/oder soziale Inkompetenz) in der freien Wirtschaft einen ganz anderen Stellenwert einnimmt, ist doch nicht zu leugnen.
Genau das bezweifle ich. Vor allen Dingen, wenn mir im Baumarkt mal wieder keiner weiterhelfen will und/oder kann, der Autoverkäufer mich wegen meiner unschnieken Erscheinung ignoriert, der Verkäufer im Elektro"fach"geschäft mir etwas vom Lager statt das für mich beste Gerät andrehen will usw. usf.

Verfasst: 12.07.2013, 00:23
von Poet
KKA hat geschrieben:Poet, mir geht es hier nicht um 'wer Recht ' hat oder nicht.

Mir auch nicht.

Mein Punkt ist - ich spezifiziere- dass MA des öD - aus einer defacto unkündbaren Stellung heraus - kaum Maßnahmen zu fürchten haben, die ihren Job gefährden.

Sie haben bei Fehlverhalten weniger Maßnahmen zu befürchten, die gleich eine existentielle Auswirkung haben. Das sehe ich auch so.

Dass genannter Punkt (fachliche und/oder soziale Inkompetenz) in der freien Wirtschaft einen ganz anderen Stellenwert einnimmt, ist doch nicht zu leugnen.

Das wäre schön und das würde ich gerne glauben, ganz besonders im Hinblick auf die soziale Kompetenz.

Gruss
KKA

Verfasst: 12.07.2013, 08:40
von Blühende_Orchidee
Vielen lieben Dank für eure zahlreichen Beiträge! Es ist interessant zu lesen was andere denken und auch sehr interessant in welche Richtung sich das gedreht hat. Sehr gute Beiträge von euch. Roemer70 wollte wissen welchen Hintergrund meine Frage hat. Folgendermaßen. Meine Krankenkasse und vor allem meine Sachbearbeiterin sind mir nicht gerade gut gewillt. Sie legen mir ständig Steine in den Weg, machen alles sehr kompliziert und ich musste mich oft erst zu höheren Stellen durchtelefonieren das ich mein Recht durchgesetzt bekam. Momentan geht es bei mir um einen vermuteten Behandlungsfehler.

Vor 3 Monaten gingen alle Unterlagen von der KK zum MDK. Ich habe erfahren, das ich eig kein Anrecht auf das Gutachten habe, weil der Auftraggeber die KK ist und es denen dann auch gehört. Also müsste die Kasse gut gewillt sein das sie mir später das Gutachten übergeben oder ich müsste es einklagen.

Das neue Patientenrechtegesetz ist ja seit Ende Februar in Kraft. Im § 66 SGB V wurde nur EIN Wort verändert.

"Die Krankenkassen SOLLEN die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen."

Das Wort "Können" wurde durch das Wort "Sollen" ersetzt. In dem Zusammenhang denke ich das das Aushändigen des Medizinischen Gutachtens auch darunter fällt. Und wie ich meine KK kenne wird sie sich sträuben mir das Gutachten zu geben. Deshalb meine Frage was ist, wenn die KK und die Mitarbeiter gegen dieses Gesetz verstoßen.

Über weitere Antworten freue ich mich sehr!

Liebe Grüße

Verfasst: 12.07.2013, 10:56
von KKA
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:KKA, ich habe da mal eine Frage. Wenn ich so deine grundsätzliche Einstellung aus verschiedenen Diskussionen rekapituliere, bist du eher ein Arbeitnehmerfreund und Unternehmern gegenüber kritisch eingestellt. Jetzt habe ich das Gefühl, dass du die "hire & fire"-Methode als Druckmittel, um Wohlverhalten zu erzeugen, als den besseren Weg ansiehst. Das verstehe ich nicht so ganz.
Deine rekapitulierte Annahme, ich sei eher ein Arbeitnehmerfreund, ist bedingt korrekt. Nennen wir es soziales Engagement für weniger Priviligierte. Und das als Arbeitgeber (1982 bis März 2012) in verschiedenen Betrieben unterschiedlichen Größenordnungen, zuletzt für 120 Mitarbeiter/ Umsatz ca. € 90 Mio. Ja, auch soetwas gibt es.

Das ich in meinen Beiträgen 'hire&fire' Politik weder suggeriere noch an irgendeiner Stelle zum Ausdruck gebracht habe, hat Poet völlig korrekt kommentiert.
Ich habe lediglich Fragen bez. disziplinarischer Folgen im Falle von Fehlverhalten eines MA im öD gestellt (und unbefriedigende Antworten erhalten) und Unterschiede zur freien Wirtschaft festgehalten. Eigentlich nicht schwer zu verstehen.....

Das MA des öD einer weitaus geringeren Gefahr des Jobverlustes ausgesetzt sind, steht für mich außer Frage. Ich möchte das Thema aber nicht ausweiten, ich respektiere eure Ansichten und ich hoffe es funktioniert auch umgekehrt.

Roemer, dich würde ich herzlich gerne zu einer Woche in meinem (ehemaligen) Betrieb einladen. Scheint mir eher relevant, als das ich ein 'Praktikum' bei einer KK absolviere. Und deiner Bemerkung, ein Gespräch mit einem Gewerkschafter zu führen, kann ich partout nichts abgewinnen. Würdest du meine komplette Vita kennen, hättest du den Kommentar nicht hier eingestellt. Der Nachteil vom Austausch in Internetforen,...man kennt sich nicht und zieht übereilige Schlüsse aus mimiklosen Kommentaren.

Um auf den Eingangspost zurückzukommen: Fach-und Sozialkompetenz lassen bei KK (und AfA) MA leider oft zu wünschen übrig. Sind natürlich nur Einzelfälle, wie hier stets festgestellt wird. Das aber ein Verhältnis, Zwangskunde versus semi-staatliche Institution, von Ohmacht (Zwangskunde) einerseits und Machtempfinden (MA der KK, AfA usw.) andererseits ( zu oft) geprägt ist, und dem völlig anders gearteten Grundprinzip des umworbenen 'Wunschkunden' mit entsprechendem Vertriebsverhalten in der freien Wirtschaft, einem Vergleich nicht standhält, IST Realität.

Gruss
KKA