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Verfasst: 12.11.2012, 15:38
von laluna
Hallo liebe Mitleser,

war heute im JC und habe einen Antrag auf ALG II in die Wege geleitet....sie werden wohl zahlen, sich aber ein Rückerstattungsrecht, falls die KK zahlen muss, vorbehalten. Damit kann ich leben, find ich nur gerecht.

Der Mitarbeiter im JC erzählte mir, dass sie im Mom. viel mit ähnlichen Fällen zu tun haben, vorrangig ist wohl die "Gesundheitskasse" dabei....

Ich hätte mir eigentlich gewünscht, dass der ein oder andere KK-MA mal was zu meiner Geschichte postet :-(

Ist das Vorgehen meiner KK wirklich ethisch, moralisch in Ordnung? Wie die Gesetzgebung dazusteht weiß ich ja inzwischen. Gesetze und Urteile gibts hier ja zu Hauf, die man sich gegenseitig um die Ohren hauen könnte.

Ich bin zwar nicht blöd, aber auch nicht mit den AU-Richtlinien unterm Arm auf die Welt gekommen :?

Grüße
Laluna

Verfasst: 12.11.2012, 16:37
von Gast
Hallo Laluna,

das mit dem Jc habe ich schon hinter mir, und ja solche SB der KK gibt es.
Meine sache läuft schon seit 5 Monate und es hat sich bis heute KEINER gemeldet. Aber es ist ja auch nur die Allgemeine Ortskrankenkasse.......
Wenn die Geld Bekommen würden von uns hätten wir schon viel Mahnungen etc erhalten.
Ich kann mir so ein verhalten nicht erklären.....

Grüsse und Kopf hoch

Verfasst: 15.11.2012, 19:18
von Machts Sinn
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Verfasst: 21.11.2012, 19:36
von laluna
Hallo Machts Sinn und alle anderen Mitleser,


heute ist meine eA ans Sozialgericht rausgegangen!

Und das BVA hat per Post seine Überprüfung des Falls angekündigt, allerdings ham die Jungs soooo viel zu tun, dass sie um Geduld bitten. Na wenn ich die nicht hätte...(die Geduld)... 8)

Darauf gibts schon mal nen Glas Sekt :lol: und heute Nacht kann ich vlt. mal wieder etwas ruhiger schlafen!


Viele Grüße
Laluna

Verfasst: 21.11.2012, 21:07
von reallyangry
Hey,
dann "Prost" und angenehmes Flohbeißen.
Möge Morpheus dich schützend begleiten und dir Erholung gewähren.
:wink: :wink:
LG

Verfasst: 21.11.2012, 21:32
von Machts Sinn
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Verfasst: 19.12.2012, 14:38
von laluna
hallo liebe forums-leser,

bin zur zeit in reha und war glücklich, dass am tag meiner anreise auch die einsweilige anordnung zu meinen gunsten beschlossen wurde. das hat doch eine menge druck rausgenommen, allerdings braucht die kk wohl vorerst nur ab antragseingang zu zahlen und hat noch die möglichkeit beschwerde einzulegen....die aufschiebende wirkung ist also nicht erreicht :-(

nun hat die anwältin mir noch mitgeteilt, dass ich auch kein übergangsgeld bekomme, wenn kein kg gezahlt wird???

seit gestern ist wieder alles nur noch chaotisch und ich blicke nix mehr...dachte ich könnte wenigstens zum ende des monats mal meinen verpflichtungen nachkommen, aber ne! was wird denn nu?????

gut, dass ich bereits in einer "ballerburg" bin, sonst könnte man mich inzwischen hinbringen....

grüße
von laluna

Verfasst: 19.12.2012, 15:11
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.12.2012, 15:27
von snafu
Machts Sinn hat geschrieben: Aber ja, die Juristen sind noch nicht ganz bereit, insoweit neue Wege zu finden und zu gehen.
Hallo Machts Sinn,

nur ab und zu hat auch ein Mitglied der rechtsberatenden Berufe 'Bock':

Und hier hat eine/r Ratz /Fatz mit einer eA in Kombination mit § 43 SGB I dem Einstellten von Krankengeld und dem Verweis auf die Agentur fuer Arbeit ein Ende bereitet.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=157039

Falls der Link nicht funzt: AZ S 1 AL 358/12 ER SG Darmstadt

Zusammengefassung:
Der sinngemäß gestellte Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig
die Antragsgegnerin zur Erbringung von Arbeitslosengeld für den 29.10.2012, hilfsweise die Beigeladene zur Erbringung von Krankengeld für den 29.10.2012 zu verpflichten,
hat (nur) mit dem gegen die Beigeladene gerichteten Hilfsantrag Erfolg.

Verfasst: 05.01.2013, 23:02
von Machts Sinn
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Verfasst: 06.01.2013, 13:12
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Ja snafu,

diese Vorgehensweise "predige" ich schon seit zwei Jahren

http://www.krankenkassenforum.de/versch ... t4381.html

und bin dafür - insbesondere in Jura-Foren - heftig kritisiert worden. Aber wenn schon mal ein Richter gemerkt hat, wie das funzt, werden auch die Fachanwälte für Sozialrecht langsam aus ihrem Tiefschlaft erwachen - hoffentlich!

danke!

Gruß!
Machts Sinn
Hallo,
na, das ist mal eine gute Nachricht , nicht dass da heftig kritisiert wurde, das kann ich nicht beurteilen, bin schließlich auch kein Jurist, sondern dass dieses Thema rund um die Gerichtsbarkeit endlich in den dazugeörenden Fachforen gelandet ist, wo sich die dazu passenden Profis mit einem "Amateur" auseinandersetzen können.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.01.2013, 20:27
von laluna
Hallo liebes Forum,

ich mal wieder...mein persönliches "Drama" nimmt seinen Lauf....inzwischen habe ich schriftlich, dass meinem Widerspruch abgeholfen wird und ich rückwirkend KG erhalte (über die eA hinaus). "Trommelwirbel" wenn`s denn auf dem Konto ist!

Aus der Reha wurde ich arbeitsunfähig entlassen. Da ich der KK brav die entsprechende Mitteilung zukommen ließ, erreichte mich gestern ein Schreiben zur Entbindung von der Schweigepflicht. :idea: Nachtigall ich hör dir trapsen?

Ich würde gern das Schreiben hier einstellen, bekomme aber das eingescannte jpeg nicht eingefügt :-(

Hat jemand von euch einen Tipp für mich?

lg
laluna

Verfasst: 22.01.2013, 21:01
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.01.2013, 21:09
von laluna
Hallo Machts Sinn,

der Fernsehbeitrag ist bereits vorgemerkt für morgen Abend! Bin schon sehr gespannt :)

Bei Youtube gibts übrigens einen Beitrag vom obersten "Schnarchzapfen" der BKK:

http://www.youtube.com/watch?v=GhXB96OIOUY


Zum Einstellen mach ich mich noch schlau....

lg
laluna

Verfasst: 22.01.2013, 22:22
von Machts Sinn
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