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Verfasst: 24.11.2012, 13:21
von GerneKrankenVersichert
Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

wenn die Kasse die Daten nicht rausrückt (und die haben garantiert mehr als Jahre im PC),
Woher weißt du das? Ich finde es immer gefährlich, vom eigenen Arbeitgeber auf alle andere Kassen zu schließen. Interessante Lektüre (schon von 2002), was der Datenschutzbeauftragte BW zur jahrzehntlangen (rechtswidrigen) Speicherung der Krankheitsdaten meint: baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/2002/tb-3.htm
1.1.3 Mitglieder- und Leistungskarten

Bei allen Krankenkassen wurden umfangreiche Bestände von Mitglieder- und Leistungskarten (Karteikartensammlung) vorgefunden. Diese enthalten neben den Versichertenstammdaten auch den Leistungsverlauf, zum Teil bis in die 40er bis 50er Jahre des letzten Jahrhunderts zurück. Als Grund für das Vorhalten dieser Altbestände wurde immer wieder angegeben, die Daten würden zur Blockfristenbildung für den Krankengeldbezug benötigt. Auch erfolge die Speicherung im Interesse der Versicherten. Diese hätten damit die Möglichkeit, gegenüber dem Rentenversicherungsträger ihre Versicherungszeiten nachzuweisen.

Zum ersten Argument ist zu sagen, dass das Grundrecht auf Datenschutz auch den Anspruch des Einzelnen auf Löschung der zu seiner Person gespeicherten Informationen beinhaltet. Eine zeitlich unbegrenzte Speicherung seiner Daten, die zur Bildung eines Persönlichkeitsprofils (hier: Krankheitsprofils) verwendet werden könnte, muss niemand hinnehmen. Für die Krankenkasse gilt es dabei, § 304 SGB V zu beachten. Diese Vorschrift bestimmt für bestimmte Daten konkrete Löschungsfristen und verweist im Übrigen auf die allgemeine Löschungsregelung des § 84 Abs. 2 SGB X. Bezogen auf die Mitglieder- und Leistungskarten gilt demnach Folgendes:

Nach § 48 SGB V wird im Falle krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit Krankengeld gezahlt. Dieser Anspruch ist auf insgesamt 78 Wochen innerhalb von jeweils drei Jahren begrenzt. Ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit entsteht erst mit Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums (Blockfrist). Diese Blockfrist ist starr. Der erstmalige Eintritt der Arbeitsunfähigkeit wegen einer bestimmten Krankheit setzt insoweit eine Kette aufeinander folgender Blockfristen in Gang. Um also berechnen zu können, wann eine neue Blockfrist und damit gegebenenfalls ein neuer Krankengeldanspruch beginnt, benötigt die Krankenkasse bestimmte Daten, vor allem die Krankheitsdiagnosen. § 292 SGB V erlaubt deren Speicherung. § 304 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V begrenzt nun die Dauer dieser Speicherung auf höchstens zehn Jahre. Angesichts dieser klaren gesetzlichen Regelung kann es eigentlich keinen Zweifel daran geben, dass die zum Teil wesentlich längere Aufbewahrung der Leistungsdaten jedenfalls nicht mit der Blockfristenbildung begründet werden kann.

Re: Rückwirkend Blockfrist geändert zu meinen Ungunsten?

Verfasst: 24.11.2012, 13:25
von GerneKrankenVersichert
Jens.hf hat geschrieben:Hallo liebe Leute,

mein Fall:

Innerhalb vom 06.10.2008 - 08.02.2011 insgesammt 78 Wochen Krankengeld bezogen,
vom 09.02.2011 - 18.11.2011 incl. 6 Wo. Weiterzahlung ALG1 bezogen.

Jetzt zum 19.12.2012, also nach 58 Wochen von der Krankenkasse ausgesteuert, mit der Begründung das ich vom 24.09.2007 - 20.10.2007 schon einmal wegen der gleichen Krankheit krank war, und daher der Blockfristbeginn für mich der 24.09.2010 wäre.

Zu den o.G. 58 Wochen kommen also noch die Zeiten vom 24.09.2010 - 08.02.2011, rechnerisch 78 Wochen.

Wiederspruch meinerseits, KK hat mit Bescheid zum Ende der ersten Blockfrist fakten geschaffen, sonst hätte ich ja über den 08.02.11 ja noch weiter Krankengeld beziehen können und verwies darauf, das ich hilfsweise hierzu rückwirkend jurisstische Schritte vorbehalte.

