Seite 2 von 2

Verfasst: 10.04.2013, 19:46
von Czauderna
schemesch hat geschrieben:Wie lange hat man nun Zeit, die Begründung für den Widerspruch nachzureichen?
Hallo,
wenn im ersten Ablehnungsschreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung angefügt war hast du ein Jahr Zeit, ansonsten einen Monat ab Zustellung.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.04.2013, 21:44
von CiceroOWL
öha, da stehen die Chancen gleich null. Sehe ich irgendwie keine Begründung für eine Reha.