Verfasst: 15.04.2013, 08:26
So, die Antwort der TK liegt vor und wie vermutet: „Dieser Rückstand besteht, da das Hauptzollamt (HZA) während der Vollstreckung lediglich ein Prozent an Säumniszuschlag pro Monat berechnet hat.
Bedingt durch eine Gesetzesänderung zum 1. April 2007 erhöht sich nach Paragraph 24 ….der Prozentsatz ab dem 2. Monat der Säumnis auf fünf….“ und weiter
„Unabhängig der Berechnung des HZA sind Ihrem Beitragskonto in der Zwischenzeit fünf Prozent Säumniszuschlag weiter berechnet worden. Wir sind verpflichtet diese weiterberechneten Säumniszuschläge zu erheben und noch von Ihnen nachzufordern.“
Die gute TK kommt also lediglich der Verpflichtung nach, die der Gesetzgeber ihr auferlegt hat! (steht da zwischen den Zeilen ein Bedauern darüber, dass sie Geld kassieren müssen?). Unser toller Gesetzgeber rudert ja inzwischen zurück und bringt eine Gesetzesvorlage auf den Weg mit der wieder der alte Zinssatz von ein Prozent eingeführt wird – aber natürlich nicht rückwirkend!!
Und ein Zinssatz von 60% (!!!!) ist auch kein Wucher!! Das Bundessozialgericht hat entschieden:
„Der Säumniszins von jährlich 60 % sei nicht verfassungswidrig, entschied das BSG in Kassel mit Urteil v. 29.8.2012 (B 12 KR 3/11 R). Auch ein Säumniszuschlag von monatlich 5 % liege noch im weiten Spielraum des Gesetzgebers. Es handele sich um ein „sachlich gerechtfertigtes Druckmittel“ (vgl. Haufe., Artikel v. 5.9.2012) Es lebe unser Rechtsstaat und ich kann hier nur Max Liebermann zitieren „Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich …“. Zu diesem Zinssatz kann man sich auch Geld aus dubiosen Quellen leihen.
Als deutscher Michel werde ich also das tun, was alle Michels tun…..bezahlen!!
Bedingt durch eine Gesetzesänderung zum 1. April 2007 erhöht sich nach Paragraph 24 ….der Prozentsatz ab dem 2. Monat der Säumnis auf fünf….“ und weiter
„Unabhängig der Berechnung des HZA sind Ihrem Beitragskonto in der Zwischenzeit fünf Prozent Säumniszuschlag weiter berechnet worden. Wir sind verpflichtet diese weiterberechneten Säumniszuschläge zu erheben und noch von Ihnen nachzufordern.“
Die gute TK kommt also lediglich der Verpflichtung nach, die der Gesetzgeber ihr auferlegt hat! (steht da zwischen den Zeilen ein Bedauern darüber, dass sie Geld kassieren müssen?). Unser toller Gesetzgeber rudert ja inzwischen zurück und bringt eine Gesetzesvorlage auf den Weg mit der wieder der alte Zinssatz von ein Prozent eingeführt wird – aber natürlich nicht rückwirkend!!
Und ein Zinssatz von 60% (!!!!) ist auch kein Wucher!! Das Bundessozialgericht hat entschieden:
„Der Säumniszins von jährlich 60 % sei nicht verfassungswidrig, entschied das BSG in Kassel mit Urteil v. 29.8.2012 (B 12 KR 3/11 R). Auch ein Säumniszuschlag von monatlich 5 % liege noch im weiten Spielraum des Gesetzgebers. Es handele sich um ein „sachlich gerechtfertigtes Druckmittel“ (vgl. Haufe., Artikel v. 5.9.2012) Es lebe unser Rechtsstaat und ich kann hier nur Max Liebermann zitieren „Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich …“. Zu diesem Zinssatz kann man sich auch Geld aus dubiosen Quellen leihen.
Als deutscher Michel werde ich also das tun, was alle Michels tun…..bezahlen!!