Einstellung der Krankengeldzahlung
Moderator: Czauderna
Einstellung der Krankengeldzahlung
Hallo,
ich lese schon eine ganze Weile hier im Forum mit und bin sehr dankbar, dass hier einige „Urgesteine“ ihr Wissen zur Verfügung stellen. Dadurch konnte ich meinen Widerspruch gegen die Streichung des Krankengeldes hinreichend begründen.
Mir wurde am 10.10.12 rückwirkend zum 1.10.2012 das Krankengeld gestrichen mit dem Hinweis, dass mit diesem Tag meine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse endet, wenn ich nicht Leistungen bei der Arge beantragt hätte. Da ich dem Arbeitsmarkt jedoch nicht zur Verfügung stehe, hat mir die Arge bestätigt nicht für mich zuständig zu sein.
Kann mir jemand sagen, ob die KK mich tatsächlich einfach so „rausschmeißen“ kann?
Die gesetzliche Nachversicherungspflicht, wenn sie denn greift, ist inzwischen aber wohl um?!
Bezüglich der AU/Auszahlscheine ist zu sagen, dass ich immer „bis auf weiteres“ krankgeschrieben war, allerdings verlangte die KK die Angabe des nächsten Arzttermins auf dem Zahlschein und verwendet diesen nun als Endpunkt der Bescheinigung.
Hat jemand Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise?
Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße
Laluna
ich lese schon eine ganze Weile hier im Forum mit und bin sehr dankbar, dass hier einige „Urgesteine“ ihr Wissen zur Verfügung stellen. Dadurch konnte ich meinen Widerspruch gegen die Streichung des Krankengeldes hinreichend begründen.
Mir wurde am 10.10.12 rückwirkend zum 1.10.2012 das Krankengeld gestrichen mit dem Hinweis, dass mit diesem Tag meine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse endet, wenn ich nicht Leistungen bei der Arge beantragt hätte. Da ich dem Arbeitsmarkt jedoch nicht zur Verfügung stehe, hat mir die Arge bestätigt nicht für mich zuständig zu sein.
Kann mir jemand sagen, ob die KK mich tatsächlich einfach so „rausschmeißen“ kann?
Die gesetzliche Nachversicherungspflicht, wenn sie denn greift, ist inzwischen aber wohl um?!
Bezüglich der AU/Auszahlscheine ist zu sagen, dass ich immer „bis auf weiteres“ krankgeschrieben war, allerdings verlangte die KK die Angabe des nächsten Arzttermins auf dem Zahlschein und verwendet diesen nun als Endpunkt der Bescheinigung.
Hat jemand Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise?
Vielen Dank für eure Antworten!
Grüße
Laluna
Re: Einstellung der Krankengeldzahlung
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Hallo Machts Sinn,
danke für deine Antwort!
Die Krankengeldzahlung wurde eingestellt, da der nächste Auszahlungsschein vom 8.10.12 datierte, wieder mit Dauer „bis auf weiteres“. Lt. Schreiben der KK wurde die Verlängerung meiner AU über den 1.10. hinaus am 8.10.12 festgestellt. Ein Anspruch auf KG bestehe daher nur bis zum 1.10.12.
Der 1.10.12 war das Datum für den nächsten Arzttermin, den ich auch wahrgenommen habe, allerdings wurden nicht wöchentlich Auszahlungsscheine erstellt. War m.E. auch nicht nötig, da es im Anschreiben der KK zu den Auszahlungsscheinen hieß: „Die Abstände sollten nicht länger als 14 Tage sein!“
Inzwischen hat das Feld „nächster Praxisbesuch am“ den Zusatz „konkretes Datum-Pflichtfeld“ bekommen. Ich habe den Eindruck, hier wurde durch die Hintertür ein Feld eingefügt um alle Beteiligten zu verwirren ?
Mir ist jedenfalls schon ganz schwindelig
Bin ich denn deiner Meinung nach jetzt noch krankenversichert?
Viele Grüße
Laluna
danke für deine Antwort!
Die Krankengeldzahlung wurde eingestellt, da der nächste Auszahlungsschein vom 8.10.12 datierte, wieder mit Dauer „bis auf weiteres“. Lt. Schreiben der KK wurde die Verlängerung meiner AU über den 1.10. hinaus am 8.10.12 festgestellt. Ein Anspruch auf KG bestehe daher nur bis zum 1.10.12.
Der 1.10.12 war das Datum für den nächsten Arzttermin, den ich auch wahrgenommen habe, allerdings wurden nicht wöchentlich Auszahlungsscheine erstellt. War m.E. auch nicht nötig, da es im Anschreiben der KK zu den Auszahlungsscheinen hieß: „Die Abstände sollten nicht länger als 14 Tage sein!“
Inzwischen hat das Feld „nächster Praxisbesuch am“ den Zusatz „konkretes Datum-Pflichtfeld“ bekommen. Ich habe den Eindruck, hier wurde durch die Hintertür ein Feld eingefügt um alle Beteiligten zu verwirren ?
Mir ist jedenfalls schon ganz schwindelig
Bin ich denn deiner Meinung nach jetzt noch krankenversichert?
Viele Grüße
Laluna
Nein, es ist nicht die "Gesundheitskasse"!
Der Auszahlungsschein wurde verändert, das Datumsfeld für den nächsten Arzttermin kurzerhand zum "Pflichtfeld" deklariert!
