Seite 2 von 2
Verfasst: 24.07.2012, 17:09
von Kathy1975
röschen hat geschrieben:Kathy1975 hat geschrieben:Vor den 01.08. darf es auch nicht ausgefüllt werden.
Geht das wirklich nicht? Ich bin bei meiner einzigen langen Krankmeldung immer ein paar Tage vorher hin, um die Zahlung mittelfristig auf Monatsende "zurück zuverschieben", gemeckert hat nie jemand. Allerdings hieß es nach meiner Erinnerung auch im Anschreiben "ca. am..." und der Arzt schrieb bis zum Ende (das war die Berentung) "bis auf weiteres".
Von diesen Hintergründen hätte ich keine Ahnung gehabt, da ich vorher nie KG bezogen hatte.
Nein wohl nicht, hatte extra nachgefragt. Aber ich denke mal das es in jeder Stadt anders ist.
Verfasst: 25.07.2012, 11:26
von Adler76
Warst bei der KK?
Was ist dabei raus gekommen?
Verfasst: 25.07.2012, 22:36
von texmex
So, jetzt das Ergebnis: Kriege mein K-Geld!
Lt. KK wurde denen mdl. von meiner Arztpraxis mitgeteilt, dass ich zum vorletzten wiederbestellten Termin (Anfang Juli) nicht erschienen wäre und erst wieder am 16.07. in die Praxis kam. Zum Glück hatte die damalige "normale" Krankschreibung mit den wiederbestellten Tag des Auszahlungsscheins begonnen, womit dies widerlegt werden konnte (war der Sachbearbeiterin nach einem Blick in meine Unterlagen auch etwas unangenehm).
Hab jetzt auch nochmal wg. der "normalen" Krankmeldung nachgehakt. Diese wird nicht mehr benötigt bzw. verlangt von der KK.
Danke an euch für die Unterstützung & Ratschläge (vor allem Adler76)!!!
Verfasst: 25.07.2012, 23:04
von Adler76
Na also....geht doch