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Verfasst: 03.03.2013, 11:55
von Bully
CiceroOWL hat geschrieben:Also nochmal, der Antrag wurde am 02.02. abgeschickt, aus welchen Gründen auch immer landet er erst am 9.02 bei der zuständigen Stelle . Ergo der Nachweis liegt vor das der Antrag vrsandt wurde, wenn da Ding erst 7 Tage durch den bürokratischen Dickicht, läuft aus welchen Gründen auch immer, kann meiner Ansicht nach dem Versicherten daraus kein strick gedreht werden oder.
Hallo,
ja, sehe ich genauso,
warum wieso, diese Postlaufzeit zustande kam ist unerheblich,
meiner Meinung nach, durfte Sie auf einer Laufzeit von 2 Tagen vertrauen.
wenn ich an den § 67 SGG denke, sehe ich auch gute Möglichkeiten
das einbehaltene KRG einzufordern.
Gruß Bully
Verfasst: 03.03.2013, 11:56
von CiceroOWL
Verfasst: 03.03.2013, 12:06
von Czauderna
Hallo,
sag ich auch, wenn der Versand zu einem bestimmten Datum glaubhaft gemacht wird, muss die Kasse im Rahmen des Ermessens entscheiden und ich würde dann auch zugunsten des Versicherten entscheiden.
Allerdings, wenn es nicht glaubhaft rüberkommt, dann hat der Versicherte eben Pech gehabt, wenn man schon Fristen ausschöpft, dann muss das aber auch "wasserdicht" gemacht werden, da kann man später nicht sich auf die Position
des "benachteiligten oder von der Kasse unter Druck gesetzten Versicherten" pochen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 03.03.2013, 12:09
von CiceroOWL
ist alles geregelt günther im Normafall wird ja auch ende Frist + 3 Tage gehandelt. Und Der Rest ist im Gesetz geregelt.
Verfasst: 03.03.2013, 12:13
von broemmel
Was ist geregelt? Das eine Frist bis zu einem bestimmten Datum läuft plus 3 Tage?
Entschuldigung, aber was du da konstruierst ist nicht geregelt.
Verfasst: 03.03.2013, 12:15
von CiceroOWL
sorry ich habe mich da denn mal auf das obige RV Träger Schreiben von wegen Fristen mit bezogen. und nu? Ich denke mal da gibt es gute Chancen zur weiterzahlung des KG. Kann man natürlichauch alles vor dem SG klären lassen usw. Man sieht Sofas wie ich sind immer ganz böse.... und gegen den versicherten eingestellt, ausserdem so was von ......... und denn auch noch...... Jaja
Verfasst: 03.03.2013, 14:12
von röschen
aus welchen Gründen auch immer landet er erst am 9.02 bei der zuständigen Stelle
Einer nicht angekommen, einer viel zu spät? Die Adresse hatte sie aber richtig draufgeschrieben?
Und beim zweiten Mal auch nicht ein Einschreiben an ein Postfach verschickt?
Verfasst: 03.03.2013, 15:39
von ardiana1991
hallo an alle,
vielen dank für all eure antworten. also meiner freundin ist klar daß sie mit einstellung des krankengeldes rechnen muß. aber die kasse stellt das krankengeld für immer ein das heißt sie verweigern auch mit dem verspätetem eingehenden antrag die weiterzahlung. meine freundin hat ja vorher den antrag schon gestellt leider ist er nicht angekommen. da sie kein beweis hat, hat sie nochmal den antrag gestellt und zwar 2 tage vor der ablauffrist. sie hat sich auf die aussage der post verlassen das der brief mit dem einschreiben schon am nächsten tag da ist, spätestens am 2. tag. leider hatte sie einfach pech und der antrag ist erst später eingegangen. aber nur zu info, als meine freundin 2 tage tage vor ablauffrist nochmal von der kasse aufgefordert war den antrag zu stellen weil nach ihrer information der antrag noch nicht vorliegt, hat meine freundin 2 tage vor ablauffrist persönlich bei der krankenkasse vorgesprochen weil sie sich wunderte wo der antrag abgeblieben ist. deshalb bat sie an der anmeldung der krankenkasse um ein antragsformular auf medizinische reha. dort wimmelte man sie ab, sie sollte den antrag bei ihrem arzt stellen usw. da meine freundin gehörlos ist und kommunikationsschwierigkeiten hat, bestand sie um den formular. man wimmelte sie aber ab. der antrag davor (januar) wurde ja von ihrer freundin vom internet als pdf heruntergeladen und gestellt, sie hat nur unterschrieben. da sie sich mit dem internet nicht auskennt und sich gewundert hat daß die karankenkasse sie nochmal aufforderte den antrag zu stellen obwohl es schon gestellt wurde war sie am nächsten tag bei der krankenkasse um den antrag zu stellen. man wimmelte sie aber ab. man wies sie dann an eine stellvertretende sachbearbeiterin weil ihre sachbearbeiterin nicht da war, aber sie verstand die sachbearbeiterin schlecht. meine freundin wollte dann die einverständniserklärung zur medizinischen reha unterschreiben die sie per post bekommen hat, doch die sachbearbeiterin sagte ihr sie soll das nicht unterschreiben das wäre nur der eilantrag. meine freundin mit ihre hörschwäche sagte dann das sie den antrag gestellt hat und das sie ihre zustimmung zur reha gibt. aber sie hat nichts unterschreiben müssen. und als meine freundin dann sagte ob alles ok ist bejahte die sachbearbeiterin. aber meine freundin hatte zweifel so bat sie eine andere freundin um herunterladen des antrags und sie stellte es nochmal, füllte es mithilfe einer freundin aus und verschickte es 2 tage vor ablauffrist mit dem einschreiben. sollte meine freundin ihre mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sein, hätte sie nicht nach nochmaliger aufforderung der krankenkasse am nächsten tag die geschäftsstelle aufgesucht, sie hätte nicht nochmal den antrag gestellt usw. sie war auch persönlich da. da aber kein gebärden dolmetscher da war musste sie da durch. gibt es bei der krankenkasse kein kamera an der anmeldung wo man sieht das meine freundin an der anmeldung dringend um den antrag gebeten hat?
