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Verfasst: 30.08.2012, 21:40
von Machts Sinn
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Verfasst: 30.08.2012, 22:18
von pfirsich30
Hallo Lady Butterfly, Hallo Macht Sinn,
danke für eure Antworten.
Also ich warte mal ab, was für Krankzeiten ich alle habe.
Wenn ich wirklich nach Ablauf des Krankengeldes Anspruch auf ALG 1 hätte nach Nahtlosigkeit, dann wäre es auf jeden fall glaube ich mehr. Wird das ALG 1 denn Anhand der letzten Arbeitsvergütung berechnet, also vor 30.08.2011 oder anhand des Krankengeldes?
Obwohl ich habe es grade per ALG 1 Rechner ausgerechnet ( vom früheren Bruttolohn) und da wäre evtl. sogar die volle Erwerbsminderungsrente höher. Obwohl ich da nicht weiß, wie viel Abzüge es gibt. Ich habe eine aktuelle Renteninformation angefordert und da steht auch, was man bei voller Erwerbsminderungsrente bekommen würde. Andererseits wäre das ALG1 auch niedriger als das jetzige Krankengeld und das Krankengeld derzeit ist höher als die Rente. Dann wäre immer noch dir Frage, ob ich die Rente überhaupt durchbekomme und wenn es nur die halbe Erwerbsminderungsrente wäre, dann lohnen sich die monatlichen Zahlungen wirklich nicht.
Wenn man bei voller Erwerbsunfähigkeitsrente z.B. 1.200 Euro bekommen würde, wieviel wäre das ca. Netto?
Verfasst: 05.09.2012, 10:10
von pfirsich30
Hallo,
ich möchte noch mal eine Frage direkt an "Machts Sinn" oder auch "Czauderna" stellen bezüglich meiner Sachlage. (aber ich würde mich natürlich über Antworten von anderen auch sehr freuen)
Ich habe bei der TK eine Auflistung meiner Krankdaten bestellt, laut Anruf bei dem zuständigen Mitarbeiter, ging das Schreiben Montag raus.
So nun wurde mir aber nochmals gesagt, dass die 3 Jahres Frist am 22. März 2010 mit dem Beginn der Krankheit beginn.
Ich habe die "Krankheit" bereits seit 1997 und war immer mal wieder deswegen krank. Die Krankenkasse könne aber nur 6 Jahre zurück sehen.
Ich habe auch noch ein Schreiben gefunden aus dem Jahr 2009. Ich war im Jahr 2008 auch wegen der Krankheit insgesamt 11 Wochen krank. Damals meldete sich die TK nicht nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung mein Chef beschwerte sich und so gab es nachträglich Krankengeld. Ich musste der TK eine Abtrittserklärung schicken, dass das Krankengeld vom 04.10.08 - 07.11.08 direkt an die Arbeitsstelle überwiesen wird. Die Firma hat mich ja ganz normal weiterbezahlt.
So und im Jahr 2008 war ich ab März einmal 6 Wochen und dann ab Oktober 5 Wochen krank, jeweils wegen der Krankheit.
Müsste der 3 Jahres Zeitraum dann nicht eher im März 2008 beginnen? Dann bis März 2011?
Vom März bis Juli 2011 habe ich ja ganz normal gearbeitet, ausser 2 Kranktage und ab 19 Juli dann bis 08.August medizinische Reha.
Müsste der neue 3 Jahres Zeitraum dann nicht ab März 2011 bis März 2013 gehen?
Also die anrechenbaren Tage 30.05.2011, 15.07.2011 und dann ab 19. Juli 2011. Dann hätte ich ja länger als nur bis zum 18. Oktober 2012 Anspruch auf Krankengeld oder?
Gruß
Pfirsich30
Verfasst: 05.09.2012, 12:14
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich glaube nicht, dass man im PC nur die letzen Jahre sehen kann. Ich kenne 3 KK-System, und bei allen kann man die Daten seit Einführung der EDV (meist Mitte der 80iger-Jahre) sehen. Und wer in den Keller geht, der kann sogar noch die alten Leistungskarten finden.
Da hilft nur Widerspruch einlegen, versuchen über den Arzt Duplikate oder Kopien der Krankenakte zu besorgen und die als begründende Unterlagen beizufügen. Mal sehen, was notfalls das Sozialgericht zu dieser Argumentation der TK sagt.
