Verfasst: 03.10.2012, 17:50
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http://128.140.76.31/
Naja, das las sich damals aber anders:Violetta76 hat geschrieben:
Noch am gleichen Tag habe ich meiner FM bei der Barmer eine Mail geschickt, dass ich sie auf die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs aufmerksam mache (samt Verweis auf Schreiben vom BVA) und mit kurzer Frist um Zahlung des mir zustehenden KG aufgefordert.
Du wirst es nicht glauben, aber 2 Tage später hatte ich mein Geld auf dem Konto. Ohne MS hätte ich ohne auch nur einen Cent dagestanden. MDK hat dann die AU bestätigt und dann war alles gut.
Warum doch gezahlt wurde, darüber können wir hier alle nur spekulieren. Das jetzt als Erfolg von Machts Sinn auszugeben, halte ich doch für ziemlich weit hergeholt, da die Kasse ganz deutlich mitgeteilt hat, dass sie sich der Meinung nicht anschließt.Violetta76 hat geschrieben: Nein, meine KK schließt sich ganz und gar nicht der Meinung des BVA an. Haben sie mir auch deutlich in der E-Mail mitgeteilt.
Und um die Endlosschleife zu vervollständigen:Ein Anspruch auf Fortzahlung des Krankengeldes bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens kann nicht mit einer aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 25.10.2010 begründet werden, da es sich bei der Bewilligung des Krankengeldes durch die Ag an die Ast nicht um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung gehandelt hat, der nur nach § 48 SGB X aufgehoben werden könnte und bei dem eine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bis zur Erhebung einer Anfechtungsklage (vgl. § 86 a Abs. 2 Nr. 3 SGG), d.h. zumindest bis einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids besteht. Dieser Rechtsansicht, die vom Bundesversicherungsamt (BVA) in einem Rundschreiben an die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen vom 12.10.2010 geäußert wurde (http:/bundesversicherungs-amt.de/nn 1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben49) tritt der Senat nicht bei.
Hallo Machts Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Czauderna,
ohne auf die Einzelheiten einzugehen, aber dass sich Rossi und ich von der Kassenfraktion hier abheben*, ist eine fast zwangsläufige Tatsache.
* Korrektur: unterscheiden
Gruß!
Machts Sinn
roemer70 hat geschrieben:Um die Übersichtlichkeit in den anderen Threads zu gewährleisten, plädiere ich für eine Auslagerung der nachstehenden Fragen in diesen Forenarm:
- Kann Machts Sinn nicht ohne Provokationen / Beleidigungen?
Quelle: http://www.krankenkassenforum.de/3-vt63 ... c&start=30
- Wer oder was ist ein Hirngespinst?
- Welche Erfolge hat Machts Sinn in Hinblick auf seine eigene Rechtsauffassung erreicht?
- Mafiöse Strukturen bei den KK?
- "Luser" = Loser?
Quelle: http://www.krankenkassenforum.de/9-vt63 ... &start=120
Fühlt Euch frei, die Sammlung zu ergänzen.
Ich für meinen Teil hätte gerne Antworten auf Punkt 1 und 3 - und zwar von Machts Sinn.
Genau das würde ich mir wünschen. Unser aller Absicht ist ja in erster Linie die Hilfe (unterstelle ich jetzt mal) - wir unterscheiden uns aber stark in der Vorgehensweise, den Motiven und in den über das "Reguläre" hinausgehenden Ansichten (der Lesbarkeit halber vereinfacht).und immer dann, wenn man in einem Fall glaubt - aha, jetzt arbeiten wir gemeinsam an der Lösung zum Wohle des Ratsuchenden
Hier mal nicht.Dauerverwaltungsakt und die Folgen, auch bezüglich der Aufhebung, ist das brandheiße Thema.
da fühle ich mich doch glatt angesprochenleser hat geschrieben:@all
Der Vergleich wird deutlicher bei "Kassen-Mafia" und "Vollidiot" (das 2. war die Antwort eines anderen Teilnehmers). Wo könnte wohl eher die persönliche Beleidigung liegen??? Insofern sollte sich der ein oder andere vielleicht mal eher eines Spiegels oder der Forumsregeln bedienen...