TKK Problem"Säumniszuschläge"
Moderator: Czauderna
TKK Problem"Säumniszuschläge"
Hallo!
Zunächst freue ich mich dieses Forum gefunden zu haben und ärgere mich gleichzeitig dieses nicht schon eher gefunden zu haben.
Ich habe ein Problem mit der TKK welches ich versuchen werde möglichst emotionslos zu schildern. Fällt mir schwer, das könnt ihr mir glauben!
Ich hab mich vor 3 Jahren aus der A-losigkeit Selbstständig gemacht (erfolgreich zum Glück) und seither Probleme mit der TKK. Teilweise selbst verschuldet, aber die TKK hat ihr übriges dazu beigetragen. Lange Rede - kurzer Sinn: ich habe meine Beiträge nicht gezahlt, wurde aber auch nie über die entsprechende Höhe der zu zahlenden Beiträge informiert geschweige denn angemahnt oder ähnliches. Plötzlich dann die Forderung über rund 4500€. Trotz Absprache mit der TKK einer Ratenzahlung wurde die Forderung umgehend an das Hauptzollamt weitergegeben. Das war mir ein wenig gruselig und ich habe die Schulden umgehend gezahlt, ein (sinngemäß) "Ok, wir sind quit" kam vom Hauptzollamt und auch von der TKK. Das war alles ca vor 6 Monaten.
So, und jetzt zu meinem aktuellen problem. Gestern bekomme ich einen Brief von der TKK in dem folgendes steht:
"Nebenforderung für den Zeitruam von 07/2011, 08/2011/ 09/2011, 08/2012 und 09/2012. Ihr Beitragskonto weist noch einen Rückstand über offene Säumniszuschläge nach §24 Sozialgesetzbuch IV und Nebenkosten von 110 € auf."
Ich hab echt eine riesen Wut auf die TKK und nun kommen die mit einer Forderung von 110€ nach einem halben Jahr?? Dürfen die das??? Ich habe heute sofort bei den Verbrechern (sorry) angerufen und die Dame am Telefon hat sich fast amüsiert über mein Problem und sagte tatsächlich mit einem lachen in der Stimme "Tut mir leid Herr XY, aber wir MÜSSEN das so einfordern. Und das Hauptzollamt kann diese Zuschläge aus Systemtechnischen (!!!) Gründen nicht einziehen." Da bin ich beinahe vom Stuhl gekippt.
Also: dürfen die das so einfordern? Muss ich das echt zahlen? Stimmt diese Story mit dem System des Zollamts?
Wenn ich es zahlen muss, wie kann ich die TKK ärgern ohne mir selbst Kosten zu verursachen aber der TKK? Hilft da evtl ein schnöder formloser Einspruch?
Es geht nicht um die 110€ - mir gehts hier ums Prinzip. Habe mir bereits eine exakt detailierte Aufstellung der Säumniszuschläge eingefordert nur um denen arbeit zu generieren...
Danke für eure Hilfe und Tips
Ein mitlerweile glücklich Versicherter - allerdings nicht bei der TKK
Zunächst freue ich mich dieses Forum gefunden zu haben und ärgere mich gleichzeitig dieses nicht schon eher gefunden zu haben.
Ich habe ein Problem mit der TKK welches ich versuchen werde möglichst emotionslos zu schildern. Fällt mir schwer, das könnt ihr mir glauben!
Ich hab mich vor 3 Jahren aus der A-losigkeit Selbstständig gemacht (erfolgreich zum Glück) und seither Probleme mit der TKK. Teilweise selbst verschuldet, aber die TKK hat ihr übriges dazu beigetragen. Lange Rede - kurzer Sinn: ich habe meine Beiträge nicht gezahlt, wurde aber auch nie über die entsprechende Höhe der zu zahlenden Beiträge informiert geschweige denn angemahnt oder ähnliches. Plötzlich dann die Forderung über rund 4500€. Trotz Absprache mit der TKK einer Ratenzahlung wurde die Forderung umgehend an das Hauptzollamt weitergegeben. Das war mir ein wenig gruselig und ich habe die Schulden umgehend gezahlt, ein (sinngemäß) "Ok, wir sind quit" kam vom Hauptzollamt und auch von der TKK. Das war alles ca vor 6 Monaten.
