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Verfasst: 07.01.2013, 17:42
von GerneKrankenVersichert
Die Rechtsanwältin hat aber auch eingeschränkt, dass in diesem Fall auf die Folgen der fehlenden Mitwirkung hätte hingewiesen werden müssen - so wie Bachlein schreibt, ist das nicht passiert.
Verfasst: 07.01.2013, 17:46
von broemmel
Deshalb.... lieber einen Anwalt fragen.....
Denn wer von uns hat die Schreiben der Kasse vorliegen? Worauf wurde die Versicherte hingewiesen? Was stand in der Aufforderung??
Fragen über Fragen, die kaum abschliessend hier beantwortet werden können. Wobei ich dabei natürlich unsere oberste Rechtsaufsicht im Forum ausnehme. Die weiss ja Bescheid.
Verfasst: 07.01.2013, 17:48
von Czauderna
Hallo,
meines Wissens nach wird die Einschränkung des Gestaltungsrechtes bereits mit der Aufforderung zur Reha. mitgeteilt.
So wie, es sich nun darstellt wusste die Kasse seit einige Zeit von dem Widerspruch, hätte also konsequenterweise wesentlich früher reagieren müssen bzw. können.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 07.01.2013, 17:53
von broemmel
Die Frage ist, ob die Kasse explizit darauf hingewiesen hat was passiert, wenn die Reha Maßnahme nicht angetreten wird.
Wenn ja, dann gehts wohl Richtung KRG Wegfall rückwirkend. Wenn nein, gehts Richtung fehlende Mitwirkung und dann kann das KRG nur für die Zukunft aufgehoben werden.
Verfasst: 07.01.2013, 17:57
von GerneKrankenVersichert
Da die Kasse bisher noch nicht mitgeteilt hat, aufgrund welcher Rechtsgrundlage sie beabsichtigt, das Krankengeld zurückzufordern, würde ich das erstmal in Erfahrung bringen. Und im Rahmen der Anhörung halte sogar ich einen Anwalt für verfrüht
.
Verfasst: 07.01.2013, 18:01
von Bachlein
7. Beitrag
Verfasst: 07.01.2013, 18:13
von Bachlein
8. Beitrag
Verfasst: 07.01.2013, 18:30
von Bachlein
9. Beitrag
Verfasst: 07.01.2013, 18:34
von broemmel
@ Gernekrankenversichert: Stimmt. Ist ja noch kein Bescheid da.
Also Anhörung abwarten und mal schauen ob da überhaupt ein Bescheid kommt. vorher ist ja noch nichts passiert.
@Bachlein: Dein Gestaltungsrecht ist eingeschränkt worden. Und zwar mit der Aufforderung nach § 51 SGB V. Du kannst über Deinen Reha Antrag nur noch mit Zustimmung der Kasse bestimmen.
Nur grundsätzlich, Dein Widerspruch richtet sich ja dagegen das Dein Kind mit aufgenommen werden muss. Im Falle einer stationären Behandlung wie die Reha besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Natürlich nur bis zu einer Altersgrenze. Zuständig ist der Träger der die Maßnahme bezahlt, nämlich die RV. Und das unabhängig wo das Kind versichert ist.
Verfasst: 07.01.2013, 18:35
von GerneKrankenVersichert
Bachlein hat geschrieben:@ GerneKrankenVersichert
naja ich glaube die KK schreibt ja:
"Sie haben diese Rehabilitationsmaßnahme bisher nicht angetreten, obwohl Sie eine Bewilligung vom rententräger für die Rehabilitationsmaßnahme und eine Bewilligung zur Mitaufnahme Ihres Kindes erhielten.
Die KK beabsichtigt aus diesem Grund ....."
"Aus diesem Grund" reicht aber nicht. Wichtig ist zu wissen, ob die Kasse sich auf den § 51 SGB V oder die fehlende Mitwirkung nach § 66 SGB I bezieht. Je nachdem kannst du dich dann zur Anhörung äußern. Ohne diese Information der Kasse stochern wir hier nur im Nebel.
Verfasst: 07.01.2013, 18:41
von Bachlein
10. Beitrag
Verfasst: 07.01.2013, 18:47
von broemmel
Bachlein hat geschrieben:
Zum anderen rief mich die SB ständig an unter irgendwelchen Vorwänden.
Der letzte Anruf z.B. war der also 3 Tage vor Fristablauf des Rehaantrages:
Am 24.01.2012 rief Sie also an:
Guten Tag,
bis heute liegt mir der Reha Antrag nicht vor.
Ich wollte Ihnen nur mitteilen, daß Sie ab dem 27.01.2012 kein Krankengeld mehr erhalten.
Ich teilte Ihr draufhin mit, das der Antrag bei meiner Ärztin liegt und die Ärztin diesen auch abschicken wird. Sie möchte sich bitte mit meiner Ärztin in Verbindung setzten und mit Ihren Erpressungmethoden aufhören.
Ich legte dann auf.
Ich rief meine Ärztin an. Sie hat den Anruf von meiner KK erhalten und hat alles fristgerecht weg geschickt.
Mein gesundheitlicher Zustand verschlechterte sich umgehend....
Da wollen wir doch mal die Kirche im Dorfe lassen. Wenn keine Erinnerung erfolgt wäre hätte die Kasse das Krankengeld eingestellt. Im übrigen hatte man 10 Wochen Zeit den Antrag zu stellen. Bachlein wurde aufgefordert, nicht die Ärztin. 10 Wochen ist eine lange Zeit.
Also ich sehe da keinen Grund für eine Beschwerde.
Ich vermute mal es geht in Kürze Richtung MS.
Verfasst: 07.01.2013, 18:48
von GerneKrankenVersichert
Bachlein hat geschrieben:@GerneKrankenVersichert
Auf Seite 1 der 5te Beitrag dort habe ich das Schreiben genau abgeschrieben. Schau mal nach... hilft dir das?
Nein. Denn da fehlt die Rechtsgrundlage.
Verfasst: 07.01.2013, 18:53
von Bachlein
11. Beitrag
Verfasst: 07.01.2013, 18:58
von Bachlein
12. Beitrag