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Verfasst: 14.04.2012, 22:40
von Rossi
Niedlich die Diskussion hier.
Sorry Czauderna! Von Dir habe ich in diesem Thread noch kein Argument gelesen, welches sachlich auf den Hinweis von Machts Sinn eingeht.
Hast Du als Kassendaddy noch nie in der Praxs einen Bescheid um die Ohren gehauen bekommen, in dem die erforderlichen Verfahrensvorschriften nicht beachtet wurden? Dann wird es auf jeden Fall mal Zeit. Hoffst Du immer darauf, dass sich hiergegen niemand wehrt????!
Dass die Kassen manchmal eine andere Taktik betreiben, hast Du schon mal sehr eindrucksvoll in einem anderem Forum gepostet. Die Kassen versuchen es dennoch, in der Hoffnung, dass sich niemand dagegen wehrt.
Zitat vom Kassendaddy:
Mündlich ablehnen oder schriftlich fesstellen, wohl wissend, das könnte ins Auge gehen.
In 90 von 100 Fällen klappt diese "Methode" und damit ist dieselbe erfolgreich.
vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3817&highlight=abgelehnt
Aber ehrlich gesagt, hättest Du dies nicht posten müssen. Denn mir ist es schon seit Jahren klar.
Machts Sinn schlägt in diese Kerbe ein und versucht speziell im Bereich der Krankengeldes die Betroffenen nur aufzuklären.
Verfasst: 15.04.2012, 11:11
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 15.04.2012, 16:14
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:Niedlich die Diskussion hier.
Sorry Czauderna! Von Dir habe ich in diesem Thread noch kein Argument gelesen, welches sachlich auf den Hinweis von Machts Sinn eingeht.
Hast Du als Kassendaddy noch nie in der Praxs einen Bescheid um die Ohren gehauen bekommen, in dem die erforderlichen Verfahrensvorschriften nicht beachtet wurden? Dann wird es auf jeden Fall mal Zeit. Hoffst Du immer darauf, dass sich hiergegen niemand wehrt????!
Dass die Kassen manchmal eine andere Taktik betreiben, hast Du schon mal sehr eindrucksvoll in einem anderem Forum gepostet. Die Kassen versuchen es dennoch, in der Hoffnung, dass sich niemand dagegen wehrt.
Zitat vom Kassendaddy:
Mündlich ablehnen oder schriftlich fesstellen, wohl wissend, das könnte ins Auge gehen.
In 90 von 100 Fällen klappt diese "Methode" und damit ist dieselbe erfolgreich.
vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=3817&highlight=abgelehnt
Aber ehrlich gesagt, hättest Du dies nicht posten müssen. Denn mir ist es schon seit Jahren klar.
Machts Sinn schlägt in diese Kerbe ein und versucht speziell im Bereich der Krankengeldes die Betroffenen nur aufzuklären.
Hallo rossi,
es ehrt dich ungemein, dass du "ausgerechnet", du , dich dazu zu Wort meldest - um auf deine Frage zu antworten, nein, habe ich noch nicht -
dass du mir das wünschst - zu viel der Ehre, aber leider (für dich) wird das in meinem hiesigen Leben nicht mehr der Fall sein, da ich schlicht und einfach damit nicht mehr befasst bin - von daher kann ich auf die Beiträge von Machts Sinn nur in der Form antworten wo ich eine "Unsachlichkeit" im Stil sehe - ich schreibe nix zu Themen fachlich, wenn ich dazu nix zu sagen habe - genau verhält es sich mir deinen Beiträgen - immer nur, dann wenn es unsachlich wird, und allein der Begriff "Kassen-Daddy"( so wie du ihn verwendet kann dieser Begriff auch mit alt und nicht mehr up to date übersetzt werden, oder wie Machts Sinn es formulierte als ahnungslos) stellt für mich schon einen persönlichen Angriff dar, dann werde ich mich zu Wort melden.