So, und jetzt zu meinem aktuellen problem. Gestern bekomme ich einen Brief von der TKK in dem folgendes steht:
"Nebenforderung für den Zeitruam von 07/2011, 08/2011/ 09/2011, 08/2012 und 09/2012. Ihr Beitragskonto weist noch einen Rückstand über offene Säumniszuschläge nach §24 Sozialgesetzbuch IV und Nebenkosten von 110 € auf."
Ich hab echt eine riesen Wut auf die TKK und nun kommen die mit einer Forderung von 110€ nach einem halben Jahr?? Dürfen die das??? Ich habe heute sofort bei den Verbrechern (sorry) angerufen und die Dame am Telefon hat sich fast amüsiert über mein Problem und sagte tatsächlich mit einem lachen in der Stimme "Tut mir leid Herr XY, aber wir MÜSSEN das so einfordern. Und das Hauptzollamt kann diese Zuschläge aus Systemtechnischen (!!!) Gründen nicht einziehen." Da bin ich beinahe vom Stuhl gekippt.
Also: dürfen die das so einfordern? Muss ich das echt zahlen? Stimmt diese Story mit dem System des Zollamts?
Wenn ich es zahlen muss, wie kann ich die TKK ärgern ohne mir selbst Kosten zu verursachen aber der TKK? Hilft da evtl ein schnöder formloser Einspruch?
Es geht nicht um die 110€ - mir gehts hier ums Prinzip. Habe mir bereits eine exakt detailierte Aufstellung der Säumniszuschläge eingefordert nur um denen arbeit zu generieren...
Danke für eure Hilfe und Tips
Ein mitlerweile glücklich Versicherter - allerdings nicht bei der TKK
buzer.de/gesetz/1966/a27944.htm
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=154979&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000012:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000043:263129_bv
Nett, aber wie soll der Säumniszuschlag zustande gekommen sein, wenn du schon alles beglichen hast?
Bei den Beiträgen die nach zu entrichten hattets und dem Vollstrechunsgsbescheid waren die Säumniszuschläge da mit gelistet oder nicht? Wennja wurden die schon mit entrichtet. Ich würde mir da doch mal einen Beitragskontoauszug anfordern und Widerspruch einlegen.
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=154979&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000012:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000043:263129_bv
Nett, aber wie soll der Säumniszuschlag zustande gekommen sein, wenn du schon alles beglichen hast?
Bei den Beiträgen die nach zu entrichten hattets und dem Vollstrechunsgsbescheid waren die Säumniszuschläge da mit gelistet oder nicht? Wennja wurden die schon mit entrichtet. Ich würde mir da doch mal einen Beitragskontoauszug anfordern und Widerspruch einlegen.
Genau das ist ja das skurile an dieser Forderung !! Alles ist bezahlt.CiceroOWL hat geschrieben: Nett, aber wie soll der Säumniszuschlag zustande gekommen sein, wenn du schon alles beglichen hast?
Das ist jetzt eine gute Frage ... Da muss ich nochmal in den Schreiben des Zollamts reinschauen, aber ich meine das die da mit aufgeführt waren. Kontoauszug hab ich schon eingefordert, bin gespannt.CiceroOWL hat geschrieben: Bei den Beiträgen die nach zu entrichten hattets und dem Vollstrechunsgsbescheid waren die Säumniszuschläge da mit gelistet oder nicht? Wennja wurden die schon mit entrichtet. Ich würde mir da doch mal einen Beitragskontoauszug anfordern und Widerspruch einlegen.
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- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
man sollte dabei noch eines beachten:
Zwischen dem Vollstreckungsauftrag und dem Begleichen der vollstreckten Summe vergehen i.d.R. etliche Wochen oder gar Monate.
In dieser Zeit fallen weiterhin Säumniszuschläge für die vergangenen Monate an, die logischerweise in der Vollstreckungssumme noch nicht enthalten sein konnten.
Von daher -so schlimm dies finanziell auch sein mag- hat die TK durchaus eine berechtigte (Nach-)Forderung.
Gruß
Sportsfreund
man sollte dabei noch eines beachten:
Zwischen dem Vollstreckungsauftrag und dem Begleichen der vollstreckten Summe vergehen i.d.R. etliche Wochen oder gar Monate.
