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Verfasst: 27.04.2012, 21:08
von Schmarotzer,der
Ach Machts Sinn, manchmal kommt in mir einfach der Gedanke, Du liest zwischen den Zeilen immer das heraus, was Dir gerade so im Kopf herum spuckt.
Machts Sinn hat geschrieben: oh, ihr braucht „Akteneinsicht“
Nicht nur wir, sondern Du auch, denn wie ich bereits sagte, im Internet kann man viel sagen/behaupten. Schlussendlich zählt nur das, was geschrieben steht (in den Unterlagen).

Wer ist eigentlich „ihr“? Ich sprach von der Community (wo ich Dich übrigens dazu zähle ^^) … und von wem sprichst Du?

Was hat denn das Kennen aller Fakten und Daten (im Sinne der Akteneinsicht) mit der Beauftragung eines externen Gutachters zu tun? Mir war so, als ob ich hinter meinen Satz mit den externen Gutachtern extra geschrieben hätte, dass ich damit keine Aussage dazu treffe, ob die Beauftragung eines externen Gutachters rechtens ist oder nicht.

Verfasst: 27.04.2012, 22:39
von Machts Sinn
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Verfasst: 27.04.2012, 23:47
von Schmarotzer,der
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Schmarotzer,

jetzt mal frei nach Wilhelm Busch: in den letzten eineinhalb Jahren hat hier keiner "auf Aktenbasis" diskutiert. Das schaffst du auch, also schreib´, wenn dir zum Thema etwas einfällt!

Gruß!
Machts Sinn
Frei nach Wilhelm Busch? Sehr originell rofl

Aber Du hast recht, hier wurde noch nie aufgrund von tatsächlich vorliegenden und nachvollziehbaren Angaben & Fakten diskutiert. Und ehrlich gesagt ermüdet es sehr, dass jede Frage und sei sie auch noch so treffend beantwortet, mit aller Gewalt so umgebogen wird, nur dass die "Diskussion" nie enden muss (siehe zB. das letzte Thread Haushaltshilfe).

Mit Thema meinst Du Deine These? Meine Vorredner habe schon alles zu diesem "Thema" gesagt.

Grüßle
der Schmarotzer

Verfasst: 28.04.2012, 09:45
von broemmel
Das wird wohl leider hier nicht so schnell aufhören.

Auf der einen Seite haben wir den SuperUser Machts Sinn der hier mit Massenthreads oft gebrauchter Fettschrift und Verweis auf selbst erstellte Beiträge als Beweis die absolute Kompetenz darstellen möchte.

Wie er es ja immer wieder selbst hinschreibt betrachtet er alle Mitarbeiter einer Krankenkasse als Mitglied einer kriminellen Vereinigung. Das bedeutet also für ihn das jeder Beitrag eines Kassenmitarbeiters der Versuch ist den Fragesteller zu betrügen.

Also geht es nach kurzer Diskussion immer wieder in die eine Richtung.
Jede Entscheidung soll vor Gericht gebracht werden.

Und wenn er Langeweile hat oder längere Zeit nicht gefragt wurde holt er alte Kamellen raus. Wie hier auch wieder geschehen. Würzt das Ganze wieder mit der allgemeinen Beleidigung der Kassenmitarbeiter und freut sich das er wieder Beachtung erhält.

Die Beachtung ist wohl auch so eine Sache bei ihm. Wie schnell er aufhorchte als in einem Thread das Fernsehen erwähnt wurde...
Soll jeder selber beurteilen.

Sein selbst erstellter Ratgeber was wann zu tun ist und welche Schreiben an die Gerichte geschickt werden....
Wenn man seine Schreiben ernst nimmt muss man ja glauben das kurz nach dem Audruck und Versand der Schreiben der Richter persönlich vor der Tür stehen muss, um das Urteil zu überreichen.

Leider ist das hier noch nicht passiert. Wenn die selbst ausgedachte Rechtsauffassung Erfolg gehabt hätte wäre das hier bereits sowas von lang und breit getreten worden...

Ein paar haben es ja schon versucht und diese Schreiben ihren Anwälten vorgelegt. Warum diese darauf verzichtet haben soll jeder selber beurteilen.

Eine Möglichkeit wäre natürlich das diese keine Ahnung haben. So wie auch die Richter des Bundessozialgerichts (wurde ja auch schon von ihm erwähnt). Die andere kann man sich selber denken.

Ja, und so wird es wohl auch weitergehen. Ein User stellt eine Frage, erhält eine Antwort und dann wird die Diskussion in die Richtung gelenkt das die Kassen die Versicherten absichtlich betrügen wollen und selbstverständlich geklagt werde muss.

