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Verfasst: 03.05.2012, 13:57
von jordon
Ich habe meine Krankenkasse zweimal angeschrieben, aber keine Antwort erhalten, komisch, oder?
Werde berichten wie die Sache ausgegangen ist.
Würdet Ihr mit bei einen evtl Widersprich mit der Begründung helfen?

Verfasst: 03.05.2012, 15:17
von broemmel
Mal nur zum Verständnis.

Am 01.05. schreibst Du das Du jetzt das Kindergeld auf dem Antrag angeben wirst.

Am 03.05. schreibst Du das Deine Kasse seitdem schon zweimal angeschrieben wurde aber eine Antwort noch aussteht?

Ja. Das ist wahrhaft komisch.
Wie viel Zeit möchtest Du denn der Kasse zum bearbeiten einräumen?
Oder sollen wir gleich bei der Formulierung einer Unterlassungsklage helfen (Ironie)?

Wohlgemerkt. Ich erstelle diese Zeitschiene nur aufgrund Deiner Angaben.

Verfasst: 03.05.2012, 15:28
von Violetta76
Also meine letzter Antrag auf Zuzahlungsbefreiung hat 3 Wochen gedauert. Da ich es aber immer in November für das kommende Jahr beantrage, habe ich auch alle Zeit der Welt. Geld wird eh erst im Januar abgebucht.

Verfasst: 03.05.2012, 17:07
von jordon
Ich habe schon bevor ich hier geschrieben habe bei meiner Kasse nachgefragt wegen dem Kindergeld, dann mit der Information hier, das das Kindergeld nicht mit dazu zählt habe ich nocheinmal Nachgefragt, warum die Kasse die Angaben zum Kindergeld möchte.
Die Kasse antwortet sonst immer auf E- Mail sehr schnell, aber diemal nicht.
Telefonisch vor einigen Wochen einmal Nachgefragt, hier bekam ich die Antwort das das Kindergeld demjenigen Angerchnet wird, bei dem es auf den Konto eingeht.

Ich wollte nicht hetzen, nur Infos warum die Kasse die Angabe verlangt, aber wie man siegt kennt sich nicht jeder Mitarbeiter mit allen Themen aus, das muß er auch nicht.
Ich bin froh, das ich euch gefunden habe, denn sonst hätte man mir das Kindergeld evtl angerechnet und ich hätte gedacht das geht in Ordnung.

Verfasst: 03.05.2012, 17:23
von jordon
Ich nehme alles zurück, eben die Antwort erhalten:
´vielen Dank für Ihre Email und Ihren Hinweis.

Es ist richtig, dass das Kindergeld bei der Berechnung der Belastungsgrenze nicht mit angerechnet wird. Eventuelle Eintragungen werden im Rahmen der Bearbeitung auch nicht mit berücksichtigt.

Wir werden Ihren Hinweis gerne aufnehmen und die Formulierung im Fragebogen überdenken.´

Ich bin ein bisschen Ängstlich in solchen Angelegenheiten, da ich schon ein paar mal (nicht von der Krankenkasse) über den Tisch gezogen wurde.