Nun hat mich seinerzeit mein Arzt gesund geschrieben mit dem Hinweis, das ich ansonsten Ärger mit dem Amt bekomme ( kein ALG! ) Die kk fügte also eine Kopie der "Gesundschreibung" bei und verwies darauf, das hiermit eine eventuelle Nachzahlung nicht in Betracht käme.
Und leider haben wir uns eben damals geirrt, aber das haben wir jetzt korrigiert.
Ach ja, und Krankheitszeiten mit Diagnosen gibt es bei uns auch nur bis 2006....

Ich weiss, das ich schon mind. seit 2001 immer mal auf diese Diagnose Krank war.


Frage:
Können die Blockfristen so rückwirkend geändert werden?

Ist es denn überhaupt richtig, das wenn ich weiterhin krank bin, kein Anspruch auf ALG1 habe, was dann, ALG2?

Was kann ich noch tun?

Habe übrigens noch ein ärztliches Attest zur Vorlage bei der BFA vom 14.08.2002 gefunden. Hilft mir das weiter?


Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.

Jens
Hallo Jens,

hast du schon Akteneinsicht beantragt? Das würde ich als erstes tun, um herauszufinden, wann welche Vorerkrankungszeiten angefragt wurden und welcher Arzt wann welche Vorerkrankungen bestätigt hat.

Verfasst: 24.11.2012, 13:46
von Lady Butterfly
also bei einer Kasse, bei der ich vorher gearbeitet habe (mittlerweile schon ein paar Jahre her), gab es auch noch Karteikarten - auf der Vorderseite die Versichertenzeiten, auf der Rückseite die Krankheitszeiten. Allerdings waren diese nach dem Alter geteilt - ganz alte wurden irgendwann an die (damalige) LVA abgegeben (wg. der Versichertenzeiten, die nur noch für die Rentenberechnung relevant hätten sein können), "mittelalte" waren in einem Archiv, bei dem man sie bei Bedarf anfordern konnte, und Karten aus den 70ern und Anfang der 80er Jahre wurden noch vor Ort gelagert.

die Kasse konnte mit diesen Karten überhaupt nichts mehr anfangen - was auch? von Vorteil waren sie vor allem für die Versicherten, die Rente beantragten bzw. das Rentenkonto klären wollten und keine Unterlagen mehr hatten. Die waren froh, noch Auskünfte zu bekommen. Das Raussuchen und bescheinigen der Zeiten war für die Kasse als nur (eine Menge) Arbeit - aber Kundenservice.

Ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen, wie daraus ein Krankheitsprofil erstellt werden könnte und wer daran ein Interesse haben könnte - viel zu viel Aufwand. Die Gefahr sehe ich heute eher - wo die Daten alle per Knopfdruck verfügbar sind und problemlos nach den verschiedensten Kriterien sortiert und selektiert werden können. Wenn sich die Kassen allerdings an die vorhandenen Vorschriften halten - nämlich das die Daten nur die gesetzlichen Zwecke erhoben, gespeichert und genutzt werden - sollte eigentlich auch da nix passieren.

dass das aber nicht der Fall ist, zeigt aktuell wieder der Fall mit der KKH Allianz, wo Leistungsdaten zur Mitgliederselektion genutzt wurden (von wem auch immer). Also ne schwierige Frage....gerade bei chronisch kranken Menschen, bei denen die Blockfristbildung schwieriger ist als bei Leuten, die sonst gesund waren, bei denen die AU-Daten später für die Rentenberechnung relevant werden können - die aber auch aufgrund ihrer Erkrankung ein "Kostenrisiko" darstellen (nicht nur für die Kassen, sondern auch für andere Sozialleistungsträger oder Versicherungen) und deshalb von einer langfristigen Speicherung sowohl profitieren könnten als auch Probleme bekommen könnten.

Verfasst: 24.11.2012, 14:23
von broemmel
bei einer alten Kasse von mir lagerten auch noch die ganzen alten Karteikarten. Da ging keiner freiwillig bei.

Aber die BGn haben angefragt. Und allein das dadurch viele Vorerkrankungen nachgewiesen wurden konnten Betroffene ihre Ansprüche gegen die BG geltend machen.

Krankheitsbilder wurden da nicht erstellt. Viel zu aufwändig.