In dieser Zeit fallen weiterhin Säumniszuschläge für die vergangenen Monate an, die logischerweise in der Vollstreckungssumme noch nicht enthalten sein konnten.
Von daher -so schlimm dies finanziell auch sein mag- hat die TK durchaus eine berechtigte (Nach-)Forderung.
Gruß
Sportsfreund
Hi SportsfreundSportsfreund hat geschrieben:Hi,
In dieser Zeit fallen weiterhin Säumniszuschläge für die vergangenen Monate an, die logischerweise in der Vollstreckungssumme noch nicht enthalten sein konnten.
das kann ich so nicht gelten lassen. Die Forderungen beziehen sich auf einzelne Monate (3x im Jahr 2011, 2x im Jahr 2012) und die Forderung vom Zollamt kam im Nov 2012. Also zumindest die Säumiszuschläge in 2011 müssten in der Forderung enthalten sein. Dein Argument würde ich also evtl "gelten" lassen für 2012 aber nicht für 2011.
Ist das alles ein Käse ...
Noch einer einen Vorschag wie ich die Burschen piesacken kann?
Das Argument kann aber passen. Wenn Du es von vornherein verwirfst musst Du wissen wann der Auftrag der TK an das Hauptzollamt gegangen ist und wann das Hauptzollamt an Dich herangetreten ist.Paulpeter hat geschrieben:Hi SportsfreundSportsfreund hat geschrieben:Hi,
In dieser Zeit fallen weiterhin Säumniszuschläge für die vergangenen Monate an, die logischerweise in der Vollstreckungssumme noch nicht enthalten sein konnten.
das kann ich so nicht gelten lassen. Die Forderungen beziehen sich auf einzelne Monate (3x im Jahr 2011, 2x im Jahr 2012) und die Forderung vom Zollamt kam im Nov 2012. Also zumindest die Säumiszuschläge in 2011 müssten in der Forderung enthalten sein. Dein Argument würde ich also evtl "gelten" lassen für 2012 aber nicht für 2011.
Ist das alles ein Käse ...
Noch einer einen Vorschag wie ich die Burschen piesacken kann?
Da können leicht und locker ein paar Monate dazwischen liegen. Früher hatte das HZA 6 Monate Arbeitsvorräte rumliegen.
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- Beiträge: 4
- Registriert: 04.04.2013, 08:10
Durch den Wechsel in das Altersrente-Dasein zum 1.1.2012 hatte ich in den Monaten November/Dezember 2011 lediglich ein Gesamteinkommen in Höhe von ca. 238 € (Einkommen wurde vorschüssig, Rente wird nachschüssig gezahlt). Trotzdem sollte ich für diese beiden Monate KV-Beiträge in Höhe von ca. 1.100 zahlen. Ging natürlich nicht und ich habe mich hiergegen zur Wehr gesetzt. Neben der direkten Kontaktaufnahme mit der TK folgende Institutionen angeschrieben: Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen, Bundesministerium für Gesundheit, Petitionsausschuss des Bundestages, Klage vor dem Sozialgericht – alles vergebliche Liebesmüh, das Gesetz steht auf der Seite der TK. Bekam auch prompt den Vollstreckungsbescheid des Hauptzollamtes mit anschließender Kontensperre. Ratenzahlung mit dem Hauptzollamt vereinbart und im Februar 2013 die letzte Rate geleistet. Aus der TK natürlich umgehend ausgetreten. Bin jetzt in der Pflichtversicherung der Rentner bei anderer GKV) Am 28.03.2013 schreibt mir nun die TK, dass noch ein Rückstand offener Säumniszuschläge in Höhe von € 257,50 besteht, den ich bis 18.4.2013 unter der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen ausgleichen soll. Wie das? Habe doch alles incl. der Säumniszuschläge (16.12.2011 bis 15.05.2012 bzw. 16.01.2012 bis 15.05.2012) bezahlt und eine entsprechende Bestätigung vom Hauptzollamt erhalten!!!