Verfasst: 28.04.2012, 10:21
von Bully
broemmel hat geschrieben: das die Kassen die Versicherten absichtlich betrügen wollen
Hallo,

es heißt so schön,

" Wo gearbeitet wird, da fallen auch mal Späne "

ist ja auch nicht weiter schlimm, Fehler machen wir alle, ich auch.

Das schöne dabei ist das man auch geteilter Meinung sein kann,
wenn man dann nicht auf einen Nenner kommt,
muß halt eben mal ein Dritter entscheiden,
das ist leider leider nun mal so.

Und Deinen o.g. Satz wobei die Betonung auf absichtlich liegt,
da möchtest Du doch nicht die Hand für ins Feuer legen,
das dieses nicht vorkommt.

Nicht alle Deiner Berufskollegen, haben so ein Rechtsgefühl wie Du,

Gruß Bully

Verfasst: 28.04.2012, 12:00
von Czauderna
Hallo,
ich möchte noch einmal auf das Thema "Theorie und Praxis" eingehen.
Bleiben wir dabei mal bei User Machts Sinn - ein Betroffener ??.
Und genau da sind wir schon bei der Frage - ist das Praxis ??
Vor einigen Monaten, vielleicht sogar schon mehr als einem Jahr hatte sich in einem Forum ein User angemeldet, der "seinen" Fall einstellte und damals die Experten wirklich forderte (allerdings ohne dass er ihnen unterstellte, dass sie grundsätzlich nur zum Nachteil der Versicherten arbeiten würden).
Lange Rede kurzer, Sinn - am Ende gab er an, das Ganze wäre ein Fake gewesen und er würde, quasi als Hobby, immer wieder einmal und unter anderem Namen solche Sachen machen. Wenn jetzt jemand meint, ich würde damit ausdrücken wollen, dass Machts Sinn eigentlich gar keinen eigenen Fall hat und uns nur "beschäftigen" will, dem ist nicht so.
Was ich nur damit sagen will, ist dass wir als Krankenkassenmitarbeiter, egal, was wir auch in unserem Arbeitsbereichen für Aufgaben haben, tagtäglich ausschließlich mit wirklich, realen Fällen zu tun haben.
All zu gerne würde ich, wenn mein Arbeitgeber betroffen wäre, hier auch zum realen Fall Stellung beziehen, aber es scheitert daran, dass ich einfach nicht weiß um was es genau geht und wenn ich es dann weiß, weil sich die Betroffenen offiziell an mich gewandt haben, hier aus Datenschutzgründen natürlich kein einziges Wort dazu verlieren dürfte - ich mach mich doch nicht strafbar !!!
Also, wir diskutieren hier im Theoriebereich, das weiß auch jeder "Fragesteller", und wenn es nicht weiß, dann hat er den Sinn dieses Forums nicht verstanden.
Dass es eben auch "Experten" gibt, die solche Foren dazu nutzen um ihr "Feindbild" rüber zu bringen, damit muss man leben, man muss es aber nicht gutheißen.
Pauschale Unterstellungen zeigen dem Leser, der hier Rat sucht eigentlich nur, dass es diesen Usern mehr um ihre eigene Sache geht und der gerade behandelte Fall als Transportmittel für die eigenen Interessen benutzt wird.
Die einfachste Lösung wäre tatsächlich, auf solche Beiträge einfach nicht mehr zu reagieren, das würde aber bedeuten, dass die Ratschläge der wirklichen
"Praxis" der "Theorie" weichen muesste - und die wirklich wahren Hilfestellungen würden noch mehr per "PN" gegeben werden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.04.2012, 17:35
von CiceroOWL
Unfallversicherung
Beratung/ärztliches Gutachten/Gerichtsverfahren
Art. 2 GG; § 200 Abs. 2 SGB VII; § 76 SGB X; § 295 ZPO
1. Das gegenüber dem Unfallversicherungsträger bestehende Gutachterauswahlrecht des Versicherten und die Pflicht des Unfallversicherungsträgers, auf das Widerspruchsrecht des Versicherten gegen die Übermittlung seiner Sozialdaten hinzuweisen, gelten auch im Gerichtsverfahren.
2. Ein unter Verstoß gegen diese Hinweispflicht vom Unfallver
sicherungsträger im Laufe eines Gerichtsverfahrens eingeholtes Gutachten unterliegt einem Beweisverwertungsverbot. Urteil des 2. Senats des BSG vom 5.2.2008 - B 2 U 8/07 R - An¬merkung von Dr. Dirk Bieresborn, Darmstadt

