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Arbeitsunfall - Hinreichende Wahrscheinlichkeit

Verfasst: 12.10.2012, 01:17
von leser
naja, BSG-Falle, wenn zwei sich streiten muss einer entscheiden...
  • Des vollen Beweises bedarf im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung der Sachverhalt, der gesetzliche Tatbestandsmerkmale verwirklichen soll; für den kausalen Zusammenhang zwischen Tatsachen genügt dagegen hinreichende Wahrscheinlichkeit. Hinreichende Wahrscheinlichkeit ist eine Wahrscheinlichkeit, nach der bei vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSGE 32, 203, 209; 45, 1, 10; 45, 285, 286). Die „gute Möglichkeit“ eines Zusammenhangs reicht nicht aus (BSG v. 24.02.1988, USK 8825, 113). Eine Möglichkeit verdichtet sich dann zur Wahrscheinlichkeit, wenn nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (BSG 31.07.1962, Breithaupt 1963, 60, 61). Die Folgen der objektiven Beweislosigkeit oder des Nichtfestgestelltseins einer Tatsache sind von dem Beteiligten zu tragen, der aus dieser Tatsache ein Recht herleiten will (BSGE 30, 121, 123 m.w.N.). Hinsichtlich anspruchsbegründender Voraussetzungen trifft die Beweislosigkeit denjenigen, der Ansprüche geltend macht oder für den sie geltend gemacht werden. Zu den anspruchsbegründenden Tatsachen, für die ein Antragsteller die objektive Beweislast trägt, gehört auch die Kausalität zwischen Tatsachen, die den Anspruch im Übrigen begründen (st. Rechtspr., vgl. nur BSGE 30, 278, 281; 35, 216, 218).

    http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_re ... w&nr=14504
und für MachtsSinn incl SGB X ;)

Ich sag ja nicht, dass das aus Sicht des Betroffenen eine befriedigende Antwort ist :(
...aber ich glaube wir driften vom Thema ab

Neues von der KK Front

Verfasst: 12.10.2012, 15:04
von Habssatt
Neues von der KK Front

Gestern Neues MRT erstellt. Nächsten Mittwoch Termin beim Orthopäden der dann mit neuem Befund den Widerspruch nach den AU-R erstellt.

Heute morgen die 68 Kilometer lange Fahrstrecke zum SG auf mich genommen, und meinen Antrag den ich mit Hilfe einiger Postings von Machts Sinn auf meine Bedürfnisse zusammengeschnitten habe dort Prüfen lassen.Die Rechtsantragsstelle des SG hat Ihn für gut befunden und folgenden Eil - ER beantragt:

ich beantrage im Wege einer


einstweiligen Anordnung


gegen : IKK Südwest


AZ : XXXXXXXXXX

wie folgt zu erkennen:

1.) Die Antragsgegnerin wird dahingehend verpflichtet, mir das Krankengeld in voller gesetzlicher Höhe ohne Kürzungen ab 11.10.2012 weiter zu gewähren, bis die Angelegenheit geklärt ist
2.) Ich und meine Frau sind wieder krankenversichert bei der Antragsgegnerin bis zur endgültigen Klärung dieser Angelegenheit.
3.) Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.


Gründe:

Ich befinde mich in einer Notlage.

Ich bin unter der o.g. KV-Nr. dder der Antragsgegnerin krankenversichert.Ich habe bis zum 10.10.2012 Krankengeld von der Antragsgegnerin bezogen
Meine Frau, die eine Dialyse-Patientin ist, ist über mich mitversichert.


Mit dem Bescheid vom 28.09.2012 hat die Antragsgegnerin die Krankengeldzahlung zum 10.10.2012 eingestellt.Seit dem 11.10.2012 erhalte ich daher keinerlei Zahlungen mehr.

Gegen diesen Bescheid habe ich Widerspruch erhoben, über ihn ist noch nicht entschieden.
Ich füge anliegend alle Schreiben in Kopie ein.
Außerdem beziehe ich mich auf meine anliegendes Schreiben, mit dem ich diesen einstweiligen Rechtsschutz beantragen wollte.

Hinzugekommen ist das Schreiben der Antragsgegnerin vom 09.08.2012, in welchem sie mitteilt, dass es eine aufschiebende Wirkung ihres Bescheides nicht gibt.Dieses Schreiben ist in Kopie beigefügt.