Bevor ich mich nun wieder erfolglos durch die Instanzen prügle – erst einmal informieren. Und siehe da:
Beitragsrückstände Ende 2012 in Höhe von 4,5 Milliarden
„Ein Grund für die Rückstände ist der Säumniszuschlag, der von einem auf fünf Prozent erhöht wurde. Dies bestätigt auch Ulrike Flach, die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Laut der FDP-Politikerin sei nicht zu verkennen, dass der erhöhte Säumniszuschlag das Problem der Beitragsrückstände für die Betroffenen verschärft und in Einzelfällen zu einer Überschuldung geführt hat. Der Zuschlag wurde erhöht, um Beitragszahlungen durchzusetzen.“ (WIDGE.de)
(Siehe Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) § 24 Abs. (1a) geändert durch Artikel 1 G v. 5.12.2012; Geltung ab 01.01.2006)
Also rückwirkende Erhöhung mit der geradezu abenteuerlichen Begründung – erhöhen wir doch einfach die Säumniszuschläge, dann werden auch die Beiträge bezahlt – man kann sich nur an den Kopf fassen, wenn man mal die (gesetzliche) Realität betrachtet!!
„ab 1.1.2013 gilt:
Mindestbeitrag für Selbständige ohne Anspruch Krankentagegeld aus einem fiktiven Einkommen in Höhe von 2.021,25 = KV € 301,17 + PflV € 41,44 (mit Kinder) = € 342,61“ (siehe PDF tk.de „Hinweise für Existenzgründer)
Da müssen also Selbständige – unabhängig davon wie viel sie tatsächlich verdienen – mindestens € 342,61 monatlich an die KV bezahlen!! Und ich möchte mal wissen, wie viele Selbständige (evtl. wesentlich) unter diesem fiktiven Monatseinkommen liegen und dann wirtschaftlich gar nicht in der Lage sind, diesen Beitrag zu bezahlen.
Vorschlag für den Finanzminister: Als Mindesteinkommenssteuer ein jährliches fiktives Jahreseinkommen von
€ 100.000 festlegen und schon ist er aller Finanzsorgen entledigt)
Fazit: Solange wir uns noch Politiker leisten, die durch Beeinflussung der entsprechenden Lobbyisten gesetzliche Gelddruckgenehmigungen erteilen (siehe auch GEZ und EEG!!), solange werden wir auch finanziell „bluten“ und die Auswirkungen ertragen müssen.
Hier das Beispiel Beitragsüberschuss TK:
„An dritter Stelle ist die Techniker Krankenkasse (TK). Sie hat die meisten Versicherten, fast acht Millionen Menschen - pro Kopf hat die TK einen Überschuss von 122 Euro eingefahren.“ (Süddeutsche.de v. 1.10.2012)
Also: 8 Mio. Mitglieder x € 122 = € 976 Mio. Überschuss
Rückerstattung 8 Mio. Mitglieder x € 80,00 = € 64 Mio. effektiver Überschuss - nicht erwirtschaftet, sondern lediglich kassiert durch Abschöpfung vom Lohn ihrer Mitglieder aus produktiver Arbeit.
Und gleich dazu kostenlose Werbung zum Übertritt in die TK: „tk-Dividende“ Mai bis Dezember € 10 pro Monat Beitragszahlung. In gleicher Höhe auch alle bisherigen Mitglieder Das sind € 80,00 zu Lasten ihrer bisherigen Beitragszahler – so wird Werbung auf Kosten anderer gemacht – toll!! „Dividende!!!!“ ein Begriff aus dem Aktienrecht – ein Hinweis darauf, dass es sich hier nicht mehr um eine soziale Einrichtung, sondern um eine Aktiengesellschaft mit der Maßgabe der Gewinnoptimierung handelt???)
Selbstverständlich sind ALG II – Empfänger ausgeschlossen.
Für mich bleibt also nur die Rolle des Till Eulenspiegels – ein bisschen piesacken und detaillierte Aufstellung über die Zusammensetzung der Rückstandsforderung in Verbindung mit einem Widerspruch verlangen und letztendlich – zu bezahlen.