Eure Union ist in dem Moment eine nicht tolerierbare, wenn man weiß, dass es Euch nur darum geht, in den Krankenkassen insgesamt und den Mitarbeitern der Kassen, die hier tätig sind im speziellen einen Feind zu sehen - und das unterstelle ich ich Euch beiden ab und zu - nicht immer, aber immer öfter.
Du, in dem du mit einen Erfahrungen aus deinen Seminaren berichtest - die du mit Sicherheit nicht aus reiner Nächstenliebe abhältst und Machts Sinn, der sich aufgrund eigener, negativer Erfahrungen . auf einem "Rachefeldzug"
gegen die Krankenkassen insgesamt befindet.
Ich könnte es mir einfach machen (habe ich, glaub ich zumindest, schon einmal geschrieben), ich könnte einfach zu euren Beiträgen keinen eigenen einstellen, Euch so zusagen aus dem Weg gehen - wäre aber nur dann eine Lösung wenn ich Euch nicht schätzen würde - das tue ich aber, weil ich Euch beide für dieses Forum für unverzichtbar halte - eher könnte das Forum auf mich verzichten ( ein Kassenmitarbeiter kämpft sowieso einen aussichtslosen Kampf hier). Nur weil, Ihr es nicht kapiert, dass es auch ohne diese latente Unterstellungen geht, nur deshalb bekommt Ihr auch immer wieder meinen
"Widerspruch" zu lesen - wenn es Euch nervt - ignoriert es einfach, aber leben muesst Ihr damit.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 15.04.2012, 16:15
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Czauderna, Czauderna ... auau ...
Hallo Machts Sinn,
was soll ich darauf antworten ???
oh, oh, oh ???
ansonsten, siehe oben.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.04.2012, 17:39
von Gast
Verfasst: 15.04.2012, 18:31
von Czauderna
Hallo Fatbob,
wahr geschrieben - ich bin nun seit 14 Jahren hier im Forum und knapp bei 3000 Beiträgen - Ich kann mich nicht entsinnen, so oft über Sachen schreiben zu müssen, die mit dem Sinn und Inhalt dieses Forum eigentlich gar nichts zu tun haben - ich sehe aber nicht ein, dass ich nach 14 Jahren einfach zusehe, wie hier eine Gruppe der User nahezu wöchentlich in "Sippenhaft" genommen wird, sich rechtfertigen soll und sich teilweise sogar krimineller Handlungen bezichtigen lassen muss, und dies nicht vordringlich von wirklich Betroffenen, sondern von "Experten", oder von welchen, die meinen es sein zu müssen.
Einfach darüber hinweg gehen, ja das ist eine Lösung - aber nicht für mich.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 15.04.2012, 19:08
von Gast
Verfasst: 15.04.2012, 20:19
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 15.04.2012, 20:36
von Gast
Verfasst: 15.04.2012, 20:49
von Czauderna
Fatbob hat geschrieben:Kann man mal sehen wie sich dinge schnell in wohlgefallen auflösen,
wenn man sie anspricht.
PS: Ich wäre für für Kassenopi, denke er ist auch schon Opi, und meine Enkeltochter mag ihren Opi so gerne..(hat leider kein Papa mehr).
PPs: Opis wissen oft mehr als Papas, so ist es eben..
lg
Hallo Fatbob,
nein, zum Opi hat es noch nicht gereicht, obwohl ich ein erwachsenes Kind habe, vom Alter allerdings, ich bin 58 - könnte es schon hinkommen -
solche "Kosenamen" sind eben der Nachteil wenn man mit seinem richtigen Namen schreibt - die meisten Pseudonymen sind doch auch schon "Kosename" genug (Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel).
Ja, du hast im übertragenen Sinn völlig recht - die Alten wissen meist mehr als die Jungen und das was die Jungen besser wissen oder sogar können, machen die Alten mit Erfahrung und "Altersweisheit" wieder wett - kleiner Scherz zum Sonntag-Abend, den ich jetzt mit einem oder zwei Gläschen Rotwein beschließen werde.
