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Verfasst: 17.09.2012, 14:32
von snoopy60
Gesund entlassen werden ist eine hohe Erwartung und aus Sicht der Kranken-bzw. Rentenversicherung geht es immer in erster Linie um die Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit.

Die Wartezeiten auf einen Platz in einer Tagesklinik, bzw.auf einen Platz in einer Reha-Klinik können beide sehr lang sein. Das kann schon Mal ein halbes Jahr dauern.

Während der Reha wird Übergangsgeld in Höhe von 68% des letzten Gehaltes gezahlt, der Satz liegt deutlich unter dem des Krankengeldes.

Wird Deine Freundin aus der Reha arbeitsunfähig entlassen, hat sie weiterhin Anspruch auf Krankengeld. Die Zeit der Übgangsgeldzahlung wird in die 78 Wochen KG-Anspruch eingerechnet.
Sollte sich aber während der Reha herausstellen, dass nur noch mit einer Belastungsfähigkeit von unter 3 Stunden täglich zu rechnen ist, wird die Rentenversicherung den Rehaantrag in einen Rentenantrag umwandeln.

Hat die Krankenkasse nach §51 SGB V dazu aufgefordert, einen Rehaantrag zu stellen, dann kann man dieser Umwandlung in einen Rentenantrag nicht widersprechen.

Verfasst: 17.09.2012, 19:34
von ardiana1991
danke für deine antwort snoopy :wink:
also bekommt meine freundin nicht übergangsgeld in der höhe was sie zuletzt an krankengeld bekommen hat? ich dachte das wäre gleich wie bei alg 1. das heißt meine freundin würde keine 1380 euro an übergangsgeld bekommen was sie auch an krankengeld und alg 1 bekommen hat? bekommt man während tagesklinikaufenthalt krankengeld oder übergangsgeld? so lange auf einen platz in der reha oder in der tagesklinik warten? ich hoffe meine freundin bekommt schneller einen platz. aber wenn du sagst gesund entlassen zu werden ist eine hohe erwartung es geht in erster linie um arbeitsfähigkeit. aber wie kann man arbeiten wenn man krank und noch nicht gesund ist? ich freue mich auf weitere informationen auch über welche erfahrungen gemacht wurden, ob die reha oder die tagesklinik besser geeignet ist?

liebe grüße
ardiana

Verfasst: 17.09.2012, 21:35
von Czauderna
Hallo,
Tagesklinik bedeutet in der Regel Krankenkasse, also Krankengeld, deshalb gibt es dochdas "Gerangel " , wer soll bezahlen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 18.09.2012, 09:50
von snoopy60
@ ardiana: es gibt viele Menschen, die chronisch krank, aber dennoch arbeits- und erwerbsfähig sind.
Der umgangssprachliche Begriff "Krankschreibung" ist in dem Zusammenhang also ziemlich irreführend.
Es geht immer um die Feststellung der Arbeitsfähigkeit.

Insofern ist die Erwartung, aus einer Tagesklinik oder einer Reha gesund entlassen zu werden ziemlich hoch gesteckt.
Wie soll das auch gehen?
Nach einer monatelangen Arbeitsunfähigkeit wird man nicht nach 3-6 Wochen Reha plötzlich gesund, denn zaubern können die auch nicht.
Auch hier geht es einzig und allein um die Wiederherstellung der Arbeitskraft, bzw. um die Feststellung, ob überhaupt noch eine Erwerbsfähigkeit vorliegt.

Und nochmal: das Übergangsgeld beträgt 68% des letzten Gehaltes und ist deutlich niedriger, als das Krankengeld.

Verfasst: 18.09.2012, 11:45
von ardiana1991
hallo danke für eure antwort. meine freundin hat aber kein gehalt bekommen. sie hat alg 1 bekommen und danach krankengeld. beide in der gleichen höhe von 1380 euro. nach was soll übergangsgeld berechnet werden? :roll: sie hatte vor ihre arbeitslosigkeit eine ausbildung im behindertenwerkstatt gemacht und hatte während der ihre ausbildung auch kein gehalt bezogen. deswegen wurde alg 1 fiktiv berechnet. und danach richtete sich auch die krankenkasse. wie läuft eine reha ab? ist es wie in der tagesklinik? auch in der gruppe oder werden einzelne aktivitäten angeboten?

liebe grüße
ardiana

Verfasst: 18.09.2012, 12:48
von snoopy60
Wenn Deine Freundin noch nie ein Gehalt bezogen und deshalb auch noch nie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, ist es fraglich, ob sie überhaupt einen Anspruch auf eine Reha durch die Rentenversicherung hat und ich frage mich auch, wie es dann zu einer Zahlung von Alg1 kommt.
So, wie Du das Ganze schilderst, wirkt es sehr komplex um nicht zu sagen konfus.
Ich rate Dir deshalb zu einer ausführlichen Beratung vor Ort bei der Arbeitsagentur, beim Rentenversicherer bzw. bei der Krankenkasse, um bestehende Ansprüche auf den gegebenen Einzelfall hin genau zu prüfen.
Alles andere wäre reine Spekulation