Seite 2 von 2

Verfasst: 15.04.2013, 08:26
von Karl-Friedrich
So, die Antwort der TK liegt vor und wie vermutet: „Dieser Rückstand besteht, da das Hauptzollamt (HZA) während der Vollstreckung lediglich ein Prozent an Säumniszuschlag pro Monat berechnet hat.
Bedingt durch eine Gesetzesänderung zum 1. April 2007 erhöht sich nach Paragraph 24 ….der Prozentsatz ab dem 2. Monat der Säumnis auf fünf….“ und weiter
„Unabhängig der Berechnung des HZA sind Ihrem Beitragskonto in der Zwischenzeit fünf Prozent Säumniszuschlag weiter berechnet worden. Wir sind verpflichtet diese weiterberechneten Säumniszuschläge zu erheben und noch von Ihnen nachzufordern.“
Die gute TK kommt also lediglich der Verpflichtung nach, die der Gesetzgeber ihr auferlegt hat! (steht da zwischen den Zeilen ein Bedauern darüber, dass sie Geld kassieren müssen?). Unser toller Gesetzgeber rudert ja inzwischen zurück und bringt eine Gesetzesvorlage auf den Weg mit der wieder der alte Zinssatz von ein Prozent eingeführt wird – aber natürlich nicht rückwirkend!!
Und ein Zinssatz von 60% (!!!!) ist auch kein Wucher!! Das Bundessozialgericht hat entschieden:
„Der Säumniszins von jährlich 60 % sei nicht verfassungswidrig, entschied das BSG in Kassel mit Urteil v. 29.8.2012 (B 12 KR 3/11 R). Auch ein Säumniszuschlag von monatlich 5 % liege noch im weiten Spielraum des Gesetzgebers. Es handele sich um ein „sachlich gerechtfertigtes Druckmittel“ (vgl. Haufe., Artikel v. 5.9.2012) Es lebe unser Rechtsstaat und ich kann hier nur Max Liebermann zitieren „Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich …“. Zu diesem Zinssatz kann man sich auch Geld aus dubiosen Quellen leihen.
Als deutscher Michel werde ich also das tun, was alle Michels tun…..bezahlen!!

Verfasst: 15.04.2013, 19:34
von CiceroOWL
Naja wenn die jetzt alles im Sinne des Schuldrechtes machen, kommen die nächsten 30 Jahe jeden Monat 5 % drauf, auch nett oder?

Verfasst: 15.04.2013, 20:28
von Untertan
Das ist leider alles Gang und Gäbe......
Die Ausbeutung als Selbstständiger wird nie ein Ende finden.Warum ?
Ganz einfach: nichts ist einfacher als einen "fiktiven Mindestbeitrag" von einem Konto abzubuchen.
Bei mir ist dieser Beitrag der größte Negativ-Posten der überhaupt abgebucht wird.Größer als meine Nebenkosten und größer als die Miete.
Doch wie soll man sich dagegen wehren ? Die Blonde im IKK-Center kann einem auch keine Alternativen nennen.Wir leben halt angeblich in einem Land von Schwerverdienern in dem aber kaum einer noch schwer verdient außer Leute mit Beamtenstatus.Die bekommen übrigens jedes Jahr 5% mehr. Wer das bestimmt - sie selber genau wie die Gesetze.







Grüße Untertan

Verfasst: 15.04.2013, 23:24
von Poet
@K-F: Mist, da hat sich das HZA vertan bei der korrekten Berechnung der Säumniszuschläge und die bekommst Du nicht zur Rechenschaft gezogen. Keine Chance.

Bei Dir greift auch wirklich kein sinnvoller Ansatz nach SGB IV oder Verjährungsfristen.

Du könntest höchstens unter Vorbehalt zahlen. Klagt jemand mit Erfolg gegen diesen Unsinn mit der Einführung und Aufhebung der 1 auf 5%...dann Kohle wieder zurück.

Verfasst: 24.04.2013, 12:29
von mai77
Du musst den Kostenbescheid der Kasse einfach als ein (Zahlungs-) Angebot betrachten, welches du nicht ablehnen kannst.

Also sprach Marlon Brando in "Der Pate". :twisted:

Verfasst: 24.04.2013, 12:31
von mai77
die 1% 5% "Angebote" sind ausgeurteilt.

vergisses.

5% ist ein Angebot, das du nicht ablehnen kannst.

Also Klageweg, wie immer.