LG, Fee
Verfasst: 05.09.2012, 12:29
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.09.2012, 12:53
von Czauderna
Hallo,
das mit den sechs Jahren halte ich für ein "Gerücht", denn es geht tatsächlich wesentlich länger. Die Errechnung des Leistungsablaufs ist eine wirklich komplizierte Geschichte, bei der es um 1. Blockfrist und Folge-Blockfristen geht - wenn nicht explizir die genauen Daten und Diagnosen der Arbeitsunfähigkeitszeiten bekannt sind, wäre jeder
beitrag reine Spekulation. Ich kann nur soviel sagen, dass, ausgehend von der aktuellen Arbeitsunfähigkeit ein Drei-Jahreszeitraum rückwärts gebildet wird und dort alle vorliegenden, anrechenbaren AU-Zeiten (mit grundsätzlichem Krankengeldanspruch) auf die 78-Wochen angerechnet werden. Liegt die erste , anrechenbare AU ausserhalb dieser 3-Jahre, dann wird mit deren Beginn die 1. Blockfrist gebildet, an die sich dann ggf. Folge-Blockfristen anschliessen - dies könnte dazu führen, dass
evtl. ein neuer Anspruch auf 78 Wochen ausgelöst wird, wenn in einer solchen Blockfrist die 78 Wochen nicht ausgeschöpft werden können.
Du siehst, sehr kompliziert, von daher kann es nur eine direkte Klärung mit der Kasse sein, die Klarheit schafft.
Widerspruch einlegen und dort auf diese 1. Blockfrist hinweisen - dazu sollte die Kasse dann schon etwas sagen können bzw. müssen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.09.2012, 13:07
von Sportsfreund
Hi zusammen.
Widerspruch ist alles schön und gut. Sollte vielleicht auch gemacht werden, wenn offensichtlich falsche Fakten oder unkomplette Fakten zugrundegelegt wurden.
ABER:
Bei dieser Regelung über die KG-Höchstanspruchsdauer kommt es ganz auf die jeweilige Konstellation an AU-Zeiten drauf an, ob ein verlängerter oder ggf. auch kürzerer KG-Anspruch besteht.
Wenn sich nämlich die 3-Jahresfristen ändern, kann plötzlich der Leistungsablauf innerhalb einer solchen Blockfrist liegen, wo es vorher noch in eine neue Blockfrist hineinreichte mit erneut 78 Wo. KG-Anspruch.
Bei der günstigten Konstellation kann man 2x 78 Wochen minus 1 Tag Anspruch haben.
Nur so viel zu diesen Überlegungen von mir. Denn mit welchem Aufwand wollt ihr denn wie weit zurückgehen, nur dass bei korrekter Berechnung plötzlich ein vielleicht ungünstigeres Ergebnis rauskommt.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 05.09.2012, 13:31
von Czauderna
Hallo Sportsfreund,
ja, das kann passieren, ich sag es ja, sehr kompliziert - die Entscheidung in diesem konkreten Fall von Pfirsisch, die muss der/die Betroffene selbst fällen, also Widerspruch ja oder nein - da kann es keine zwei Meinungen geben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.09.2012, 13:36
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.09.2012, 13:46
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Sportsfreund und Czauderna,
ihr habt im Prinzip ja recht, aber jetzt mal im Ernst: inwieweit haltet ihr eine Verschlechterung - über § 45 SGB X nach vorheriger Anhörung, § 24 SGB X - noch für realistisch, wenn der Anspruch sonst am 18.10.2012 enden würde und würdet ihr im Vergleich dazu die Chance nutzen, bis zu 78 Wochen minus 1 Tag zusätzlich zu bekommen?
Gruß!
Machts Sinn
Hallo,
ja Machts Sinn, du schreibst es selbst - eine Chance !!
Eine Verschlechterung gegenüber dem jetzigen Sachverhalt wird es für die Betroffene nicht geben weil wir nicht wissen können, was der Widerspruch für Konsequenzen hätte - würde sich tatsächlich herausstellen, dass die Kasse schon in 2008 einen Fehler gemacht hat mit der Bildung von Blockfristen und sich dann ergeben, dass das Leistungsende nicht am 18.10.2012 sondern eigentlich schon viel frueher
eingetreten wäre dem Grunde nach, was wäre dann ??
Natürlich kann es aber auch anders ausgehen, nämlich dass in der aktuellen Folge-Blockfrist das Leistungsende nicht erreicht werden kann und demzufolge eine neue Blockfrist mit einem neuen Anspruch gebildet werde muesste - wie stehen die Chancen ??
Ich wage da kein Urteil dazu abzugeben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.09.2012, 13:53
von Sportsfreund
Hallo MS,
natürlich fährt sie aller wahrscheinlichkeit nach NICHT schlechter.