liebe grüße
ardiana
Verfasst: 03.03.2013, 15:45
von Czauderna
Hallo,
na, das ist ja nun der totale Hammer seitens der Kasse - wie geht man denn da mit Menschen um. Die Verweigerung des Krankengeldes an sich ist bei dieser Lage (fristgemäßer Versand und verspätetet Eingang) schon sehr fragwürdig, geht aber dann auch nur bis zu dem Tag an dem der Antrag dann "wirklich" eingegangen ist, aber dann dieser Umgang mit einem behinderten Menschen, also das geht gar nicht und dafür gibt es auch keine Entschuldigung, meine ich.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 03.03.2013, 17:12
von Carola
Hm,
Eigendlich ist die AOK bekannt dafür das sie sehr gerne die
Reha-Anträge bei der DRV in ihren Haus ausgefüllt wissen wollen, sind
sehr gerne bereit bzw bestehen drauf das er in ihrem Beissein ausgefüllt wird.
Ein Blick im PC hat da wohl ausgereicht das der Antrag besser nicht an
diesen Tag abgegeben wird, bzw ausgehändigt.
Wer dabei schelmisch denkt..
Nun, Kind im Brunnen.
Gibt nur eine Möglichkeit.
Ab zum Amtsgericht deiner Stadt, Beratungshilfeschein beantragen.
Mit den Schein zum Rechtsanwalt.
Kostet deiner Freundin genau 10 €.
Alles andere hier is was fürn Popo, AOK mag sehr gerne deine Rechtsanwaltskosten übernehmen, sie liebt das.
Mit Schreiben deinerseits wird der Bestand an Toilettenpapier in der
Zweigstelle aufgefüllt.
PS: Ich sagte schon immer das man Termine bei der AOK..AOK-NW nur mit Beistand warnehmen soll, Die Luft in ihrer Räumen macht ihre Mitarbeiter sehr vergesslich, muss wohl an der Klimaanlage liegen die sie
haben. Und bei deiner Freundin sowieso.
Vorwurf an deiner Freundin..Ich hätte als Gehörloser immer Zettel und Stift dabei um mich auszudrücken.