Verfasst: 24.11.2012, 16:47
von Krankenkassenfee
Hallo,

nun ja, ich kenne mich in der Szene etwas aus. Und von zig anderen Kassen weiß ich, dass man da mehr als 6 Jahre im PC sehen kann. Das sehe ich ja schon, wenn ich Vorerkrankungszeiten bei der Vorkasse zwecks Berechnung anfordere, weil der Versicherte noch nicht lange bei uns versichert ist. Oft schicken die seitenlange PC-Ausdrucke.

Natürlich weiß ich nicht, ob es bei der Kasse hier im Thread auch so ist. Wurde die Kasse denn mal namentlich genannt?

LG, Fee

Verfasst: 24.11.2012, 20:24
von Jens.hf
Hallo Leute,

ich habe heute noch mal einen zusätzlichen, ergänzenden Widerspruch per Einschreiben und Fax losgeschickt.

Aufgrund des Schreibens vom 22.11.2012 von Herrn ..... welches mir beim Gestrigen Widerspruch noch nicht vorlag,
lege ich hiermit gegen den o.g. Bescheid ( Betreff 25.10.12 ) Form und fristgemäß Nochmals Wiederspruch ein.
Im ganzen wiederspreche ich vorläufig in Teilen unbegründet, einige Punkte begründe ich jetzt:

Sie Korrigieren rückwirkend die Blockfrist, teilen mir mit das dies keine Leistungs - bzw. Versicherungsrechtliche Konsequenzen hat. Gleichzeitig teilen Sie mir mit, das Daten vor 2006 von Ihnen gelöscht wurden.
Nun sind Sie aber in der Beweispflicht und ich fordere Sie dazu auf den Beweis der Richtigkeit des Einstellungsbescheides zum 19.12.2012 anzutreten. Vielleicht sind ja auch beide Bescheide falsch?
Hätten Sie Seinerzeit sauber gearbeitet, wären hier ja auch die Daten vor 2006 seinerzeit noch vorhanden gewesen, und ich hätte zu mindestens die Möglichkeit gehabt, mir seinerzeit eine solche Liste anzufordern. Zu mindestens stelle ich in abrede, das rückwirkende Korrekturen ohne das ALLE bei der zum Zeitpunkt der Originalberechnung möglicher Weise Relevanten Daten noch vorhanden sind.
Ich weiß schließlich das ich schon länger immer wieder Depressionen hatte und auch darauf hin Krankgeschrieben wurde. Beispielsweise unerfüllter Kinderwunsch, der genau in den Jahren vor 2006 akut und teuer war. Anfang 2002 war ich über Wochen krank auf Depressionen mit medikamentöser und Psychologischer Behandlung.

Sie müssen die Richtigkeit der Daten beweisen ( Beweislastumkehr ). Wenn Sie Daten bzw. Beweise vernichten wozu selbst der Gesetzgeber 4 Jahre längere Aufbewahrungsfristen möglich macht, kann ich nichts dafür. Meiner Erfahrung nach werden Daten in der Regel deutlich länger aufgehoben als die Fristen sind, nur um sich abzusichern.

Ich fordere Sie hiermit auf mir KOMPLETTE Akteneinsicht zu gewähren
Ich fordere Sie dazu auf mir eine vollständige Liste mit ALLEN Daten die Sie in irgendeiner Form über mich gespeichert, abgelegt usw. zur Verfügung zu stellen.

Ich behalte mir ausdrücklich vor, weitere Begründungen und Fakten Nachzureichen, daher lediglich nur teilweise begründeter Wiederspruch.

behalte ich mir Ergänzungen zum Wiederspruch bzw. zu dem dann möglicher Weise folgenden Sozialgerichtsverfahren vor.



KK ist übrigens die TK.

Gruß Jens

Verfasst: 24.11.2012, 21:49
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 24.11.2012, 22:54
von Jens.hf
Hallo Machts Sinn,

vielen Dank für Deine Aufmunterung, Deine hilfreichen Komentare.
Natürlich auch an alle andern wie Lady Butterfly, GerneKrankenVersichert um nur stellvertretend ein paar Namen zu nennen.
Ich finde es Klasse das es dieses ( und auch sachbezogen andere ) Forum gibt und Ihr Euch so toll für hilfesuchende einsetzt.
Leider gibt es vielzuviele Themen wo mann hilflos ist gegenüber Behörden o.ä.
Solche Foren bzw. in diesen aktive User / Moderatoren haben mir in der Vergangenheit immer wieder geholfen meine Ansprüche darzulegen / zu formulieren.
Zwar leider nicht immer erfolgreich, aber ich hätte doch öfters verloren bzw. einfach aufgegeben wenn es diese Hilfe nicht gäbe.