Das Widerspruchsverfahren läuft, aber finanziell laufe ich gegen minus
Psychisch bin ich schon lange am Ende und Physisch kriegen wir das auch noch hin
Also werd ich Montag wohl mal zum Amt gehen müssen.
Grüße
Laluna
Der Auszahlungsschein wurde verändert, das Datumsfeld für den nächsten Arzttermin kurzerhand zum "Pflichtfeld" deklariert!
Das Widerspruchsverfahren läuft, aber finanziell laufe ich gegen minus
Psychisch bin ich schon lange am Ende und Physisch kriegen wir das auch noch hin
Also werd ich Montag wohl mal zum Amt gehen müssen.
Grüße
Laluna
"Meine" KK hat auf meinen Widerspruch folgendes geantwortet:
"Sie beziehen sich in Ihrem Widerspruch auf die Mitteilungen des BVA vom 12.11.2010 und 16.03.2012. In der Mitteilung vom 16.3.2012 ergänzt das BVA seine Ausführungen zu der Mitteilung vom 12.11.2012 siehe Seite 2 Absatz 3.
Dies bedeutet, dass entgegen der Ausführungen vom 12.11.2012 (steht wirklich so da! sind eben sehr fortschrittlich dort!) es bei der Krankengeldbewilligung um einen zeitlich befristeten Verwaltungsakt handelt.
Eines Aufhebungsbescheides bedarf es nach § 48 SBG X deshalb nicht.
In der Folge bedarf es daher keiner vorherigen Anhörung.
Ein Widerspruch hat daher wie ebenfalls das BVA bestätigt keine aufschiebende Wirkung."
Das weitere blabla erspar ich uns allen .... wie da der Widerspruchsausschuss entscheiden wird ist doch offensichtlich....
Grüße
Laluna
"Sie beziehen sich in Ihrem Widerspruch auf die Mitteilungen des BVA vom 12.11.2010 und 16.03.2012. In der Mitteilung vom 16.3.2012 ergänzt das BVA seine Ausführungen zu der Mitteilung vom 12.11.2012 siehe Seite 2 Absatz 3.
Dies bedeutet, dass entgegen der Ausführungen vom 12.11.2012 (steht wirklich so da! sind eben sehr fortschrittlich dort!) es bei der Krankengeldbewilligung um einen zeitlich befristeten Verwaltungsakt handelt.
Eines Aufhebungsbescheides bedarf es nach § 48 SBG X deshalb nicht.
In der Folge bedarf es daher keiner vorherigen Anhörung.
Ein Widerspruch hat daher wie ebenfalls das BVA bestätigt keine aufschiebende Wirkung."
Das weitere blabla erspar ich uns allen .... wie da der Widerspruchsausschuss entscheiden wird ist doch offensichtlich....
Grüße
Laluna
Hallo Machts Sinn,
ich habe ja einen Bescheid mit der Formulierung ...ab. Aber die KK verbeißt sich in den Auszahlscheinen....mein Arzt besteht auch auf ununterbrochener AU, aber das Ausfüllen der Auszahlscheine nimmt inzwischen die halbe Therapiestunde in Anspruch und im Nachhinein sind sie dann angeblich falsch. Neue bekomme ich auch nicht zur Verfügung gestellt (hab aber ein Formular gebunkert! ....Ich hoffe nur, dass das SG die Umgehensweise mit Kranken entsprechend durchschaut....
..bin dann mal in Wurmies Thread unterwegs....
LG
Laluna
ich habe ja einen Bescheid mit der Formulierung ...ab. Aber die KK verbeißt sich in den Auszahlscheinen....mein Arzt besteht auch auf ununterbrochener AU, aber das Ausfüllen der Auszahlscheine nimmt inzwischen die halbe Therapiestunde in Anspruch und im Nachhinein sind sie dann angeblich falsch. Neue bekomme ich auch nicht zur Verfügung gestellt (hab aber ein Formular gebunkert! ....Ich hoffe nur, dass das SG die Umgehensweise mit Kranken entsprechend durchschaut....
..bin dann mal in Wurmies Thread unterwegs....
LG
Laluna
-
- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Hallo Laluna,
kämpfe...bitte...allen Unkenrufen zum Trotz. Ich wünsche dir die notwendige Kraft und Ausdauer!
In diesem Land kann man Veränderungen nur erreichen, wenn gaaanz viele dafür streiten.
Wie war das noch??? Homosexualität war mal ein Straftatbestand - bis der entsprechende §§ ersatzlos gestrichen worden ist.
Heimkinder in Deutschland waren immer bestens betreut - bis die Wahrheit ans Licht gekommen sind.
Sexualisierte Gewalt im Einflußbereich der Kirchen - gab es nicht.
usw.
Viel Erfolg und Gute Besserung.
Gruß
ReallyAngry
kämpfe...bitte...allen Unkenrufen zum Trotz. Ich wünsche dir die notwendige Kraft und Ausdauer!
In diesem Land kann man Veränderungen nur erreichen, wenn gaaanz viele dafür streiten.
Wie war das noch??? Homosexualität war mal ein Straftatbestand - bis der entsprechende §§ ersatzlos gestrichen worden ist.
Heimkinder in Deutschland waren immer bestens betreut - bis die Wahrheit ans Licht gekommen sind.
Sexualisierte Gewalt im Einflußbereich der Kirchen - gab es nicht.
usw.
Viel Erfolg und Gute Besserung.
Gruß
ReallyAngry