Ich bin mit dieser Entscheidung der Antragsgegnerin nicht einverstanden, da ich am 09-10.2012 erneut bis zum 26.10.2012 krankgeschrieben wurde und mein Arzt mir entsprechend den Antrag auf Krankengeldfortzahlung am 09.10.2012 ausgefüllt hat. Es ist unzutreffend, dass ich wieder arbeitsfähig bin.Insoweit beanstande ich die Mitteilung des MDK vom 27.09.12.

Aus diesen Gründen beantrage ich die Fortzahlung des Krankengeldes und die Weiterführung in der Krankenkasse im Rahmen dieses Verfahrens.Dieses ist erst recht erforderlich aufgrund der schweren Erkrankung meiner Frau.



Bis Mittwoch den 17.10.2012 bekomme ich hierüber schon Bescheid.
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Für die BG Toxisch geschädigten kann ich nur diese Seite empfehlen wer sie noch nicht kennt:

www.berufserkrankungen-siegerland.de

Was für mich zutrifft und das wird auch noch der Gutachter des SG festellen:

Geplantes, willentlich herbeigeführtes handeln widerspricht dem
Unfallbegriff (Unfreiwilligkeit).
Das Anheben eines Steins, das Schieben eines Servicewagens
geschieht zwar willentlich, nicht jedoch in der Absicht, sich zu
verletzen.
Bay. LSG vom 29.4.2008 L 3 U 51/06
UVR 017/2008, S. 1233 ff

Unfallhergang und Kausalität
Es ist nicht erforderlich, dass das Ereignis von außen einwirkt. Auch
körpereigene Bewegungen wie Ausrutschen, Umknicken, Heben,
Tragen und Bewegen von Gegenständen sind Einwirkungen, die von
außen kommen.
Sie sind zunächst als eine Ursache zu berücksichtigen
und anschließend
im Rahmen der Kausalität zu bewerten.

BSG, Urteil vom 12.4.2005, B 2 U 27/04 R
HVBG Info, 7/2005, S. 640 letzter Absatz



Bundessozialgericht 9.5.2006 – B 2 U 1/05 R
Kausalität allgemein
Zur Gelegenheitsursache
Prüfung in der 2. Stufe!:
Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer
äußeren Einwirkung mit einer bereits
vorhandenen krankhaften Anlage zusammentrifft,
ist darauf abzustellen, ob die Krankheitslage so
leicht ansprechbar war, dass das Unfallereignis
eine beliebig austauschbare Ursache war.
Aber: Bei der Abwägung kann der Schwere des
Unfallereignisses besondere Bedeutung
zukommen.


Gruß

Habssatt

Verfasst: 12.10.2012, 15:45
von Machts Sinn
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SG Schreiben

Verfasst: 12.10.2012, 19:07
von Habssatt
Hallo Machts Sinn


Es wurde alles schon beantragt:s.o. Außerdem beziehe ich mich auf meine anliegende Schreiben, mit dem ich diesen einstweiligen Rechtsschutz beantragen wollte.


Antrag auf Überprüfung der Aufschiebenden Wirkung wird ja in dem Brief der mit diesem Antrag
beiliegt beantragt. Der Antrag hier wurde von der Rechtsantragsstelle des SG erstellt, nicht von mir.
Ich denke, dass ich auf jeden Fall erst einmal Rechtsschutz bekomme im Eilantrag, das SG mit den
weiteren Anträgen sich mehr Zeit lässt bis zur Entscheidung, oder noch nachfragen kommen.

Nach PKH habe ich gefragt,aber laut SG wäre die im Moment nicht Nötig. Allerdings hat meine Frau und ich schon PKH beim SG, in anderen Fällen mit BG und Pflegekasse.

Mal sehen was da nächste Woche kommt!?

Gruß

Habssatt

Verfasst: 12.10.2012, 20:04
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Information und Aufklärung

Verfasst: 13.10.2012, 11:54
von Habssatt
Hallo zusammen

Ich hatte in einem der Threads von Machts Sinn gelesen , nach Erledigung aller -gänge bis zum Arbeitsamt könne man sich erst mal zurücklegen und entspannen.Ich möchte die Entspannungsphase nutzen meinen Fall etwas zu Präzisieren um für andere Leser (Betroffene)
eventuelle Gleichheiten oder gleiche zusammenhänge zu erkennen und eventuell dann für den eigenen Fall Schlüsse zu Ziehen um dann entsprechend auch Handeln zu können.