Wer nicht kämpft hat schon verloren!

Wie gesagt nochmals danke, ich hoffe das sich ein Erfolg einstellt.

Vielleicht gibt es ja noch Anmerkungen anderer Forenmitglieder.

Gruß Jens

Verfasst: 25.11.2012, 12:13
von Czauderna
Hallo,
ja, dein Schreiben ist sehr gut aufgebaut und formuliert - damit hast du bei deiner Kasse in einen erheblichen Erklärungsbedarf verursacht, positiv für dich und so wie es aussieht muss die Kasse da noch einmal intensiv ran. Eine rückwirkende Änderung
von Fristen uns Anrechnungszeiten hat immer das berühmte "Geschmäckle" - ich will da nix unterstellen, aber ich glaube, man hat einen Fehler festgestellt, wollte diesen korrigieren und hat darauf gebaut, dass der Versicherte das so akzeptiert - und genau das ist es was solche Foren u.a. so wichtig macht - auch als Laie hat man die Möglichkeit sich fachgerechte Hilfe zu besorgen - merken, dass da etwas nicht stimmen kann, das muss man allerdings schon selbst.
Viel Erfolg bei deinem Widerspruch.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.11.2012, 17:33
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 25.11.2012, 21:53
von Jens.hf
Hallo Machts Sinn,

ergänzend kann ich z.Zt. nur sagen das mir in Erinnerung ist im Ersten Schreiben der Krankenkasse ( wo ich auch nach der Kontoverbindung gefragt wurde ) lediglich mitgeteilt wurde das ich für längstens 78 Wochen Anspruch auf k-Geld habe.
Das Schreiben habe ich im Moment nicht zur Hand. Ein Datum wurde glaube ich nicht genannt.

Da ich aber im Zeitraum 06.10.08 - 08.02.11 78 Wochen K- Geld incl. Lohn / ALG1 Fortzahlung in 3 Schüben bekommen habe, kann zu der Zeit ja der Bezug auf Blockfristanfang NEU 24.09.07 rein rechnerisch nicht stimmen, auch da ich im Jahr 2009 eine Pause von mehr als 1/2 Jahr ( April - Mitte Dez. 2009 ) hatte.
Noch im Auszug der kk vom 15.11.2012 mit meinen k-Zeiten ist Bezug auf die Blockfrist 06.10.2008 - 05.10.11 genommen worden obwohl ja bereits am 25.10. 12 die Blockfrist korrigiert wurde.......

Gruß Jens

Verfasst: 25.11.2012, 23:22
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 26.11.2012, 20:26
von Lady Butterfly
Machts Sinn hat geschrieben:Es ist noch völlig offen - aber selbst wenn das Ende 09.12. richtige wäre, könnte in eine ursprüngliche ]Krankengeldbewilligung für längstens 78 Wochen nur durch eine Aufhebungs- / Rücknahmeentscheidung unter den Voraussetzungen der §§ 48 / 45 SGB X eingegriffen werden, nach vorheriger Anhörung und evtl. erforderlicher Ermessensausübung.
wir wollen doch nochmal feststellen: hierbei handelt es sich um die Einzelmeinung von Machts Sinn, die im Gegensatz zu der von Krankenkassen und BSG vertretenen Mehrheitsmeinung steht.

@jens.hf: du hast jetzt deinen Widerspruch zu deiner Kasse geschickt - warte erst mal eine Reaktion ab, bevor du weiteres unternimmst.

Verfasst: 26.11.2012, 23:49
von Jens.hf
Danke für die Info, Lady Butterfly,

ich habe hier aber noch eine Frage an die Experten:

Ist die Diagnose F45.9 eine Vorstufe bzw. hängt im Zusammenhang mit der Blockfrist mit F32.x zusammen?

Was ist davon zu halten wenn ich von einer vorherigen Krankenkasse mit einem Mal Daten erhalte die den 10 Jahreszeitraum zur gesetzlichen Löschung , hier 01.01.2001, überschreiten? ( 2002 o.K., 2001 würden Blockfristmäßig gar nicht passen, schieß ich mir ins Bein...)


LG
Jens

Verfasst: 27.11.2012, 00:05
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.