Bevor ich mich nun wieder erfolglos durch die Instanzen prügle – erst einmal informieren. Und siehe da:
Beitragsrückstände Ende 2012 in Höhe von 4,5 Milliarden
„Ein Grund für die Rückstände ist der Säumniszuschlag, der von einem auf fünf Prozent erhöht wurde. Dies bestätigt auch Ulrike Flach, die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Laut der FDP-Politikerin sei nicht zu verkennen, dass der erhöhte Säumniszuschlag das Problem der Beitragsrückstände für die Betroffenen verschärft und in Einzelfällen zu einer Überschuldung geführt hat. Der Zuschlag wurde erhöht, um Beitragszahlungen durchzusetzen.“ (WIDGE.de)
(Siehe Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) § 24 Abs. (1a) geändert durch Artikel 1 G v. 5.12.2012; Geltung ab 01.01.2006)
Also rückwirkende Erhöhung mit der geradezu abenteuerlichen Begründung – erhöhen wir doch einfach die Säumniszuschläge, dann werden auch die Beiträge bezahlt – man kann sich nur an den Kopf fassen, wenn man mal die (gesetzliche) Realität betrachtet!!
„ab 1.1.2013 gilt:
Mindestbeitrag für Selbständige ohne Anspruch Krankentagegeld aus einem fiktiven Einkommen in Höhe von 2.021,25 = KV € 301,17 + PflV € 41,44 (mit Kinder) = € 342,61“ (siehe PDF tk.de „Hinweise für Existenzgründer)
Da müssen also Selbständige – unabhängig davon wie viel sie tatsächlich verdienen – mindestens € 342,61 monatlich an die KV bezahlen!! Und ich möchte mal wissen, wie viele Selbständige (evtl. wesentlich) unter diesem fiktiven Monatseinkommen liegen und dann wirtschaftlich gar nicht in der Lage sind, diesen Beitrag zu bezahlen.
Vorschlag für den Finanzminister: Als Mindesteinkommenssteuer ein jährliches fiktives Jahreseinkommen von
€ 100.000 festlegen und schon ist er aller Finanzsorgen entledigt)
Fazit: Solange wir uns noch Politiker leisten, die durch Beeinflussung der entsprechenden Lobbyisten gesetzliche Gelddruckgenehmigungen erteilen (siehe auch GEZ und EEG!!), solange werden wir auch finanziell „bluten“ und die Auswirkungen ertragen müssen.
Hier das Beispiel Beitragsüberschuss TK:
„An dritter Stelle ist die Techniker Krankenkasse (TK). Sie hat die meisten Versicherten, fast acht Millionen Menschen - pro Kopf hat die TK einen Überschuss von 122 Euro eingefahren.“ (Süddeutsche.de v. 1.10.2012)
Also: 8 Mio. Mitglieder x € 122 = € 976 Mio. Überschuss
Rückerstattung 8 Mio. Mitglieder x € 80,00 = € 64 Mio. effektiver Überschuss - nicht erwirtschaftet, sondern lediglich kassiert durch Abschöpfung vom Lohn ihrer Mitglieder aus produktiver Arbeit.
Und gleich dazu kostenlose Werbung zum Übertritt in die TK: „tk-Dividende“ Mai bis Dezember € 10 pro Monat Beitragszahlung. In gleicher Höhe auch alle bisherigen Mitglieder Das sind € 80,00 zu Lasten ihrer bisherigen Beitragszahler – so wird Werbung auf Kosten anderer gemacht – toll!! „Dividende!!!!“ ein Begriff aus dem Aktienrecht – ein Hinweis darauf, dass es sich hier nicht mehr um eine soziale Einrichtung, sondern um eine Aktiengesellschaft mit der Maßgabe der Gewinnoptimierung handelt???)
Selbstverständlich sind ALG II – Empfänger ausgeschlossen.
Für mich bleibt also nur die Rolle des Till Eulenspiegels – ein bisschen piesacken und detaillierte Aufstellung über die Zusammensetzung der Rückstandsforderung in Verbindung mit einem Widerspruch verlangen und letztendlich – zu bezahlen.
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- Registriert: 04.04.2013, 08:10
@K-F: Ist trotzdem falsch, der Überschuss resultierte aus dem Jahr 2012, die Auszahlung der Prämie erfolgt erst im Jahr 2013 aus den Überschüssen des Jahres 2013. Im Übrigen sind in Überschussangaben die Ausgaben für Geld-Zurück-Programme wie Boni usw. vom Jahr abgelaufenen Jahr schon mit eingerechnet...Karl-Friedrich hat geschrieben:Korrektur des vorherigen Beitrages: die Rückerstattung beträgt 640 Mio., also ein Überschuss in Höhe von 336 Mio. - kam mit den vielen Nullen nicht zurecht. - sorry -
Aber egal: Hier geht es ja um Deinen Fall -> Du hast doch alle Säumniszuschläge und Forderungen beglichen, woraus resultiert denn jetzt die Forderung der TK genau? Der Säumniszuschlag für rückständige Beiträge ist seinerzeit von 1% auf 5% angehoben worden aber doch nicht rückwirkend...