Dennoch wäre die Frage, wie weit geht man über alle bürokratischen/EDV-technischen Hürden zeitlich zurück? Denn der weitere Ausgang ist absolut ungewiss. Geht man 6 Jahre zurück, kommt man plötzlich auf KG-Dauer plus 20 Wochen. Geht man 10 Jahre zurück, kommt man auf eine zusätzliche Dauer von 50 Wo. Geht man sogar 20 Jahre zurück, hat man aber plötzlich nur noch 2 Tage zusätzlich bekommen.
Das, meine ich, sollte beachtet werden.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 05.09.2012, 14:30
von pfirsich30
Hallo,
erst einmal danke für die ganzen Antworten. Gleich vorweg, es heißt "der" Pfirsich nicht "die" Pfirsich
ich bin ein Mann, 31 Jahre alt.
Ich bin jetzt leider noch nicht viel schlauer. Ich hoffe heute kommt der Brief der Krankenkasse und ich kann darin selbst die Krankzeiten sehen.
Letzte Woche Freitag wurde ja mit Hilfe der VDK ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich weiß ja nicht mal ob ich diese Rente erhalten werde.
Ich habe mich im Internet schlau gemacht. Da ich weiterhin krank bin und sogar Morphium nehmen muss täglich gegen die Schmerzen, werde ich wohl noch länger krank sein, denn bis jetzt wirkte kein Medikament, keine OP und keine Therapie.
Also soll ich mich ja bei der AfA melden, dass ich nur bis zum 18. Oktober KG bekomme. Dann hätte ich ja Anspruch auf ALG 1 nach § 125 wegen Nahtlosigkeit. Laut Internet aber nur solange, bis eine Entscheidung seitens der Rentenversicherung fällt. Wird der Antrag abgelehnt, soll auch das ALG 1 in ein normales ALG 1 umgewandelt werden und dann dürften die mich auch in einen anderen Beruf etc. vermitteln. Ist das wirklich so obwohl man ja nicht arbeitsfähig ist?
Während ich die ersten Zeilen geschrieben habe kam der Postbote mit dem Brief der TK. Sie haben mir bis zum 05.03.2008 rückwirkend alle Krankdaten aufgeführt. Wieso nur bis dann?
Auf jeden Fall war ich am 05.03.08 krank, vom 30.06.08 - 01.08.2008, 22.09.2008 - 24.09.2008 und vom 30.09.2008- 03.10.2008 vollstationär. Direkt nach dem Krankenhaus war ich aber längere Zeit auch AU, aber diese Zeiten stehen merkwürdigerweise nicht drin. Dann erst wieder der 22.03.2010. Und genau der 04.10.2008 - 07.11.2008, das war die Zeitspanne in der mein Arbeitgeber das mir zustehende Krankengeld erhalten hat. Ich habe die damalige Abtrittserklärung gerade vor mir liegen. Diese Zeit war ich doch auch krankgeschrieben, wieso taucht sie in der Statistik nicht auf?
Aber wie wäre das denn jetzt, wenn der Stichtag der 05.03.2008 ist. Dann geht doch der 3 Jahres Zeitraum bis 05.03. 2011 oder nicht? Und ab dann beginnt die neue Frist und ich hätte noch Anspruch auf Krankengeldzahlungen, denn die AU Tage von 2010 und Anfang 2011 dürfen nicht mitangerechnet werden.
Oder verstehe ich das jetzt alles falsch?
Gruß
Pfirsich
Nachtrag an Machts Sinn: Also mein Bevollmächtigter der Vdk ist da nicht drauf eingegangen. Er könne mir ja auch nicht sagen, wann ich krank war und lachte. Aber dann muss ich doch mal bei einem Anwalt nachfragen, der das prüfen lassen soll. Nachher stehe ich ohne Geld da, falls ich ne Absage wegen der Rente bekomme. Ich bin ja auch noch bei meinem Arbeitgeber angestellt. Dann würde ich kein ALG 1 mehr bekommen und auch kein ALG 2 , da ich ne Berufsunfähigkeitsrente bekomme und dann müsste ich davon ja meine KV, PV und AV Beiträge zahlen. Das wäre doch alles nicht richtig, wenn mir evtl. doch noch länger Krankengeld zustehen würde. Es wirklich alles sehr kompliziert.
Verfasst: 05.09.2012, 14:31
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.09.2012, 14:38
von reallyangry
Na, dann lest mal nach, was geschehen könnte, wenn die Krankenkasse feststellt, dass sie bei der Berechnung einen "Fehler" gemacht hat.
Ich habe heute meinen Widerspruchbescheid erhalten, poste das aber in meinem thread.
LG
ReallyAngry
Verfasst: 05.09.2012, 14:42
von Machts Sinn
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