VII. Fazit
Insgesamt ist der Entscheidung des 2. Senats des BSG zuzustimmen. Sie erzeugt nicht nur in einigen umstrittenen Punkten be-züglich der Auslegung des § 200 Abs. 2 SGB VII Rechtsklarheit, sondern verhilft dem Grundrecht auf informationelle Selbstbe-stimmung zur nötigen Geltung. § 200 Abs. 2 SGB VII findet somit auch bei Gutachtenseinholung durch den Unfallversicherungsträger im Laufe des Gerichtsverfahrens Anwendung, ein Beweisverwertungsverbot folgt aber nur aus einem Verstoß gegen die Beleh-rungspflicht nach HS 2, nicht aus einem Verstoß gegen die Benen-nungspflicht nach HS 1. Beachtlich ist ein Verstoß gegen die Datenschutznorm des HS 2 aber nur bei rechtzeitiger Rüge, bei rechtsunkundigen Parteien muss ggf. ein Hinweis seitens des Ge-richts erfolgen. Wünschenswert wäre gerade im Hinblick auf den Pressebericht vom 8.2.2008 eine differenzierende Klarstellung gewesen, ob bei allen Formen von Sachverständigengutachten, die in Kenntnis eines rechtswidrigen und nicht verwertbaren Gutachtens eine Beteiligten
aus erstellt wurden, ein (mittelbares) Verwertungsverbot anzunehmen ist. Dies wird bei Aktenlagegutachten regelmäßig der Fall sein, bei Gutachten, die aufgrund eigener Un¬tersuchung entstehen, ist hingegen zu differenzieren, ob der Sach¬verständige seine Wertung auf eigenständige Erkenntnisse stützt. Das bloße Zitieren des Vorgutachtens reicht für die Nichtverwertbarkeit grundsätzlich nicht aus.
Dr. Dirk Bieresborn, Richter am Sozialgericht Darmstadt

Quelle SGB Nr 1 2009, S. 53 Erich Schmidt Verlag Berlin

Ich glaube Macht Sinn meintdas damit.

Verfasst: 28.04.2012, 19:05
von Machts Sinn
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Verfasst: 28.04.2012, 19:25
von CiceroOWL
Falsch, das sagt das Urteil so nicht aus, es sagt nur aus das der SV Träger seiner Untrichtungspflicht nachkommen muss § 105 SGB X beachten muss, ansonsten sagt das Urteil dazu gar nichts weiter. Sachebene gibt es es sowas?

Verfasst: 28.04.2012, 20:48
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
dass dir mein letzter Beitrag nicht passt,
glaube ich gerne.
Was verstehst du unter "Sachebene" ??
Gruss
Czauderna

Verfasst: 28.04.2012, 21:00
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 28.04.2012, 22:19
von broemmel
"Lieber fragende Forumsuser, beschreiten Sie gegen Ihren Bescheid den Klageweg!"
Ich finde dieses Zitat sehr passend.
Besonders wenn jetzt die BG mit der KV vermischt wird.

Verfasst: 28.04.2012, 23:09
von Schmarotzer,der
broemmel hat geschrieben: Besonders wenn jetzt die BG mit der KV vermischt wird.
Danke! Ich wunderte mich schon, dass nur mir das aufgefallen ist.

Die Frage ist allerdings, ob Machts Sinn solche Nebensächlichkeiten berücksichtigt und wenn ja, wie ...!?

Verfasst: 28.04.2012, 23:27
von broemmel
Naja. Ziel ist festzustellen das die Kassen absichtlich also quasi verbrecherisch handeln.
Und jeder Mitarbeiter einer Kasse ist ja Mitglied einer kriminellen Vereinigung.

Im Bereich der KV wurde gesucht, im eigenen Fall gabs keinen Erfolg..... da muss man haltauf die Suche gehen.

Natürlich würzt man das am besten mit dem Hinweis auf die Sachebene oh e zu definieren was eine Sachebene ist. Sobald Meinungen geäussert werden sollen gibt es die ja nicht.

Aber das verschafft einem Seriosität. Irgendwie wird er die BG aber noch unterbringen.

Verfasst: 29.04.2012, 10:47
von Czauderna
Hallo Machts Sinn,
deine "Anweisung" getarnt als Bitte kann ich leider nicht umsetzen, da du es nicht schaffst in Bezug auf das Forum den Begriff "Sachebene" zu erklären - und überhaupt, deine diversen Hinweise an Kassenmitarbeiter nur dann etwas zu schreiben, wenn sie etwas "zum Thema" beizutragen hätten, ist schon etwas dreist. Du kannst doch froh sein, dass du "Feuer" bekommst, was willst du denn, wenn nur deine "Fan`s" dir zustimmende Kommentare schreiben, das kann doch gar nicht in deinem Sinn sein - mach eben keinen Sinn !!!.
Aber genau so wie du deinen "Stil" pflegst, ich kann das auch - für mich ich das momentan die "Sachebene" hier.
Gruss
Czauderna