Übrigens: Der Beitrag für Selbstständige ist nicht unabhängig vom Verdienst bei ca. 340€. Es gibt Beitragsentlastungsklassen für SEL mit Beiträgen bis runter auf ca. 220€ bei jeder Kasse.
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- Registriert: 04.04.2013, 08:10
@K-F: Ist trotzdem falsch, der Überschuss resultierte aus dem Jahr 2012, die Auszahlung der Prämie erfolgt erst im Jahr 2013 aus den Überschüssen des Jahres 2013. Im Übrigen sind in Überschussangaben die Ausgaben für Geld-Zurück-Programme wie Boni usw. vom Jahr abgelaufenen Jahr schon mit eingerechnet...
Huch… wenn ich das richtig verstehe, dann ist es ja für die GKV noch lukrativer geworden zumal der Zinsaspekt bei meinen Ausführungen ja noch gar nicht berücksichtigt worden ist. Bei 2% immerhin noch 20 Mio.. Und welche GKV hat in 2012 Beträge (egal wie diese genannt wurden) an ihre Versicherten zurück erstattet?
Übrigens: Der Beitrag für Selbstständige ist nicht unabhängig vom Verdienst bei ca. 340€. Es gibt Beitragsentlastungsklassen für SEL mit Beiträgen bis runter auf ca. 220€ bei jeder Kasse.
Richtig – aber nur bei einem bestimmten Personenkreis (verheiratet, Lebensgemeinschaft) und hier ist der Nachweis mit einem „Hose runterlassen“ (kennt man doch von ALG II) zu führen und letztendlich vom gutem Willen der GKV abhängig (gegebenenfalls!!).
„Liegt allerdings Ihr Familieneinkommen (dazu zählen Ihre Einnahmen und - sofern vorhanden - die Einnahmen Ihres Ehe-/Lebenspartners) monatlich unter 2.021,25 Euro oder erhalten Sie einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit, ist gegebenenfalls eine weitere Beitragssenkung möglich. Mindestens sind jedoch Beiträge aus 1.347,50 Euro zu zahlen. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen mit unseren Mitarbeitern des Servicezentrums Mitgliedschaft und Beiträge in Verbindung.“ (siehe PDF tk.de „Hinweise für Existenzgründer“)
Auf jeden Fall gilt jedoch immer:
„Können Sie durch amtliche Unterlagen, zum Beispiel Ihren Einkommensteuerbescheid, geringere monatliche Einnahmen nachweisen, verringert sich entsprechend Ihr monatlicher Beitrag. Mindestens sind jedoch Beiträge aus einem Betrag von 2.021,25 Euro zu zahlen“
(siehe PDF tk.de „Hinweise für Existenzgründer“)
Und was heißt hier „zum Beispiel“? Richtig wäre „nur der Einkommenssteuerbescheid" und der kann bis zu 2 Jahren auf sich warten lassen (nicht durch Eigenverschulden, sondern durch Bearbeitungszeiten beim Steuerberater bzw. überlasteten Finanzamt).
Ja, woraus resultiert eigentlich die Forderung der TK genau? Dies eben weiß ich nicht – es erscheint lediglich die lapidare Aussage „Ihr Beitragskonto weist noch einen Rückstand über offene Säumniszuschläge nach § 24 Sozialgesetzbuch IV und Nebenkosten von …. Euro auf“ peng, aus, Schluss, Finito – so einfach geht das. Das will ich mit meinem Widerspruch und Antwortschreiben an die TK in Erfahrung bringen. Vielleicht berechnen die den Säumniszuschlag für den Zeitraum ab 15.05.2012 bis zum Zeitpunkt der Überweisung der von mir geleisteten Zahlungen durch das Hauptzollamt an mein „Beitragskonto“. Das wäre ja toll – denn sämtliche Teilzahlungen blieben dann unberücksichtigt!! Na will mal sehen.