Ich denke, dass Internet sollte für Behördenwillkür im Allgemeinen zur ,,Büchse der Pandora``
werden.

Durch meine Unwissenheit im Jahre 2007 hatte die IKK schon mal so ein Spielchen mit mir,
es war wieder ein Arbeitsunfall, der nicht durch die Firma gemeldet wurde,ich hatte nur einen Jahresvertrag, und nach ende des Vertrages erhielt ich keinen Anschlussvertrag, Logisch, ich war ja noch Krankgeschrieben.Als ich meinen zweiten Zahlschein bei meiner Hausärztin haben wollte, teilte man mir mit dass die KK angerufen hat mich nicht weiter Krank zu schreiben, ich solle doch bitte zum AA gehen.All dass, ohne Anruf der KK, ohne Schreiben an mich ohne irgendwelche hinweise, einfach so.Ich tappte Natürlich zum AA und nach Bescheid wieder zum Arzt, wegen der selben folgen, siehe da, Krankgeschrieben.Das nur zur Darstellung wie es laufen kann wenn man/Frau völlig uninformiert ist.Wenn man sich die Gesetzlichen Vorgaben für die Krankenkassen so durchliest und welche aufgaben sie zu erfüllen haben, liest sich dass ganze Paradiesisch, die Wirklichkeit macht dass ganze zur Makulatur. Artikel eins des GG wird zur Theorie:

I. Die Grundrechte
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Zu meinem zweiten Fall wurde ich wenigstens schon mal vorab angerufen, anschließend kam das Schreiben dazu, dass Kg nicht über den 10.10 hinaus gewährt wird.Meine Ärztin, immer noch die selbe wie 2007, windet sich wie ein Aal, auf mein Bitten den Zahlschein aus zu füllen und die AU zu verlängern, das Gespräch endete mit dem Hinweis dass das Wartezimmer jetzt zu voll ist und sie keine Zeit habe auch noch eine Begründung zu schreiben. Für mich bestand darauf hin kein weiterer
Diskussionsbedarf, 30 Km zurück, ohne Termin zum Orthopäden, dieser füllt den Zahlschein ohne Probleme aus und verlängert die Krankmeldung, Widerspruch mit Begründung ( Neuer Befund)
erfolgt am 17.10.Jetzt zum MDK. Ich hatte ja das Gutachten bei der KK angefordert, statt eines Gutachtens bekam ich eine Kopie des Schreibens an meine HA´tin mit Geschwärzter Unterschrift des MDK Arztes und dem Hinweisschreiben der KK. Darin steht nur!Nach Prüfung der Arztberichte/ Befunde ist eine AU über den 10.10. nicht mehr Begründet.

Nach vorliegender Datenlage MRT und Z.n. ASK ist bei der Dauer der AU diese nicht mehr ausreichend Transparent nachzuvollziehen. Aha, deshalb Aha weil meine Enkeltochter würde jetzt
sagen: du Alter Lüge Bolzen.Am 01.08. hatte ich einen weiteren Termin bei meinem Orthopäden,eben wegen keiner Besserung, er sagte mir dass der MDK ende Juli angerufen hat, und wissen wollte ob Arbeitsfähig oder nicht. Mein Arzt erklärte ihm dass Arbeiten nicht möglich ist und er solle der KK dringend weitere Maßnahmen zur Beruflichen Rehabilitation vorschlagen da sonst eine Eingliederung in das Berufsleben immer schwerer wird. Soviel zum MDK und AU nicht mehr Transparent. Vielleicht sollten sich die SB der KK auch einmal veranschaulichen, wenn sie die Gesetzlichen vorgaben nicht einhalten, um dadurch das verfahren zu verkürzen und, oder, den Kunden schnell los zu werden, hinter dieser KV Nummer steckt ein Mensch, einer der Krank ist noch dazu und er hat Angehörige die mit Leiden. Frustration, Wut und Depression kommen dann dazu und nur weil jemand das Gesetzt beugt oder einfach umgeht.Hier wird die Menschenwürde mit Füssen getreten. Ich werde mit Briefen in denen Paragraphen drin stehen zu geballert, die mir veranschaulichen sollen dass ich im Unrecht bin und die KK im recht, dass sie so verfährt.Aber, ich will wieder Arbeiten, ich Liebe meinen Beruf und möchte nichts anderes machen als dass was ich seit über 25 Jahren mache.Aber dazu brauche ich ausgerechnet die Hilfe der KK, die mich hier anscheinend als Simulant oder nicht Arbeitswillig sieht.