Gruß
Czauderna
Gruß
Czauderna
Verfasst: 15.04.2012, 21:20
von Gast
Verfasst: 15.04.2012, 22:13
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 16.04.2012, 00:53
von leser
also: Fatbob könnte eine Ermessensentscheidung zwischen 1 Falsche bis 6 Flaschen Wein treffen. Voraussetzung ist, er ist überhaupt legitimiert, diese Entscheidung zu treffen (vielleicht hat ja jemand anders den Wein besorgt und ihm nur gestattet 1 Flasche davon zu trinken = kein Ermessensspielraum) Er müsste nun die Gründe abwägen - die für den Genuß objektiv bestehen - nehmen wir mal Grundvoraussetzung "Durst und kein Bier im Haus" und warum er sich für 1 Flasche Wein entschieden hat (z.B. die anderen 5 liegen ja noch gut gekühlt und er hätte dann vielleicht in den kommenden Wochen zu wenig auf Vorrat, darüber hinaus weiß er, dass Wein in Maßen vielleicht sogar gesund sein kann und zuviel eher ungesund ist). Hat er nun sein zustehendes Ermessen in rechtlich einwandfreier Weise in dieser bestimmten Fallgestaltung ausgeübt, so ist er grundsätzlich verpflichtet, auch in zukünftigen,
gleichgelagerten Fällen das Ermessen in
gleicher Weise auszuüben und nicht etwa willkürlich beim nächsten mal 2 oder 3 Flaschen zu trinken, nur weil er gerad subjektiv Lust darauf hat. Anders sähe es dann aus, wenn der Kühlschrank kaputt ist, hier könnte dann das Ermessen zugunsten 2-3 Flaschen ausfallen. Problem: Wenn der Kühlschrank das nächste mal kaputt ist, muss er wieder 2-3 trinken, ob er will oder nicht (es sei denn, es ist Bier im Haus und der Wein könnte auch im Keller gekühlt werden).
So ähnlich machen es die Krankenkassen
Verfasst: 16.04.2012, 19:17
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 16.04.2012, 21:00
von Schmarotzer,der
Machts Sinn hat geschrieben:
• Aufforderung der Krankenkasse zur Stellung eines Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 51 SGB V);
• Gewährung von sonstigen Leistungen zur Rehabilitation einschließlich von Zuwendungen an Reha-Forschungseinrichtungen;
• Versagung von Leistungen bei fehlender Mitwirkung (§ 66 SGB I);
• Versagen einer Rente wegen Vorliegen einer Straftat (§ 104 SGB VI);
• Zahlung von Vorschüssen sowie Gewährung vorläufiger Leistungen (§§ 42, 43 SGB I);
• Erhebung der Verjährungseinrede nach § 45 SGB I i.V.m. § 222 BGB;
• Auszahlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 48 Abs. 1 SGB I;
• Aufrechnung bzw. Verrechnung von Leistungen (§§ 51, 52 SGB I);
• Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen nach § 76 Abs. 2 SGB IV;
• Absehen von der Anhörung nach § 24 Abs. 2 SGB X;
• Gewährung der Akteneinsicht § 25 SGB X;
• Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte für die Vergangenheit, die nicht unter § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X fallen (§ 44 Abs. 2 Satz 2 SGB X);
• Rücknahme rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte (§ 45 Abs. 1 SGB X);
Der Knackpunkt in diesem Thread ist doch eher, Machts Sinn schmeist eine Annahme in dem Raum und unterstellt, dass es immer so ist.
Wenn wir hier wirklich auf einen Punkt kommen wollen, müsste man jeden EINZELfall von den von Machts Sinn "angeführten" Fällen anschauen und aufgrund der vorliegenden Unterlagen prüfen, ob und in wieweit hier Willkür ausgeübt wurde.
Von daher wird hier m.M.n. eine sehr philosophische Diskussion geführt.
@Machts Sinn
Erlaube mir noch zwei Bemerkungen am Rande
1. §41 SGB X
2. Schlussendlich (bzw. abschließend) entscheidet im Zweifelsfall bei einem widerspruchsfähigen Bescheid, egal von welcher Institution, immer "ein" Richter.