Verfasst: 03.03.2013, 18:42
von CiceroOWL
ardiana1991 hat geschrieben:hallo an alle,
vielen dank für all eure antworten. also meiner freundin ist klar daß sie mit einstellung des krankengeldes rechnen muß. aber die kasse stellt das krankengeld für immer ein das heißt sie verweigern auch mit dem verspätetem eingehenden antrag die weiterzahlung. meine freundin hat ja vorher den antrag schon gestellt leider ist er nicht angekommen. da sie kein beweis hat, hat sie nochmal den antrag gestellt und zwar 2 tage vor der ablauffrist. sie hat sich auf die aussage der post verlassen das der brief mit dem einschreiben schon am nächsten tag da ist, spätestens am 2. tag. leider hatte sie einfach pech und der antrag ist erst später eingegangen. aber nur zu info, als meine freundin 2 tage tage vor ablauffrist nochmal von der kasse aufgefordert war den antrag zu stellen weil nach ihrer information der antrag noch nicht vorliegt, hat meine freundin 2 tage vor ablauffrist persönlich bei der krankenkasse vorgesprochen weil sie sich wunderte wo der antrag abgeblieben ist. deshalb bat sie an der anmeldung der krankenkasse um ein antragsformular auf medizinische reha. dort wimmelte man sie ab, sie sollte den antrag bei ihrem arzt stellen usw. da meine freundin gehörlos ist und kommunikationsschwierigkeiten hat, bestand sie um den formular. man wimmelte sie aber ab. der antrag davor (januar) wurde ja von ihrer freundin vom internet als pdf heruntergeladen und gestellt, sie hat nur unterschrieben. da sie sich mit dem internet nicht auskennt und sich gewundert hat daß die karankenkasse sie nochmal aufforderte den antrag zu stellen obwohl es schon gestellt wurde war sie am nächsten tag bei der krankenkasse um den antrag zu stellen. man wimmelte sie aber ab. man wies sie dann an eine stellvertretende sachbearbeiterin weil ihre sachbearbeiterin nicht da war, aber sie verstand die sachbearbeiterin schlecht. meine freundin wollte dann die einverständniserklärung zur medizinischen reha unterschreiben die sie per post bekommen hat, doch die sachbearbeiterin sagte ihr sie soll das nicht unterschreiben das wäre nur der eilantrag. meine freundin mit ihre hörschwäche sagte dann das sie den antrag gestellt hat und das sie ihre zustimmung zur reha gibt. aber sie hat nichts unterschreiben müssen. und als meine freundin dann sagte ob alles ok ist bejahte die sachbearbeiterin. aber meine freundin hatte zweifel so bat sie eine andere freundin um herunterladen des antrags und sie stellte es nochmal, füllte es mithilfe einer freundin aus und verschickte es 2 tage vor ablauffrist mit dem einschreiben. sollte meine freundin ihre mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sein,
liebe grüße
ardiana
Noch ein Verfahrensfehler, bei einer bekannten Behinderung die zur < Schwerhörigkeit< häte im Normalfall das Ganze so gehändelt werden, da hier denn die Krankenkasse das Ganze schriftlich fixirt wird und denn in Schriftform erklärt wird. nujaut. Aber das ist denn so passiert?
Verfasst: 04.03.2013, 12:43
von ardiana1991
Vorwurf an deiner Freundin..Ich hätte als Gehörloser immer Zettel und Stift dabei um mich auszudrücken.
vielen dank für all eure antworten. meine freundin hat sich klar ausgedrückt, man hat sie verstanden was sie wollte, aber die dame an der anmeldung sagte ihr mehrmals das ihr arzt den antrag stellen soll und das sie keine formulare aushändigen. es ging ja nicht drum daß meine freundin nicht verstanden wurde. sie wurde verstanden und sie auch auch verstanden was die mitarbeiterin gesagt hat (lippen ablesen). doch man wollte ihr keinen antrag aushändigen sondern man wies sie an eine stellvertretende sachbearbeiterin die sie kaum verstanden hat.
da sie auch psychisch sehr labil war hatte sie kaum kraft sich zu verständigen. und als meine freundin fragte ob alles ok ist bejahte die sachbearbeiterin. für sie war alles in ordnung. aber als sie es einer freundin erzählte was gemacht wurde, hat ihr die freundin dazugeraten nochmal den antrag zu stellen (2 tage vor ablauffrist) und es mit einschreiben zu versenden. gemacht, getan.
aber die krankekasse stellt interessiert das alles nicht. und sie verweigern auch die weitere zahlung des krankengeldes, auch als der antrag später einging. wie sieht es mit der versicherung aus. soll sich meine freundin freiwillig versichern?
liebe grüße
ardiana
Verfasst: 04.03.2013, 14:23
von Carola
Da ist nur eine Familienversicherung oder freiwillige Versicherung
möglich.
Wie gesagt Krankengeld muss gezahlt werden, aber ich würde den rest
mit Anwalt abklären.
lg
Verfasst: 04.03.2013, 14:36
von ardiana1991
hallo,
vielen dank für all eure antworten.
so ich selbst habe heute meine freundin geholfen und nochmal bei dhl angerufen weil es mir komisch vorkam daß der brief so lange brauchte.
meine freundin hat den antrag nicht an die zuständige rentenversicherung geschickt, sondern nach düsseldorf. der brief wurde am 2. februar (2 tage vor ablauffrist) mit einschreiben verschickt. der brief wurde allerdings schon am 3. februar dem empfänger ZUR ABHOLUNG zugestellt. d. h. laut dem beleg wurde es schon am 3. februar zur abholung bereitgestellt. der empfänger hat den brief aber erst viel später abgeholt. die dhl sagte mir daß der empfänger ein großkunde ist und deshalb lag der brief schon 1. tag später zur abholung vor. der empfänger hat es aber später abgeholt und auch später an die zuständige rentenversicherung weitergeleitet und somit kommen wir auf einen späteren eingang da der empfänger den brief später abgeholt hat. zählt nicht eigentlich die bereitsstellung am 3. februar zur abholung? oder irre ich mich?
liebe grüße
ardiana
Verfasst: 04.03.2013, 14:42
von GerneKrankenVersichert
Wer war denn der Empfänger, der den Brief abgeholt hat?