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Verfasst: 09.04.2013, 08:10
von Diplom-Rentner
Juhu... also muss ich lediglich 100% mehr KV Beitrag in Kauf nehmen als ein Pflichtversicherter
Verfasst: 09.04.2013, 09:09
von Sportsfreund
Hallo Dipl.Rentner,
nicht unbedingt. Wenn ein freiw. versicherter Rentner nur die gleichen beitragspflichtigen Einkünfte erzielt, wie pflichtversicherte Rentner, zahlt der freiw. Versicherte nicht mehr.
Dies sind:
- die gesetzl. Rente
- ggf. eine ausländische gesetzl. Rente
- Versorungsbezüge (also Betriebsrenten usw.)
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
Erst wenn der freiwillig Versicherte noch weitere als oben aufgeführt Einkünfte hat, wie z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalerträgen, zahlt er höhere Beiträge, als der Pflichtversicherte.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 09.04.2013, 09:34
von Diplom-Rentner
Obwohl ich Rentner bin muss ich RV bezahlen?? Das steigert doch meine Rente nicht mehr!? Versorgungsbezüge ist nicht. Ja und eben um die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit geht es ja! Ein freiwillig Versicherter muss doch den vollen KV (+PflV) Beitrag zahlen, gegenüber dem Pflichtversicherten?
Verfasst: 09.04.2013, 10:09
von Zardoz
Diplom-Rentner hat geschrieben:Ein freiwillig Versicherter muss doch den vollen KV (+PflV) Beitrag zahlen, gegenüber dem Pflichtversicherten?
Daran schließe ich jetzt mal meine Fragen an:
Habe ich das, was ich hier zu dem Thema und an anderen Stellen im I-Net gelesen habe, bislang richtig verstanden - nämlich dass beides möglich ist: dass man als Rentner, wenn man zuvor selbständig war, pflichtversichert oder freiwillig in der GKV versichert sein kann? Und dass es davon abhängt, wie lange man in der 2. Hälfte seines Arbeitslebens in der GKV versichert war, nämlich mindestens 9/10 der Zeit - dass es aber nicht davon abhängt, ob man in diesen 9/10 pflichtversichert oder freiwillig versichert war?
Oder, anders gefragt: Wenn man Zeit seines Lebens in der GKV versichert war, ist man dann, wenn man Altersrente bezieht, pflichtversichert, auch wenn man zuvor die meiste Zeit freiwillig in der GKV versichert war?
Gruß,
Zardoz
Verfasst: 09.04.2013, 10:43
von Czauderna
Hallo Zardos,
grundsätzlich ist diese Frage mit "ja" zu beantworten, konkret, egal ob pflicht- oder freiwillig- oder familienversichert in der GKV, dann sind die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt und die Pflichtversicherung möglich solange keine Vorrangversicherung nach §§ 5, 192, 193 SGB V.
besteht.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 09.04.2013, 11:05
von Sportsfreund
Diplom-Rentner hat geschrieben:Obwohl ich Rentner bin muss ich RV bezahlen?? Das steigert doch meine Rente nicht mehr!? Versorgungsbezüge ist nicht. Ja und eben um die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit geht es ja! Ein freiwillig Versicherter muss doch den vollen KV (+PflV) Beitrag zahlen, gegenüber dem Pflichtversicherten?
Hi,
nicht ganz korrekt. Von den Einkünften aus der selbst. Tätigkeit zahlen beide (der Pflichtige und der freiw. Versicherte) jeweils den vollen KV + PV-Beitrag alleine, also 15,5% + 2,05%.
Desh. ja meine Erklärung: Wenn nur die von mir aufgeführten Einkünfte bezogen werden, zahlt der freiw. Versicherte genau das gleiche wie der Pflichtversicherte.
Gruß
Verfasst: 09.04.2013, 11:11
von Diplom-Rentner
Dann brauch ich ja nicht mehr allzu traurig zu sein
Verfasst: 09.04.2013, 15:10
von Zardoz
Hallo Czauderna,
hab Dank für die Antwort.
Aber was bedeutet denn das:
Czauderna hat geschrieben:... solange keine Vorrangversicherung nach §§ 5, 192, 193 SGB V.
besteht.
Aus dem, was ich über Google gefunden habe, bin ich nicht so ganz schlau geworden ...
Kannst du mir auch sagen, wie sich der Krankenkassenbeitrag berechnet, wenn man neben der Altersrente noch eine Weile weiter freiberuflich tätig ist?
Freiberuflich tätige "noch-nicht-Rentner", die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen ja einen Mindestbeitrag von etwas über 300 Euro zahlen - selbst dann, wenn sie nur sehr wenig verdienen. Bleibt diese "Mindestbetrag-Regelung" auch bestehen, wenn man mal Rentner ist?
Gruß,
Zardoz
Verfasst: 09.04.2013, 20:25
von zost
Sportsfreund hat geschrieben:Hi zusammen,
zost hat geschrieben:Besteht denn überhaupt eine freiw. Versicherung? Solltest du vers.pflichtig sein, sind evt. gar keine Beiträge aus der Selbst. zu zahlen
Korrektur:
auch beim versich.pflichtigen Rentner sind Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit beitragspflichtig, sobald diese (ggf. zusammengerechnet mit Versorgungsbezügen) oberhalb der Mindestgrenze von mtl. 134,75 EUR liegen.
Gruß
Sportsfreund
Hi,
Das weiß ich. Deshalb schrieb ja auch: evt. sind keine Beiträge zu zahlen