Im Übrigen – ich bin kein Jurist – was bedeutet dann der Vermerk „Geltung ab 01.01.2006“??
Huch… wenn ich das richtig verstehe, dann ist es ja für die GKV noch lukrativer geworden zumal der Zinsaspekt bei meinen Ausführungen ja noch gar nicht berücksichtigt worden ist. Bei 2% immerhin noch 20 Mio.. Und welche GKV hat in 2012 Beträge (egal wie diese genannt wurden) an ihre Versicherten zurück erstattet?
Übrigens: Der Beitrag für Selbstständige ist nicht unabhängig vom Verdienst bei ca. 340€. Es gibt Beitragsentlastungsklassen für SEL mit Beiträgen bis runter auf ca. 220€ bei jeder Kasse.
Richtig – aber nur bei einem bestimmten Personenkreis (verheiratet, Lebensgemeinschaft) und hier ist der Nachweis mit einem „Hose runterlassen“ (kennt man doch von ALG II) zu führen und letztendlich vom gutem Willen der GKV abhängig (gegebenenfalls!!).
„Liegt allerdings Ihr Familieneinkommen (dazu zählen Ihre Einnahmen und - sofern vorhanden - die Einnahmen Ihres Ehe-/Lebenspartners) monatlich unter 2.021,25 Euro oder erhalten Sie einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit, ist gegebenenfalls eine weitere Beitragssenkung möglich. Mindestens sind jedoch Beiträge aus 1.347,50 Euro zu zahlen. Bitte setzen Sie sich in diesen Fällen mit unseren Mitarbeitern des Servicezentrums Mitgliedschaft und Beiträge in Verbindung.“ (siehe PDF tk.de „Hinweise für Existenzgründer“)
Auf jeden Fall gilt jedoch immer:
„Können Sie durch amtliche Unterlagen, zum Beispiel Ihren Einkommensteuerbescheid, geringere monatliche Einnahmen nachweisen, verringert sich entsprechend Ihr monatlicher Beitrag. Mindestens sind jedoch Beiträge aus einem Betrag von 2.021,25 Euro zu zahlen“
(siehe PDF tk.de „Hinweise für Existenzgründer“)
Und was heißt hier „zum Beispiel“? Richtig wäre „nur der Einkommenssteuerbescheid" und der kann bis zu 2 Jahren auf sich warten lassen (nicht durch Eigenverschulden, sondern durch Bearbeitungszeiten beim Steuerberater bzw. überlasteten Finanzamt).
Ja, woraus resultiert eigentlich die Forderung der TK genau? Dies eben weiß ich nicht – es erscheint lediglich die lapidare Aussage „Ihr Beitragskonto weist noch einen Rückstand über offene Säumniszuschläge nach § 24 Sozialgesetzbuch IV und Nebenkosten von …. Euro auf“ peng, aus, Schluss, Finito – so einfach geht das. Das will ich mit meinem Widerspruch und Antwortschreiben an die TK in Erfahrung bringen. Vielleicht berechnen die den Säumniszuschlag für den Zeitraum ab 15.05.2012 bis zum Zeitpunkt der Überweisung der von mir geleisteten Zahlungen durch das Hauptzollamt an mein „Beitragskonto“. Das wäre ja toll – denn sämtliche Teilzahlungen blieben dann unberücksichtigt!! Na will mal sehen.
Im Übrigen – ich bin kein Jurist – was bedeutet dann der Vermerk „Geltung ab 01.01.2006“??
@K-F: Vorschlag - Lass uns darauf schauen wenn Du die Aufstellung hast...
P.S.: Das mit dem Steuerbescheid passt schon, nur muss die Kasse ja auch irgendwie bis zum 1. STB die Beiträge festsetzen. Dies kann sie durch Schätzung des Versicherten plus ev. Einkommensnachweise wie Zahlungen von Auftraggebern oder eine BWA vom Steuerberater tun.
P.S.: Das mit dem Steuerbescheid passt schon, nur muss die Kasse ja auch irgendwie bis zum 1. STB die Beiträge festsetzen. Dies kann sie durch Schätzung des Versicherten plus ev. Einkommensnachweise wie Zahlungen von Auftraggebern oder eine BWA vom Steuerberater tun.