Gruß

Habs Satt

Verfasst: 13.10.2012, 14:09
von reallyangry
Danke für deinen Beitrag, Hab's Satt. Du sprichst mir aus "der Seele".
LG
ReallyAngry

P.S. Kannst du gelegentlich Absätze in deine Beiträge machen? Lässt sich dann besser lesen. Danke!

Verfasst: 13.10.2012, 20:28
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 16.10.2012, 17:17
von Habssatt
[quote="
P.S. Kannst du gelegentlich Absätze in deine Beiträge machen? Lässt sich dann besser lesen. Danke![/quote]

Bin leider zu langsam beim schreiben., deshalb werde ich aus geloggt.
Bei längeren Beiträgen schreibe ich dann am PC mit Copy and Paste, aber dann sind die schönen Absätze Futsch!? Aber ich gelobe besserung


Gruß

Verfasst: 16.10.2012, 17:45
von reallyangry
Hallo Hab'sSatt,
das Problem kenne ich...mir sind auf die Art und Weise auch schon einige Beiträge flöten gegangen.
Wenn's nicht klappt mit den Absätzen, dann ist das auch nicht schlimm.
Das Problem wäre lösbar, wenn man seine Beiträge hier zwischenspeichern (als Entwurf) könnte.
Die einzige Möglichkeit, die ich hier sehe ist, dass man längere Beiträge zwischendurch einfach posted und dann editiert.
LG
ReallyAngry

Aktueller Push

Verfasst: 21.10.2012, 10:14
von Habssatt
Redaktion Monitor



vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir mit Interesse gelesen haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aufgrund der Vielzahl von Zuschriften, die uns täglich erreichen, nicht individuell antworten können.



Sollten Sie uns ein Thema vorgeschlagen haben, können Sie sicher sein, dass wir sorgfältig prüfen, ob es sich für eine Berichterstattung in der Sendung MONITOR eignet. Da MONITOR nur alle drei Wochen maximal vier Beiträge senden kann, sind wir in der Redaktionskonferenz gezwungen, eine Auswahl zu treffen. Das fällt uns nicht immer leicht.


Sollten Ihre Hinweise zu einem Beitrag führen, setzen wir uns natürlich mit Ihnen in Verbindung. Andernfalls sollten Sie daran denken, das Thema möglicherweise einer Sendung aus Ihrer Region anzubieten. Die für Sie zuständige Landesrundfunkanstalt finden Sie im Internet unter www.ard.de/intern/kontaktadressen/-/id= ... index.html


Werde Natürlich in Verbindung bleiben und hier Parallel weiter berichten.



Gruß


Habssatt

Verfasst: 21.10.2012, 22:20
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Monitor pp

Verfasst: 22.10.2012, 02:32
von Habssatt
Ich bekomme das Thema in die Öffentlichkeit, irgendwie irgendwo.


@MachtsSinn

Vielleicht etwas Zeit dafür ? www.avaaz.org/de/petition/?hp

Gruß

Habssatt

Pedition

Verfasst: 22.10.2012, 09:24
von Habssatt
Für die Betroffenen!

Bitte um vorschläge wie man diese Pedition noch ausbauen kann,
werde dann auch über die Bürgerpedition die vorschläge einbringen.

Ist nur der Anfang!

http://www.avaaz.org/de/petition/Kranke ... n/?cvLrEcb

und bitte , klicken und verbreiten bis die Internetluft brennt :twisted:

Gruß

Habssatt

Verfasst: 22.10.2012, 10:41
von reallyangry
Hallo Hab'sSatt,
ich würde ja gerne unterschreiben und weiterleiten, aber: Ist das der gesamte Text der Petition oder gibt es da noch mehr Text?
Gruß
RA