Verfasst: 10.04.2013, 19:46
Hallo,schemesch hat geschrieben:Wie lange hat man nun Zeit, die Begründung für den Widerspruch nachzureichen?
wenn im ersten Ablehnungsschreiben keine Rechtsbehelfsbelehrung angefügt war hast du ein Jahr Zeit, ansonsten einen Monat ab Zustellung.
Gruss
Czauderna